Teilrevision Motta di Miralago
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Brusio
Document
- Numer
- 21.214
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Brusio
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 02-03-2021
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Datotecas
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Text
Die Regierung des Kantons Graubünden
II Governo del Cantone dei Grigioni
La Regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
2. März 2021
Protokoll Nr.
Mitgeteilt d e n
214/2021
Ganzen Text zeigen
4. März 2021
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Brusio beschlossen an der Gemeindever
sammlung vom 19. Juli 2020 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden
folgende Planungsmittel verabschiedet: -
Legge edilizia, art. li 4.18bis , 4.18 ter, 4.19, 6.1bis e 6.1ter
-
Piano generale delle strutture 1:1000 "Centro inerti Motta da Miralago"
-
-
Piano delle zone 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"
Piano generale di urbanizzazione 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"
Piano direttore comunale 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Brusio die folgenden weiteren
Unterlagen ein: -
Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 23. Juli 2020 gemäss Art. 47 der eidge
nössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1)
Umweltbericht für das Nutzungsplanverfahren "Erweiterung Abbauzone Motta da Miralago",
, Februar 2020
-
Lärmprognose "Abbau Motta da Miralago: Erweiterung Abbauzone",
-
Beurteilung der lufthygienischen Auswirkungen "Erweiterung der Abbauzone und
-
, 28. Februar 2020
Centro inerti Motta da Miralago",
, 27. Januar 2020
,
Progetto di massima "Centro inerti Motta da Miralago",
3. März 2020
Rodungsgesuch vom 27. Februar 2020 samt Übersichtsplan 1:25 000, Rodungs
pläne 1:2500 und 1:1000, Zustimmungserklärung der Eigentümerinnen und Ei gentümer sowie Kurzbericht vom 28. Februar 2020
A M T FÜR RAUMENTWICKLUNG
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CH
- 5 . März 2021
Nr.
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2
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 10. Januar 2020 ei
nen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungs
beschlusses vom 19. Juli 2020 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den
Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 27. Juli 2020. E s gingen keine
Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 10. August 2020 ersuchte der Gemeindevor stand um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage
Inhalt der vorliegend zu genehmigenden
Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde
Brusio bildet die Anpassung bzw. Erweiterung der rechtskräftigen Abbauzone (Zona
cava) Motta da Miralago. Die Abbauzone wurde im Jahr 2006 ausgeschieden, und es wurden bis heute rund 84 000 m 3 Material abgebaut. Die vorliegende Erweiterung der Zone dient der längerfristigen Versorgung der Region Bernina mit Stein, Kies,
Sand und Beton. Zur Materialverarbeitung wird ein stationäres Centro inerti einge
richtet (zwecks Kiesaufbereitung und Betonmischung sowie Sortierung und Wieder
verwertung von Aushub, Geschiebe, Betonabbruch und Mischabbruch). Die neuen vier Abbauetappen umfassen insgesamt
rund 210 000 m 3 Abbaumaterial.
Die Konzessionsdauer beträgt 25 Jahre. Die erste Etappe besteht darin, das G e
lände derart abzutragen, dass Raum für die Materialaufbereitungsanlagen entsteht. Weitere zwei Abbauetappen und eine neue Deponie für sauberes Material (Typ A ge
mäss der Ordinanza sulla prevenzione e Io smaltimento dei rifiuti), welche den Nut
zungsplanungshorizont übersteigen, wurden mit einem Kommunalen gesetzt.
Richtplan fest
Die vorliegende projektbezogene Nutzungsplanung setzt die Vereinbarung über drin
gende Massnahmen
im Bereich der Materialbewirtschaftung
in der Region Bernina
teilweise um, welche die Region Bernina, die Gemeinden Brusio und Poschiavo so
wie das Amt für Natur und Umwelt und das ARE im Juli 2019 abgeschlossen haben
3
(Accordo concernente misure urgenti nell'ambito della gestione dei material! inert!
nella Regione Bernina del luglio 2019).
c. Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Übereinstim
mung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorlie
gende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden (KRIP, vom Bun
desrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regiona len Richtplan Bernina (RRIP) übereinstimmt.
Im KRIP (Richtplananpassung vom 3. April 2013) figuriert der Abbau- und Deponie standort "Motta da Miralago" als Objekt 13.VB.09.2 im Koordinationsstand Festset
zung. Insgesamt beträgt das im KRIP festgesetzte Abbauvolumen rund 284 000 m 3.
Zudem wird "Motta da Miralago" im KRIP auch als Deponiestandort Typ B dem Köordinationsstand Festsetzung geführt (Objekt 13VD.09). Das festgesetzte Deponievolu
men beträgt 190 000 m 3. Mit Regierungsbeschluss vom 25. März 2014 (Prot. Nr.
278) wurde das entsprechende RRIP-Vorhaben Motta da Miralago "Estrazione e de-
positi di materiali, piazzali di raccolta e di cernita per rifiuti edili" Nr. 13.601 und 13.602 mit dem Koordinationsstand Festsetzung genehmigt.
Mit einer Richtplananpassung vom 3. April 2013 wurden unter anderem die richtpla
nerischen Voraussetzungen zur Realisierung des Höherstauprojekts Lago Bianco der Repower AG geschaffen. In diesem Zusammenhang wurde Motta da Miralago als
Baustelleninstallationsplatz, d. h. Zentrum für die Wiederverwertung des Ausbruch
materials, für die Betonproduktion und für die Ablagerung des nicht wiederverwertba ren Materials festgesetzt. Die Realisierung des Projekts Lago Bianco wurde inzwi
schen verschoben. Seine mittel- bis längerfristige Realisierung darf jedoch nicht ge
fährdet werden. Die Gemeinde Brusio sichert zu, dass die vorliegende Nutzungspla
nung mit dem Kiesverarbeitungszentrum zur Realisierung des Projekts Lago Bianco
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kompatibel sei. Die Regierung nimmt dies zur Kenntnis. Die vorliegende Nutzungs
planung Motta d a Miralago sowie der entsprechende Betrieb resp. Abbau dürfen das von kantonaler Bedeutung
eingestufte Projekt Lago Bianco auch in Zukunft nicht be
hindern. In der noch einzuholenden Bewilligung für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB-Bewilligung) wird deshalb eine entsprechende Auflage zur Si
cherung des Projekts Lago Bianco zu verfügen sein. Die Revisionsvorlage der Gemeinde
Brusio bewegt sich im Rahmen der richtplane
risch festgesetzten Standorte, Nutzungen
und Mengenplafonierungen. E s kann d a
her festgehalten werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist. Die vorliegende Revisionsvorlage beinhaltet
zudem einen kommunalen
welcher eine Erweiterung der Deponie (Area ampliamento
Richtplan,
scavo e discarica tappa 5
e 6 sowie Area discarica Motta di Miralago II) vorsieht. Mit dieser Erweiterung möchte die Gemeinde
den zusätzlichen Bedarf an Deponievolumen ausweisen resp. sicher
stellen. Die Erweiterung der Deponie übersteigt jedoch den Mengenrahmen des
rechtskräftigen Richtplans, betrifft teilweise Wald sowie eine Landschaftsschutzzone (Zona di protezione del paesaggio) und ist regional bzw. interkommunal nicht koordi
niert.
D. Teilrevision des Baugesetzes
Die a m 19. Juli 2020 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 4.18bis , 4.18ter, 4.19, 6.1 bis und 6.1 ter) kann ohne Bemerkungen genehmigt
werden.
E. Piano delle zone 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"
Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921 .0) bedarf die
Zuweisung von Wald zu einer Nutzungszone einer Rodungsbewilligung. Vorliegend wird Wald im Umfang von 36 884 m 2 der Zona istallazioni centro inerti Motta da Mi
ralago und der Zona cava Motta d a Miralago zugewiesen. Davon sollen 24 739 m 2
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temporär und 12 145 m 2 definitiv gerodet werden. Die entsprechende Rodungsbewil ligung des Dipartimento infrastrutture, energia e mobilitä vom 15. Januar 2021 liegt vor. Sie wird koordiniert mit dem vorliegenden Beschluss eröffnet.
Zwecks Sicherstellung einer geordneten natürlichen Wiederaufforstung sind die je
weils abgeschlossenen Abbauetappen umgehend zu renaturieren. Die Fristen für die Wiederherstellungen der einzelnen Abbauetappen werden in den noch einzuholen
den BAB-Bewilligungen festgelegt; die letzte Frist darf den 31. Dezember 2035 nicht
überschreiten.
Im Übrigen gibt der Piano delle zone 1:2000 "Centro inerti Motta di Miralago" vom
19. Juli 2020 zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
F. Piano generale delle strutture 1:1000 "Centro inerti Motta da Miralago"
Piano generale di urbanizzazione 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"
Diese Pläne vom 19. Juli 2020 geben zu keinen Bemerkungen Anlass und können
genehmigt werden.
G. Piano direttore comunale 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"
Der Gemeinderichtplan weist, wie bereits erwähnt, Mängel auf. Der aktuelle Koordi
nationsstand entspricht einem Zwischenergebnis im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. b
RPV. Der Standort Motta da Miralago kann mit Blick auf die geplanten Nutzungen
grundsätzlich als geeignet und betrieblich zweckmässig eingestuft werden. Die räum
liche Abstimmung kann jedoch noch nicht als erfüllt betrachtet werden, solange noch
keine gesamthafte regionale Standortevaluation und Standortevaluation unter Be rücksichtigung des Richtplanvorhabens Höherstau Lago Bianco erfolgt ist. Daher
kann der Piano direttore comunale 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago" lediglich als Zwischenergebnis zur Kenntnis genommen werden.
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H. Hinweise für die weiteren Planungsarbeiten 1.
Deponieerweiterung
Wird das Centro inerti planmässig
in Betrieb genommen, werden gemäss Projektun
terlagen jährlich ca. 4500 1 unverschmutztes, nicht verwertbares ca. 2000 t Inertstoffe
Aushubmaterial und
anfallen, welche dauerhaft zu deponieren sind.
Ohne rechtzeitige Inbetriebnahme einer Deponie Typ A und B könnte die Funktions
fähigkeit des Centro inerti gefährdet werden. Dies spätestens dann, wenn die Depo
nie "Pozzolascio" als Übergangslösung für Material des Typs A und als Zwischenla ger für Material des Typs B ausgeschöpft ist. Die Gemeinde wird deshalb ersucht, zusammen
mit der Region mögliche Alternativen im Sinne der Vereinbarung "Materi
albewirtschaftung
Bernina" abzuklären.
Für die geplante Erweiterung der Deponie (vgL Area discarica Motta d a Miralago II im Piano direttore comunale 1 :2000 Centro inerti Motta da Miralago) muss im Zuge der Folgeplanung
abgeklärt
werden, ob im neuen Deponieperimeter schützenswerte
Ar
ten gemäss Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) vor
kommen und wie gegebenenfalls damit zu verfahren ist (Umsiedlung, Ersatz etc.). Zudem wäre auch der landschaftliche Ersatz für die Verkleinerung
des regionalen
Landschaftsschutzgebiets sowie die Verlegung der Mountainbikeroute Nr. 433 Poschiavo - San Romerio zu prüfen. 2.
Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone
Die im Piano generale delle strutture 1:2000 "Centro inerti Motta d a Miralago" festge setzte Endgestaltung der Ausbauetappen ist mit schematischen Höhenkurven grob
vorgegeben.
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Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass in den Folgeverfahren ein detailliertes Wiederherstellungskonzept bzw. ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu erarbei
ten ist, der aufzeigt, wie etappenweise eine gute landschaftliche Einpassung erreicht werden kann. Ferner wird aufzuzeigen sein, wie die negativen Auswirkungen der An
lagen auf das Landschaftsbild, insbesondere aus der Perspektive von "Golbia Sur",
minimiert werden können. Zu prüfen ist z. B. eine minimale Offenhaltung der Be
triebsflächen, eine rasche Begrünung der nicht benutzten Flächen, eine angemes sene Materialisierung und Färbung der festen Anlageteile sowie Sichtschutzmass
nahmen (Holzpalisaden, Erdwälle etc.). Schliesslich wird aufzuzeigen sein, wie die
als NHG-Ersatz geltende Aufwertung der Kastanienselven in "Zalende" längerfristig gesichert wird.
Die Gemeinde wird die im Umweltbericht erwähnten Massnahmen zur Verminderung von Staub- und Abgasemissionen im Folgeverfahren konkret vorzulegen haben. Das
gleiche gilt für die Massnahmen zur Minimierung der nichtionisierenden Strahlung.
Sodann wird die Gemeinde die im Umweltbericht erwähnte Abwasserbehandlungs
anlage bei der Kieswaschanlage samt Entwässerungskonzept mit allfälligem Gesuch
für die Baustellenentwässerung einzureichen haben.
Die im Piano generale di urbanizzazione 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago"
festgesetzten Wasser- und Elektrizitätsleitungen von Stavel/Garbela nach Miralago
queren Wald und Schutzzonen. Die Gemeinde hat für das Folgeverfahren die Linien führung zugunsten des Walderhalts und des Landschaftsschutzes zu optimieren.
3. Lärmschutz
Die Lärmemissionen in der Vorphase werden gemäss Lärmprognose als Baulärm be
trachtet (Baulärm-Richtlinie, BAFU). Dies jedoch nur dann, wenn die Inbetriebnahme der stationären Aufbereitungsanlage innerhalb einer vertretbaren Zeit nach Beginn
der Vorphase erfolgt. Andernfalls ist die Vorphase als Betriebsphase zu beurteilen.
Nach heutiger Umweltsicht darf die Kiesaufbereitung spätestens zwei Jahre nach Be
ginn der Vorphase nur noch in der stationären Aufbereitungsanlage erfolgen.
Zur Einhaltung des Planungswerts während der Betriebsphase sind im Sinne der
Vorsorge folgende Massnahmen zu prüfen und umzusetzen, sofern sie verhältnis
mässig und wirtschaftlich tragbar sind:
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bei der Endsortierung (Wasch-/Siebanlage) ist analog den übrigen Anlageteilen
der stationären Anlage eine Einhausung vorzusehen (Sandwichfassade R'w > 25
dB);
bei der Betonanlage ist im Bereich Beladung LKW auf der Westseite im Ausmass der Länge und Höhe der Fahrmischer eine Abschirmung (Wand) als Lärmschutz vorzusehen;
die auf dem Gelände eingesetzten Baumaschinen und Transportfahrzeuge ha
ben dem anerkannten Stand der Technik (MaLV) zu entsprechen;
die Einhaltung der Ruhezeiten über Mittag ( 1 2 - 1 3 Uhr) und während der Nacht ( 1 9 - 0 7 Uhr) ist auch im regulären Betrieb (Betriebsphase) zu berücksichtigen;
bei der weiteren Planung und für den Betrieb sind die Schallleistungspegel (Lw) der Anlagen, Maschinen und Geräte gemäss Lärmprognose (Anhang 5) als ma ximal zulässige Emissionen zu berücksichtigen; und
bei einer Dauer der lärmintensiven Arbeiten (Abbau/Bohrhammer) im regulären
Betrieb (Betriebsphase) von mehr als zehn Tagen pro Jahr bzw. bei Überschrei
tung der Planungswerte im Betrieb sind weitergehende Massnahmen vorzuse hen.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1.
Die am 19. Juli 2020 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 4.18bis ,
2.
Der Piano delle zone 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago" vom 19. Juli
4.18ter, 4.19, 6.1bis und 6.1ter) wird genehmigt.
2020 wird im Sinne der Erwägungen mit folgenden Auflagen und folgendem
Hinweis genehmigt: a)
Die jeweils abgeschlossenen Abbauetappen sind umgehend zu renaturie ren. Die Fristen für die Wiederherstellungen sind in den noch einzuholen den BAB-Bewilligungen festzulegen. Die letzte Frist darf den 31. Dezem
ber 2035 nicht überschreiten.
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b)
Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass die BAB-Bewilligung für die
Deponie "Centro inerti Motta da Miralago" mit einer Auflage zur Sicherung
des Projekts "Höherstau Lago Bianco" zu verknüpfen sein wird. 3.
Der Piano generale delle strutture 1:1000 "Centro inerti Motta da Miralago" und der Piano generale di urbanizzazione 1:2000 "Centro inerti Motta da
Miralago", beide vom 19. Juli 2020, werden genehmigt. 4.
Der Piano direttore comunale 1:2000 "Centro inerti Motta da Miralago" vom 19. Juli 2020 wird im Sinne der Erwägungen als Zwischenergebnis zur Kenntnis
genommen. 5.
6.
Die Rodungsbewilligung des Dipartimento infrastrutture, energia e mobilitä vom
15. Januar 2021 wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Beschluss eröffnet.
Der Gemeindevorstand Brusio wird angewiesen, den wesentlichen Inhalt des
Dispositivs des vorliegenden Genehmigungsbeschlusses öffentlich bekannt zu
geben. Diese Bekanntgabe hat in den gleichen Publikationsorganen wie die Be
kanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 19. Juli 2020 zu er
folgen. Im Publikationstext ist darauf hinzuweisen, dass der Genehmigungsbe
schluss bei der Gemeinde eingesehen werden kann und dass gegen darin ent
haltene Auflagen innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum nach Massgabe des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (BR 370.100) beim Verwal
tungsgericht Graubünden Beschwerde erhoben werden kann. 7.
Für direkte Adressaten des vorliegenden Beschlusses beginnt die 30-tägige Be schwerdefrist an das Verwaltungsgericht bereits ab dem Zeitpunkt der Eröff
nung des vorliegenden Beschlusses. 8.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not wendig sind, bleibt der entsprechende Bewilligungsentscheid vorbehalten.
10
wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlus
9.
Das Amt für Raumentwicklung
10.
Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs
ses nötigen Kennzeichnungen in den graphischen
plandaten
Auszügen vorzunehmen.
nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass Nutzungsplanfestlegungen erst dann als definitiv
rechtskräftig betrachtet werden können, wenn gegen den entsprechenden G e
nehmigungsbeschluss innert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum waltungsgerichtsbeschwerden eingereicht
werden bzw. wenn allfällige Verwal
tungsgerichtsbeschwerden abgewiesen worden sind. 11.
Mitteilungen: Reqierunqsbeschluss und Rodunqsbewilliqunq
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keine Ver
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Nur Rodungsbewilligung
Der Präsident:
Namens der Regierung
Dr. Mario Cavigelli
Der Kanzleidirektor:
Daniel Spadin
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun