Quartierplan Punt-Ota

Procedura da plan da quartier · Pontresina

Document

Numer
05.GDEf2
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Pontresina
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
31-05-2005

Karte

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Text

3784_B_QP_Punt-Ota.pdf

Pontresina Gemeinde Pontresina Gemeinde

PI'OtOkOI Protokol lalauszug uszug

_ „ Gemeindevorstandssitzung 19. Gemeindevorstandssrtzung 19.

Dienstag, 31. 31. Mai Mai 2005 2005 vom Dienstag, vom

11

4.6 4.6

Puntraschigna Vschinauncha da da Puntraschigna Vschinauncha

Gemeindevorstand Gemeindevors

Ganzen Text zeigen

Suptastanza cum cumünela Suprastanza

Quartierplan Quartierplan

Punt Ota Ota guartiergian Quartierpian Punt

nimmt Dr. Dr. N. N. Saratz Saratz wie wie folgt folgt Stellung: Stellung: Baubehörde vom vom 19. April 2005 2005 nimmt 19. April Zum Entscheid Entscheid der der Baubehörde Zum Gebäudeabstandes zwischen den den zwei zwei Gutheissung des reduzierten vom 19. 19. April April 2005 betreffend Gutheissung des reduzierten Gebäudeabstandes zwischen Den Entscheid 2005 betreffend Entscheid vom Den mit Befriedigung Befriedigung zur zur Kenntnis Kenntnis genommen. genommen. Häusern Punt Punt Ota Ota hat hat er er mit Häusern Baukommission die die kurzfristig gewährte gewährte Gelegenheit, Gelegenheit, der der Baukommission für die ihm ihm am am 23. 23. Mai Mai 05 05 kurzfristig Im weiteren dankt dankt für die Im weiteren anhand des des überarüberar im Sinne Sinne des Entscheides vom vom 19. 19. April April 05 05 anhand Architekten ausgearbeiteten Lösungsvarianten im des Entscheides vom Architekten ausgearbeiteten Lösungsvarianten vom von Fassadenvisualisierungen Fassadenvisualisierungen vorzustellen. vorzustellen. beiteten Modells Modells und und anhand anhand von beiteten

zwischen dem dem Haus Haus BB und und dem dem Gemeindevorstandes den den Zwischenbau Zwischenbau zwischen einlässliche Prüfung Prüfung des des Wunsches Wunsches des des Gemeindevorstandes Die Die einlässliche erweist sich sich beiden Häusern Häusern wegzulassen, wegzulassen, erweist verglasten Gänge im Erdgeschoss Erdgeschoss in in den den beiden Haus A unter unter Beibehaltung Beibehaltung der der verglasten Gänge im Haus A unbefriedigend. genannten Unterlagen Unterlagen als als architektonisch architektonisch sehr sehr unbefriedigend. der Baukommission Baukommission überlassenen überlassenen genannten aufgrund der der der aufgrund die vorgeschlagene vorgeschlagene Lösung: Lösung: Folgende Lösungen Lösungen sprechen sprechen gegen gegen die Folgende mehr. stimmt ohne die Verbindung Verbindung im im Erdgeschoss Erdgeschoss nicht nicht mehr. Verhältnis zwischen zwischen den den zwei zwei Häusern Häusern stimmt ohne die > Dass Dass Verhältnis > deshalb Verbindungsbau entbehren entbehren jeglicher jeglicher Funktion Funktion und und sind sind deshalb in den Häusern A A und und BB ohne ohne Verbindungsbau Die Glasgänge den Häusern Glasgänge in > Die zieht Fassaden gerade bis zum zum bis gerade nachvollziehbar. Lässt man man die die Verglasung Verglasung jedoch jedoch weg weg zieht die die Fassaden architektonisch nicht nicht nachvollziehbar. Lässt architektonisch wuchtiger. herunter, werden werden die die zwei zwei Bauten Bauten bedeutend bedeutend wuchtiger. Vorplatz herunter, Vorplatz Via da da la la den zwei zwei Bauten Bauten wird wird für für den den Fussgänger Fussgänger auf auf der der Via Trichtersituation zwischen zwischen den > Die Wahrnehmung der Trichtersituation Wahrnehmung der > Die Aussichtssitua Glaszwischenbaus stark stark akzentuiert akzentuiert ohne ohne dass dass dadurch dadurch eine eine AussichtssituaStaziun durch die Weglassung Weglassung des des Glaszwischenbaus durch die Staziun werden kann. kann. tion geschaffen geschaffen werden tion zugeordnet Häusern kann kann keine keine vernünftige vernünftige Funktion Funktion zugeordnet den Häusern entstehenden offenen offenen Platz Platz zwischen zwischen den Auch dem dem entstehenden > Auch werden können. Erscheinung würde kaum attraktiv ausgestaltet werden und und seine seine Erscheinung würde kaum attraktiv ausgestaltet werden können. werden Zwischenwelche die die verbindende verbindende Funktion Funktion des des ZwischenFeststellungen wurden wurden auch von derJury der Jury wahrgenommen, wahrgenommen, welche Obige auch von Obige Feststellungen Qualität des Projek ausdrücklich befürwortete befürwortete und und als als besondere besondere Qualität des ProjekJurybericht ausdrücklich mit seiner seiner Scharnierfunktion im Jurybericht Scharnierfunktion im baus baus mit tes hervorhob. hervorhob. tes Wettbe vom damaligen damaligen Gemeindevorstand Gemeindevorstand die die Wettbeeiner Aussprache Aussprache vom vom 6. 6. Dezember Dezember 2004 2004 wurde wurde auch auch vom Anlässlich Anlässlich einer Pontresina Pontresina Baubehörde seiner Aktennotiz Aktennotiz über über diese diese Aussprach Aussprach mit mit der der Baubehörde werbslösung ausdrücklich gutgeheissen. gutgeheissen. ln In seiner werbslösung ausdrücklich die Zustimmung zum umum setzte der der Bauberater Bauberater der der Gemeinde Gemeinde Pontresina, Pontresina, Herr Herr Bauder, Bauder, die Zustimmung zum vom Dezember 2004 2004 setzte 16. Dezember vom 16. der Diskussion der der BGF-Berechnung BGF-Berechnung voraus. voraus. Der Der Bauberater Bauberater der strittenen Zwischenbau Zwischenbau im im Zusammenhang Zusammenhang mit mit der der Diskussion strittenen vorgeschlagenen zieht nach nach wie wie vor vor die die Wettbewerbslösung Wettbewerbslösung der der vom vom Gemeindevorstand Gemeindevorstand vorgeschlagenen Gemeinde Pontresina Pontresina zieht Gemeinde Variante vor. vor. Variante

wurde von von allen allen anwesenden anwesenden BaukommissionsmitBaukommissionsmit Besprechung mit mit der der Baukommission Baukommission vom vom 23. 23. Mai Mai 2005 2005 wurde der Besprechung in In der vorzuziehen ist. ist. Wettbewerbsvariante aus aus gestalterischen gestalterischen Gründen Gründen eindeutig eindeutig vorzuziehen glieder ausgesprochen, ausgesprochen, dass dass die die Wettbewerbsvariante glieder Bewilligung des des dargelegt bestehen bestehen auch auch aus rechtlicher Hinsicht Hinsicht keine keine Hindernisse Hindernisse gegen gegen die die Bewilligung Wie schon schon früher aus rechtlicher früher dargelegt Wie Quartierplan-Eingabe. Zwischenbaus gemäss gemäss Quartierplan-Eingabe. Zwischenbaus

rei -

und Kongresszentrum Kongresszentrum Rondo, Rondo, Via Via Maistra Maistra 133, 133, CH-7504 CH-7504 Pontresina Pontresina Gemeinde Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde— Gemeinde- und Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde www.gemeinde-pontresina.ch 83881 +47 81 83881 91, [email protected], [email protected]‚ www.gemeinde-pontresina.ch +47 81 85, FF +41 81 91, B1 838 81 85, S1 838 TT +41

bernlnaaengadln pi: plz hnrninmenndln

Gemeinde Pontresina Pontresina Gemeinde Vschinauncha da da Puntraschigna Puntraschigna Vschinauncha

Art. 112 Punkt 22 BG erlaubt ausdrücklich ausdrücklich die die Aufhebung Aufhebung der der gesetzlichen gesetzlichen Gebäudelängen-beschränkung. Gebäudelängen-beschränkung. Die Die 112 Abs. BG erlaubt Abs. 22 Punkt Art. Wettbe-werbsprojekt ist ist demnach demnach erfüllt, erfüllt, rechtliche Grundlage Grundlage für für die die Bewilligung Bewilligung des des Quartierplanes Quartierplanes mit mit dem dem Wettbe—werbsprojekt rechtliche Quartiergestaltungsplan unbestrittener-massen unbestrittener-massen und und von von der der Wettbewerbsjury Wettbewerbsjury ausaus bietet doch doch der der vorliegende vorliegende Quartiergestaltungsplan bietet unterstrichen Gewähr Gewähr für eine sich sich harmonisch harmonisch ins ins OrtOrt- und und Landschaftsbild Landschaftsbild einfügende eintügende Bauweise Bauweise und und für für drücklich unterstrichen für eine drücklich eine vorzügliche vorzügliche Gestaltung Gestaltung der der Bauten Bauten (Art.12 (Art.12 Abs. Abs. 11 BG). BG). Im Im Schreiben Schreiben der der Gemeinde Gemeinde an an die die Planpartner Planpartner AG AG vom vom eine mit Schreiben vom 3. Mai 2005 2005 an an wurde der der Verbindungsbau Verbindungsbau im im EG EG denn denn 2. Mai Mai 2005, 2005, bestätigt 3. Mai wurde Schreiben vom bestätigt mit 2. auch nicht nicht mit gestalterischen Argumenten, Argumenten, sondern sondern mit mit der der Befürchtung, Befürchtung, ein ein Präjudiz Präjudiz zu zu schaffen, schaffen, abgelehnt. abgelehnt. Aus Aus mit gestalterischen auch der Aufstellung Aufstellung von von rund rund 20 20 Bauten in der der Gemeinde Gemeinde Pontresina Pontresina wird wird deutlich, deutlich, dass dass bereits bereits vor vor und und auch auch seit seit dem dem Bauten in der Pontresina sehr lange Bauten Bauten in Pontresina immer wieder gestattet gestattet wurden. wurden. Erlass Baugesetzes in in Pontresina sehr grosse grosse und und lange in Pontresina immer wieder des Baugesetzes Erlass des Diese können geradezu als für Pontresina Pontresina bezeichnet bezeichnet werden. werden, Die Die Bewilligung Bewilligung des Wettbewerbskönnen geradezu des Wettbewerbscharakteristisch für als charakteristisch Diese projektes schafft kein neues neues Projekt Projekt sondern sondern reiht reiht sich sich nahtlos nahtlos in in die die Bautradition Bautradition von von Pontresina Pontresina ein. ein. demnach kein schafft demnach projektes Seit Einführung von von gesetzlichen gesetzlichen Gebäudelängen im BG BG wurden wurden ohne ohne Quartierplanung Quartierpianung und und immer immer ohne ohne ausdrückliausdrückli Gebäudelängen im Seit Einführung allein unter unter Bezugnahme Ausnahmeartikel die Bezugnahme auf che gesetzliche Grundlage Grundlage allein aut den den Ausnahmeartikel die zahlreichen zahlreichen wesentlichen Über wesentlichen Überche gesetzliche schreitungen der Gebäudelänge Gebäudelänge bewilligt. bewilligt. Die Die neuen neuen geplanten geplanten Bauten Bauten des des Hotels Hotels Kronenhof Kronenhof (Zimmertrakt, (Zimmertrakt, WellWeIl schreitungen der ness und und Einstellhalle) bei Einhaltung Einhaltung der der gemäss gemäss Schreiben Schreiben vom vom 2. 2. Mai Mai 2005 2005 in in Sachen Sachen Punt Punt Ota Ota neu neu definierdefinier sind bei Einstellhalle) sind ness ten selbst mit mit Quartierplanung Quartierplanung aa priori priori ausgeschlossen, ausgeschlossen, da durch die die geplanten geplanten Bauten Gebäudelängen da durch Bauten die die Gebäudelängen Praxis selbst ten Praxis des Kronenhofs Kronenhofs in in alle alle Richtungen Richtungen ganz erheblich das das gesetzliche gesetzliche Mass Mass noch noch mehr mehr überschreiten überschreiten würden. würden. Ein Ein Fest— Fest ganz erheblich des halten Gemeindevorstandes an Entscheid hätte an seinen seinen Entscheid hätte somit somit allenfalls allenfalls negativ negativ präjudizierende präjudizierende Wirkung Wirkung für für die die des Gemeindevorstandes halten des Projekte des Kronenhofs, was sicher sicher auch auch nicht nicht im im Interesse Interesse der der Gemeinde Gemeinde liegen liegen kann. kann. Kronenhofs, was Projekte des Wenn in in all all den aufgezeigten Fällen Fällen eine eine Überschreitung Überschreitung der der zonengemässen zonengemässen Gebäudelänge Gebäudelänge selbst selbst ohne ohne QuartierQuartierden aufgezeigten Wenn plan zugestanden werden konnten, ist ist es es nicht nicht statthaft, statthaft, einzig einzig aus aus offensichtlich offensichtlich unbegründeter unbegründeter Präjudizangst Präjudizangst werden konnten, plan zugestanden gestalterische Lösung, eine optimale die sich sich ganz ganz im im Rahmen Rahmen der der gesetzlich gesetzlich ausdrücklich ausdrücklich vorgesehenen vorgesehenen MöglichMöglich Lösung, die optimale gestalterische eine keiten Quartierplanung bewegt, bewegt, als genehmigungsfähig zu zu beurteilen. beurteilen. nicht genehmigungsfähig als nicht der Quartierplanung keiten der

anlässlich der den anlässlich mit den Übereinstimmung mit in Übereinstimmung Zusammenfassend darf der Baukommissionssitzung Baukommissionssitzung vorn vom 23. 23. Mai Mai 2005 2005 darf in Zusammenfassend Auffassungen festgestellt geäusserten festgestellt werden, werden, dass dass geäusserten Auffassungen 1. die die Gegenstand Gegenstand des eingereichten Quartierplanes Quartierpianes bildende bildende Wettbewerbslosung Wettbewerbslösung der 1. der Lösung Lösung gemäss gemäss Schreiben Schreiben des eingereichten vom 2. 2. und 3. Mai Mai 05 05 aus Gründen eindeutig eindeutig vorzuziehen vorzuziehen ist ist und und gestalterischen Gründen aus gestalterischen und 3. vom 2. alle gesetzlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die die Bewilligung Bewilligung des des Wettbewerbsprojektes Wettbewerbsprojektes und und mit mit der der QuartierplanlöQuartierplanlö Voraussetzungen für 2. alle sung in Beziehung erfüllt sind und und erfüllt sind jeder Beziehung in jeder sung angesichts der wie auch auch neueren neueren und 3. und selbst selbst der der zukünftig zukünftig zu zu erwartenden erwartenden Baupraxis Baupraxis in in der der GeGe alten wie der sowohl sowohl alten 3. angesichts meinde Pontresina die die beantragte beantragte Quartierplanlösung Quartierplanlösung völlig völlig im im Rahmen Rahmen liegt liegt und und keinerlei negative PräjudizPräjudiz meinde Pontresina keinerlei negative wirkung entfalten entfalten kann. kann. wirkung Aufgrund aller aller obiger obiger Überlegungen Überlegungen und den bereits Aufgrund und den bereits der der Baukommission Baukommission erläuterten erläuterten und und bei bei der der Gemeinde Gemeinde lielie genden Unterlagen Unterlagen bittet bittet Dr. Dr. N. N. Saratz, Saratz, den den am am 12. 12. Dezember Dezember 04 04 eingereichten eingereichten Quartierplan genden Quartierplan Punt Punt Ota Ota mit mit den den Anpassungen 7. März 05 zu genehmigen. zu genehmigen. März 05 vom 7. Anpassungen vom Diskussion: Diskussion: Wiedererwägungsgesuch wird vom Gemeindevorstand Das Wiedererwägungsgesuch Gemeindevorstand behandelt. behandelt. Er Er beschliesst beschliesst mit mit 55 :: 22 Stimmen Stimmen auf auf das wird vom Das das Wiedererwägungsgesuch einzutreten. einzutreten. Wiedererwägungsgesuch Mit Befremden Befremden nimmt nimmt der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand vom vom Schreiben vom 25. Mit Schreiben vom 25. Mai Mai 2005 2005 von von Herrn Herrn Dr. Dr. Nuot Nuot Saratz Saratz KenntKennt nis. den Ton Argumentierung sowie nis. Über Über den Ton und und die die Argumentierung sowie Drohung, Drohung, welche welche er im Brief Gemein der sich zeigt anwendete, er im Brief anwendete, zeigt sich der Gemeindevorstand sehr enttäuscht. sehr enttäuscht. devorstand

Abstimmung: Abstimmung: Nach erneuter erneuter Prüfung Prüfung des Quartierplans Punt Punt Ota Ota und und aufgrund aufgrund der der architektonischen architektonischen Gestaltung des Quartierplans Nach Gestaltung des des Projektes, Projektes, der Gemeindevorstand Gemeindevorstand mit beschliesst der beschliesst den Zwischenbau Zwischenbau zwischen zwischen dem dem Haus Haus AA und und dem unter BeibeBeibe mit 55 :: 22 den dem Haus Haus BB unter verglasten Gänge haltung der verglasten haltung der Gänge im im Erdgeschoss Erdgeschoss zu zu genehmigen. genehmigen.

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plz hinlnlu birnIn.ngadIn |n||iln III

Gemeinde Pontresina Pontresina Gemeinde Vschinauncha da Puntraschgna da Puntraschigna Vschinauncha

2019 Pontresina, 14. 14. Februar Februar 2019 Pontresina,

Für den den korrekten korrekten Protokollauszug; Protokoflauszug: Für

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Gemeindeschreiber Gemeindeschreiber

-

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3784_V_QP_Punt-Ota_QPV.pdf

Kanton Graubünden Gemeinde Pontresina

Quartierplan Punt-Ota Quartierplanvorschriften

Erlassen vom Gemeindevorstand am 31. Mai 2005

Gemeinde Pontresina: Quartierplan «PUNT-OTA», Vorschriften

Seite 2

Inhaltsverzeichnis A.

Allgemeine Bestimmungen .................................................................. 3

B.

Ganzen Text zeigen

Neuzuteilung .......................................................................................... 5

C.

Bauweise und Gestaltung ..................................................................... 7

D.

Erschliessung und Parkierung ............................................................. 9

E.

Schlussbestimmungen ......................................................................... 11

20333_05A_50303_Vorschr.doc

Gemeinde Pontresina: Quartierplan «PUNT-OTA», Vorschriften

A.

Seite 3

Allgemeine Bestimmungen

51 Einleitungsbeschluss

Der Gemeindevorstand hat die Einleitung des Quartierplanverfahrens am 14. September 2004 beschlossen. Dieser Beschluss ist rechtskräftig.

52 Zweck des Quartier-

planes

Mit dem Quartierplan «PUNT—OTA» werden folgende Zwecke verfolgt: 0 Die Sicherstellung einer hohen ortsbaulichen und architektoni— schen Qualität

0 Die Sicherstellung einer rationellen Erschliessung 0 Die Sicherstellung einer optimalen Verbindung von der geplanten Überbauung über den Kanal Giandains mit dem bestehenden Hotel «Saratz»

0 Die Sicherstellung einer öffentlichen Fusswegverbindung zwi— schen der Via da la Staziun sowie der Via Veglia (Grundstück Kat. Nr. 1815).

53.‚ Grundlagen

Der Quartierplan stützt sich auf das im Quartierplanbericht enthal—

tene überarbeitete Siegerprojekt des Studienauftrages Hotel «Saratz». Dieses dient der Interpretationshilfe für den Quartiergestaltungsplan, den Quartiererschliessungsplan sowie für das Baubewilli-

gungsverfahren.

S 4 Bestandteile des Quartierplanes

Der Quartierplan besteht aus folgenden Teilen:

0 Quartierplanvorschriften

0 Quartiergestaltungsplan und Quartiererschliessungsplan 1:500

20333_05A_50303_Vorschr.doc

Gemeinde Pontresina: Quartierplan «PUNT—OTA», Vorschriften

Seite 4

0 Situationsplan Altbestand 1:500

0 Situationsplan Neuzuteilung 1:500 0 Quartierplanbericht mit Richtcharakter

S5 Verhältnis zur Grundordnung

1 Soweit der Quartierplan nichts anderes bestimmt, gelten die Vor— schriften der kommunalen Grundordnung.

2 Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen der kantona— len und eidgenössischen Bau— und Raumplanungsgesetzgebung.

S 6 Perimeter

Der Quartierplan umfasst das in den Situationsplänen 1:500 bezeich— nete Gebiet.

Eigentümerverzeichnis

Grundstück Kat. Nr.

Eigentümerin

1770 (Teilfläche)

Hotel Saratz AG, Pontresina

Fläche im Quartierplan—

gebiet in m2

1810

ca. 308

1'001

1811

Hotel Saratz AG, Pontresina

494

1812 (Teilfläche)

Stockwerkeigentum Chesa sur Dschembers, Pontresina

ca. 77

1816 (Teilfläche)

Gemeinde Pontresina

ca. 257

1817 (Teilfläche)

Hotel Saratz AG, Pontresina

ca. 1'298

2539

Progets Saratz SA, Pontresina

53

2540

Progets Saratz SA, Pontresina

616

20333_05A_50303_Vor5chr.doc

Gemeinde Pontresina: Quartierplan «PUNT—OTA», Vorschriften

B.

Seite 5

Neuzuteilung

57 Neuzuteilung

Mit dem Quartierplan werden die Grundstücke Kat. Nr. 1810, 1811,

2539 und 2540 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Kat. Nr. 1817

unter dem Grundstück Nr. 2540 vereinigt. Es entsteht somit folgen—

des neues Grundstück:

Grundstück Kat. Nr. 2540, mit einer Fläche von 2’544 m2

Eigentümer des neuen Grundstücks Kat. Nr. 2540 werden nach der Zusammenlegung: * ) 0 Progets Saratz SA, Pontresina zu 651 / 2'488 Miteigentum 0 Hotel Saratz AG, Pontresina zu 844/ 2'488 Miteigentum

0 Baulandumlegung

zu 993 / 2'488 Miteigentum.

Grundstück

Altbestand

Neuzuteilung

1810

1‘001

—

1811

494

_

1817 (Teilfläche)

380

—

2539

53

—

2540

616

———

2540 NEU

——

2'544

1770, 1812,

Die Grundstücke bleiben im Bestand unverändert.

Kat. Nr.

1816

Fläche in m2

Fläche in m2

5 8 Bereinigung be— stehender Dienstbarkeiten

Die folgenden Dienstbarkeiten der im Quartierplanperimeter be— findlichen Grundstücke (Kat. Nr. 1810, 1811, 2539, 2540 und Teilflä—

che 1817) betreffen das neue Grundstück Kat. Nr. 2540 und sind so— mit auf das neue Grundstück Kat. Nr. 2540 zu übertragen: *)

Diese Miteigentumszuteilung bedeutet keine

wirtschaftliche Handänderung, da die

ursprüngliche den Eigentümern zustehende

Bruttogeschossfläche keine Aenderung erfährt. 20333_05A_50302_Vorsch r.doc

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Dienstbarkeiten:

a)

Last:

Kabeldurchleitungsrecht zugunsten Grundstück Nr. 1447

b) Recht:

Fuss- und Fahrwegrecht zulasten Grundstück Nr. 1816

c) Recht/ Last:

Fuss— und Fahrwegrecht gegenseitig zugunsten und zulasten Grundstück Nr. 1770, 1817

d) Recht/ Last:

Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten und zu— lasten Grundstück Nr. 1812

e) Last:

Durchgangsrecht für die Öffentlichkeit zu— gunsten Politische Gemeinde Pontresina

Die übrigen Dienstbarkeiten auf dem Grundstück Kat. Nr. 1817 betreffen den mit dem neuen Grundstück Kat. Nr. 2540 vereinigten Teil nicht und sind somit nicht auf das neue Grundstück Kat. Nr. 2540 zu übertragen.

20333_05A„50303_V0rschr.d0c

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C.

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Bauweise und Gestaltung

59 Baufeld

1 Bauten sind innerhalb des im Quartiergestaltungsplan bezeichneten Baufeldes zu errichten. Sie dürfen auf die Baufeldgrenzen gestellt werden.

2 An— und Nebenbauten, Tiefbauten sowie Sitzplätze und Gartenter— rassen sind auch ausserhalb des Baufeldes zulässig, sofern damit der

Zweck des Quartierplanes nicht beeinträchtigt wird.

510 Baubereich für ein— geschossige Bauten

1 In den im Quartiergestaltungsplan bezeichneten Baubereichen kön-

nen eingeschossige Bauten erstellt werden.

2 Die Baubereiche beinhalten die überdeckte Einfahrt zur Tiefgarage (1) sowie die gedeckte, geschlossene Passarelle (2) ab dem Grund—

stück Kat. Nr. 2540 über das Grundstück Kat. Nr. 1816 zur «Ela Tuff» auf dem Grundstück Kat. Nr. 1770.

S11 Nutzungsmass

1 Innerhalb des Baufeldes dürfen maximal 2'737 m2 Bruttogeschoss— fläche realisiert werden (Anrechenbare Grundstücksfläche 2'488 m2

multipliziert mit der um 10% auf 1.1 erhöhten Ausnützungsziffer gemäss Zonenschema).

2 Die Teile der Verbindungsgänge im Erd— und Untergeschoss (Niveau —1, 0, +1) des Bauvorhabens, die nicht der direkten Erschlies— sung der Wohnungen dienen, werden gestützt auf Art. 61 Abs. 3 BG

und insbesondere lit. i) dieser Bestimmung nicht an die Bruttoge— schossfläche angerechnet. Die Bereiche bei den Türen und Treppenaufgängen, die für die Erschliessung der Wohnungen tat-

sächlich benötigt werden, sind gemäss Art. 61 Abs 2 BG anzurechnen (vgl. Erläuterungsskizze Kap. 3.3 Quartierplanbericht).

20333_05A„50303_Vorschr.doc

Gemeinde Pontresina: Quartierplan «PUNT-OTA», Vorschriften

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512 Gebäudebmessun-

gen

1 Neubauten dürfen eine Gebäudehöhe von maximal 15.00 m auf— weisen und sind mit abgestuften Flachdächern zu versehen. Die Gebäudehöhe bemisst sich gemäss Art. 63 Abs. 1 BG. Das Bauvorhaben gliedert sich in zwei Hauptgebäude, die im Erdgeschoss (Niveau +1) und in den Untergeschossen (Niveau —2 bis 0) eine gemeinsame Ver— bindung aufweisen. Für die Bestimmung der Gebäudehöhen sind diese beiden Hauptgebäudeteile massgebend und getrennt zu beurteilen.

2 Die maximale Gebäudelänge über der Höhenkote von 1'803.20

m.ü.M. beträgt 45.00 m. Geschosse unter dieser Höhenquote dürfen als Sockelgeschosse zusammengebaut werden.

3 Zwischen den zwei Hochbauten ist über der Höhenkote von 1'803.20 m.ü..M im Mittel ein Gebäudeabstand von 6.00 In zwischen

den östlichen Hausecken und den westlichen gegeneinander liegen— den Hausecken der zwei Hochbauten einzuhalten.

513 Profilierung

Für das Auflageverfahren wurde das Bauprojekt gemäss Quartier— planbericht Kap 4.1 nach Massgabe von Art. 124 Abs 5 BG profiliert.

514 Gestaltung

Neubauten orientieren sich in der Gestaltung für sich und in ihrem Zusammenhang am überarbeiteten Siegerprojekt des Studienauftra— ges.

515 Pavillon

Der Pavillon in der nordwestlichen Grundstücksecke darf innerhalb der Bauzone des Grundstücks Kat. Nr. 1817 frei verschoben werden.

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D.

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Erschliessung und Parkierung

516 Erschliessung

Das Quartierplangebiet wird von der Via da la Staziun, an den im Quartiererschliessungsplan bezeichneten Stellen, erschlossen.

517 Anordnung der Par— kierung

I Die erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge sind in einer unterirdischen Sammelgarage zusammen zu fassen. Die Garage ist

sowohl für die geplanten Wohnungen, wie auch für die im QP—

Gebiet gemäss Baubewilligung für das Hotel Saratz ausgewiesenen, vorgesehen.

2 Die im QP-Gebiet gemäss Baugesuch Nr. 95045 vom 08.08.1995 ausgewiesenen 55 Autoabstellplätze für das Hotel Saratz sind in der Garage zu ersetzen und dem Hotel Saratz zuzuweisen.

3 Die Lage der Zufahrt ist im Quartiererschliessungsplan bezeichnet.

4 Besucherparkplätze sind oberirdisch und an den im Quartiererschliessungsplan bezeichneten Stellen anzulegen. Die Lage der Vor-

fahrt zu den Besucherplätzen ist im Quartiererschliessungsplan be— zeichnet.

518 Unterirdisches

Überbaurecht für Einsteilhalle

Den jeweiligen Eigentümern des Grundstückes Kat. Nr. 2540 steht das öffentlich—rechtliche Recht zu, in dem im Quartiererschlies-

sungsplan bezeichneten Bereich auf dem Grundstück Kat. Nr. 1817 die unterirdische Sammelgarage zu erweitern.

S19 Fusswegverbindung Via da Ia Staziun — Via Veglia

Das öffentliche Durchgangsrecht ab der Via da 1a Staziun zum Grundstück Kat. Nr. 1815 erfährt folgende Präzisierung: Die im Situationsplan bezeichnete Fusswegverbindung ist dauernd

als durchgehende Verbindung für die Öffentlichkeit offen zu halten.

Sie darf eine Steigung von maximal 15% nicht überschreiten. Die Fusswegverbindung wird durch die Eigentümerin des Grundstücks

20333_05A„50303_Vorschr.doc

Gemeinde Pontresina: Quartierplan «PUNT—OTA», Vorschriften

Seite 10

Kat. Nr. 2540 in Absprache mit der Gemeinde erstellt. Die Kosten

gehen zulasten der Eigentümerin. Der Unterhalt erfolgt durch die Gemeinde nach deren Prioritäten.

520 Passarelle/ Verbindungssteg

1 Den jeweiligen Eigentümern des Grundstückes Kat. Nr. 1770 steht in Ausübung der Dienstbarkeitsrechte für die Überquerung des

Gaindains Kanals vom 26.08/ 07.12.2002 das Öffentlich—rechtliche

Recht zu, über den Giandains Kanal, Grundstück Kat. Nr. 1816 der

Gemeinde Pontresina, eine oberirdische, gedeckte und geschlossene Verbindung (Passarelle) sowie eine oberirdische, offene Verbindung

(Verbindungssteg) vom Baufeld zum bestehenden Hotel Saratz auf

eigenes Risiko und Gefahr und unter Übernahme jeglicher aus die—

sem Bauwerk resultierender Haftung zu erstellen, zu unterhalten und zu nutzen.

2 Der im Quartiergestaltungsplan bezeichnete Baubereich für eine

eingeschossige Baute (2) beinhaltet die gedeckte, geschlossene Passa— relle über den Kanal zum bestehenden Hotel Saratz.

3 Die Lage für den Verbindungssteg ist im Quartiererschliessungs—

plan schematisch eingezeichnet.

4 Für die Kanalquerung der Übergänge ist eine minimale lichte Höhe ab Bachsohle von 2.20 Meter einzuhalten.

5 Sämtliche Kanalüberquerungen haben bezüglich ihrer Ausführung den Anforderungen des Tiefbauamtes Graubünden gemäss Schrei— ben vom 17. Januar 2005 betreffend Akte 428.3—A und den dort auf—

geführten Plänen zu entsprechen.

521 Zufahrt zum Grund— stück Kat. Nr. 1770

Der Fuss— und Fahrweg, gemäss Fuss— und Fahrwegdienstbarkeit vom 26.08/07.12.2002, vorn Grundstück Kat. Nr. 1815 über die

Grundstücke Kat. Nr. 1817 und 1816 zum Grundstück Kat. Nr. 1770 über den Gaindains—Kanal ist durch die jeweiligen Eigentümer des

Grundstückes Kat. Nr. 1770 als Notzufahrt auch für schwere Fahrzeuge wie Löschfahrzeuge und dgl. zu erstellen.

20333„05A_50303_Vorschr.doc

Gemeinde Pontresina: Quartierplan «PUNT-OTA», Vorschriften

E.

Seite 11

Schlussbestimmungen

522 Kosten der Quartier-

planung

Die Kosten der Quartierplanung werden von den Eigentümern des Grundstücks Kat. Nr. 2540 (Neu) übernommen.

523 |nkrafttreten Quar—

tierplan

1 Der Quartierplan «PUNT—OTA» tritt mit der Genehmigung durch den Gemeindevorstand Pontresina und dem unbenutzten Ablauf der

Rekursfrist in Kraft.

2 Die Änderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Quartierplanes.

524 Grundbuch

Die Baubehörde lässt den Quartierplan nach Eintritt der Rechtskraft

auf allen beteiligten Grundstücken des Quartierplanperimeters im Grundbuch anmerken.

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