Teilrevision Golfplatzzone
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Albula/Alvra
Document
- Numer
- 10.DEP17
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Albula/Alvra
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 30-08-2010
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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3511_B_TR_Golfplatzzone_10.DEP17.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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__ Ai„, mis ,F.G2Tp.:,,719In AMT Fün RAUMENTWICKLUNG
Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 17/10 7000 Chur, Reichsgasse 35
Tel. 081 257 23 11
Fax 081 257 21 71
DEPARTEMENTSVERFÜGUNG
Der Vorstand der Gemeinde Alvaneu beschloss an seiner Sitzung vom 21. Juni 2010 eine
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Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:2'000 Golfplatzzone umfasst.
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 28. Juni 2010 gemäss Art. 47 der eidgenössi-
schen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 1. Juni 2010 einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 21. Juni 2010 ge-
mäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 1. Juli 2010. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 2. Juli 2010 ersuchte der Gemeindevorstand Alvaneu das Departement
für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2'000 Golfplatzzone
Gegenstand der vorliegenden Teilrevision bildet eine für die Beibehaltung des Golfplatz-
Attributs „Par-72" notwendige Anpassung der Golfplatzzone. Durch eine Verlängerung des
Abschlages Nr. 3 um 27 m kann dieses Ziel erreicht werden, und gleichzeitig kann das Ge-
fahrenpotenzial, welches bisher von den Spielbahnen 2 und 4 für die Spieler auf Bahn 3. ausging, eliminiert werden. Die Rodungsfläche, welche für den Bau des neuen Abschlags benötigt wird, beläuft sich auf 312 m 2 .
Die Rodungsbewilligung für das beanspruchte Waldareal beim neuen Abschlag Nr. 3 im
Halte von 312 m 2 sowie im Bereich der neuen Brücke über die Albula im Umfang von 141 m2
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ist seitens des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements (BVFD) am 28. Mai 2010 erteilt worden. Sie wird gleichzeitig mit der vorliegenden Departementsverfügung eröffnet.
Die beschlossenen Festlegungen im Generellen Gestaltungsplan weichen zum Teil von der Baubewilligung für den Golfplatz
aus dem Jahr 1995 ab (Departementsverfügung vom 28. Juni 1995). Für die Änderungen
gegenüber der damaligen Baubewilligung ist ein neues BAB-Gesuch (Baubewilligungsver-
fahrens für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen) einzureichen. Darin ist die Frage betreffend Ersatzpflicht nach Art. 18 Abs. 1 ter des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG)
für den Verzicht auf die damals vorgesehenen Trockenmauern zu klären. Das Genehmigungsverfahren für die Festlegungen im Generellen Gestaltungsplan auf den Parzellen Nr. 652 und 654 wird bis zum Vorliegen dieser Abklärungen bzw. der BAB-Bewilligung sistiert.
Im Weiteren gibt der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Golfplatzzone vom
21. Juni 2010 zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:
1.
Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000 Golfplatzzone vom 21. Juni 2010
wird mit folgendem Vorbehalt genehmigt:
Das Genehmigungsverfahren für die Festlegungen im Generellen Gestaltungsplan
auf den Parzellen Nr. 652 und 654 wird sistiert, bis die Frage betreffend Ersatzpflicht
nach Art. 18 Abs. 1 ter des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) für den Verzicht
der ursprünglich vorgesehenen Trockenmauern im Rahmen eines noch durchzuführenden Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB-Verfahren) geklärt ist.
2.
Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements (BVFD) vom
3.
Der Gemeindevorstand Alvaneu wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öf-
28. Mai 2010 wird gleichzeitig mit der vorliegenden Departementsverfügung eröffnet.
fentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 3
4.
5.
Der Gemeindevorstand Alvaneu sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den
Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig
sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
6.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
7.
Mitteilungen:
Chur, 30. August 2010 mitgeteilt am:
31 Aug. 2010
DEPARTEMENT FÜR VOLKS-
WIRTSCHAFT UND SOZIALES Der Vorsteher:
Hansjörg Trachsel, Regierungsrat
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
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SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun