Quartierplan Pros da God - Änderung 2020

Procedura da plan da quartier · Pontresina

Document

Numer
20.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Pontresina
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
04-05-2020

Karte

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Datotecas

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Text

Gemeinde Pontresina Vschinauncha da Puntraschigna

EINSPRACHE- UND GENEHMIGUNGSENTSCHEID DES GEMEINDEVORSTANDES PONTRESINA

vom 04. Mai 2020

mitgeteilt am:

08. Mai 2D20

betreffend Quartierpian Pros da God, Abänderung 2020

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Ganzen Text zeigen

Gemeinde Pontresina, Gemeindekanzlei, Gemeinde- und Kongresszentrum Rondu, Via Maistra 133, CH-7504 Pontresina +41 8183881 81, F •41 81 83831 91, [email protected], www.gemeinde-pontresina.ch

Gemeinde Pontresina

Vschinauncha da Puntraschigna

sachverhalt

i.

Es ist vorgesehen, auf den Parzellen 2478. 2479 und 2480 des Quartierplans Pros da God drei Einfamilienhäuser zu erstellen. Aufgrund einer Einsprache der Eheleute als Eigentümer der Parzelle 2477, vertreten durch Herr Anwalt Stefan Metzger, anlässlich der Baupublikation, wurde das Projekt überarbeitet, um mit der einspre chenden Partei eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es wurde vereinbart, dass das projektierte Gebäude auf Parzelle 2478 um 1.00 m und das Gebäude auf Parzelle 2479 um 50 cm in Richtung Süden verschoben werden. Wegen der Projektanpassung werden die im Quartierplan delinierten Baufenster jedoch leicht überschritten. Der Gemeindejurist Hr. Dr. 0. Bänziger hat eine Uberarbeitung der im Herbst 2018 abgeschlossenen Quartierpla nung empfohlen, damit die zukünftigen Liegenschaltsbesitzer Rechtssicherheit erhalten. Die Ausarbeitung der QP Abänderung 2020 erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Gemeindejuristen Dr. 0. Bänziger und dem Ortsplaner Or lando Menghini vom Planungsbüro Stauffer & Studach. Es ist zwar nicht ganz üblich, dass die Bekanntgabe zur Absicht der Einleitung des Quartierplanes und die öffentli che Auflage in einem Schritt durchgeführt werden. Die Änderungspunkte waren jedoch marginal. Herr Dr. Bänziger war der Meinung, dass dies keine Probleme darstellen würde. Vorhandene Planungsunterlagen: Bestimmungen, Änderungen rot markiert Erschliessungsplan, Ausschnitt A3, 1:500 Gestaltungsplan mit Richtprojekt, Ausschnitt A3, 1:500 Text: Publikation im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Text: Schreiben an betroffene Grundeigentümer -

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Innert Frist war eine Einsprache der Eheleute als Eigentümer der Parzelle Nr. 2477, vertre ten durch Herrn Anwalt Stefan Metzger eingegangen. Die Einsprache richtete sich gegen die Verteilung der Pla nungskosten. Die Einsprecher vertraten die Meinung, dass ihnen keine Planungskosten aufzuerlegen sind.

Die Einsprache wurde seitens des Bausekretariates der Baugesellschaft Costa AG zur Stellungnahme zugestellt. Herrn Dr. iur. Sandro Costa antwortete in einem E-Mail vom 3. April 2020, dass die Baugesellschalt Costa bereit ist, sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der Quartierplanrevision 2020 zu übernehmen und bittet die politische Gemeinde, die Verteilung der Kosten in den entsprechenden Vorschriften zu ändern, damit ein Ruckzug der Einsprache erfolgen oder die Einsprache gar als gegenstandslos abgeschrieben werden kann. Das Büro Stauffer & Studach überarbeitete die QP Revisionsunterlagen sodann im Punkt der Kostenverteilung. Die revidierten Unterlagen wurden wiederum Herrn Anwalt Metzger zugestellt, welcher mit Schreiben vom 21. April 2020 das Einverständnis seitens der Eheleute Alder mitteilt und sich mit der Abschreibung der Einsprache in folge Gutheissung einverstanden erklärt, sofern seiner Mandantschaft keine Planungskosten auferlegt werden. II. Der Gemeindevorstand zieht in Erwägung Da die Baugeselischalt Costa dem Anliegen der einsprechenden Eheleute , vertreten durch Herrn Anwalt Stefan Metzger, entsprechen konnte und sich zur Ubernahme aller Planungskosten lür die QP Abän derung 2020 verpflichtete, kann die Einsprache abgeschrieben werden. Die QP Vorschriften wurden entsprechend angepasst und die Verteilung der Planungskosten der Abänderung 2020 auf die Grundstucke Nr. 2478, 2479, 2480 und 2481 zu je 25% aufgeteilt. III. Entscheid des Gemeindevorstandes 1. Die Einsprache von derselben abgeschrieben werden.

betreffend Verteilung der Planungskosten kann infolge Gutheissung

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Gemeinde Pontresina

Vschinauncha da Puntraschigna

2. 3. 4. 5. 6.

Der Quartierplan Pros da God Abänderung 2020 wird mit den Änderungen und Ergänzungen, wie sie in der beiliegenden bereinigten Fassung der Quartierplanvorschriften und der Pläne enthalten sind, genehmigt. Der Erlass der Quartierplanänderung 2020 wird den QP-Beteiligten gemäss KRVO Art. 19 Abs. 2 mit Rechtsmit telbelehrung schriftlich eröffnet. Die Planungskosten für die Quartierplanänderung 2020 werden, wie in den dazugehörenden QP-Bestimmungen erwähnt, zu je 25 % auf die Grundstücke Nr. 2478, 2479, 2480 und 2481 autgeteilt. Nach Erlangen der Rechtskraft wird der revidierte Quartierplan Pros da God Abänderung 2020, gem. KRVO Art. 19 Abs. 3 im Grundbuch eingetragen. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 chur, erhoben werden.

MiI#eteilt am:

Da Mai 2020

Go mc in dc pr a s ide n

Urs Dubs

Gemeindeschreiber

Mitteilunq an: -

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(osta AG, Heir 5. (asta, Via da Bernina 4, 7501 Pontresina (oniro AG: r/o (osla AG, Via da Bernina 4, 7504 Pnntresina Walihei Immobilien, Via da Surovas 33, 7504 Pontresina Repower AG, Via da (taft 12, 7742 Poschiavo

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Pnmatti AG, via Mezdi 2,7500 St. Moritz

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Visinoni & Metzger, lic. jur. 5. Metzger, Via dal Bagn 3, Postfach 3086, 7500 St. Moritz ph

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