Quartierplan Arniev

Procedura da plan da quartier · Albula/Alvra

Document

Numer
08.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Albula/Alvra
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
08-07-2008

Karte

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Text

3505_B_QP_Arniev.pdf

Entscheid Gemeindevorstand

Tiefencastel, den 24. Juli 2008

Vorstandssitzung vom 8. Juli 2008

Entscheid – Genehmigung Quartierplanverfahren Überarbeitung Erschliessungsplanung Arniev

I.

Feststellungen und Erwägungen

1. Die Quartierplanakten (QP-Akten) lagen vom 29. Mai 2008 bis 26. Juni 2008 öffentlich auf. 2. Einsprachen sind keine Eingegangen. 3. Die öffentlich aufgelegten QP-Akten mussten nicht mehr überarbeitet oder inhaltlich angepasst werden.

II.

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Beschluss

1. Der Gemeindevorstand genehmigt unter Berücksichtigung der Feststellungen und Erwägungen den Quartierplan Arniev (Überarbeitung Erschliessungsplanung Arniev) folgende Bestandteile: 1. QP-Vorschriften Arniev vom Mai 2008 2. Bestandesplan 1:1’00 vom 7. April 2008 Die Quartierplanakten liegen in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. 2. Rechtsmittel: Der vorliegende Vorstandsbeschluss kann innert 30 Tagen seit dessen Mitteilung mittels Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Chur, angefochten werden.

3505_V_QP_Arniev_QPV.pdf

Kanton Graubünden

H

Gemeinde Tiefencastel

Quartierplanung Arniev

Überarbeitung Erschliessungsplanung Arniev

Quartierplanvorschriften

Vom Gemeindevorstand zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet am:

Öffentliche Auflage vom:

29. Mai 2008 bis 26. Juni 2008

Vom Gemeindevorstand erlassen am:

8. Juli 2008

Der Gemeindepräsident:

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Der Aktuar:

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9. Mai 2008

Auftraggeber: Auftraggeber:

Kontaktperson:

Gemeinde Tiefencastel Suloms 7450 Tiefencastel Enrico Spinas Gemeindekanzlist 081 681 12 081 /681 12 44

Bearbeitung: Bearbeitung:

Stauffer & Studach AG, Chur

Erstellung: Erstellung:

April/Mai 2008 April/Mai 2008

Silvio Sauter Sauter Silvio 081 081 // 258 258 34 34 44; 44; [email protected] [email protected]

2

Inhaltsverzeichnis Allgemeine Bestimmungen

Art. 2

Art. 2 Zweck des Quartierplanes

Art. 4

Art. 4 Vorbehalt der geltenden Bauvorschriften

Art.1

Art. 1

Art. 3

Art. 3 Quartierplangebiet

Quartierplangebiet

Bestandteile des Quartierplanes

4

4

#4;t

11

4 4 4

2

Gestaltung

Dachgestaltung, Sonnenkollektoren, Satellitenempfangsanlage

5

3

Schlussbestimmungen

5

Art. 7

Art. 7 Aufhebung oder Abänderung des Quartierplanes

6

Art. 5

Art. 5

Art. 6

9 weitere Artikel

Art. 6 Anmerkungen

U1

5

5

3

Gestützt

Art. 49 Gestützt auf

auf Art. Art. 51ff 51ff des des kantonalen kantonalen Raumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG) (KRG) und und Art. 49 des des Gemeindebaugesetzes Gemeindebaugesetzes (BauG) (BauG) erlässt erlässt der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Tiefencastel Tiefencastel nachfolnachfolgenden

Ö FFENTLICHEN Q UARTIERPLAN ARNIEV ARNIEV QUARTIERPLAN ÖFFENTLICHEN 1 Allgemeine Bestimmungen

Quartierplangebiet Quartierplangebiet

Art. 1 Der Quartierplan

Quartierplan erstreckt erstreckt sich sich über über das das Gebiet Gebiet Arniev. Einbezogen sind sind Der Arniev. Einbezogen

Nr.111,112,116,117,148,155,187,188,216 die Parzellen Nr. 111, 112, 116, 117, 148, 155, 187,188, 216 und 225

des Grundbuches der Gemeinde Tiefencastel.

Die genaue genaue Abgrenzung des Quartierplangebietes Quartierplangebietes ergibt ergibt sich sich aus aus dem dem Die Abgrenzung des

Bestandesplan Bestandesplan 1:1’000 1:1’000 vom vom 7. 7. April April 2008. 2008.

Zweck des Quartierplanes

Art.

Art. 2 2

Der Quartierplan Quartierplan bezweckt bezweckt die die Regelung Regelung der der DachgestaltungsvorschrifDachgestaltungsvorschrifDer

ten, freien Wahl ten, insbesondere insbesondere die die der der freien Wahl der der Dachformen. Dachformen. Voraussetzung Voraussetzung

dafür Anpassung an dafür ist ist die die architektonisch architektonisch gute gute Einordnung Einordnung sowie sowie die die Anpassung an ortsübliche ortsübliche FarbFarb- und und Materialwahl. Materialwahl.

Bestandteile des Quartierplanes

Art. 3

Art. 3

Der Quartierplan Quartierplan Arniev Arniev umfasst umfasst die die folgenden folgenden Bestandteile: Bestandteile: Der 1. Quartierplanvorschriften Quartierplanvorschriften 1. 2. Bestandesplan Bestandesplan 1:1’000 1:1’000 2.

Vorbehalt der geltenden Bauvorschnflen schriften

Art. 4

Art. 4

Alle Bauvorhaben im im Quartierplangebiet Quartierplangebiet haben, haben, soweit soweit die die nachfolgenden nachfolgenden Alle Bauvorhaben

Bestimmungen jeweils gelBestimmungen keine keine besonderen besonderen Vorschriften Vorschriften enthalten, enthalten, den den jeweils geltenden tenden Bauvorschriften Bauvorschriften der der Gemeinde Gemeinde zu zu genügen. genügen.

Vor Erstellung Vor Erstellung von von Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen ist ist das das ordentliche ordentliche BaubewilliBaubewilligungsverfahren gungsverfahren durchzuführen. durchzuführen.

2 Gestaltung

Dachgestaltung, Sonnenkollektoren, Satellitenempfangsanlage

Art.

Art. 5 5

Dachformen Dachformen sind sind frei frei wählbar. wählbar. GiebelGiebel- und und Walmdächer Walmdächer sind sind mit mit einer einer

Neigung – 50 Neigung von von 30% 30% — 50 % % und und einem einem Vordach Vordach auszubilden. auszubilden. Dächer Dächer sind sind

architektonisch architektonisch gut gut Einzuordnen Einzuordnen und und den den ortsüblichen ortsüblichen Farben Farben und und MateMaterialien rialien anzugleichen. anzugleichen. Blechdächer Blechdächer sind sind nur nur mit mit nichtrostenden nichtrostenden Blechen Blechen

erlaubt. erlaubt. Dachdurchbrüche Dachdurchbrüche haben haben sich sich auf auf das das Unerlässliche Unerlässliche zu zu beschränbeschrän-

ken. ken.

Anbauten, Anbauten, sowie sowie die die zu zu einem einem Hauptbau Hauptbau gehörenden gehörenden Nebenbauten, Nebenbauten, sind sind bei gleicher gleicher oder oder ähnlicher ähnlicher Dachform Dachform in in der der Regel Regel mit mit dem dem BedachungsBedachungsbei

material material des des Hauptgebäudes Hauptgebäudes einzudecken. einzudecken.

Dachaufbauten Dachaufbauten und und Dacheinschnitte Dacheinschnitte sind sind zulässig, zulässig, sofern sofern eine eine ästhetiästheti-

sche sche DachDach- und und Gesamtgestaltung Gesamtgestaltung sichergestellt sichergestellt ist. ist. Sie Sie werden werden bis bis zu zu

maximal maximal 1/3 1/3 der der Gebäudelänge Gebäudelänge bewilligt. bewilligt.

Anlagen zur zur Nutzung Nutzung von von alternativen alternativen Energiequellen Energiequellen (Sonnenkollekto(SonnenkollektoAnlagen

ren, ren, Solarzellen Solarzellen etc.) etc.) sind sind in in der der Regel Regel zulässig. zulässig. Sie Sie haben haben sich sich im im RahRah-

men der der technischen technischen Möglichkeiten Möglichkeiten gut gut ins ins OrtsOrts- und und Landschaftsbild Landschaftsbild men

einzufügen und und sind sind in in die die Dachhaut Dachhaut zu zu integrieren. integrieren. Grossflächige Grossflächige Anlaeinzufügen Anla-

gen gen sind sind nur nur gestattet, gestattet, wenn wenn sie sie die die Dachhaut Dachhaut zusammenhängend zusammenhängend bedebedecken. cken.

Die für die Die Baubehörde Baubehörde zieht zieht bei bei Bedarf Bedarf externe externe Fachleute Fachleute für die technische technische

und und gestalterische gestalterische Beurteilung Beurteilung bei. bei.

Die Die Standorte Standorte von von Aussenantennen Aussenantennen einschliesslich einschliesslich SatellitenempfangsanSatellitenempfangsanlagen Iagen sind sind so so zu zu wählen, wählen, dass dass sie sie das das Ortsbild Ortsbild nicht nicht beeinträchtigen. beeinträchtigen. Pro Pro Gebäude Aussenantenne (inklusive Gebäude ist ist höchstens höchstens eine eine Aussenantenne (inklusive SatellitenempSatellitenemp-

fangsanlage) jener Grösse fangsanlage) in in jener Grösse gestattet, gestattet, die die einen einen einwandfreien einwandfreien Empfang Empfang

gewährleistet. gewährleistet.

3 Schlussbestimmungen

Anmerkungen

Art.

Art. 6 6

Die Die Baubehörde Baubehörde lässt lässt den den vorliegenden vorliegenden Quartierplan Quartierplan nach nach Eintritt Eintritt der der

Rechtskraft im Grundbuch der Gemeinde auf den Parzellen Nr. 111, 111, 112, 116, 117, 117, 148, 148, 155, 155, 187, 187, 188, 188, 216 216 und und 225 225 des des Grundbuches Grundbuches der der GeGe116,

meinde meinde Tiefencastel Tiefencastel anmerken. anmerken.

5

Die Die im im Quartierplan Quartierplan festgelegten festgelegten Bauvorschriften Bauvorschriften gelten gelten gemäss gemäss VorVor-

schriften schriften der der Gemeinde Gemeinde Tiefencastel Tiefencastel ausschliesslich ausschliesslich als als öffentlich öffentlich rechtlirechtli-

che werden nicht che Eigentumsbeschränkungen Eigentumsbeschränkungen und und werden nicht als als Dienstbarkeiten Dienstbarkeiten im im Grundbuch Grundbuch eingetragen. eingetragen.

Die Die Baubehörde Baubehörde ist ist für für die die Anmeldung Anmeldung des des Quartierplans Quartierplans als als Nachtrag Nachtrag

zum Anmerkung beim zum bestehenden, bestehenden, angemerkten angemerkten Quartierplan Quartierplan zur zur Anmerkung beim zuzu-

ständigen Aktuständigen Grundbuchamt Grundbuchamt besorgt. besorgt. Der Der Gemeindepräsident Gemeindepräsident und und der der Aktuar Abgabe der ar sind sind zur zur Abgabe der Grundbuchanmeldung Grundbuchanmeldung ermächtigt. ermächtigt.

Aufhebung oder Abänderung

des Quartierplanes Quartierplanes des

Art.

Art. 7 7

Für die die Aufhebung oder Abänderung des vorliegenden vorliegenden Quartierplans Quartierplans gelgelFür Aufhebung oder Abänderung des

ten ten die die Vorschriften Vorschriften der der kantonalen kantonalen Raumplanungsverordnung. Raumplanungsverordnung.

Mai 2008 / um

6