Teilrevision Salavras
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Ilanz/Glion
Document
- Numer
- 21.909
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Ilanz/Glion
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 18-10-2021
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Text
Die Regierung des Kantons Graubünden
La Regenza dal chantun Grischun
II Governo del Cantone dei Grigioni
Mitgeteilt den
Sitzung vom
19. Oktober 2021
18. Oktober 2021
Protokoll Nr.
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909/2021
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Ilanz/Glion beschlossen an der Urnenabstim
mung vom 16. Mai 2021 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonen
plan 1:2000 Rueun, Salavras.
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 17. Mai 2021 gemäss Art. 47 der
eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor. Das Amt für
Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 19. Februar 2020 einen Vorprüfungsbe richt.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 16. Mai 2021 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden
(KRG; BR 801.100) erfolgte am 20. Mai 2021. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 21. Mai 2021 ersuchte der Gemeindevorstand Ilanz/Glion um Ge
nehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.
B. Gegenstand der Revisionsvorlage
Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde
Ilanz/Glion bildet die Erweiterung der Materialbewirtschaftungszone (zona per tracta-
ment da material; ML) im Gebiet Salavras. Hier befindet sich der Geschäftssitz der und die
Neben dieser sind ihre Tochterunternehmen
sowie die Regiun Surselva
mit der Regionaldeponie Plaun Grond im Gebiet ansässig.
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Die
gerflächen,
benötigt beim Hauptstandort
Salavras weitere La
um Rohstoffe zwischenzulagern und aufzubereiten sowie für den Um
schlag. Hierzu ist vorgesehen, die bestehende
ML in Richtung Westen auf die Par
zelle Nr. 1 0 191 zu erweitern. In diesem Zusammenhang wird auch die Zone Übriges
Gemeindegebiet (ÜG), die Gefahrenzone 1 sowie die statische Waldgrenze ange
passt.
C. Übereinstimmung
mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungs gesetz, RPG; SR 700) obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem
die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne
mit der Richtplanung.
mit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung Graubünden 2000 (RIP2000, vom Bundesrat
genehmigt
Es ist so
mit dem Richtplan
am 19. September 2003)
sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Surselva übereinstimmt. Dies ist vorliegend der Fall. Der Regionale Richtplan, Konzept Materialabbau und -Verwer
tung (2.610), Aktualisierung 2013, vom 20. Februar 2014 sieht im Raum „Plaun
Grond/Gravas/Salavras“ bedeutende Anlagen für die Behandlung
von Abfällen
vor (vgl. S. 43). Dieser wurde von der Regierung mit Beschluss vom 14. April 2015 (Prot. Nr. 295/2015) genehmigt.
E s kann festgestellt werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.
D. Zonenplan
1:2000 Rueun, Salavras
Mit der Zonenplanung soll die ML um ca. 7554 m 2 erweitert werden. Davon werden
ca. 7244 m 2 von der Landwirtschaftszone
in die ML umgezont, weitere ca. 304 m 2
von der Forstwirtschaftszone
sowie ca. 6 m 2 von der ÜG. Da die (altrechtliche) Forst
keine Rodung erforderlich.
In Folge dessen wird auch die statische Waldgrenze auf-
wirtschaftszone
nicht mit dem Wald gemäss
Waldgesetzgebung übereinstimmt, ist
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gehoben. Darüber hinaus wird die Gefahrenzonenausscheidung im Planungsperime
ter an den aktuellen Plan der Gefahrenkommission vom 7. April 2020 angepasst und damit die Gefahrenzone 1 revidiert.
In unmittelbarer Nähe der ML Salavras befinden sich zwei Hauptwildwechsel, welche
insbesondere im Winter für den Wechsel zwischen Tages- und Nachteinstandsgebie
ten genutzt werden. Der erste Wildwechsel verbindet das Einstandsgebiet dil Stoffel (Uvriu) und den Plaun da Foppas; der zweite verbindet
Plaunca
das Einstandsge
biet Barschaus und Plaun da Foppas. Beide sind für die Rotwildwanderung von gros ser Bedeutung und müssen bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden. Die
Gemeinde führt dementsprechend im P M B (Kap. 2, S. 5) aus, dass die Wildwechsel
nicht durch bauliche Massnahmen beeinträchtigt werden dürfen.
Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf das Folgeverfahren (BAB-Verfahren) mit dem zuständigen
wichtigsten
Wildhüter zu klären sein wird, wo sich die
Wildwechsel vor Ort genau befinden und in welcher Form die Wilddurch
gänge geschaffen oder erhalten werden können. Die vorliegende Genehmigung mit einem entsprechenden
Hinweis verbunden.
wird
Im Übrigen gibt der Zonenplan 1:2000 Rueun, Salavras vom 16. Mai 2021 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt
werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1.
Der Zonenplan
1:2000 Rueun, Salavras vom 16. Mai 2021 wird im Sinne der
Erwägungen mit folgendem Hinweis genehmigt: -
I m Hinblick auf das Folgeverfahren (BAB-Verfahren) ist mit dem zuständigen
Wildhüter zu klären, wo sich die wichtigsten Wildwechsel vor Ort genau befin
den und in welcher Form die Wilddurchgänge geschaffen oder erhalten wer den können.
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2. Der Gemeindevorstand Ilanz/Glion wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
4. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzu
nehmen.
5. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplan daten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.
6. Mitteilung an: -
Der Präsident:
Namens der Regierung
Dr. Mario Cavigelli
Der Kanzleidirektor:
Daniel Spadin
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun