Vertrag betreffend Sonderwaldreservat Palius

Reservats forestals · Medel (Lucmagn)

Document

Numer
2021
Gener
Reservats forestals
Vischnanca
Medel (Lucmagn)
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
01-01-2021

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Medel (Lucmagn) mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3983_V_SWR_Palius_01.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Amt für Wald und Naturgefahren Uffizi da guaud e privets da la natira Ufficio foreste e pericoli naturali

ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG betreffend

Sonderwaldreservat PALIUS zur Förderung des Auerhuhns zwischen

der Gemeinde MEDEL / LUCMAGN als Eigentümerin des Waldes innerhalb der Grundstücke Nr. 391, 1466 in der Gemeinde MEDEL / LUCMAGN

und

dem Kanton Graubünden, vertreten durch das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität

1

Zweck

Ganzen Text zeigen

Zweck des Sonderwaldreservats PALIUS ist die Förderung des Auerhuhns. Im Gebiet des Sonderwaldreservats werden mit waldbaulichen Massnahmen optimale Waldstrukturen für das Auerhuhn geschaffen, erhalten und gefördert. Dieser Vertrag sichert langfristig die Zielsetzung einer entsprechend ausgerichteten Pflege und Nutzung der Waldungen. Die anzustrebenden und zu erhaltenden Waldbilder und die Massnahmen, mit welchen diese erreicht werden können, sind im Vorprojekt vom 10.03.2020 dargelegt. 2

Gegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist die Einrichtung eines Sonderwaldreservats. Der Perimeter des Sonderwaldreservats ist auf dem folgenden Übersichtsplan eingezeichnet. Die Grösse der Waldfläche beträgt insgesamt 130.23 ha und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Medel / Lucmagn. Die genaue Umgrenzung ist im beiliegenden Plan (Abbildung 1) dargestellt. für Wald und Naturgefahren wm Amt Übersicht Projektperimeter Palius

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Massstab

1:15'000

Kartendaten: LK25 © Bundesamt für Landes topografie

Planherstellung AVW.Sepl 2019, bu

Abbildung 1: Übersicht des Projektperimeters SWR Palius in der Gemeinde Medel/Lucmagn. 3

Leistungen der Gemeinde Medel / Lucmagn

3.1

Grundsätzliche Berücksichtigung der Ansprüche und Massnahmen

Die Gemeinde Medel / Lucmagn verpflichtet sich, während der Vertragsdauer bei der Pflege und Nutzung ihres Waldes im Sonderwaldreservat die Förderung des Auerhuhns gemäss Ziff. 1 dieses Vertrags konsequent umzusetzen. Diese beinhalten insbesondere: -

Schaffung und Erhaltung von lückigem und stufigem Wald. Förderung der Weisstanne.

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-

Erhöhung Totholzmenge und Schaffung von Altholzinseln. Erhalten von Waldlichtungen, insbesondere Offenhalten der Hoch- und Flachmoore von nationaler Bedeutung. Erhalten von wichtigen Kleinstrukturen. Minimierung von menschlichen Störungen. Umsetzung der vorhandenen Wildruhezone. Einhaltung der Wald-Weide-Regelung. Öffentlichkeit mit adäquaten Informationen vor Ort bedienen.

Um die Ziele des Sonderwaldes zu erreichen, führt die Waldeigentümerin mit finanzieller Unterstützung von Bund und Kanton die geeigneten Massnahmen gemäss Vorprojekt vom 10.03.2020 aus bzw. lässt diese ausführen und trägt die anfallenden Restkosten. Die Massnahmenplanung inkl. Kostenschätzung und Restkostenanteil ist im Vorprojekt für die Jahre 2021 bis 2030 dargestellt. Für die folgenden Jahre wird im Jahr 2030 eine weitere Massnahmenplanung durch das Amt für Wald und Naturgefahren erarbeitet und der Waldeigentümerin zur Genehmigung vorgelegt. Sämtliche Massnahmen sind auf die Betriebsplanung der Waldeigentümerin abgestimmt und sind für diese verbindlich. Bei ausserordentlichen Ereignissen, die besondere Massnahmen zu ihrer Bewältigung nötig machen, kann von diesen Grundsätzen angemessen abgewichen werden. Die Anordnung dieser Massnahmen erfolgt durch das Amt für Wald und Naturgefahren. 3.2

Grundleistungen der Waldeigentümerin

Für die nachstehenden Leistungen sorgt die Waldeigentümerin ohne separaten Ausweis der einzelnen Massnahmen während der Dauer des Vertrags. Die Grundleistungen sind auf der ganzen bezeichneten Fläche für die nächsten 30 Jahre zu erfüllen: Das für die Gemeinde MEDEL / LUCMAGN zuständige Revierforstamt besorgt die ständige Aufsicht analog den übrigen Waldungen und wird mit der Umsetzung der geplanten Massnahmen beauftragt. Die Gemeinde verpflichtet sich, auftretende Gefahren für das Sonderwaldreservat abzuwenden. Bricht ein Waldbrand aus, so ist dessen Bekämpfung auch im Reservat gestattet und angezeigt. Eingriffe, die aus Gründen der Sicherheit oder aus waldhygienischen Gründen notwendig werden könnten, werden gemeinsam zwischen den Vertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Amt für Wald und Naturgefahren Graubünden festgelegt. Während der sensiblen Balz- und Aufzuchtzeit (Mitte April - Mitte Juli) sollen keine Eingriffe durchgeführt werden (ausser dringende Aufrüst- und Bringungsarbeiten bei Zwangsnutzungen) Die Waldeigentümer bewilligen keine Anlässe im SWR von Anfangs April bis Mitte Juli. Dürrständer werden im Bestand belassen, sofern keine Sicherheitsrisiken davon ausgehen. Entlang von Waldstrassen können gefährliche Bäume gefällt werden. Werden Holzereimassnahmen in der Nähe von Waldstrassen und Wanderwege ausgeführt, so werden als Sichtschutz „Vorhänge“, sprich Baumränder stehen gelassen, welche rund 2 Baumreihen breit sind. Dies gilt generell, ist aber vor Ort bei den Anzeichnungen festzulegen. Die max. Fläche von Einzäunungen mit Drahtgeflecht darf 10*10 m nicht übersteigen. Die Einzäunungen werden verblendet. 3/7

Die Eingriffe sollten in Form von Lücken und/oder Schlitzen erfolgen; eine flächige, diffuse Auflichtung sollte vermieden werden. Verjüngungsansätze sollen gefördert werden. Beerentragende Baumarten (insbesondere die Vogelbeere) sollen geschont resp. gefördert werden. Grenzlinien (Berührungslinie zwischen Kronenmantel und Bodenvegetation) sollen erhalten und gefördert werden. Ziel ist >150m7ha. -

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Alle 10 Jahre soll in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jagd und Fischerei zur Erfolgskontrolle eine Spurentaxation durchgeführt werden. Leistungen des Kantons

Der Kanton verpflichtet sich, die im Vorprojekt definierten Massnahmen und die in Zukunft in Massnahmenplanungen vereinbarten Massnahmen gemäss Ziff. 3.1. dieses Vertrags im Rahmen des Programms Waldbiodiversität zu unterstützen. Es werden jeweils die aktuellen Ansätze des Kantons als Grundlage der Abrechnung verwendet. Es gilt der Vorbehalt, dass weitere Kosten für die Massnahmen in den Jahren 2021 - 2030 nur mit der Bewilligung durch die zuständigen Gremien übernommen werden können. Die Gemeinde Medel / Lucmagn erhält einen Kantonsbeitrag von CHF 5.- pro Hektar und Jahr, abzüglich der Fläche der Altholzinseln von 1.70 ha, für die Erbringung der Grundleistungen (Ziff. 3.2 des Vertrags). Bei Vertragsbeginn wird der Gemeinde Medel / Lucmagn der gesamte Betrag für die ersten 15 Jahre pauschal ausbezahlt, was CHF 9'640.- zugunsten der Gemeinde Medel / Lucmagn entspricht. Nach Ablauf von 15 Jahren wird die Höhe des Kantonsbeitrags überprüft, den neuen Verhältnissen ange­ passt und wieder pauschal im Voraus für die folgenden 15 Jahre ausbezahlt. Der zweite Kantons­ beitrag hat mindestens CHF 5.- pro Hektar und Jahr zu betragen. Die Reservatfläche wird in die Datenbank des Geographischen Informationssystems des Kantons aufgenommen. Diese Daten stehen bei Bedarf auch der Gemeinde zur Verfügung. 5

Weitere Bestimmungen

Das Betreten des Waldes sowie die Ausübung der Jagd im Reservat sind nach Massgabe der eid­ genössischen und kantonalen Gesetzgebung gestattet. Jagdhilfen und Schussschneisen dürfen nur mit Bewilligung des örtlichen Forstdiensts erstellt und unterhalten werden. Das Sammeln von Beeren und Pilzen ist im Rahmen des geltenden Rechts gestattet. Das Amt für Wald und Naturgefahren besorgt und finanziert eine Informationstafel zum Sonderwaldreservat. Die Installation und der Unterhalt der Informationstafel ist Sache der Gemeinde Medel / Lucmagn. Die Grenzen des Sonderwaldreservats werden bei Bedarf im Gelände markiert. 6

Vertragsänderungen

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen Form und der Unterschriften aller Parteien. Bei schuldhaftem, vertragswidrigem Verhalten der Waldeigentümerin und darauffolgender frühzeiti­ ger Auflösung des Vertrags durch den Kanton sind die für die entsprechende Fläche bezogenen Beiträge pro rata temporis dem Kanton zurückzuerstatten. 4/7

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Termine

Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien per 1. Januar 2021 in Kraft. Inkrafttreten:

1. Januar 2021

Vertragsdauer:

30 Jahre, bis zum 31.12.2050

Vertragsverlängerung:

Zwei Jahre vor Vertragsablauf haben die Parteien Verhandlungen über den Entscheid aufzunehmen, ob seitens der Vertragsparteien eine Ver­ tragsverlängerung gewünscht resp. gewährt wird.

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Schiedsklausel

Bei Meinungsverschiedenheiten bezeichnen die Parteien je einen Sachverständigen als Mitglied des Schiedsgerichts. Diese bezeichnen die Präsidentin/den Präsidenten des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht entscheidet abschliessend über die Streitfrage. Die Kosten des Schiedsverfahrens tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Verteilung anordnet. 9

Protokollauszüge

Der Protokollauszug der zuständigen Instanz der Gemeinde Medel / Lucmagn liegt dem Vertrag bei. 10 Ausfertigung Dieser Vertrag wird dreifach unterzeichnet und ausgefertigt, je ein Exemplar für die Gemeinde Medel / Lucmagn, das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden sowie das Amt für Wald und Naturgefahren (Zentrale Chur).

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Amt für Wald und Naturgefahren

Übersicht Projektperimeter Paiius und betroffene Liegenschaften Massstab

1:10'000

l Liegenschaften, Parzellen

j

j Perimeter Paiius = 130.23 ha

oc

1 Kilometer

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2705*500 Kartendaten: LK25 © Bundesamt für Landestopografie

2’706'000

2706*500

2707*000

2707*500 Planherstellung AWN.Sept. 2019 , bu

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