Umsetzung RPG1 (Verlängerung)

Zona da planisaziun · Domleschg · Abolì ils 16-04-2027

Document

Numer
00.149.396
Gener
Zona da planisaziun
Vischnanca
Domleschg
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
16-04-2026
Abolì
16-04-2027

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Text

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Kantonsamtsblatt

Fegl uffizial chantunal

Foglio ufficiale cantonale

eKAB-Nr.: 00.149.396

Stelle: Gemeinde Domleschg

Rubrik: Gemeindeanzeigen / Orts- und Quartierplanung Veröffentlicht: 16.04.2026

Gemeinde D o m l e s c h g : Verlängerung Planungszone Derzeit ist in der Gemeinde Domleschg eine vom Gemeindevorstand am 20. Februar 2024

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erlassene Planungszone mit folgenden Planungszielen in Kraft:

- Überprüfung und Anpassung der Zonenabgrenzungen entsprechend den Vorgaben von Art. 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG).

- Umsetzung der Vorgaben des kantonalen Richtplans Siedlung vom 20. März 2018,

insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach

innen und Gewährleistung des Ortsbildschutzes in den historischen Ortskernen.

Gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) hat der Gemeindevorstand an seiner Sitzung v o m 10. Februar 2026 beschlossen, die Planungszone u m ein Jahr z u verlängern.

Das DVS hat der Verlängerung der Planungszone bis zum 7. März 2027 mit Verfügung vom 17. März 2026 zugestimmt.

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder

dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den

rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen u n d Vorschriften widersprechen (Art. 21

Abs. 2 KRG). Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend

d e m jeweils aktuellen Planungsstand z u konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen

Planungsstand anzupassen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der Publikation Beschwerde bei der Regierung erhoben werden (Art. 101 Abs. 1 KRG)

Der Gemeindevorstand Domleschg

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