Quartierplan Ergiggin - Änderung 2020

Procedura da plan da quartier · Küblis

Document

Numer
20.GDEf1
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Küblis
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
31-08-2020

Karte

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Datotecas

3882_B_QP_Ergiggin_20.GDEf1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

GEMElNEVORSTAN

KUILIS

Cunterscher Strass 3 —— 7240 Küblis .. Telefon 081 300 32 00 .„ EuMaiI [email protected] — www.kuebiis.ch

Beschluss vom 31. August 2020

des Gemeindevorstandes Küblis, Cunterscher Strass 3, 7240 Küblis

betreffend Quartierplanänderung Ergiggin

l.

Sachverhalt

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1. Am 8. Juli 2016 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 53 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) und Art. 16 Abs. 1 der kantonalen

.

Raumplanungsverordnung (KRVO) die Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens für das Gebiet Ergiggin öffentlich bekanntgegeben und den Grundeigentümern schriftlich mitgeteilt. Gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplanverfahrens sind keine

Einsprachen eingegangen. 2. Der Gemeindevorstand hat an seiner Sitzung vom 22. August 2016 gestützt auf Art. 16 Abs. 4 KRVO die Einleitung des Quartierplanverfahrens beschlossen.

3. Der Entwurf der Quartierplanänderung wurde den Quartierplanbeteiligten mit Schreiben vom 12. April 2017 zugestellt mit der Möglichkeit zur Mitwirkung im Sinne von Art. 17 Abs.

1 KRVO. 4. Die Quartierplanakten lagen vom 20. April 2018 bis 20. Mal 2018 öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind insgesamt 4 Einsprachen fristgerecht eingegangen: (Einsprache vom 18. Mai 2018) —

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5.

FD

6.

(Einsprache vom 18. Mai 2018) (Einsprache vom 18. Mai 2018)

(Einsprache vom 18. Mai 2018)

Beschluss

22. Die eingegangenen Einsprachen von werden gemäss vorstehenden EnNägungen abgewiesen.

23. Die Anpassung des Quartierplans Ergiggin wird in der Fassung gemäss der öffentlichen Auflage vom 20. April 2018 bis 20. Mai 2018 genehmigt.

24. Der genehmigte Quartierplan ist nach Eintritt der Rechtskraft beim Grundbuchamt zur Anmerkung im Grundbuch anzumelden. Der Gemeindepräsident und der Gemeindeschreiber sind zur Unterzeichnung der Grundbuchanmeldung ermächtigt.

25. Rechtsmittel: Dieser Entscheid des Gemeindevorstandes kann innert 30 Tagen seit Mitteilung mittels

Beschwerde beim VenNaItungsgericht des Kantons Graubünden angefochten werden. 26. Mitteilung an: -

Alle Quartierplanbeteiligten

.—

Amt für Raumentwicklung Graubünden (zur Kenntnisnahme)

-

Stauffer & Studach AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur (zur Kenntnisnahme)

Küblis, den 1. September 2020 GEMEINDEVORSTAND KÜBLlS ä"

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