Vertrag betreffend Naturwaldreservat Putzer Stein

Reservats forestals · Luzein

Document

Numer
2013
Gener
Reservats forestals
Vischnanca
Luzein
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
01-01-2013

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DIENSTBARKEITSVERTRAG Han Polar Lcher

betreffend

Naturwaldreservat „Putzer Stein“ zwischen der nachfolgend aufgeführten Waldeigentümerin Politische Gemeinde Luzein, Rathaus, 7242 Luzein

als Eigentümerin der Grundstücke Nr. 610, 639, 730 und 815

und dem

Kanton Graubünden, vertreten durch das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement 7000 Chur

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Putzer Stein, Gemeinde Luzein

1. Zweck Hans Peter Lötscher

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Das Naturwaldreservat soll die natürliche, von Menschen möglichst unbeeinflusste, dynamische Entwicklung des Waldes im Gebiet „Putzer Stein“ sicherstellen. Gleichzeitig kann es wissenschaftlichen Untersuchungen über die Waldentwicklung bei ausbleibender Holznutzung dienen.

Aus ökologischem Interesse und wie die Vorstudie belegt, soll die Fläche als Naturwaldreservat für 50 Jahre unter Schutz gestellt werden.

Die potenzielle Reservatsfläche befindet sich im Süden des Luzeiner Gemeindegebiets, auf einem zu der Landquart hin abfallenden Steilhang auf der orographisch rechten Flussseite.

Der nördliche und nordöstliche Reservatsrand wurde durch den Verlauf der Parzellengrenzen bestimmt. Den östlichsten Punkt bildet ein Hochspannungsmast.

Südlich bildet die Landquart eine natürliche Grenze, zudem ist es die Parzellengrenze, die das Reservat abschliesst. Im Westen bildet Richtung Norden die Parzellengrenze die Grenze des Reservats und Richtung Tal der Wechsel der Landquart unter den RhB-Gleisen.

Das Naturwaldreservat kann der Region Nördliche Randalpen und den unter- sowie obermontanen Höhenstufen zugeschrieben werden.

Im Reservat sind trockene Tannen-Buchenwälder auf basenreichem Untergrund, Laubholz-Auenwälder bzw. Laubwälder auf Bachschutt, wärmeliebende Laubmischwälder auf trockenem Schutt sowie die trockenen Kalk-Buchenwälder vorkommend, für die der Kanton Graubünden eine Verantwortung trägt.

Die Ziele im Naturwaldreservat „Putzer Stein" sind:

e Zulassen der natürlichen Waldentwicklung. «e Zulassen eines hohen Anteils an totem Holz (stehend und liegend). e Schutz des Waldes und seiner reichen Pflanzen- und Tierwelt.

e Schaffung eines Anschauungsbeispiels der natürlichen Walddynamik für die Forschung (Forschungsfeld Waldsukzession) und Zulassen wissenschaftlicher Arbeiten im Naturwaldreservat.

« Information der Lokalbevölkerung und einer breiteren Öffentlichkeit.

2. Gegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die im beiliegenden Plan eingezeichnete Waldfläche.

Sie umfasst ein Gebiet von 42.59 ha.

Der genannte Plan - Massstab 1:10'000 - datiert vom 22.11.2012, bildet einen Bestandteil dieses Dienstbarkeitsvertrages und wird von den Parteien ebenfalls unterzeichnet.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Putzer Stein, Gemeinde Luzein

Hans Peter Lötscher

3. Leistungen der Waldeigentümer inkl. Errichtung einer Personaldienstbarkeit

Die Gemeinde Luzein als Eigentümerin der Grundstücke errichtet hiermit zugunsten des Kantons Graubünden, Chur, folgende Personaldienstbarkeit:

Die bezeichnete Gemeinde erklärt das im beiliegenden Plan bezeichnete Gebiet zum Naturwaldreservat „Putzer Stein“ (Totalreservat).

Die Gemeinde Luzein verzichtet innerhalb der Grenzen des Naturwaldreservats auf jegliche Holznutzungen inkl. Dürrholzbezug und die Beweidung. Sie ist auch dafür besorgt, dass Weidevieh nicht in die Waldreservatsfläche eindringt.

Die Gemeinde wendet auftretende Gefahren für das Naturwaldreservat ab.

Eingriffe im Naturwaldreservat, die aus Gründen der Sicherheit oder aufgrund einer phytosanitären Extremsituation notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen der Gemeinde Luzein sowie dem Amt für Wald und Naturgefahren festgelegt.

Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung im Naturwaldreservat gestattet und angezeigt.

Das Revierforstamt Luzein besorgt die ständige Aufsicht analog der übrigen Waldungen und wird mit der Durchführung von allfällig notwendigen Massnahmen (Information, angemessene Eingriffe bei ausserordentlichen Ereignissen in Absprache mit dem Amt für Wald und Naturgefahren) beauftragt.

Die Gemeinde lässt wissenschaftliche Beobachtungen und Erhebungen von Bund und Kanton auf der gesamten Fläche zu.

Die Gemeinde ist für das Aufstellen und den Unterhalt von Informationstafeln zuständig und stellt Personal für eine allfällige Markierung des Reservats im Gelände zur Verfügung.

Die Personaldienstbarkeit ist im Grundbuch der Gemeinde Luzein wie folgt einzutragen: „Nutzungsbeschränkung (Naturwaldreservat) bis 31.12.2062 zulasten der Grundstücke Nr. 610, 639, 730 und 815 zugunsten Kanton Graubünden, Chur.“

4. Leistungen des Kantons

Die Gemeinde Luzein erhält über die ersten 25 Vertragsjahre eine Nutzungsentschädigung von CHF 20.00 pro Jahr und ha. Darin sind Beiträge an die Aufwendungen für reservat-spezifische Kontrollgänge des Revierförsters sowie anfallende Unterhaltsarbeiten enthalten.

Die Nutzungsentschädigung wird von Bund und Kanton entrichtet. Bei Vertragsbeginn wird der Gemeinde der gesamte Betrag für die ersten 25 Jahre pauschal ausbezahlt.

Dies sind für die Gemeinde Luzein CHF 21‘298.00.

Nach Ablauf von 25 Jahren wird die Höhe der Entschädigung überprüft, den neuen Verhältnissen angepasst und wieder pauschal für 25 Jahre im Voraus ausbezahlt. Die zweite Entschädigung hat mindestens CHF 20.00 pro Jahr und ha zu betragen.

Der Kanton finanziert maximal 2 Informationstafeln. Material für etwaige Grenzmarkierungen werden ebenfalls separat entschädigt. 1

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Putzer Stein, Gemeinde Luzein

x & print Hans Peter Lötscher Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, Massnahmen, die zur Bewältigung unvorhergesehener Ereignisse zum Schutz des Naturwaldreservats oder benachbarter Waldungen notwendig werden

(z.B. phytosanitäre Massnahmen), über die kantonalen Budgets im üblichen Rahmen abzurechnen. Solche Massnahmen bedürfen der Zustimmung des Amtes für Wald und Naturgefahren Graubünden.

Die Reservatfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen der Gemeinde bei Bedarf zur Verfügung.

Die Kosten für die Grundbucheinträge gehen zulasten des Kantons.

5. Weitere Bestimmungen

Die Ausübung der Jagd im Naturwaldreservat ist nach Massgabe der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet.

a

—

b) Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet.

Du

c) Im Naturwaldreservat bewilligt die Gemeinde keine Grossveranstaltungen.

d

=

Die Beweidung des Naturwaldreservats ist untersagt.

Zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen kann der Kanton mit Dritten Vereinbarungen treffen. Die Parteien sind dazu vorgängig anzuhören.

e

—

f) Die Grenzen des Naturwaldreservates werden in Absprache mit dem Amt für Wald und Naturgefahren - wo nötig - im Gelände markiert.

Die Wildruhezone bleibt bestehen und wird durch das Reservat nicht tangiert.

—

g

h) Hinweis vom Amt für Energie und Verkehr

Im Bereich des Perimeters (angrenzend) des NWR verlaufen Mittelspannungsleitungen von regionaler und lokaler Bedeutung. Der Betrieb sowie Revisionsarbeiten wie auch spätere Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Energie Infrastrukturanlagen werden durch das Reservat weder er-

schwert noch behindert.

z

i) Hinweis vom Tiefbauamt Das TBA beabsichtig in nächster Zeit die Lundenstrasse auszubauen, es erfolgen auch Korrekturen der horizontalen Linienführung. Es soll ein Grenzabstand des Reservates zur Kantonsstrasse von mind. 10m eingehalten werden. Das NWR ist kein Hinderungsgrund für den Ausbau der Kantonsstrasse.

j) Hinweis vom Amt für Raumentwicklung Im südwestlichen Ausläufer des Perimeters ist die zum Zwecke des öffentlich-rechtlichen Schutzes der dortigen Auenbiotopflächen ausgeschiedene Naturschutzzone betroffen. Zusätzlich kommt der Perimeter südlich der Ruine Castels geringfügig in eine Landschaftsschutzzone zu liegen. Die im Osten am Rande des NWR gelegene Buche sowie Eiche sind laut Zonenplan / Gen. Gestaltungsplan „Putz / Pany West‘ vom 16.06.2006 als Naturobjekte festgelegt. Es sind aufgrund der Zonenausscheidungen sowie der Naturobjektfestlegung keine Nutzungskonflikte ersichtlich.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Putzer Stein, Gemeinde Luzein Ne nn 57

1 & 5 &

N PR nr 6. Vertragsänderungen / Auflösung Hans Peter Lötscher

Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der Zustimmung und der Unterschriften aller Parteien. Änderungen am Vertrag (z.B. eine Verlängerung der Dauer der Dienstbarkeit) sind in einem Nachtrag zu diesem Vertrag festzuhalten und zur Eintragung im Grundbuch anzumelden. Wird der Vertrag im Einvernehmen aller Parteien vorzeitig aufgehoben, ist dem Kanton die Entschädigung pro rata temporis zurückzuerstatten.

7. Termine

Inkrafttreten : 01.01.2013

Vertragsdauer i 50 Jahre (01.01.2013 - 31.12.2062)

Kündigungsfrist : 2 Jahre

1. Kündigungstermin i 31.12.2060

Vertragsverlängerung ! 3 Jahre vor Vertragsende wird der Dienstbarkeitsvertrag

unter den Parteien geprüft, bei Bedarf angepasst und um weitere 50 Jahre verlängert.

8. Schiedsklausel

Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen, welche ihrerseits einen Obmann bestimmen. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage.

Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet.

9. Protokollauszug

Der Protokollauszug der Gemeindeversammlung der Gemeinde Luzein vom 14.05.2013 als zuständige Entscheidinstanz seitens Waldeigentümerin liegt dem vorliegenden Vertrag bei.

10. Grundbuchanmeldung

Das Grundbuchamt Mittelprättigau wird zu folgendem Grundbucheintrag beauftragt und ermächtigt:

Eintrag einer Personaldienstbarkeit „Naturwaldreservat Putzer Stein‘ gemäss Ziffer 3 des vorliegenden Vertrages.

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Putzer Stein, Gemeinde Luzein

Für die Politische Gemeinde Luzein:

Küblis, 14. März 2014 Der Gemeindepräsident:

Hans Peter Lötscher

Der Aktuar:

Für den Kanton Graubünden:

Küblis, 14. März 2014 Der Vertreter:

Markus Stadler

Anhang:

Plan 1:10'000 vom 22.11.2012 (Vertragsbestandteil)

Verteiler:

Gemeindeverwaltung Luzein

Revierforstamt Luzein

Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, Chur

Amt für Wald und Naturgefahren, Chur

Amt für Wald und Naturgefahren, Region Herrschaft/Prättigau/Davos, Schiers

Dienstbarkeitsvertrag Naturwaldreservat Putzer Stein, Gemeinde Luzein 707

Öffentliche Beurkundung

Vor Hans Peter Lötscher, Grundbuchverwalter des Grundbuchkreises Mittelprättigau, erscheinen heute die ihm persönlich bekannten

Herr Christian Kasper und Herr Markus Bardill, die als Gemeindepräsident bzw. Aktuar für die Politische Gemeinde Luzein, 7242 Luzein, handeln

sowie

Herr Markus Stadler, geboren 21.06.1960, 7224 Putz, der mit Vollmacht für den Kanton Graubünden, 7000 Chur, handelt.

Die Urkundsperson bringt ihnen die Urkunde vorschriftgemäss zur Kenntnis. Sie erklären, dass die Urkunde dem Willen der Vertragsparteien entspricht und unterzeichnen diese mit der Urkundsperson.

Die Beurkundung erfolgt ohne Unterbrechung im- Sitzungszimmer des Grundbuchamtes Miittelprättigau in Küblis.

Küblis, vierzehnter März zweitausendundvierzehn 14. März 2014

Hans Peter Lötscher

Eintragungsbescheinigung

Die vorstehende Urkunde wurde heute unter dem Datum vom 14. März 2014 im Grundbuch der Gemeinde Luzein eingetragen.

Kublis, 12 Juli 2014

Planherstellung AWN, 2

NWR Putzer Stein, Gemeinde Luzein

Amt für Wald und Naturgefahren Massstab 1:10'000

Di 3

u) NWR Putzer Stein 42.59 ha

F li) Liegenschaft

Kartendaten: LK25 © Bundesamt für Landestopografie

[m | Gemeindegrenzen

000,002 000,66,