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Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Trun

Document

Numer
78.2894
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Trun
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
11-12-1978

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Trun mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3984_B_OPTR_Schlans_RB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

A utedf< 1 förefätionkopfe ohne Gkidtejeffei TsRE AMT OR RAU tANUNG 11 Governo del Cantone dei Grigioni des Kantons Graubünden fe

Sitzung vom

12. Dezember 19T8 rr

La .Regenza ii Cantur: Grischun

Mitgeteilt den

Protokoll er.

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Ganzen Text zeigen

Die Gemeindeversammlung vonSch ans_verabschiedete am 29. Juni 1978 ein Baugesetz (Lescha da beghegier) einen Zonenplan (Plan da zonas) 1 : 1'000, einen Zorienplan (Plan da zonas) 1 : 5'000/1 : 10'000, einen Gefahrenzonenplan (Plan da zonas da prighel) 1 : 1 , 000 2 •einen Gefährenzonenplan (Plan da zonas da prighel) 1 :_10'000, einen Strassenplan (Plan da v 1). 00 und einen Versorgungsplan (Plan da provediment 1 : 1'000. erliess der Gemeindevorstand einen Nutzun sricht Am gleichen _Plan (Plan directii dtutillsaziun) 1 : 5'000/1 • 0,900 10 inen ErschlieeaungsriehiPlan (Plan directiv d'avertura »: 10'000. ppp

it Sehr iben vom 10. August y,1 78 ersucht der emeindev

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trifeStrnationakopie ohne Gewahrleistung (ARE-GR

Zonenpläne

1. Zonenplan (Plan da zonas) 1 : 1'000 Die Genehmigung kann erteilt werden. Etwas fragwürdig ist die Dorfzone V unterhalb des Restaurants am westlichen Dorfeingang. Ein Neubau an dieser Stelle könnte die Wirkung der zugunsten •

der Dorf'kirche ausgeschiedene Landschaftsschutzzone vermindern. Das gleiche gilt für die Zone V ? am östlichen Dorfeingang im Verhältnis zur angrenzenden Landschaftsschutzzone. Diese Dorfzone überzieht zusätzlich für die.iandwirtschaftliche Nutzung geeigneten Boden. 9

• 144-r. • Zonenplan (Plan da zonas) 1 : 5'000 / 1 : 10'000 Der Genehmigung steht nichts entgegen. Mit dem Verzicht auf eine Landwirtschaftszone ist nach Auffassung der Regierung . . . allerdings die nin den planerischen Vorarbeiten (Inventarplan • Nr. 6 und Erläuterungsbericht zur Ortsplanung, S. 7) in den Vordergrund gestellte Erhaltung der Landwirtschaft nicht optima.3. eve

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können enehmigt werden. •

.1'000 steserFlan .ist ejA. ,,Betancl.te.r 3 des ,generelien-Er2soh3, ‘pas ; r:„M " e ' ,/›. 4CA' Ignetli lind deshalb für die -'0ruhdeigentümer.feerbjndlibe ttert der Erschliessungs- und Gesamtuialegungsverordnüng; rassenplan, (Plan da iies)..•

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.. Oktober 1974). Für die Grundeigentümer nicht y 4114 We ge gehören nicht in den ''Siressenp an ,

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Versorgungsplan (Plan da provediment) 1:: 1'000

Der Plan kann genehmigt werden.

Richtpläne Richtpläne sind keine genehmigungsbedürftigen Erlasse. Sie sind i

der Regierung lediglich bekanntzugeben (Art. 16 Abs. 2 KRG). In diesem Sinne kann vom NutzuniTsrichtplan (Plan directiv d'utilisaziun) 1 : 5 , 000 / 1 : 0 000 Und Vom Erschliessunisrichtpian (Plan directiv d'avertura) 1 : 5 , 000 / 1 : 10'000 Kenntnis genommen werden. Mit der Kenntnisnahme ist 'nicht entschieden, ob diese Richtpläne in den kantonalen Richtplänen gemäs's Art. 16 Abs. 2 KRG zu berücksichtigen sind. - '

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P rovisorische Schutzgebiete gemäss BMR , Solange die 'provisorischen Schutzmassnahmen gemäss BMR nicht aufgehoben- sind, ist der BMR auch nach dem Inkrafttreten der

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<pianerisdhenErlasse anzuwenden. Das Verfahren über Atil.88,4nk tee:----eee-Sivelkfü" 2Wed ;1 esBMR nach Massgabe der von der Regierung am"20.' Juli1977 er-. lyele %.iüttlehreets- tre-e ,t,Pe -eza /" . .12e- Webtleelee* assenen Ausführuzigib-Sätimmungen ist im Gange. Das earfem 4 e.„‘,..teegfeke,.., 4e, 2 des Innern und der Volkswirtschaft unterrichtet jede Gerne ' ..,›Dimer”OvemoinKte' * ' ber aas vorgehen m einzel nen.. • ,,,ft

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er .Gemeinde Ech1ans>ird empfohlen, möglichst bal d oppees.„24,ete ön - Gebühren zu rege l n. ,In einigen Punk de r

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Der Zonenplan (Plan da zonas) 1 : 1'000 und der Zonen 3. : 10'000 beide vom plan (Plan da zonas) 1 : 5t000 29. Juni 1978 Der Gefahrenzonenplan (Plan da zonas da peighel) 1-: 1'000 und der GefahrenzOnenplan - (Plan. da zonas dä prighel) r : ro

beide vom 29. Juni 1978, werden genehmigt. . Der Strassenplan (Plan da vias) 1 : 1'000 vom 29. Juni 197 wird mit. Ausnalee der durch unterbrochene gelbe und grüne Striche gekennzeichneten Strassen und Wege genehmigt. . Der Versorgungsplan (Plan da provedimen 1 : 1'000 von{ 29. Juni 1978 wird genehmigt. Vom Nutzungsrichtplan (Plan directiv d'utilisaziun) 1 1 : 10'000 und vom Erschliessungsrichtplan (Plan direttiv d'avertura) 1 : 5'000 / I : ■ 10'000 beide vom •29. Juni 1978, , wird Kenntnisignomme Soweit für d weleher der tust .dx

erwirkli.chung der Planung Bewilligungen irgendleibt der Bewilligungsentsche id wendig sind, bleibt örde der Amtsstelle vorbehalten. ten. '

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