Teilrevision ARA

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Albula/Alvra

Document

Numer
97.1817
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Albula/Alvra
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
26-08-1997

Karte

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Text

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Die Regierung des Kantons Graubünden JL

II Governo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

2 9. AUG. 1997

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26. August 1997

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A MT FOR RAUMPLANUNG 1

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AMTSHE(..11 ftiA € Uri ui AMT FÜR RAUMPLANUNG Protokoll Nr.

1817

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aivaneu beschlossen an der Gemeinde-

versammlung vom 21. Mai 1997 eine Teilrevision der Ortsplanung. Sie verabschiedeten einen Teilzonenplan ARA 1:1'000. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht liegt nicht vor.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses gemäss

Art. 37a des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 27. Juni 1997. Es sind bei der Regierung keine Beschwerden eingegangen.

Mit Schreiben vom 6. Juni 1997 ersucht der Gemeindevorstand Alvaneu um Genehmigung der Ortsplanungsteilrevision im Rahmen von Art. 37 KRG. B. Teilzonenplan ARA 1:1'000 Da der Klärschlamm der Abwasser-Reinigungs-Anlage (ARA) im Gebiet "Radiend"

nicht wie bis anhin als Dünger verwendet werden darf, soll er zukünftig grösstenteils

verbrannt werden. Damit der Klärschlamm an Ort und Stelle zwischengelagert werden kann, soll die bestehende Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (ZÖBA) auf der Nordseite der ARA um einen Lagerplatz erweitert werden.

Die Waldfeststellung wurde im Sinne von Art. 10 und Art 13 WaG durchgeführt. Sie

gibt zu keinen Bemerkungen Anlass.

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10

Der Teilzonenplan ARA 1:1'000 kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung: 1.

Der Teilzonenplan ARA 1:1'000 vom 21. Mai 1997 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Alvaneu wird ersucht, diesen Genehmigungsbeschluss in

geeigneter Form öffentlich bekanntzugeben.

Das kantonale Amt für Raumplanung wird beauftragt, die aufgrund dieses Be-

schlusses nötigen Kennzeichnungen im Zonenplan und Generellen Gestaltungs-

plan 1:2'000 (Alvaneu Bad) vom 16. Juli 1991 vorzunehmen. Die Gemeinde stellt

zu diesem Zweck dem Amt für Raumplanung ihr Exemplar des erwähnten Planes zur Verfügung. 4.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten. 5.

Es werden keine Kosten erhoben.

6.

Mitteilung an

Namens der Regierung

Dr. Maissen

Der Kanzleidirektor:

Dr. Riesen