Teilrevision Festlegung Gewässerraumzone

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Scuol

Document

Numer
21.935
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Scuol
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
26-10-2021

Karte

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Text

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Die Regierung La Regenza Il Governo des Kantons Graubünden dal chantun Grischun del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom Mitgeteilt den Protokoll Nr.

26. Oktober 2021 28. Oktober 2021 935/2021

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Scuol beschlossen an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:

- Zonenplan 1:2000 Ardez - Gewässerraum

- Zonenplan 1:2000 Guarda, Ardez - Gewässerraum

- Zonenplan 1:2000 Ftan, Tarasp, Scuol - Gewässerraum

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— Zonenplan 1:2000 S-charl - Gewässerraum

- Zonenplan 1:2000 Scuol, Tarasp - Gewässerraum

— Zonenplan 1:2000 Sent - Gewässerraum

- Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet: Ardez, Ftan - Gewässerraum

- Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet: Ftan, Tarasp, Scuol - Gewässerraum - Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet: Sent, Scuol - Gewässerraum

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 17. Dezember 2020 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor.

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 18. Juni 2019 einen Vorprü-

fungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) erfolgte am 7. Januar 2021. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 8. Januar 2021 ersuchte der Gemeindevorstand Scuol um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Gegenstand der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Scuol bildet die Ausscheidung von Gewässerraumzonen im Zonenplan. Die Gemeinde kommt damit einem Auftrag der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung nach. Gemäss diesem muss der Raumbedarf der oberirdischen Gewässer festgelegt werden, welcher für die Gewährleistung der natürlichen Funktionen der Gewässer, für den Schutz vor Hochwasser und für die Gewässernutzung erforderlich ist (vgl. Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer; Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR 814.20).

In Anwendung von Art. 41a und Art. 41b der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) sowie der in der GSchV enthaltenden Übergangsbestimmungen zur Änderung des GSchG vom 4. Mai 2011 hat die Gemeinde Scuol die Gewässerräume in Übereinstimmung mit der gängigen kantonalen Praxis als eine die Grundnutzung überlagernde Schutzzone nach Art. 37a KRG festgelegt.

C.

Übereinstimmung mit der Richtplanung

Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem kantonalen Richtplan (KRIP) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan der Region Unterengadin/Val Müstair übereinstimmt.

Das Kapitel 3.9 "Oberflächengewässer und Fischerei" des KRIP wurde mit Beschluss vom 27. August 2019 (Prot. Nr. 631/2019) von der Regierung angepasst und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt. Die Genehmigung dieser

Anpassung des KRIP erfolgte am 21. Juli 2020 durch das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Die vorliegende Nutzungsplanungsvorlage entspricht den Vorgaben des KRIP.

Im Regionalen Richtplan "Engiadina Bassa" wird die Festlegung der Gewässerräume nicht behandelt. Es existieren diesbezüglich daher im genannten Regionalen Richtplan auch keine speziell zu beachtenden Inhalte und Vorgaben.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Revisionsvorlage unter dem Aspekt der Richtplanung genehmigungsfähig ist.

Zonenplan 1:2000 Ardez - Gewässerraum

Zonenplan 1:2000 Guarda, Ardez - Gewässerraum

Zonenplan 1:2000 Ftan, Tarasp, Scuol - Gewässerraum

Zonenplan 1:2000 S-charl - Gewässerraum

Zonenplan 1:2000 Scuol, Tarasp - Gewässerraum

Zonenplan 1:2000 Sent - Gewässerraum

Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet: Ardez, Ftan - Gewässerraum Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet: Ftan, Tarasp, Scuol - Gewässerraum Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet: Sent, Scuol - Gewässerraum

1. Fehlende Gewässerraumzonen wegen Eindolungen

Soweit keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, kann gemäss Art. 41a Abs. 5 GSchV auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet werden, wenn das Gewässer sich im Wald oder in Gebieten befindet, die im landwirtschaftlichen Produktionskataster gemäss der Landwirtschaftsgesetzgebung nicht dem Berg- oder Talgebiet zugeordnet sind (lit. a), eingedolt ist (lit. b.), künstlich angelegt ist (lit. c) oder sehr klein ist (lit. d). Die Gemeinde Scuol hat in Anwendung dieser Bestimmung für eine Reihe von Bächen und Bachabschnitten keine Gewässerraumzonen ausge-

schieden.

Dazu ist zu bemerken, dass ein Verzicht auf die Ausscheidung von Gewässerraumzonen bloss vorläufiger Natur ist. Ändert sich die Interessen- oder Konfliktlage, muss auf den Entscheid bei einer nächsten Planung gegebenenfalls zurückgekommen

_ werden. Zu denken ist beispielsweise an ein allfälliges Bauvorhaben im Bereich eines Kleingewässers oder die Änderung der Bewirtschaftung von Weidenutzung auf intensive Landwirtschaft.

2. Gewässerraum im Bereich der Auenobjekte

Der Gewässerraum ist gemäss Leitfaden "Gewässerraumausscheidung Grau-bünden" des Amtes für Natur und Umwelt (ANU) vom 20. August 2018 dort zu erweitern, wo dies die überwiegenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes erfordern. Insbesondere im Bereich von inventarisierten Auengebieten von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung ist der Gewässerraum in der Regel auf den gesamten Auenperimeter zu erweitern.

Im Jahr 2018 ist das kantonale Biotopinventar nach einer breit angelegten Vernehmlassung nachgeführt worden. Hierbei hatten verschiedene Festlegungen zu Biotopen von nationaler Bedeutung erst provisorischen Charakter. Dies einerseits, weil die Bereinigung der Inventardaten der Trockenwiesen und -weiden (TWW) und Flachmoore von nationaler Bedeutung zwischen Bund und Kanton noch hängig war. Andererseits hatte die Regierung auch verschiedene Änderungen an bereits rechtsgültigen Objekten im Auen-, Hochmoor- und Amphibienlaichgebiete-Inventar beim Bund beantragt. Auf die entsprechenden Anträge trat das Bundesamt für Umwelt im Mai 2019 nicht ein respektive verwies diese auf eine nächste Nachführung der betreffenden Bundesinventare.

Per 1. Januar 2021 hat der Bundesrat die nachgeführten Inventare der TWW und Flachmoore von nationaler Bedeutung im Kanton Graubünden in Kraft gesetzt. Die Regierung hat mit Beschluss vom 18. Mai 2021 (Prot. Nr. 459/2021) entschieden und das ANU entsprechend angewiesen, alle Einträge zu Biotopen von nationaler Bedeutung im kantonalen Biotopinventar (Stand 2018) durch die rechtsgültigen Inventarobjekte des Bundes mit den entsprechenden Umrissen (Stand 1. Januar 2021) zu ersetzen. Zudem mussten wo nötig die regionalen und lokalen Inventarobjekte an die Bundesumrisse angepasst werden. Diese Anpassungen sind seit dem 16. Juli 2021 im kantonalen Biotopinventar umgesetzt.

Für die Gewässerraumfestlegung in der Gemeinde Scuol bedeutet dies, dass die Erhöhungen der minimalen Gewässerräume um die Perimeter der inventarisierten Auengebiete von regionaler und lokaler Bedeutung korrekt vorgenommen wurden, die Erhöhungen um die inventarisierten Auengebiete von nationaler Bedeutung aber auf die rechtsgültigen Bundesperimeter abzustützen sind. Demzufolge wird die Gemeinde ersucht, die Gewässerraumzonen im Gebiet Lischana, im Val S-Charl und unterhalb Sur-En bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit auf den rechtskräftigen Bundesperimeter der Auen A-181 "Lischana-Suronnas", A-177 "Panas-ch-Resgia" und Aue A-397 "Ravitschana", alle von nationaler Bedeutung, abzustimmen.

Im Übrigen geben die sechs Zonenpläne 1:2000 Ardez; Guarda, Ardez; Ftan, Tarasp, Scuol; S-charl; Scuol, Tarasp; Sent - Gewässerräume sowie die drei Zonenpläne 1:5000 Übriges Gemeindegebiet: Ardez, Ftan; Ftan, Tarasp, Scuol; Sent, Scuol - Gewässerräume, alle vom 29. November 2020, zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; die Pläne können genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1.. Die sechs Zonenpläne 1:2000 Ardez; Guarda, Ardez; Ftan, Tarasp, Scuol; S-charl; Scuol, Tarasp; Sent - Gewässerräume sowie die drei Zonenpläne 1:5000 Übriges Gemeindegebiet: Ardez, Ftan; Ftan, Tarasp, Scuol; Sent, Scuol - Gewässerräume, alle vom 29. November 2020, werden mit folgendem Anliegen genehmigt:

- Die Gemeinde wird ersucht, die Gewässerraumzonen im Gebiet Lischana, im Val S-Charl und unterhalb Su-En auf den rechtskräftigen Bundesperimeter der Auen A-181 "Lischana-Suronnas", A-177 "Panas-ch-Resgia" und Aue A-397 "Ravitschana", alle von nationaler Bedeutung, abzustimmen.

2. Der Gemeindevorstand Scuol wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.

5. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

6. Mitteilung an: - Gemeindevorstand Scuol, 7550 Scuol - Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur - Amt für Natur und Umwelt - Amt für Energie und Verkehr - Amt für Wald und Naturgefahren - Tiefbauamt - Amt für Jagd und Fischerei - Amt für Immobilienbewertung - Amt für Raumentwicklung - Amt für Landwirtschaft und Geoinformation - Standeskanzlei - Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)

Namens der Regierung Der Präsident: Der Kanzleidirektor:

Dr. Mario Cavigelli Daniel Spadin