Teilrevision Gewässerraum

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Avers

Document

Numer
22.854
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Avers
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
08-11-2022

Karte

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

La Regenza dal chantun Grischun

II Governo del Cantone dei Grigioni

' Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

8. November 2022

9. November 2022

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854/2022

Gemeinde Avers

OP—Teilrevision "Festlegung Gewässerraum"

Genehmigung

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Avers beschlossen an der Gemeindever—

sammlung vom 9. Dezember 2021 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:

...

Zonenplan 1:2000 Avers, Gewässerraum

-——

Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet, Gewässerraum

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Avers einen Planungsu und lVlit-

wirkungsbericht vorn 12. April 2022 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) ein. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 14. Dezember 2020 einen

Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 9. De-

zember 2021 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubün-

den (KRG; BR 801.100) erfolgte am 10. lVIärz 2022. Es gingen keine Beschwerden ein.

lVlit Schreiben vom 27. April 2022 ersuchte der Gemeindevorstand Avers um Geneh-

migung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 des KRG.

Gegenstand der Revisionsvorlage

Die Vorlage beinhaltet die Ausscheidung der Gewässerraumzonen für die im Ge-

meindegebiet von Avers vorhandenen Fliessgewässer und stehenden Gewässer.

Gemäss den Übergangsbestimmungen zur Änderung der eidg. Gewässerschutzver-

ordnung (GSchV; SR 814.201) haben die Kantone den Gewässerraum nach Art. 41a

und 41 b GSchV bis zum 31. Dezember 2018 festzulegen. Die entsprechende Gea—

wässerraumzone hat die Gemeinde Avers in ihrer Ortsplanung praxisgemäss als

eine die Grundnutzungszone überlager‘nde Zone (im Sinne einer Schutzzone) ausgew

schieden. lVlit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung hat die Gemeinde Avers

ihre Gewässerräume im Sinne der Gewässerschutzgesetzgebung vollständig ausgeschieden.

C.

Übereinstimmung mit der Richtplanung

‚

Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700)

obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Über-

einstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die

vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem kantonalen Richtplan sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Viamala übereinstimmt.

Es kann festgestellt werden, dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.

Zonenplan 1:2000 Avers, Gewässerraum

Zonenplan 1:5000 Übriges Gemeindegebiet, Gewässerraum Der Zonenplan 1:2000 Avers, Gewässerraum und der Zonenplan 1:5000 Übriges Ge-

meindegebiet, Gewässerraum, beide vom 9. Dezember 2021, geben zu keinen Ben

merkungen Anlass; die Pläne können genehmigt werden.

Gestützt aqrt. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1.

Der Zonenplan 1:20.00 Avers, Gewässerraum und der Zonenplan 1:5000

Übriges Gemeindegebiet, Gewässerraum, beide vom 9. Dezember 2021, wer—n den genehmigt.

2.

Der ‚Gemeindevorstand Avers wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form

öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4.

Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses

nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzuw nehmen.

5.

Die von der Gemeinde bestimmte DatenvenNaltungsstelle führt die'Nutzungs— '

plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung nach.

6.

Mitteilung an:

- Gemeindevorstand Avers, Cresta 107, 7447 Cresta (Avers)

- Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur --

Region Viamala, Rathaus, Untere Gasse 1, 7430 Thusis

- Plantahof, Kantonsstrasse 17, 7302 Landquart - Amt für Natur und Umwelt

... Archäologischer Dienst

-

Denkmalpflege

- Amt für Jagd und Fischerei

-« Amt für Wald und Naturgefahren I -

Tiefbauamt

I

Amt für Energie und Verkehr

Amt für Landwirtschaft und Geoinformation

Amt für Raumentwicklung Standeskanzlei Departement für Volkswirtschaft und Soziales (samt Unterlagen)

Der Präsident:

Namens der Regierung Der Kanzleidirektor:

l/l/Vl Marcus Caduff

Daniel Spadin