Quartierplan Sera-Curt Anpassung 1

Procedura da plan da quartier · Bonaduz

Document

Numer
93.GDE106
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Bonaduz
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
28-09-1993

Karte

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Datotecas

3721_B_QP_Sera-Curt_Anpassung_1_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

3721_B_QP_Sera-Curt_Anpassung_1_Beschluss.pdf

Der Gemeindevorstand Bonaduz

Vorstandssitzung vom 28. September 1993 Mitgeteilt am 5. Oktober 1993

106

5.5

Quartiergestaltungsplan Sera-Curt Bonaduz

Oeffentliche Auslage

Gemäss Artikel 79 ff des Baugesetzes der Gemeinde Bonaduz ist der Quaıtiergestaltungsplan, als Ergänzung im Sinne von Artikel 71 ff Baugesetz, während mindestens 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die öffentliche Auslage des Quartiergestaltungsplanes erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 24.08.93 in der Zeit vom 27.08.93 bis 25.09.93.

Gegen den Quartiergestaltungsplan Sela-Curt haben am 06.09.93 , fristgerecht Einsprache erhoben. Diese wurde nach einem Gespräch zwischen und dem Baufachchef und nach Ergänzung des Quartiergestaltungsplanes Sera-Curt in dem Sinne, dass die bestehende und zu erhaltende Hecke entlang der Nordseite der Parzelle Nr. 2246 in den Quartiergestaltungsplan aufgenommen und bezeichnet wurde, am 28.09.93 zurückgezogen.

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Die Rechtskrafi des Quartiergestaltungsplanes Sera-Curt kann somit festgestellt werden.

Es wird beschlossen: 1

Gestützt auf Artikel 84 Baugesetz werden hiermit der Quartiergestaltungsplan Sera-Curt sowie die Quartierplanvorschriften Wohnzone W2 (Ergänzungen) genehmigt und gleichzeitig dessen Rechtskraft festgestellt.

2.

Das Grundbuchamt Domain/Ems wird beauftragt, gemäß Artikel 85 Baugesetz die Ergänzungen zu den Quartierplanvorschrifien Wohnzone W2 auf den Parzellen Nr. 2246 und 123 (Wohnzone 2) anzumerken.

3.

- an die Grundeigentümer im Quartierplangebiet Sela-Curt Wohnzone W2 - Grundbuchamt Domain/Ems - STW AG mir Raumplanung, Kornplatz 2, 7000 Chur

Mitteilung:

- AVo-Bauwesen - Kanzlei und zu den Akten

Fiir den Gemeindevorstand Bonaduz Der Aktua Der Präsident

Chr. Theus

n. Patt

3721_V_QP_Sera-Curt-Anpassung_1_QPV.pdf

Kanton Graubünden

Gemeinde Bonaduz

Quartierplan Sera-Curt

Quartierplanvorschriften

Hinweis:

Dieses digitale Dokument enthält in zeitlicher Reihenfolge alle aktuell rechtskräftigen Erlasse zu den Quartierplanvorschriften - teilweise oder vollständig in gescannten Form.

Erlasse:

Beschluss Gemeinde

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Nr. 46 vom ó. April 1990

Nr. 106 vom 28. September 1993

Änderung

Erstbeschluss

Art. 6.1

6.5 und 7.1

Kanton Graubünden

Gemeinde Bonaduz

Quartierplan Sera-/Sut-Cur t Quartierplanvorschriften Teilgebiet Sera-Curt

(Wohnzone 2)

l

Öffentliche Auflage gemäss Art. 84 Baugesetz 2, g /íí0 ...............................bis:.................................................... ......da, .....3, Vomz.......2, I f o Durch den Gemeindevorstand beschlossen am: ....46, ................................. .......'e'

Der Gemeindepräsident:

Der Aktuar:

ıı-oilııtlııøiıøølilııııbóllııııııııııııııııııııilfi in

Hegland & Partner A G , Ingenieure und Planer 7000 Chur

27. Februar 1990

Gemeinde Bonaduz

Quar tierplan Sera-/Sut- Curt

›

Vorschriften Teilgebiet Sera-Curt

1

Gestützt auf Art. 71 fi. des Baugesetzes der Gemeinde Bonaduz erlässt der Gemeindevorstand Bonaduz folgenden

Quar tierplan

A

Allgemeines und Vollzug

Ar t . 1

Quartierplangebiet

Das Quartierplangebiet umfasst die Wohnzone 2 innerhalb des Quartierplanperimeters Sera-/Sut- Curt. Ar t . 2

Zweck Der Quartierplan bezweckt die Erschliessung des Quartierplangebietes bezüglich Strassen, Versorgung (Wasser) und Entsorgung (Abwasser) sicherzustellen.

Ar t . 3

Mittel des Quartíerplans Bestandteile des Quartierplanes sind folgende Mittel: Situationsplan Alter Besitzstand, Massstab 1:500 Situationsplan Neuzuteilung, Massstab 1:500 Erschliessungsplan, Massstab 1:500 Quar tierplanvorschrif ten

Ar t . 4

Landzuweísung

Das als Strassenparzelle ausgeschiedene Areal von 569 m2, geht in das Eigentum der Gemeinde Bonaduz über.

B

Quar t i e r p l a n v o r s c h r i f t e n

Art. 5

Bauvorschriften. Sofern kein Gestaltungsplan gemäss Art. 6 vorliegt, gilt die Regelbauweise.

Ar t . 6

Ausnützungsbonus und Gestaltungsvorschriften

Falls über mindestens 2/3 der Fläche der Wohnzone 2 ein Gestaltungsplan im Sinne der Baugesetzgebung vorliegt, besteht auf der Gestaltungsplanfläche ein Anspruch auf Erhöhung der Ausnützungsziffer um max. 15% (Art. "Anwendbare Bauvorschriften", Baugesetz Bonaduz) Der Gestaltungsplan muss wenigstens Angaben über Stellung der Bauten, Freiflächen und Parkierungsstandorte enthalten.

Gemeinde Bonaduz

- Quartlerplan Sera-/Sut- Curt V o r s c h r i f t e n Tellgeblet Sera-Curt 2

Ar t . 7

Erschliessung Die Gemeinde erstellt die Erschliessungswerke. Die im Erschliessungsplan eingetragenen Erschliessungswerke (Strassen, Leitungen, Hydranten) sind von der Lage her bestimmt. Die genauen Positionen und Dimensionen werden im Ausführungsprojekt festgelegt. Die Ausführung und der Unterhalt von Strassen, Wegen und Nebenanlagen, sowie von Wasser- und Kanalisationswerken obliegen der Gemeinde. Die Elektrizitäts- und Telefonzuleitungen erfolgen gemäss den Angaben der jeweiligen Werke. Die Grundeigentümer sind verpflichtet, dem EW Tamins die nötigen Durchleitungsrechte für Freileitungen, Kabelleitungen und Verteilkabinen zu erteilen. Die Gemeinde sorgt für eine zweckmässige Koordination mit dem übrigen Ausbau.

D

Kosten

Ar t . 8

Kosten für Wasserversorgungsanlagen

Die Kosten gehen zulasten der Parzelle 123. Es werden nur Kosten für Leitungen bis zu einem Durchmesser von 125 mm erhoben. Kostendifferenzen zu grösser dimensionierten Leitungen gehen zulasten der Gemeinde. Die Kosten für den Leitungsabschnitt A. der Betandteil der übergeordneten Ringleitung ist, gehen zulasten der Gemeinde. Ar t . 9

Kosten für Kanalisation anlagen Die Kosten gehen zulasten der Parzelle 123.

Ar t . 1 0

Kosten für Strassenanlagen

Die Kosten gehen zulasten der Parzelle 123.

E

Schlussbestimmungen

Ar t . 1 1

Verfahrensbestimmungen

Es gelten die Bestimmungen des Baugesetzes der Gemeinde Bonaduz (Art. "Auflage", "Genehmígung") Ar t . 1 2

Grundbucheintrag Der Quartierplan wird, nach Eintritt der Rechtskraft, gemäss Baugesetz der Gemeinde Bonaduz im Grundbuch der Gemeinde Bonaduz eingetragen (Art. "Anmerkung im Grundbuch")

KANTON GRAUBÜNDEN

GEMEINDE B ONADuZ

QUARTIERGESTALTUNGSPLAN SERA-CURT BONADUZ Quartierplanvorschríften Wohnzone W2 (Ergänzungen)

Öffentliche Auflage gemäß Art. 83 Baugesetz

2 5. SEP. 1993 1gg3 Vom ........... ......21 .....AUF. ... . .. . .......................... bis ...................................................... .....

24. AUG. 1993 Durch den Gemeindevorstand beschlossen am: ................. ........................................

Der Gemeindepräsident:

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Der Aktuar:

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Markus Dünner Dipl. Architekt FH Obere Bahnhofstrasse 10 7402 Bonaduz

D

In Ergänzung zu Art. 6 der Quartierplanvorschriflen des gültigen Quanierplanes Sera-/Sut-Curt, Bonaduz gelten die nachfolgenden Vorschriften: 6.1 Umfang

Qp-Areal Sera-Curt (W2) gesamt:

Parz. 2248 Parz. 776 Parz. 123 Patz. 2246 Parz. 2247 Total

Gestaltungsplangebiet Sera-Curt:

Parz. 123 Parz.2246 Total

1'320 m2 992 m2 2'951 m2 2'884 m2 569 m2

8'716 m2

2'951 m2 2'884 m2

5'835 m2

= 66.9% > 2/3 Gesamtfläche

6.2 Stellung der Bauten

Alle Haupt- und Nebenbauten sind in den entsprechend definierten Baufeldern zu

errichten. Östlich der Strasse ist der Dachfirst in Ost/West-Richtung, westlich der Strasse parallel zur längeren Gebäudeseite anzuordnen. Gebäudehöhen- und längen haben sich nach den allgemeinen Bauvorschriften der Zone W2 des Baugesetzes zu richten. 6.3 Ausnützungsziffer

Gemäss Art. 72 der Baugesetzgebung beträgt die max. Ausnützungsziffererhöhung 15%. Demnach gilt für das gesamte Gestaltungsplangebiet Sera-Curt eine AZ von 0.4 + 15% = 0.46. Grundsätzlich ist ein Ausnützungstransfer im gesamten GP-Ge« biet gestattet, wobei zu beachten ist, dass auf den einzelnen Parzellen höchstens eine AZ von 0.55 toleriert wird. 6.4 Grenzabstände Gegenüber der öffentlichen Strasse sowie gegenüber allen angrenzenden, ausserhalb des GP-perimeters liegenden Grundstücken sind die Grenzabstände laut Baugesetz maßgebend.

•

0

6.5 Parkierung

Die Parkíerung hat im dafür vorgesehenen Bereich zu erfolgen. In Ergänzung zu An. 7 der Quartierplanvorschriften des gültigen Quartierplanes Sera-/Sut-Curt, Bonaduz gelten die nachfolgenden Vorschriften:

7.1 Hausanschlüsse

Die gemäss Erschliessungsprojekt vorgesehenen Hausanschlüsse sind zu verwenden.

Bonaduz, den 20.8.1993/MD.

c:\bauigeslplan\qgp__vors.doc