Quartierplan Ginellas Anpassung 1
Procedura da plan da quartier · Bonaduz
Document
- Numer
- 22.GDE1079
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Bonaduz
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 19-04-2022
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Datotecas
3721_B_QP_Ginellas_Anpassung_1_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Gemeindevorstand
Dienstag, 19. April 2022
Beseht. Nr. 2022-1079 04.14
Bauplanung, Raumplanung; Raumplanung Quartierplan Ginellas III. Etappe
I.
Sachverhalt
1.
Der Quartierplan Ginellas wurde am 23. Mai 201 1 erlassen.
2.
Der noch nicht ausgeführte Teil dieses Quartierplans (Etappe III) aus dem Jahr 2011 entsprach nicht (mehr) der in den Jahren 2018 und 2021 geänderten Grundordnung. Aus diesem Grund wurde mit Beschluss vom 21. Juni 2021 eine Revision des Quartierplans eingeleitet: «2. Die Revision des Quartierplans Ginellas mit Landumlegung wird hiermit gestützt auf
Art. 21 Abs. 2 i. V.m. Art. 16 Abs. 4 KRVO sowie gestützt auf Art. 30 Abs. 3 KRVO
eingeleitet, und zwar mit den in der publizierten Absichtserklärung erwähnten Planungszielen: - Anpassung des Quartierplans Ginellas an die geänderte Grundordnung (Revision Genereller Erschliessungsplan Verkehr Vicrusch vom 10. Dezember 201 8, Revision Arealplan Ginellas-Ruver-Caschners vom 11. Januar 2021), namentlich: * Landumlegung im Bereich der Parzellen 2405-2409, 2413, 2414, 2429 • Anpassung des Verteilschlüssels und des Kostenverteilers an die veränderten Verhältnisse, d.h. der Verteilschlüssel und der Kostenverteilerwerden über das ganze Quartierplangebiet mit reduziertem Perimeter neu berechnet. ■ Teilaufhebung des Quartierplans Ginellas im Bereich der Zone für künftige bauliche Nutzung sowie der Arbeitsplatzzone Vicrusch. - Punktuelle Anpassungen des Quartierplans Ginellas vom 23. Mai 201 1 an aktuelle Bedürfnisse und das übergeordnete Recht sowie Aufhebung von obsolet gewordenen Bestimmungen. -
3.
Überprüfung und Optimierung der Molokstandorte.
3. Beizugsgebiet ist das bisherige Quartierplangebiet. Nach Durchführung des entsprechenden Mitwirkungsverfahrens wurde der Entwurf der Teilrevision vom 31. Januar 2022 bis 1. März 2022 öffentlich aufgelegt. Die entsprechende Publikation erfolgte am 28. Januar 2022 und die individuelle Mitteilung an die Betroffenen am 25. Januar 2022.
4.
Innert der vorerwähnten Auflagefrist sind drei Einsprachen eingegangen.
II.
Begründung
5.
Gegenstand der vorliegenden Teilrevision des Quartierplans Ginellas bilden: -
-
die (revidierten) Quartierplanvorschriften 2022 mit Anhang 1: Landumlegung 2022, Art. 6a Abs. 3 Anhang 2: Kostenverteilschlüssel 2022 / geleistete Zahlungen 2013, der (revidierte) Plan Altbestand 1 : 1 '000 (Stand 2022), der (revidierte) Plan Neuzuteilung 1 : 1'000 (Stand 2022), der (revidierte) Gestaltungsplan 1:1'000 (Stand 2022) sowie der (revidierte) Erschliessungsplan 1:1'000 (Stand 2022). 5
2022 April 2022 19. April Dienstag, 19. Dienstag,
Gemeindevorstand Gemeindevorstand
6. 6.
beantragt 2022: März 2022: 1 .. März vom 1 Einsprache vom seiner Einsprache in seiner beantragt in
Quartierplanvorschriften der Quartierplanvorschriften unter Art. auch unter dass auch Bestätigung, dass bzw. Bestätigung, «Feststellung bzw. «Feststellung Art. 8a 8a der sind verbunden sind miteinander verbunden nicht miteinander welche nicht dergleichen, welche und dergleichen, Töpfe und Pfosten, Töpfe einzelne, mobile einzelne, mobile Pfosten, an bis an darstellen, bis Einfriedung darstellen, keine Einfriedung d.h. keine Abstand haben, voneinander Abstand Meter voneinander mehrere Meter und mehrere und haben, d.h. die den auf den ist auf sein, ist möglich sein, nicht möglich dies nicht Sollte dies sind. -- Sollte erlaubt sind. Strasse erlaubt zur Strasse Grenze zur die Grenze Mindestabstand verzichten.» zu verzichten.» Strassen zu zu Strassen Einfriedungen zu von Einfriedungen Mindestabstand von Ästen, Einfriedungen, Ästen, von Einfriedungen, Mindestabstand von ein Mindestabstand wird ein QPV wird 2 QPV und 2 1 und Abs. 1 8a Abs.
Art. 8a
In Art. 6.1. In 6.1. Sträuchern, m) (0.5 m) Strassen (0.5 zu Strassen und zu m) und (0.3 m) Trottoirs (0.3 zu Trottoirs dergleichen zu und dergleichen Lebhägen und Sträuchern, Lebhägen festgesetzt. Interessen, öffentlichen Interessen, verschiedenen öffentlichen dienen verschiedenen Abstandsvorschriften dienen Diese Abstandsvorschriften festgesetzt. Diese namentlich der (Sichtweiten, Ausweichmöglichkeiten), der der Ausweichmöglichkeiten), (Sichtweiten, Verkehrssicherheit der Verkehrssicherheit namentlich Einzelne Schneeräumung. der sowie der Ästhetik und Siedlungsgestaltung Siedlungsgestaltung und Ästhetik sowie Schneeräumung. Einzelne QPV 2 QPV und 2 1 und Abs. 1 8a Abs. in Art. vorerwähnten, in den vorerwähnten, werden von Fahrnisgegenstände werden Fahrnisgegenstände von den
Art. 8a erwähnten
zulässig, grundsätzlich zulässig, darum grundsätzlich sind darum und sind erfasst und nicht erfasst Regel nicht der Regel in der Begriffen in erwähnten Begriffen namentlich und 2 Zwecken verfolgten Zwecken QPV verfolgten 2 QPV 1 und Abs. 1 8a Abs.
Art. 8a
von Art. dem von mit dem sie mit wenn sie dann, wenn namentlich dann, vereinbar sind. Soweit allerdings Fahrnisgegenstände im Strassenabstandsbereich im vereinbar sind. Soweit allerdings Fahrnisgegenstände im Strassenabstandsbereich im Einzelfall dem QPV und 22 QPV 1 und Abs. 1 8a Abs.
Art. 8a
von Art. Zweck von und Zweck Sinn und dem Sinn sonst oder sonstwie schikanös oder Einzelfall schikanös widersprechend aufgestellt dieser dieser Anwendung analoge Anwendung eine analoge kann eine werden, kann aufgestellt werden, widersprechend Bestimmung werden. ausgeschlossen werden. nicht ausgeschlossen Bestimmung nicht
6.2. 6.2.
7. 7.
8. 8.
Feststellungsbegehren das Feststellungsbegehren Auf das Auf
Abstandsbereich im Abstandsbereich Gegenstände im mobile Gegenstände wonach mobile -- wonach
werden. eingetreten werden. nicht eingetreten Gründen nicht formellen Gründen aus formellen kann aus seien -- kann zulässig seien generell zulässig generell Gegentand bildet der ob der Frage, ob die Frage, bildet die Genehmigungsverfahrens vorliegenden Genehmigungsverfahrens des vorliegenden Gegentand des kann Demgegenüber kann kann. Demgegenüber werden kann. genehmigt werden und genehmigt ist und zweckmässig ist Revisionsentwurf zweckmässig Revisionsentwurf Auslegung die Auslegung Feststellungsverfügung die mittels Feststellungsverfügung nicht mittels Genehmigungsverfahren nicht diesem Genehmigungsverfahren in diesem in den auf den Verzicht auf ein Verzicht Einsprache ein der Einsprache in der Soweit in werden. Soweit präzisiert werden. Vorschriften präzisiert einzelner Vorschriften einzelner Strassenabstand ist dieses dieses Begehren aus den den Vorschrift aus die Vorschrift weil die Begehren -- weil wird, ist gefordert wird, Strassenabstand gefordert vorerwähnten abzuweisen. ist -- abzuweisen. zweckmässig ist Gründen zweckmässig vorerwähnten Gründen
Änderung untergeordnete Änderung eine untergeordnete 2022 eine Februar 2022 7. Februar vom 7. Eingabe vom mit Eingabe wünscht mit wünscht des er welche er 2400, welche Parzelle 2400, seiner Parzelle auf seiner Baubereichs auf erweiterten Baubereichs des erweiterten bzw. des Baubereichs bzw. des Baubereichs voraussichtlich möchte. aufteilen möchte. Parzellen aufteilen zwei Parzellen in zwei voraussichtlich in
Diesem Entwurffestgelegten im Entwurffestgelegten Die im werden. Die entsprochen werden. nicht entsprochen kann nicht Ersuchen kann Diesem Ersuchen Baubereiche vorgesehenen Im vorgesehenen festgelegt. Im so festgelegt. Wünschen so seinen Wünschen entsprechend seinen wurden entsprechend Baubereiche wurden Grenzbereich Art. 1 QPV 2 QPV Abs. 2 1 Abs. 11 Gemäss Art. ausgeschieden. Gemäss Baubereich» ausgeschieden. «erweiterter Baubereich» ein «erweiterter ist ein Grenzbereich ist können diesem Bereich Kleinbauten und Kleinbauten An- und Haupt-, AnNachbarn Haupt-, des Nachbarn Zustimmung des mit Zustimmung Bereich mit in diesem können in näher ganz zusammengebaut |kann Grenz- und und die Grenzkann die werden. zusammengebaut werden. oder ganz näher oder Gebäudeabstände selber sich selber mit sich Vereinbarung mit einer Vereinbarung mittels einer demzufolge mittels Grenzbereich demzufolge im Grenzbereich Gebäudeabstände im im erneute eine erneute sich eine sodass sich regeln, sodass Bedürfnissen regeln, seinen Bedürfnissen entsprechend seinen Wesentlichen entsprechend im Wesentlichen Planrevision mittels Grunddienstbarkeitsvertrag, ist ist Grunddienstbarkeitsvertrag, Regelung mittels die Regelung Erfolgt die rechtfertigt. Erfolgt nicht rechtfertigt. Planrevision nicht sie 7. vom 7. Eingabe vom die Eingabe Soweit die verbindlich. Soweit Eigentumswechsel verbindlich. einem Eigentumswechsel nach einem auch nach Übrigen auch im Übrigen sie im Februar 2022 als verstehen ist, abzuweisen. mithin abzuweisen. sie mithin ist sie ist, ist zu verstehen Einsprache zu als Einsprache Februar 2022 beantragen Februar 2022 Versetzung eine Versetzung 2022 eine 24. Februar vom 24. Einsprache vom mit Einsprache beantragen mit der geplanten 2405 Parzelle 2405 ihrer Parzelle auf ihrer Verteilkastens auf geplanten Verteilkastens des geplanten und des Strassenbeleuchtung und geplanten Strassenbeleuchtung der sowie eine m. 3 m. auf 3 Grenzabstandes auf östlichen Grenzabstandes des östlichen Reduktion des eine Reduktion sowie 6 6
2022 April 2022 19. April Dienstag, 19. Dienstag,
Gemeindevorstand Gemeindevorstand 8.1. 8.1.
kann -m kann 3 m auf 3 5 auf von 5 Grenzabstandes von östlichen Grenzabstandes des östlichen auf Reduktion Antrag auf Dem Antrag Dem Reduktion des der dies der zumal dies werden, zumal stattgegeben werden, Planskizze -- stattgegeben nachstehender Planskizze entsprechend nachstehender entsprechend 5 von 5 Grenzabständen von westlichen Grenzabständen mit westlichen Quartierplangebiet mit im Quartierplangebiet Konzeption im allgemeinen allgemeinen Konzeption m Änderungen den Änderungen von den Die von entspricht. Die m entspricht. 3 m von 3 Grenzabständen von östlichen Grenzabständen und östlichen m und betroffenen Anstösser haben dieser ausdrücklich zugestimmt, sodass eine auf eine betroffenen Anstösser haben dieser ausdrücklich zugestimmt, sodass auf Neuauflage KRVO). Satz 22 KRVO). 4 Satz Abs. 4 18 Abs. (Art. 18 kann (Art. werden kann verzichtet werden Neuauflage verzichtet
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2406 2406
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8.2. nach Verteilkabine nach vorgesehene Verteilkabine 2405 vorgesehene Parzelle 2405 auf Parzelle die auf beantragen, die Einsprecher beantragen, Die Einsprecher 8.2. Die nicht kann nicht Antrag kann Diesem Antrag verschieben. Diesem zu verschieben. 2398/2399 zu Parzellengrenze 2398/2399 die Parzellengrenze auf die Norden, auf Norden, Gründen aus Gründen muss aus 2398 muss Parzelle 2398 zu Parzelle Grundstückzufahrt zu die Grundstückzufahrt Für die werden. Für entsprochen werden. entsprochen der Dreiecks gemäss gemäss markierten Dreiecks rot markierten des rot Bereich des im Bereich Sichtfeld im das Sichtfeld Verkehrssicherheit das der Verkehrssicherheit beantragten der beantragten mit der was mit werden, was freigehalten Gestaltungsplan freigehalten revidiertem Gestaltungsplan werden, revidiertem Verschiebung ist. Der der Verschiebung der auf Verschiebung Antrag auf Der Antrag möglich ist. nicht möglich Verteilkabine nicht der Verteilkabine Verschiebung der Verteilkabine mithin muss mithin 2399 muss und 2399 2398 und Parzellen 2398 den Parzellen zwischen den Grenze zwischen die Grenze auf die Verteilkabine auf schon werden. abgewiesen werden. Grund abgewiesen diesem Grund aus diesem schon aus
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2400 2400
239Ö 2398
2406 2406
2405
8.3. 8.3.
5$ JR yA?
2406 2406
Die Strassenbeleuchtung vorgesehene Strassenbeleuchtung 2405 vorgesehene Parzelle 2405 auf Parzelle die auf beantragen, die Einsprecher beantragen, Die Einsprecher an 2398) zu zu (Parzelle 2398) Strassenseite (Parzelle andere Strassenseite die andere auf die oder auf Parzellengrenze oder eine Parzellengrenze an eine verschieben. der Aufgrund der werden. Aufgrund entsprochen werden. nicht entsprochen ebenfalls nicht kann ebenfalls Antrag kann Diesem Antrag verschieben. Diesem im Abstände (regelmässigen) Abstände vorgegebenen (regelmässigen) Gründen vorgegebenen technischen Gründen aus technischen Wesentlichen aus im Wesentlichen zwischen nicht Parzellengrenze nicht die Parzellengrenze an die Verschieben an ein Verschieben ist ein Strassenbeleuchtungen ist den Strassenbeleuchtungen zwischen den ist 2398) ist (Parzelle 2398) Strassenseite (Parzelle andere Strassenseite die andere auf die Verschieben auf ein Verschieben auch ein Aber auch möglich. Aber möglich.
7 7
Gemeindevorstand Gemeindevorstand
Dienstag, 19. 19. April April 2022 2022 Dienstag,
nicht zweckmässig, zweckmässig, weil weil die die Strassenbeleuchtungen Strassenbeleuchtungen gemäss Konzeption Konzeption im nicht gemäss im vorliegenden Quartierplangebiet Quartierplangebiet -- sofern sofern technisch technisch möglich möglich und und zumutbar zumutbar -- bei bei den den von von vorliegenden Westen nach nach Osten Osten verlaufenden verlaufenden Strassen Strassen jeweils jeweils auf auf der der Südseite Südseite platziert werden. Westen platziert werden. Von dieser dieser Konzeption Konzeption wurde wurde ein ein einziges einziges Mal Mal aus aus heute heute nicht nicht mehr Von mehr nachvollziehbaren nachvollziehbaren Gründen abgewichen, abgewichen, indem indem die die gemäss gemäss Quartierplan-201 Quartierplan-201 1 1 auf auf Parzelle Parzelle 2377 2377 Gründen vorgesehene Strassenbeleuchtung Strassenbeleuchtung auf auf der der gegenüberliegenden gegenüberliegenden Parzelle Parzelle 2371 2371 nördlich nördlich vorgesehene der Strasse Strasse realisiert realisiert wurde. wurde. Die Die zwei zwei übrigen übrigen Abweichungen Abweichungen sind sind sachlich sachlich begründet, begründet, der nämlich (a) (a) bei bei Parzelle Parzelle 2399 2399 durch durch die die gegenüberliegende gegenüberliegende Zufahrtsstrasse Zufahrtsstrasse und und (b) (b) bei bei nämlich Parzelle 2397/2403 2397/2403 durch durch die die mit mit rund rund 26 26 Metern Metern sehr sehr geringe geringe Anstosslänge Anstosslänge der der auf auf Parzelle der Südseite Südseite der der Strasse Strasse liegenden liegenden Parzelle Parzelle 241 241 1 1 beziehungsweise beziehungsweise der der sich sich aus aus dieser der dieser geringen Anstosslänge ergebenden zu starken Einschränkung der geringen Anstosslänge ergebenden zu starken Einschränkung der Bebauungsmöglichkeiten bei bei einer einer Platzierung Platzierung mitten mitten auf auf Parzelle Parzelle 2411. Entscheidend Bebauungsmöglichkeiten 2411. Entscheidend ist, dass dass die die Platzierung Platzierung auf auf Parzelle Parzelle 2405 2405 ohne ohne nennenswerte nennenswerte Einschränkung ist, Einschränkung besagter Parzelle Parzelle möglich möglich ist. ist. So So wurde wurde die die aktuelle aktuelle Platzierung Platzierung auf auf das das aktuelle aktuelle besagter Überbauungskonzept des Grundeigentümers Grundeigentümers abgestimmt (vgl. nachstehende nachstehende Überbauungskonzept des abgestimmt (vgl. Planskizze). Und Und selbstverständlich selbstverständlich ist ist -- bis bis zur zur Realisierung Realisierung der der Strassenbeleuchtung Strassenbeleuchtung Planskizze). auf Parzelle Parzelle 2405 2405 -- jederzeit jederzeit eine eine projektbezogene projektbezogene 'Feinjustierung’ 'Feinjustierung’ möglich. möglich. auf 2396 2396
2404 2404
2400 2400
2399 2399
240G 240G
2405 2405
Eckdalen zutn zutn Projekt Projekt auf auf Eckdalen Parzelle 2405/2406: 2405/2406: Parzelle
GrjnerttkM'tta'O 1317 inj inj •• GrjnerttkM'tta'O 1317 3 BnfamDwihiui»' BnfamDwihiui»' (,« 1077 1077 m3 m3 J J -- 3 (,« 4 (in 2 2 Ging«») Ging«») -- 4 (in 3 Aotriipiikpiil» Aotriipiikpiil» laringi) •• 3 laringi)
Eckdalen zum zum Projekt Projekt auf auf Eckdalen Parzelle 2406: 2406: Parzelle
ho H03 H03 rr rr ? ? ■ ho Ooppulcinfiim Umh3..tor Umh3..tor .. Ooppulcinfiim (j«i SS« SS« m3 m3 J J (j«i 2 Ga'jqor’uo'iipùl/o Ga'jqor’uo'iipùl/o (In 2 2 Ga'agcn) Ga'agcn) ■2 (In 2 AuManpatkp'Ztr« AuManpatkp'Ztr« Iwang») Iwang») -- 2
MM MM
603 m2 m2 603
Gn.fld»hlcMacki: Gn.fld»hlcMacki: 131 7 7 012 012 131
9. 9.
Fazit: Mit Mit der der vorliegenden vorliegenden Quartierplanrevision Quartierplanrevision werden Fazit: werden die die im im Einleitungsbeschluss Einleitungsbeschluss definierten Planungsziele Planungsziele unter unter Berücksichtigung Berücksichtigung der öffentlichen und definierten der massgeblichen massgeblichen öffentlichen und privaten Interessen Interessen zweckmässig zweckmässig umgesetzt. umgesetzt. Die Die Revision Revision entspricht entspricht in in allen allen Punkten Punkten dem dem privaten übergeordneten Recht Recht und und kann kann somit somit -- mit mit der der vorerwähnten vorerwähnten Korrektur Korrektur betreffend betreffend Parzelle Parzelle übergeordneten 2405 -- genehmigt genehmigt werden. werden. 2405 8 8
Dienstag, 19. 19. April April 2022 2022 Dienstag,
Gemeindevorstand Gemeindevorstand
III. III.
1. 1.
2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5.
Entscheid Entscheid
Die Einsprache Einsprache von von betreffend östlichem östlichem Grenzabstand Grenzabstand auf auf Die wird betreffend Parzelle Parzelle 2405 2405 teilweise teilweise gutgeheissen gutgeheissen und und der der Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1000 1:1000 wird wird wie wie in in Erw. Erw. 8.1 8.1 dargestellt dargestellt angepasst. angepasst. Im Im Übrigen Übrigen werden werden die die Einsprachen Einsprachen abgewiesen, abgewiesen, soweit soweit darauf darauf einzutreten einzutreten ist. ist.
Die Revision Revision Die Bestandteilen, Bestandteilen,
des Quartierplans Quartierplans Ginellas, Ginellas, bestehend bestehend aus aus den den in in Erw. Erw. 5 5 erwähnten erwähnten des wird wird mit mit der der Korrektur Korrektur gemäss gemäss Ziff. Ziff. 1 1 vorstehend vorstehend genehmigt. genehmigt.
Die Kosten Kosten des des vorliegenden vorliegenden Beschlusses Beschlusses bilden bilden Gegenstand Die Gegenstand der der Planungskosten Planungskosten Art.
Art. 20
20 Abs. Abs. 1 1 KRVO. KRVO.
gemäss gemäss
Gegen diesen diesen EinspracheEinsprache- und und Genehmigungsentscheid Genehmigungsentscheid kann kann innert 30 T T agen agen seit seit Mitteilung Mitteilung Gegen innert 30 beim Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht des des Kantons Kantons Graubünden Graubünden Beschwerde Beschwerde erhoben erhoben werden. werden. beim
Mitteilung Mitteilung (per (per A-Post A-Post Plus) Plus) an an // Publikation: Publikation: -- alle alle Einsprecher, Einsprecher, -- alle alle übrigen übrigen Grundeigentümer Grundeigentümer im im Quartierplangebiet Quartierplangebiet «Ginellas», «Ginellas», -- Amt (Art. 19 19 Abs. Abs. 2 2 Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung Graubünden, Graubünden, Ringstrasse Ringstrasse 10, 10, 7001 7001 Chur Chur (Art. KRVO), KRVO), sinngemäss sinngemäss Publikation Publikation von von Ziff. Ziff. III/2 III/2 im im Publikationsorgan Publikationsorgan der der Gemeinde Gemeinde (Art. (Art. 5 5 Abs. Abs. 5 5 GG GG analog). analog).
Beschluss Beschluss
Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Der
Gemeindevorstand Gemeindevorstand
Präsidentin Präsidentin
Elita Florin-Caluori Florin-Caluori Elita
genehmigt die die Entscheide. Entscheide. genehmigt
Bonaduz Bonaduz
Leiter Leiter Verwaltung Verwaltung
Daniel Naef Daniel Naef
9 9
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun