Quartierplan Seewiesen

Procedura da plan da quartier · Davos

Document

Numer
09.GDEf2
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Davos
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
27-03-2009

Karte

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Text

!

Kleiner Landrat Landschaft Dayos Gemeinde SITZUNG VOM

MITGETEILTAM 27.03.200s

24.03.2009

PROTOKOLL-NR 09-250

REG.-NR. 82.2.2

QP.ENTSGHEID betreffend:

Gesuch:

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QP-Verfahren seewiesen auf paz.Nr. g93, seewiesen, Davos Dorf

Gesuchs-Nr.:

08227

Gesuch:

11.09.2008

Gesuchstellerin:

Baugesellschaft seepromenade Davos, vertreten durch die Beat odinga AG, seestrasse 98, 8610 uster, wiedervertreten durch RA Dr. iur. GeJrg S. Mattli, Promenade 60,7270 Davos platz

Einsprachen:

1. STWEG,,Seewiesen/Bahnhofstrasse 10",7260 Davos Dorf

2. STWEG Seewiesenstrasse 1 (F),7260 Davos Dorf 3. STWEG Seewiesenstrasse 3 (E), 7260 Davos Dorf

4. STWEG Seewiesenstrasse S (C), 7260 Davos Dorf 5. STWEG Seewiesenstrasse 7 (D), 7260 Davos Dorf

6. STWEG Seewiesenstrasse g (B), 7260 Davos Dorf 7. STWEG Seewiesenstrasse 11 (A), 7260 Davos Dorf Die Einsprecherinnen 1-7 werden vertreten durch RA Dr. iur. peter Bieler, Promenade 77,7270 Davos Platz

Rechtsbeoehren der Einsprecherinnen 1-7 (sinnqemäss): Die Genehmigung des Quartierplanes seizu venrveigern.

2

Rechtsbeoehren der Gesuchstellerin (sinnqemäss):

Auf die Einsprachen sei nicht einzutreten, eventuell seien die Einsprachen vollumfänglich abzuweisen und der Quartierplan sei zu genehmigen. Sachverhalt: 1

Mit Gesuch vom 11.09.2008 reichte die Bauherrschaft den Quartierplan Seewiesen auf Paz.Nr. 993, Seewiesen, Davos Dorf, ein. Vorschriftsgemäss wurde dieser Quartierplan am 30.09.2008 (Einleitung) und am 12.12.2008 (Öffentliche Auflage des Entwurfs für den Quartierplan) im Amtsblatt der Landschaft Davos publiziert.

2

lnnert Frist gingen sieben öffentlich-rechtliche Einsprachen im Sinne von Art. 18 Abs. 3 KRVO i.V.m. Art. 101 Abs. 2 KRG ein. Auf die Legitimation der Einsprecherinnen und die einzelnen Vorbringen ist, soweit dies notwendig erscheint, in den Erwägungen einzugehen.

3

Die Gesuchstellerin liess sich innert Frist vernehmen und beantragte, auf die Einsprachen sei nicht einzutreten, eventuell seien sie abzuweisen.

4

Mit Vereinbarung vom 6./1 1. März 2009 haben sich die Parteien auf eine vollständigen und vorbehaltlosen Rückzug der Einsprachen gegen das QP-Vorhaben geeinigt und die Vereinbarung dem Hochbauamt eingereicht. Die Baubehörde zieht in Erwägung:

1

2.

Die Baubehörde kann festhalten, dass der von der Gesuchstellerin eingereichte Quartierplan, sowohl die Bestimmungen wie auch die Pläne zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gibt. Es sind auch keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt, so dass der integralen Bestimmung des QP nichts im Wege steht. Die Kosten dieses Quartierplanverfahrens in der Höhe von Fr. 3'700.-- sowie die Kosten der Ausschreibungen werden der Gesuchstellerin auferlegt.

Aufgrund der Prüfung des Quartierplans und gestützt aul die vorstehenden Erwägungen

beschließt die Baubehörde: 1

2

3.

Der Quartierplan "Seewiesen" Pazelle Nr. 993, Davos Dorf, wird genehmigt.

Es wird davon Vormerk genommen, dass die Einsprachen vorbehaltlos zurückgezogen wurden und damit am Protokoll abgeschrieben werden können. Die Kosten des Quartierplanverfahrens, bestehend in: Gebühren nach Aufiryand Kosten der Ausschreibungen Total

Fr. Fr. Fr.

3'700.00 307.00 4'007.00

gehen zu Lasten der Gesuchstellerin und sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

3

4

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung schriftlich und begründet beim.Venrvaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plössurstrasse 1, 700ö Chur, Beschwerde erhoben werden. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde beizulegen.

5

- Dr. G.s. Mattli Promenade 60,Tz7o Davso platz (eingeschrieben, im Doppel) - Dr. iur. Peter Bieler, Promenade 77 ,7270 Davos Platz (eingeschrieben, dieifach) - Bauamt, im Hause

Mitteiluno an:

LANDSGHAFT DAVOS GEMEINDE NAMENS DER BAUBEHöROE: Der Der Aktuar:

Präsident:

Hans

Michel

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