Teilrevision Gewässerraum

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Felsberg

Document

Numer
21.237
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Felsberg
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
09-03-2021

Karte

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza _ dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

9. März 2021

10. März 2021

237/2021

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ll Governo . del Cantone dei Grigioni

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Felsberg beschlossen an der Urnenabstim-

mung vom 29. November 2020 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wur-

den folgende Planungsmittel verabschiedet: —-—

Zonenplan 1:2500 Dorf, Gewässerraum

—»

Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet, Gewässerraum

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Felsberg die folgenden weite— ren Unterlagen ein:

.....

Planungs— und Mitwirkungsbericht vom Dezember 2020 gemäss Art. 47 der eid-

genössischen Raumplanungsverordnung (SR 700.1)

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 3. März 2020 einen Vorprüfungsbencht

Die öffentliche Bekanntgabe des Beschlusses der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubün-

den (KRG; BR 801.100) erfolgte am 18. Dezember 2020. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 14. Dezember 2020 ersuchte der Gemeindevorstand Felsberg um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Gegenstand der Revisionsvorlage Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Felsberg bildet die Ausscheidung der Gewässerräume im Gemeindegebiet. Damit

kommt die Gemeinde dem Auftrag der im Jahr 2011 revidierten eidg. Gewässer—schutzgesetzgebung nach. Die Gewässerräume werden entsprechend der kantonan Ien Praxis als Gewässerraumzone im Zonenplan festgelegt.

Übereinstimmung mit der Richtplanung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungs-

gesetz, SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die

Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Grau—

bünden 2000 (RlP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) sowie

mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan der Region Imboden (ehemalige Ren

gion Bündner Rheintal) übereinstimmt.

Die Thematik des Gewässerraums ist in den RlP2000 eingeflossen und die entspre-

chende Anpassung des Kapitels 3.9 "Oberflächengewässer und Fischerei" wurde

vom Bundestrat am 21. Juli 2020 genehmigt. Der Regionale Richtplan Landschaft

und Siedlung der ehemaligen Region Bündner Rheintal vom 17. Januar 2006 bein— haltet generelle Aussagen hinsichtlich des Gewässerraums. Es kann festgehalten werden, dass die regionale und die kantonale Richtplanung der vorliegenden Revisi—

onsvorlage nicht entgegensteht. Die Vorlage erweist sich somit als richtplankonform.

Zonenplan 1:2500 Dorf, Gewässerraum Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet Gewässerraum

Der Zonenplan 1:2500 Dorf, Gewässerraum und der Zonenplan 1:5000 Übriges Ge-n

meindegebiet, Gewässerraum, beide vom 29. November 2020, geben zu keinen Bew

merkungen Anlass; sie können genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

A

beschliesst die Regierung:

. Der Zonenplan 1:2500 Dorf, Gewässerraum und der Zonenplan 1:5000 Übrin ges Gemeindegebiet, Gewässerraum, beide vom 29. November 2020, werden

genehmigt:

2.

Der Gemeindevorstand Felsberg wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not—

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4.

Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses

nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.

5. Die von der Gemeinde bestimmte DatenvenNaltungsstelle führt die Nutzungs-

plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

6. Mitteilung an: - Gemeindevorstand Felsberg, 7012 Felsberg -

Stauffer & Studach Raumentwicklung, 7000 Chur

-

Region lmboden, Platz 7, 7013 Domat/Ems

-— Amt für Natur und Umwelt

-— Amt für Immobilienbewertung

-— Amt für Energie und Verkehr »- Amt fürWaId und Naturgefahren

- Tiefbauamt

-

- Amt für Jagd und Fischerei Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

- Amt für Raumentwicklung - Standeskanzlei

- Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)

Der Präsident:

Namens der Regierung

Dr. lVlario Cavigelli

Der Kanzleidirektor:

Daniel Spadin