Schutzzonen PW Jenaz

Zonas da protecziun da l'aua sutterrana · Jenaz

Document

Numer
1985_272
Gener
Zonas da protecziun da l'aua sutterrana
Vischnanca
Jenaz
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
04-02-1985

Karte

15 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

3863_B_1985_RB272_WV_Jenaz.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

T.

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Nach Einsichtnahme in das Schreiben vom 28. Dezember 1984 des Gemeindevorstandes Jenaz und in das hydrogeologische Gutachten No. 1541 der Büchi und Müller AG, beratende Geologen SIA/ASIC, Frauenfeld und Chur, betreffend die Ausscheidung von Schutzzonen

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für das Grundwasserpumpwerk der Wasserversorgung Jenaz sowie gestützt auf Art. 30 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 8. Oktober 1971 und auf Art. 23 der grossrätlichen Gewässerschutzverordnung vom 3. Oktober 1973 beschliesst die Regierung: 1. Von den Schutzzonen für das Grundwasserpumpwerk der Wasser­ versorgung Jenaz gemäss Beilage 1 des hydrogeologischen Gut­ achtens No. 1541 der Büchi und Müller AG wird Kenntnis genommen. 2. Den im Anhang des Gutachtens Büchi und Müller AG festgehaltenen Nutzungsbeschränkungen und Schutzmassnahmen ist unter Berück­ sichtigung der Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Rechtsgleichheit angemessen Rechnung zu tragen. Abweichungen bedürfen einer exakten Absprache mit dem Amt für Umweltschutz. 3. Die Gemeinde Jenaz wird angehalten, in absehbarer Zeit einen Ersatz für das gefährdete Grundwasserpumpwerk ihrer Trink­ wasserversorgung zu planen und zu realisieren. 4. Gestützt auf Ziffer 3 der Gebührenordnung für den Gewässer­ schutz vom 13. November 1978 (GO, BR 815.350) wird eine Gebühr von

110.000

2

Fr. 100.-erhoben. Dieser Betrag wird dem Kontokorrent der Gemeinde bei der Standesbuchhaltung Graubünden belastet (Konto 618.250). 5. Mitteilung an den Gemeindevorstand 7299 Jenaz, an das Amt für Umweltschutz, unter Erstattung der Akten, an das Amt für Raumplanung, an die Finanzkontrolle und an das Bau- und Forst­ departement .

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Df. Cavieze!