Teilrevision ZP und GGP

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Breil/Brigels

Document

Numer
92.841
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Breil/Brigels
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
07-04-1992

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Breil/Brigels mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3981_B_OPTR_ZGP_2000_RB_92.841.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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IIII Governo Governo Grigioni dei Grigioni del Cantone Cantone dei del AP.,/, 5:11.351? Heilwn AM"?

Mitgeteilt den den Mitgetoilt

vom Sitzung Sitzung vom

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Regierung Die Die Regierung Graubünden des Kantons Kantons Graubünden des .

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dil Cantun Grischun Cantun Grischun dil

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11m. 13.APR. 1992 1m

1992 7. 7. April April 1992

A. A.

Nr. Protokoll Protokoll Nr.

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von Stimmberecggigten von die Stimmberec}'.gten Am 29. Juni 199l verabschiedeten die Juni 1991 Am

ein umfassend ein der Ortsplanung, umfassend Breil/Brigels eine Teilrevision der eine Teilrevision Breil/Brigels

GestaltungsZonen- und Generelle Gestaltungsneues Baugesetz sowie neue Zonen-

Danis/ Teilgebiete Danis/ pläne (1:2'000 1:l'000 Teilgebiete Dorf; 1:1'000 Teilgebiet Dorf; (1:2'000 Teilgebiet pläne

"Zentrale 1:1'000 "Zentrale Mutteins; 1:1'000 und Mutteins; Capeder und Tavanasa, Dardin, Dardin, Capeder Tavanasa, Mitund MitPlanungs- und Ein PlanungsIsla"). Ein Tschard" und "Kraftwerkzone Isla"). und "Kraftwerkzone Tschard" vor. liegt vor. wirkungsberichtt liegt wirkungsberich

entsprechenden die entsprechenden Die erwähnten neuen Planungsmittel Planungsmittel ersetzen die Die Baugesetz das Baugesetz namentlich das bisherigen Ortsplanungsbestandteile,‚ namentlich bisherigen

Dorf Brigels Dorf 1:2'000 Brigels vom 12. Zonenpläne 1:2'000 die Zonenpläne und die 1971 und Dezember 1971 12. Dezember vom

Dezember 11. Dezember vom 11. Tavanasa vom Capeder‚ Tavanasa und 1:2'000 Danis, Capeder, Dardin, Danis, 1:2'000 Dardin, 197l. 1971.

29. vom 29. Gemeindebeschlusses vom des Gemeindebeschlusses Die öffentliche Bekanntgabe des öffentliche Bekanntgabe Die

Juni 1991 Art. gemäss Art. 199l gemäss Juni

Raumplanungsgesetzes kantonalen Raumplanungsgesetzes des kantonalen 37a des 37a eine Regierung eine der Regierung bei der ist bei Es ist 1991. Es Juni 1991. am 30. Juni (KRG) erfolgte erfolgte am (KRG) in wird in diese Beschwerde Planungsbeschwerde eingegangen. Über Über diese Beschwerde wird Planungsbeschwerde entschieden. Regierungsbeschluss entschieden. einem separaten Regierungsbeschluss einem

Stimmberechdie Stimmberechverabschiedeten die 1990 verabschiedeten November 1990 2. November Bereits am am 2. Bereits

gedas geüber das Gefahrenzonenplanung über neue Gefahrenzonenplanung eine neue übrigen eine tigen im im übrigen tigen

Gefahrenzonenplan einen Gefahrenzonenplan samte samte Gemeindegebiet, Gemeindegebiet, namentlich einen

so— Dorf soTeilgebiet Dorf 1:2'000 Teilgebiet Gefahrenzonenplan 1:2'000 einen Gefahrenzonenplan l:lO‘OOO‚ einen 1:10'000, Danis/Tavana(Teilgebiete Danis/Tavana1:1'000 (Teilgebiete wie vier Gefahrenzonenplän 1:1'000 vier Gefahrenzonenplän wie sa, Dardin und und Mutteins). Mutteins). Im Im Zusammenhang Zusammenhang mit mit dieser dieser sa, Capeder, Capeder, Dardin Gefahrenzonenplanung liegt ein ein Bericht Bericht des des Kreisforstamtes Kreisforstamtes Gefahrenzonenplanung liegt 10 vom Juli 1989/Juni 1989/Juni 1990 1990 vor. vor. 10 vom Juli

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2 Mit vom 1. Mit Schreiben vom l. Juli Juli 1991 1991 ersuchte ersuchte der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand

Breil/Bridels um Genehmigung Genehmigung der der Teilrevision Teilrevision der der Ortsplanung. Ortsplanung. Breil/Brieels um

Die letzten letzten für für die die Genehmigung Genehmigung relevanten relevanten Unterlagen Unterlagen (Quar(Quar-

eingegangen. 1992 eingegangen. Januar 1992 27. Januar am 27. sind am tierplanunterlagen) sind B.

l:2'00Q/l:1'000 Gefahrenzonengläne 1:2'000/1:1'000 Gefahrenzonenplan 1:10'000, 1:10'000, Gefahrenzonenpläne Gefahrenzonenplan Bei der der Verabschiedung der der Gefahrenzonenplanung Gefahrenzonenplanung ist ist dem dem GeGe— Bei die liess die Er liess unterlaufen. Er meindevorstand ein Verfahrensfehler unterlaufen. ein Verfahrensfehler meindevorstand Gemeindeversammlung am Gemeindeversammlung am 2. 2. November November 1990 1990 über über die die entsprechenentsprechenden fassen, obschon obschon zu zu jenem jenem Zeitpunkt Zeitpunkt noch noch den Pläne Beschluss fassen, 30—tägige eingeleitete gemeindeinterne 30-tägige die am 19. Oktober 1990 eingeleitete l9. Oktober die alten des alten Abs. 11 des 23 Abs.

Art. 23

von Art. Sinne von im Sinne öffentliche öffentliche Planauflage im Breil/ Gemeinde Breil/ der Gemeinde Baugesetzes der neuen Baugesetzes 2 des neuen Abs. 2 17 Abs. resp. resp. Art. 17 ermöglicht Interessierten ermöglicht welcher Interessierten mit welcher war, mit Gange war, im Gange Brigels im Gemeindevorstand vorgängig vorgängig der der definitiven definitiven dem Gemeindevorstand werden sollte, dem Anund AnWünsche und Stimmberechtigten Wünsche die Stimmberechtigten durch die Beschlussfassung durch Fol— zur Folhatte zur Verfahrensfehler hatte Dieser Verfahrensfehler unterbreiten. Dieser träge träge zu unterbreiten. sich war, sich Lage war, der Lage in der mehr in nicht mehr ge, dass der der Gemeindevorstand nicht von — seitens von 1990 seitens November 1990 15. November am 15. dem am mit mit dem — eingereichten eingereichten Antrag Antrag betreffend betreffend die die GefahGefahDie befassen. Die zu befassen. "Runs" zu Maiensässgebiet "Runs" im Maiensässgebiet renzonenplanung im renzonenplanung Gefahrenzonenplanung im im Maiensässgebiet "Runs" wird wird deshalb deshalb Gefahrenzonenplanung Maiensässgebiet "Runs" von der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommen und und an an die die Gemeinde Gemeinde zur zur PrüPrü— von der fung anhand der der Eingabe Eingabe von von — vom vom 15. 15. November November fung anhand Be— unveränderten) Beoder unveränderten) (veränderten oder zur erneuten (veränderten 1990 und und zur empfoh— Gemeinde empfohder Gemeinde wird der Dabei wird zurückgewiesen. Dabei schlussfassung schlussfassung zurückgewiesen. erneute Beschlussfassung Beschlussfassung gerade gerade im im RahRah— len, diese diese Prüfung und erneute men der noch noch durchzuführenden durchzuführenden Nutzungsplanung Nutzungsplanung im im ländlichen ländlichen men der Raum (2. Ortsplanungsphase) Ortsplanungsphase) vorzunehmen, vorzunehmen, zumal zumal die die GefahrenzoGefahrenzoRaum (2. nen gemäss dem dem vorliegenden vorliegenden Gefahrenzonenplan Gefahrenzonenplan 1:10'000 1:10'000 im im Zuge Zuge nen gemäss der Nutzungsplanung im im ländlichen ländlichen Raum Raum ohnehin ohnehin in in den den entspreentSpreder Nutzungsplanung chenden Zonenplan integriert integriert werden werden dürften, dürften, wie wie dies dies auch auch chenden Zonenplan bezüglich der übrigen übrigen Gefahrenzonenpläne Gefahrenzonenpläne 1:2'000/1:1'000 1:2'000/1:1‘000 der der bezüglich der Fall ist. Die Die genaue genaue Abgrenzung Abgrenzung der der im im vorliegenden vorliegenden Verfahren Verfahren Fall ist.

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zurückGemeinde zurückdie Gemeinde an die von der und an ausgenommenen und der Genehmigung ausgenommenen

einer aufgrund einer sich aufgrund ergibt sich gewiesenen Gefahrenzonenplanung ergibt

1:10'000 speziellen Kennzeichnung Kennzeichnung auf Gefahrenzonenplan 1:10'000 dem Gefahrenzonenplan auf dem speziellen bleibt Beschlussfassung bleibt erneuten Beschlussfassung zur erneuten vom 2. Bis zur 1990. Bis November 1990. 2. November vom Gefahrenzonenplabisherige Gefahrenzonenpladie bisherige für den fraglichen Perimeter die fraglichen Perimeter Kraft. in Kraft. 1971 in Dezember 1971 11. Dezember vom 11. 1:10‘000 vom Zonenplan 1:10'000 nung gemäss Zonenplan erwähnt, sei erwähnt, Mitbeteiligten sei Zuhanden von und Mitbeteiligten von — und Zuhanden beBeschlussfassung beunveränderte Beschlussfassung allfällige unveränderte dass gegen eine eine allfällige dannzumal "Runs" dannzumal züglich der Gebiete "Runs" im Gebiete Gefahrenzonenplanung im der Gefahrenzonenplanung züglich Rechtsund RechtsEingabemöglichkeiten und wieder entsprechenden Eingabemöglichkeiten die entsprechenden wieder die stehen. mittel zur Verfügung stehen. zur Verfügung mittel

wergenehmigt wer1:10'000 genehmigt Im übrigen übrigen kann kann der der Gefahrenzonenplan 1:10'000 Im

den. den.

erübrigt betrifft, erübrigt 1:2'000/lzl‘000 betrifft, Was die die Gefahrenzonenpläne 1:2'000/1:1'000 Was

enthaltenen darin enthaltenen die darin zumal die sich eine Genehmigung, zumal Spezielle Genehmigung, eine spezielle sich

die in die korrekt in und korrekt vollständig und Gefahrenzonen, wie erwähnt, vollständig wie erwähnt, Gefahrenzonen, Gestaltungspläne Generellen Gestaltungspläne und Generellen Zonenpläne und entsprechenden Zonenpläne entsprechenden

der an der diesen an mit diesen integriert und und zusammen mit 1:2'000/1:1'000 1:2'000/1:1'000 integriert

beschlossen (nochmals) beschlossen 199l (nochmals) Juni 1991 29. Juni vom 29. Gemeindeversammlung vom Gemeindeversammlung wurden. wurden.

Baugesetz Baugesetz

C. C.

Art. 18 (Baubewilligung) (Baubewilligung) Art. 18

ortsim ortsKleinstbauten im Baubehörde Kleinstbauten die Baubehörde kann die a kann lit. a Abs. 4 lit. Nach Nach Abs.

und dienen und Nutzung dienen gewerblichen Nutzung der gewerblichen nicht der die nicht Rahmen, die üblichen üblichen Rahmen, Bewilli— der Bewillivon der übersteigen, von nicht übersteigen, m3 nicht 2,5 m3 ein ein Volumen Volumen von 2,5

Art. 55

widerspricht Art. Bestimmung widerspricht Diese Bestimmung ausnehmen. Diese gungspflicht gungspflicht ausnehmen.

Grösse der Grösse von der nicht von Baubewilligungspflicht nicht KRG, KRG, wonach die Baubewilligungspflicht

einer oder Anlage abhängig abhängig ist. ist. Vor Vor allem allem in in der der Summe Summe einer Baute oder

Auswirkungen etc.) Auswirkungen (Geräteschöpfe etc.) Kleinstbauten (Geräteschöpfe selbst Kleinstbauten können selbst können entfalten, die die die Unterstellung Unterstellung unter unter die die BaubewilligungsBaubewilligungsentfalten, die pflicht erscheinen lässt. lässt. Abs. Abs. 44 lit. lit. aa von von pflicht als notwendig erscheinen

Art. 18 18 BauG

BauG kann kann folglich folglich nicht nicht genehmigt genehmigt werden. werden. Art.

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4

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Art.

Art. 45 (Nutzungsetappen)

(Nutzungsetappen)

Die Die Gemeinde Gemeinde hat hat die die in in den den verschiedenen verschiedenen neuen neuen Zonenplänen Zonenplänen ausgeschiedenen Wohnbauzonen teils teils einer einer 1. 1. Nutzungsetappe Nutzungsetappe ausgeschiedenen Wohnbauzonen

ha) 3,8 ha) 3,8 nur Baubewilligungen nur dass Baubewilligungen bestimmt, dass 2 bestimmt, Abs. 2 zugewiesen. Art. 45 Abs. werden, erteilt werden, (NE) erteilt 1. Nutzungsetappe (NE) der 1. in der für Bauvorhaben in der Umteilung der künftige Umteilung eine künftige bedarf eine Abs. 44 bedarf 45 Abs. und gemäss Art. 45 mithin Genehmigung, mithin regierungsrätlichen Genehmigung, der regierungsrätlichen l. NE der die 1. 2. NE NE in in die 2. KRG. 37 KRG.

Art. 37

von Art. Sinne von im Sinne (Wieder-)Einzonungsverfahrens im eines eines (Wieder-)Einzonungsverfahrens 2. der 2. den der bei den sich bei es sich handelt es Bestimmungen handelt dieser Bestimmungen Angesichts Angesichts dieser Baueigentliche Bauum eigentliche nicht um Wohnbauzonenflächen nicht zugewiesenen Wohnbauzonenflächen NE NE zugewiesenen Nichtbauzonen; um Nichtbauzonen; sondern um RPG, sondern 15 RPG, zonen im Art. 15 von Art. Sinne von im Sinne zonen bestimmte eine bestimmte denen eine in denen dar, in sie stellen stellen Reservebaugebiete dar, sie unter_ damit unter fallen damit und fallen wird, und Nutzung erst zugelassen wird, Später zugelassen erst später Nutzung Abs. 1l 18 Abs.

Art. 18

gemäss Art. Nutzungszone" gemäss den Begriff "weiteren Nutzungszone" der "weiteren Begriff der den mit Reservebaugebiet mit von Reservebaugebiet Sinne von im Sinne Zweite Nutzungsetappen im RPG. Zweite RPG. nach sind nach (Wieder-)Einzonungsverfahren sind im (Wieder-)Einzonungsverfahren künftiger Freigabe im künftiger 12. vom 12. (BGE vom zulässig (BGE RechtsPrechung zulässig der der bundesgerichtlichen Rechtsprechung der in der werden in und werden Oberrohrdorf) und Gemeinde Oberrohrdorf) i.S. Gemeinde 1991 i.S. Februar Februar 1991 darum allem dann ausgeschieden, wenn es darum vor allem Bündner Bündner Praxis vor Anforde— den Anfordeentsprechend den Bauzonen entsprechend überdimensionierte Bauzonen geht, geht, überdimensionierte Anliegen Dieses Anliegen redimensionieren. Dieses zu redimensionieren. RPG zu 15 RPG rungen rungen von Art. 15 Vordergrund. im Vordergrund. Breil/Brigels im Gemeinde Breil/Brigels der Gemeinde Falle der im Falle steht steht auch im zugewiesene NE zugewiesene 2. NE der 2. die der liegt die wird, liegt sein wird, darzulegen sein noch darzulegen Wie Wie noch dem über dem klarerweise über nämlich klarerweise 3,8 ha Wohnbauzonenfläche Wohnbauzonenfläche von 3,8 ha nämlich Jahre 15 Jahre nächsten 15 die nächsten für die Wohnbaulandbedarf für voraussichtlichen voraussichtlichen Wohnbaulandbedarf RPG. lit. bb RPG. 15 lit.

Art. 15

von Art. Sinne von im im Sinne (ca. (ca. 53,5 53,5 ha) ha) und und teils teils einer 2. Nutzungsetappe (ca. (ca.

Voraussetzungen, die Voraussetzungen, umschreibt die Baugesetzes umschreibt des Baugesetzes 3 des Abs. 3 45 Abs. Art.

Art. 45 unter denen

denen eine eine künftige künftige Umteilung Umteilung von von der der 2. 2. NE NE in in die die 1. 1. NE NE unter zu erfolgen hat. hat. Danach Danach ist ist eine eine Umteilung Umteilung vorzunehmen, vorzunehmen, wenn wenn zu erfolgen jeweilider jeweiliin der NE in 1. NE der 1. Nutzungszone der entsprechenden Nutzungszone 70 70 %% der der entsprechenden gen Fraktion überbaut überbaut ist. ist. Eine Eine nähere nähere Analyse Analyse dieser dieser VorausVorausgen Fraktion setzung ergibt, dass dass gewisse gewisse der der 2. 2. NE NE zugewiesene zugewiesene Wohnbauzosetzung ergibt, Wohnbauzonenflächen schon z.T. sogar sogar schon schon heute, heute, in in die die 1. 1. NE NE nenflächen schon bald, bald, z.T. umgeteilt W1 in in umgeteilt werden werden müssten, müssten, so so z.B. z.B. die die 2. 2. NE NE der der Wohnäone Wohnone W1 1

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5 Brigels/Dorf, die 2. 2. NE NE der der Dorfzone Dorfzone in in Dardin, Dardin, die die 2. 2. Brigels/Dorf, die

NE der der NE Dorfzone sowie die die 2. 2. NE NE der der Dorfzone Dorfzone und und der der Dorfzone Danis/Tavanasa Danis/Tavanasa sowie

Wohn-/Gewerbezone in in Mutteins. Mutteins. Das Das kann kann natürlich natürlich nicht nicht der der

Sinn einer Nutzungsetappierung sein. sein. Damit Damit eine eine solche solche MassMass— Sinn einer

übernahme effektiv Redimensionierung überzur Redimensionierung Instrument zur als Instrument effektiv als grosser altrechtlicher werakzeptiert werund akzeptiert anerkannt und altrechtlicher Bauzonen anerkannt qrosser den kann, müsste müsste eine eine künftige künftige Umetappierung Umetappierung von von der der 2. 2. NE NE in in den kann, im Bedarfslage im dannzumaligen Bedarfslage der dannzumaligen von der im Prinzip von 1. NE im die die 1. Sinne 15 lit. lit. b b RPG RPG abhängig abhängig gemacht gemacht werden. werden. JedenJedenSinne von Art. 15

derart nicht derart Umetappierungsvoraussetzungen nicht falls falls dürfen dürfen die die Umetappierungsvoraussetzungen

heuschon heu(Wieder-)Einzonung schon eine (Wieder-)Einzonung dass eine werden, dass angesetzt werden, tief angesetzt

te oder te oder in in ein ein paar paar wenigen Jahren Jahren erfolgen erfolgen muss. muss. Wenn Wenn also also

eine schon bei bei einem einem fixen fixen Überbauungsgrad Überbauungsgrad in in eine Umetappierung Umetappierung schon

einer in Aussicht Aussicht gestellt gestellt wird, wird, dann dann einer bestimmten Referenzfläche in

angeso angeprozentmässig so muss dieser Überbauungsgrad prozentmässig geforderte Überbauungsgrad dieser geforderte muss reSp. setzt setzt werden, dass dass eine Umetappierung resp.

(Wieder-)Einzonung (Wieder-)Einzonung

Baulandjährlichen Baulanderwartenden jährlichen zu erwartenden des zu unter unter Berücksichtigung des

verbrauchs wenigstens verbrauchs

vorgenommen Jahren vorgenommen 10 Jahren etwa 88 -- 10 nach etwa erst nach erst

die an die Überlegungen an diesen Überlegungen aus diesen ist aus Abs. 33 ist 45 Abs.

Art. 45

muss. Art. werden werden muss.

Gedie Gehat die Dabei hat zurückzuweisen. Dabei Überarbeitung zurückzuweisen. zur Überarbeitung Gemeinde Gemeinde zur

Umkünftige Umfür künftige Voraussetzung für als Voraussetzung Überbauungsgrad als den Überbauungsgrad meinde meinde den wäre besser wäre Noch besser heraufzusetzen. Noch 85 % heraufzusetzen. - 85 auf 80 etappierungen etappierungen auf

es, eine eine künftige Umetappierung überhaupt überhaupt bloss bloss vom vom dannzumadannzumaes, künftige Umetappierung mazu maabhängig zu RPG abhängig b RPG lit. b 15 lit. im Sinne von Art. 15 ligen Bedarf im ligen Bedarf Brigels sollte sollte der der letztgenannten letztgenannten Lösung Lösung chen. Die Die Gemeinde Gemeinde Briqels berechdamit berechweil damit geben, weil Vorzug geben, den Vorzug vor allem allem auch deshalb den vor namentWiedereinzonungsbegehren namentresp. Wiedereinzonungsbegehren tigte tigte UmetappierungsUmetappierungs- resp. lich in den Fraktionen viel viel flexibler flexibler lich in den verschiedenen verschiedenen kleinen Fraktionen beurteilt werden könnten, könnten, als als wenn wenn auf auf einen einen bestimmten bestimmten beurteilt muss. werden muss. abgestellt werden Überbauungsprozentsatz Überbauungsprozentsatz abgestellt

Art. 53 (Gewerbezone) (Gewerbezone)

Art. 53

Abs. 2 wird, wird, wie wie nachstehend nachstehend beim beim Zonenschema Zonenschema (lit. (lit. c) c) noch noch Abs. 2

zu an die die Gemeinde zur Überprüfung Überprüfung und und zu begründen begründen sein sein wird, wird, an Gemeinde zur

Neuentscheidung zurückgewiesen. Neuentscheidung zurückgewiesen.

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6

Art. 56

Art. 56 (Zonenschema) (Zonenschema) a) a)

Mass der der Nutzung Nach

Art. 24

24 Abs. Abs. 11 KRG KRG hat hat die die Gemeinde Gemeinde für für die die Bauzonen Bauzonen Nach Art. nebst der Nutzungsart Nutzungsart u.a. u.a. auch auch das das Nutzungsmass Nutzungsmass zu zu bebenebst der

soZonenschema, sodas Zonenschema, vermag das stimmen. Diesen Anforderungen vermag

weit es sich vollständig nicht vollständig der Dorfzone befasst, nicht mit der sich mit weit zu genügen. genügen.

Vorschriflediglich VorschrifFür die Zonenschema lediglich im Zonenschema sind im die Dorfzone sind Für

die ten über Firsthöhe, die und Firsthöhe, Gebäude- und die GebäudeBauweise, die die Bauweise, über die ten

AusEine Ausfestgelegt. Eine Grenzabstand festgelegt. den Grenzabstand sowie den Gebäudelänge sowie

Mit vorgesehen. Mit nicht vorgesehen. nützungsziffer ist demgegenüber nicht ist demgegenüber nützungsziffer

dehinreichend denicht hinreichend dieser Nutzungsmass nicht das Nutzungsmass ist das dieser Ordnung ist finiert. finiert.

Grenzund GrenzGebäudeabmessungen und zulässigen Gebäudeabmessungen der zulässigen Aufgrund der

der Teilen der nichtüberbauten Teilen den nichtüberbauten in den sich in ergibt sich abstände ergibt umfassen, ha umfassen, ca. 6 ha immerhin ca. insgesamt immerhin Dorfzonen, welche welche insgesamt Dorfzonen, andere eine andere Grösse eine und Grösse Form und je nach Form Parzelle je jede Parzelle für jede Dies ist rechtlich problematisch und und kann rechtlich problematisch Ausnützung. Dies Die haben. Die Folge haben. zur Folge Masse zur vertretbare Masse ortsbaulich nicht nicht vertretbare ortsbaulich Gefahr dieser Gefahr wirkt dieser Ausnützungsziffer wirkt einer Ausnützungsziffer Festlegung Festlegung einer Weise und Weise Art und einfache Art und einfache klare und eine klare entgegen, indem auf eine indem auf sowie Gebietsabschnittes sowie ganzen Gebietsabschnittes eines ganzen Zonencharakter eines der der Zonencharakter Detaillierte können. Detaillierte werden können. definiert werden dessen dessen Baudichte definiert dass ergaben, dass Gemeinden ergaben, verschiedenen Gemeinden in verschiedenen Untersuchungen Untersuchungen in nach_Grundje nach Ausnützungsziffer, je der Verzicht Grundauf die Ausnützungsziffer, Verzicht auf der bis Verdoppelung bis eine Verdoppelung Grundstücksgrösse, eine stücksform stücksform und Grundstücksgrösse, Das kann. Das bewirken kann. Ausnützungsmasses bewirken des Ausnützungsmasses Verdreifachung des Resultat der Untersuchung lautet lautet abgesehen abgesehen von von kleinen kleinen Resultat der Differenzen durchgehend übereinstimmend. übereinstimmend. Differenzen durchgehend

verGemeinde verdie Gemeinde wird die Ausführungen wird diese Ausführungen auf diese Gestützt Gestützt auf

pflichtet, im Zonenschema Zonenschema für für die die Dorfzone Dorfzone zusätzliche zusätzliche pflichtet, im

Vorschriften über kann Dies kann erlassen. Dies zu erlassen. Nutzungsmass zu das Nutzungsmass über das Vorschriften

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7 durch oder durch durch die Festlegung einer Ausnützungsziffer oder einer Ausnützungsziffer (GeGebäudevorschriften (Gedie weitergehender Gebäudevorschriften die Statuierung weitergehender bäudetiefe, Geschosszahl, grössere grössere GrenzGrenz- und und GebäudeabGebäudeabbäudetiefe, Geschosszahl, stände, zur Freiraumgestaltung Freiraumgestaltung etc.) etc.) erfolerfolstände, Bestimmungen Bestimmungen zur differenauch differenkommen auch gen. Als weiteres Instrumentarium Instrumentarium kommen Dorfzone die Dorfzone eines die Rahmen eines im Rahmen zierte zierte Nutzungsvorschriften Nutzungsvorschriften im (vgl. Frage (vgl. in Frage Gestaltungsplanes in umfassenden Generellen Gestaltungsplanes 15 Abs. Abs. 3 3 BauG). BauG). In In der der vorliegenden vorliegenden Situation Situation der der

13 weitere Artikel

Art. 15 Ausder AusFestlegung der

die Festlegung dürfte die Ortsplanung Breil/Brigels dürfte Art. um Art. sein, um Instrumentarium sein, nützungsziffer das geeignete Instrumentarium das geeignete nützungsziffer 24 zu genügen. genügen. 24 Abs. 1l KRG zu

37

Art. 37

nach Art. Verfahren nach (im Verfahren Ergänzungen (im Bis die die notwendigen Ergänzungen Bis

die Dorfzone KRG) hiermit für die wird hiermit KRG) abgeschlossen sind, wird übergangsBaublockierung übergangsweiteren Baublockierung einer weiteren zwecks Vermeidung einer fest0,8 festvon 0,8 Ausnützungsziffer von eine Ausnützungsziffer (provisorisch) eine mässig (provisorisch) gesetzt. gesetzt.

b) b)

Erstwohnungsanteile Erstwohnungsanteile

Dorfzone die Dorfzone für die Gemeinde für die Gemeinde begrüssen, dass die Es ist zu begrüssen, minimale Erstwohnungsanteile eingeführt hat. Zu bedauern Erstwohnungsanteile eingeführt minimale für auch für ist indessen, dass entsprechende nicht auch Massnahmen nicht entsprechende Massnahmen die Wohnzonen festgelegt die Wohnzonen festgelegt wurden, zumal zumal der der Sinn solcher solcher Erstwohdes ErstwohVorschriften nicht Förderung des der Förderung in der bloss in nicht bloss Vorschriften Zweitdes ZweitEinschränkung des der Einschränkung in der auch in sondern auch nungsbaus, sondern nungsbaus‚ liegt. wohnungsbaus wohnungsbaus liegt.

c) C)

Emissionsgrad und und Empfindlichkeitsstufe Empfindlichkeitsstufe Gewerbezone Gewerbezone Emissionsgrad Aufgrund zugeordneten Emissionsgrades Emissionsgrades und und der Aufgrund des zugeordneten der vorgevorge-

sehenen Lärmempfindlichkeitsstufe stellt stellt die sehenen Lärmempfindlichkeitsstufe die Gewerbezone Gewerbezone

lit. dd 11 lit. LSV) 25 KRG KRG ist ist in in einer einer solchen solchen Zone Zone ininLSV) dar. Nach Art. 25 dessen nur Wohnraum für für AbwartsAbwarts- und und Betriebspersonal Betriebspersonal gegedessen nur stattet, deren deren ständige Anwesenheit stattet, Anwesenheit im im Betrieb Betrieb unerlässunerlässlich In Art. 53 53 des Baugesetzes will will die die Gemeinde Gemeinde in in lich ist. In Abs. 43 Abs.

Art. 43

(vgl. Art. Industriezone (vgl. eine Industriezone im im Prinzip Prinzip eine

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8 der Gewerbezone indessen der indessen auch auch generell generell Wohnraum Wohnraum für für den den Betriebsinhaber zulassen. Unter Unter diesen diesen Umständen Umständen bleibt bleibt Betriebsinhaber zulassen.

der der Gemeinde nichts anderes anderes übrig, übrig, als als entweder entweder im im ZonenZonenschema für die die Gewerbezone den Emissionsgrad 22 und und die die ES ES anzupassen. Abs. 22 anzupassen. 53 Abs.

Art. 53

oder Art. III III vorzusehen‚ vorzusehen, oder Nebenbei sei Nebenbei sei im im Zusammenhang Zusammenhang mit mit dem dem Zonenschema Zonenschema noch noch erer-

wähnt, dass die unter Zonendes Zonenund 44 des Fussnoten 33 und unter den Fussnoten schemas enthaltenen enthaltenen Verweise auf auf die Art.

Art. 37 37 und

und 38 38 nicht nicht Redaktionsdiese Redaktionseingeladen, diese stimmen. Die Gemeinde wird eingeladen, fehler gelegentlich zu korrigieren. zu korrigieren.

Deponiezone) und Deponiezone)

Art. 71 (Materialablagerungs(Materialablagerungs- und

allfällige eine allfällige dass eine Zur Orientierung sei hingewiesen, dass darauf hingewiesen, sei darauf Zur

sein möglich sein nur möglich Zonenplan nur im Zonenplan Ausscheidung von Deponiezonen Deponiezonen im kantonalen im kantonalen vorgängig im wird, wenn entsprechende Standorte vorgängig entsprechende Standorte der 17 der

Art. 17

aus Art. sich aus ergibt sich Das ergibt sind. Das festgelegt sind. Richtplan Richtplan festgelegt vom (TVA) vom Abfälle (TVA) über Abfälle Verordnung über eidgenössichen technischen technischen Verordnung eidgenössichen 1990. Dezember 1990. 10. 10. Dezember

werden. genehmigt werden. Baugesetz genehmigt das Baugesetz Im übrigen kann das Im übrigen D. D.

1:2'000 Gestaltungsplan 1:2'000 Genereller Gestaltungsplan Zonenplan Zonenplan und und Genereller (Teilgebiet_porf) (Teilgebiet Dorf)

1:1'000 Gestaltunggpläne 1:1'000 Generelle Gestaltungspläne und Generelle Zonenpläne Zonenpläne und Mutteins) und Mutteins) Capeder und Dardin, Capeder Danis/Tavanasa, Dardin, (Teilgebiete (Teilgebiete Danis/Tavanasa, 1. der Wohnbauzonen 1. Grösse Grösse der Gemäss Ortsplanungsbericht vom vom Juli Juli 1991 1991 (Seite (Seite 15) 15) umfassen umfassen Gemäss Ortsplanungsbericht

die in den den verschiedenen verschiedenen neuen neuen Zonenplänen Zonenplänen ausgeschiedenen die in ausgeschiedenen

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9 Wohnbauzonen (Dorfzonen, Wohnzonen, Wohnbauzonen (Dorfzonen, Wohnzonen, Wohn-/Gewerbezonen) Wohn-/Gewerbezonen) -— nach nach Abzug Abzug der der der der 2. 2. Nutzungsetappe Nutzungsetappe zugewiesenen zugewiesenen WohnbauzonenfläWohnbauzonenflä— chen, chen, welchen nicht nicht der der Charakter Charakter von von Bauzonen Bauzonen zukommt, zukommt, sonson-

dern darstellen -- rund rund 53,5 53,5 ha. ha. Ungefähr Ungefähr dern Reservebaugebiete darstellen

17,5 17,5 ha ha‘ (33 %) %) noch noch unüberbaut. Die Die Gemeinde verfügt neuen den neuen in den verfügt in (33 Zonenplänen im Zonenplänen im Bereiche der der Wohnbauzonen Wohnbauzonen somit somit über über eine eine BauBau— wie sich wie verteilt sich Reserve verteilt Diese Reserve ha. Diese 17,5 ha. ca. 17,5 zonenreserve von ca. Fraktionen: einzelnen Fraktionen: auf die einzelnen folgt folgt auf

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36 ha davon sind sind überbaut, überbaut, der der Rest Rest im im Umfange Umfange von von ca. ca.

Capeder Capeder

ha ha qsha 3 3,9r3ha 0,9 ha 0,9 0,9 ha 0,9 ha 0,7 0,7 ha

Total Reserve Total

17,5 ha 17,5

Dorf Brigels Dorf Brigels

anasa Danis/Tavanasa Danis/Tav

Dardin Dardin

Mutteins Mutteins

12 12

ms -5

4:0 4-

eidgetretenen eidKraft getretenen in Kraft 1980 in Januar 1980 1. Januar am 1. des am 15 des

Art. 15

Gemäss Art. Gemäss dem Bauzonen dem müssen Bauzonen genössischen Raumplanungsgesetzes_(RPG) (RPG) müssen entspreJahre entspre15 Jahre nächsten 15 die nächsten für die Bedarf für voraussichtlichen Bedarf sein, grösser sein, nicht grösser dürfen nicht chen, d.h. die die Bauzonenreserven dürfen wird. benötigt wird. voraussichtlich benötigt Jahren voraussichtlich 15 Jahren in den als als in den nächsten 15 Wohnausgeschiedene Wohnvorliegend ausgeschiedene ob die vorliegend nun, ob fragt sich nun, Es Es fragt bauzonenreserve 17,5 ha ha diesen diesen gesetzlichen gesetzlichen Vorgaben Vorgaben bauzonenreserve von 17,5 in sowie in 199l sowie Mai 1991 vom Mai Planungsbericht vom ihrem Planungsbericht In ihrem entspricht. entspricht. In sich stellt sich 199l stellt Juli 1991 1. Juli vom 1. ihrem Genehmigungsschreiben vom ihrem die auf den den Standpunkt, Standpunkt, dass dass die die vorgesehene vorgesehene die Gemeinde auf Reserve nicht überdimensioniert überdimensioniert sei. sei. Sie Sie macht macht geltend, geltend, Reserve nicht als nicht als dürfe nicht Vergangenheit dürfe der Vergangenheit in der Bautätigkeit in die die Bautätigkeit heranBedarfs herankünftigen Bedarfs des künftigen Ermittlung des die Ermittlung für die Grundlage Grundlage für angeTrends angedieses Trends Korrektur dieses eine Korrektur sei eine es sei werden; es gezogen werden; jährlichen künftigen jährlichen den künftigen Gemeinde den die Gemeinde will die Konkret will bracht. Konkret Bedarf auf 1,8 1,8 ha, ha, d.h. d.h. 27 27 ha ha in in den den nächsten nächsten 15 15 Jahren, Jahren, Bedarf auf festgelegt Sie geht geht dabei dabei zunächst zunächst von von einer einer festgelegt wissen. Sie

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1 10

jährlichen von 10 10 Gebäuden Gebäuden ä ä 1'200 1'200 m m2 Landfläche Landfläche jährlichen Bautätigkeit Bautätigkeit von

aus den so so erhaltenen erhaltenen Wert Wert von von 12'000 12'000 mm2 aus und und multipliziert multipliziert den

hernach mit einem Faktor 1,5 ("Toleranzfaktor" von 1,4 plus hernachmiteinemFaktor1,5("Toleranzfaktor"von1,4plus

ÜberDie ÜberFraktionierung). Die starker Fraktionierung). zufolge starker 0,1 zufolge von 0,1 "Bonus" von ein ein "Bonus"

legungen, die die hinter hinter diesen Berechnungen Berechnungen stecken, stecken, sind sind mit mit Ausnahme des Ausnahme des "Bonus" "Bonus“ für für die die Fraktionierung Fraktionierung nicht nicht nachvollnachvollziehbar. Insbesondere Insbesondere ist ist nicht nicht ersichtlich, ersichtlich, weshalb weshalb ausgeausgerechnet in in der der Gemeinde Gemeinde Breil/Brigels Breil/Brigels der der künftige künftige BaulandbeBaulandberechnet und überlicherweise und Regierung überlicherweise der Regierung von der der von darf nicht nicht nach der darf praxisgemäss angewandten angewandten sogenannten sogenannten Trendmethode Trendmethode ermittelt ermittelt die für die Gemeinde für die Gemeinde werden soll. die die Gründe, die (wenigen) Gründe, Die (wenigen) soll. Die führt, Felde führt, ins Felde Trendbedarfs ins des Trendbedarfs Korrektur des ihr gewünschte Korrektur von ihr der Teil" der grosser Teil" "recht grosser ein "recht dass ein Hinweis, dass der Hinweis, namentlich der namentlich subjek— aus subjekdie aus betreffe, die Gärten betreffe, und Gärten Hofraum und Bauzonenfläche Hofraum können seien, können tiven Gründen einer entzogen seien, ohnehin entzogen einer Überbauung ohnehin tiven

Teil erheblicher Teil ein erheblicher Einwand, ein nicht berücksichtigt Der Einwand, werden. Der berücksichtigt werden. nicht

auf den nicht auf gar nicht privaten Motiven gar der der Reserven gelange aus privaten

Geder Gedass der bemerken, dass zu bemerken, ist zu Dazu ist erhoben. Dazu oft erhoben. Markt, wird oft

zwi— Spannungen zwisolche Spannungen setzgeber beim RPG solche 15 RPG

Art. 15

beim Erlass von Art. setzgeber

schen Baulandnachfrage und und der der Begrenzung Begrenzung der der Bauzone Bauzone bewusst bewusst in Kauf hat; sonst sonst hätte hätte er er zusätzliche zusätzliche Instrumente Instrumente in Kauf genommen hat;

für die anbieten müssen müssen (vgl. (vgl. dazu dazu BGE BGE die Baulandverflüssigung anbieten

Ia 333). Würde man man -- der der Argumentation Argumentation der der Gemeinde Gemeinde folfol116 Ia zulässi— der zulässiDimensionierung der der Dimensionierung bei der Land bei gend - das gehortete Land gen ausklammern, hätte hätte dies dies einerseits einerseits einen einen weiteren gen Reserven Reserven ausklammern, weiteren Anreiz zur Baulandhortung zur Anreiz zur zur Folge Folge und und andererseits andererseits würde würde die die Bauzonenplanung dem dem Gemeinwesen Gemeinwesen entzogen entzogen und und in in die die Hand Hand der der hortungswilligen Grundeigentümer gelegt. hortungswilligen Grundeigentümer gelegt. Insbesondere Insbesondere würde würde die der Gemeinde Gemeinde dazu dazu führen, führen, dass dass die die GemeinGemein— die Argumentation der wesen etwa etwa das das Doppelte, Doppelte, in in ländlichen ländlichen Gebieten Gebieten etwa etwa das das DreiDrei— wesen fache Bedarfs im im Sinne Sinne von von Art.

Art. 15 15 RPG

RPG fache des voraussichtlichen Bedarfs ausscheiden dürften, was was jedoch jedoch dem dem fundamentalen fundamentalen Grundsatz Grundsatz ausscheiden dürften, liefe. zuwider liefe. diametral zuwider der der Siedlungsbegrenzung diametral

Es sind sind also also -- vorbehältlich vorbehaltlich des Es Einwandes betreffend starker des Einwandes starker Fraktionierunq stichhaltigen Gründe Gründe ersichtlich, ersichtlich, die Fraktionierung -- keine stichhaltigen die

es rechtfertigen rechtfertigen würden, würden, in in Breil/Brigels Breil/Brigels von es von der der gemäss gemäss rere-

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11 11 gierungsrätlicher Praxis üblichen üblichen Trendmethode Trendmethode abzuweichen. gierungsrätlicher Praxis abzuweichen.

Bei dieser Trendmethode wird wird auf auf die die eidgenössische eidgenössische WohnbauWohnbauBei dieser

statistik abgestellt. Laut statistik Laut dieser dieser Statistik Statistik wurden wurden in in Breil/ Breil/

Brigels zwischen 1970 1970 und und 1985, 1985, also Brigels zwischen also in in der der Zeit Zeit des des touristitouristi-

ca. 66 also ca. errichtet, also Wohngebäude errichtet, 93 Wohngebäude rund 93 schen Aufschwunges, Aufschwunges, rund Gemeinden (für Gemeinden eines (für Zugrundelegung eines Unter Zugrundelegung Jahr. Unter Gebäude Gebäude pro Jahr. 1 000 m m2 von 11'000 Flächenverbrauchs von wie Brigels mittleren Flächenverbrauchs üblichen) mittleren Brigels üblichen) wie

pro Gebäude ergibt dies ein geschätzter voraussichtlicher

proGebäudeergibtdieseingeschätztervorausichtlicher

den in den ha in künftiger oder 99 ha Jahr oder pro Jahr ha pro 0,6 ha von 0,6 Baulandbedarf von künftiger Baulandbedarf von dem von unter dem Trendprognose unter diese Trendprognose Obschon diese Jahren. Obschon 15 Jahren. nächsten 15 immer sie immer muss sie liegt, muss der Gemeinde errechneten Bedarfswert liegt, errechneten Bedarfswert der einerseits man einerseits wenn man werden, wenn bezeichnet werden, noch als grosszügig bezeichnet vorliegenden Zuge der im Zuge AZ im bedenkt, dass die der vorliegenden die AZ Gemeinde die die Gemeinde man wenn man und wenn hat, und Ortsplanung nicht heraufgesetzt hat, unerhebliche heraufgesetzt nicht unerhebliche Ortsplanung ein Breil/Brigels ein in Breil/Brigels auch in dass auch anderseits in zieht, dass Betracht zieht, in Betracht anderseits beden bein den Verdichtungspotential in resp. Verdichtungspotential Umnutzungs- resp. gewisses Umnutzungsist. vorhanden ist. reits als Gebieten vorhanden ausgewiesenen Gebieten überbaut ausgewiesenen als überbaut reits

Trendprognose vorstehender Trendprognose gemäss vorstehender Vergleicht man Wert gemäss den Wert man nun den Vergleicht

erso erWohnbauzonenreserven, so mit den effektiv ausgeschiedenen ausgeschiedenen Wohnbauzonenreserven, mit

Insosind. Insogross sind. zu gross ha zu 8,5 ha um 8,5 letzteren um sich, dass die letzteren gibt gibt sich,

Art. auf Art. Rücksicht auf mit Rücksicht Zonenpläne mit neuen Zonenpläne die neuen weit erweisen sich die erweisen sich weit weiterdaher weitersich daher drängen sich Es drängen 15 lit. rechtswidrig. Es lit. b RPG als rechtswidrig. Berücksichunter Berücksichzwar -— unter und zwar gehende Bauzonenreduktionen auf, auf, und Umfange im Umfange Gemeinde -— im der Gemeinde Fraktionierung der starken Fraktionierung der starken tigung tigung der von mindestens mindestens 55 ha. ha. von

sich an sich wäre an Bauzonenreduktion wäre Die geforderte zusätzliche zusätzliche Bauzonenreduktion Die Landwirtzur LandwirtFlächen zur entsprechenden Flächen der entsprechenden Zuweisung der durch durch Zuweisung

indessich indesist sich Regierung ist Die Regierung bewerkstelligen. Die zu bewerkstelligen. schaftszone schaftszone zu in Bauzonenreduktion in eine Sauzonenreduktion für eine in den für sen sen bewusst, bewusst, dass dies in

Frage angesichts bereits bereits abgeschlossener abgeschlossener Frage kommenden Gebieten angesichts

Quartiererschliessungsplanungen und Baulandumlegungen Baulandumlegungen grössqrössQuartiererschliessungsplanungen und

soll Grunde soll diesem Grunde Aus diesem würde. Aus stossen würde. Probleme stossen auf Probleme tenteils tenteils auf

erforderliche die erforderliche stehen, die offen stehen, Möglichkeit offen die Möglichkeit Gemeinde die der der Gemeinde

der entsprechenden Flächen Bauzonenreduktion durch Zuweisung der Bauzonenreduktion

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12 12 zur 2. Nutzungsetappe Nutzungsetappe im zur im Sinne Sinne des des (zu (zu revidierenden) revidierenden) Art. Art.

BauG herbeizuführen. BauG herbeizuführen.

45 45

Leitschnur für die Vornahme Leitschnur für Vornahme weitergehender weitergehender Reduktionen Reduktionen im im dardar-

gelegten gelegten Sinne bildet bildet der der in in Lehre Lehre und und Praxis Praxis entwickelte entwickelte und und

anerkannte Grundsatz, übervon überBauland von eingezontes Bauland wonach eingezontes Grundsatz, wonach anerkannte

„0": -

zu Gebieten zu solchen Gebieten in solchen Linie in erster Linie in erster mässiger Ausdehnung in mässiger redimensionieren ist, die die das das Kriterium Kriterium der der weitgehenden weitgehenden ÜberÜberredimensionieren ist, Gein Ged.h. in erfüllen, d.h. nicht erfüllen, RPG nicht lit. aa RPG 15 lit. bauung gemäss Art. 15 überbaut und erschlossen teilweise überbaut nur teilweise oder nur nicht oder die nicht bieten, die gut (Wald, gut Anliegen (Wald, anderen Anliegen mit anderen Konflikte mit bei denen Konflikte sind sind und bei geeignete Landwirtschaftsflächen, Landwirtschaftsflächen, Ortsbildschutz, Ortsbildschutz, LärmbelaLärmbela— geeignete bieten Grundsatz bieten diesen Grundsatz auf diesen Gestützt auf stung stung etc.) bestehen. Gestützt Gebiete folgende Gebiete Bauzonenreduktionen folgende sich sich für weitergehende weitergehende Bauzonenreduktionen resp. Gebietsteile Gebietsteile an: resp. an:

1:2'000 Gestaltungsplan 1:2'000 Im Im Zonenplan Zonenplan und und Genereller Genereller Gestaltungsplan

I eins"

Teilgebiet Teilgebiet Dorf Dorf

MiradaGebiet Miradaim Gebiet a) Erschliessungsetappe im 2. Erschliessungsetappe W1 2. Wohnzone W1 a) Wohnzone gemäss (Abgrenzung gemäss Parzellen (Abgrenzung Campliun, Campliun, unüberbaute Parzellen spezieller Kennzeichnung im im Zonenplan) Zonenplan) spezieller Kennzeichnung Abschnitt mittleren Abschnitt im mittleren insbesondere im Im unteren Im unteren Teil Teil und und insbesondere zusamzahlreiche zusamnoch zahlreiche sich noch befinden sich W1 befinden dieser Wohnzone W1 dieser von Gesamtumfange von im Gesamtumfange Parzellen im menhängende menhängende unüberbaute Parzellen etwa 3,4 3,4 ha. ha. Strassenmässig Strassenmässig müssen müssen sie sie als als unerschlossen unerschlossen etwa Quartiererder QuartiererRahmen der im Rahmen die im zumal die werden, zumal bezeichnet werden, bezeichnet schliessungsplanung Mirada-Campliun geplante geplante Strasse Strasse noch noch schliessungsplanung Mirada-Campliun nicht realisiert ist. ist. Erschliessungsmängel Erschliessungsmängel bestehen bestehen zur zur nicht realisiert Zeit ferner bezüglich bezüglich der der Löschbereitschaft Löschbereitschaft im im fraglichen fraglichen Zeit ferner Gebiet; es es herrschen herrschen ungenügende ungenügende Druckverhältnisse Druckverhältnisse vor. vor. Gebiet; Der bestehenden Hauptreservoirs Hauptreservoirs Luvrena Luvrena Der Wasserspiegel Wasserspiegel des des bestehenden liegt auf 1'357,75 1'357,75 m.ü.M. m.ü.M. und und weist weist einen einen Inhalt Inhalt von von 90 90 m3 m3 liegt auf Trinkwasserreserve und 200 200 m3 m3 Löschwasserreserve Löschwasserreserve auf. auf. Für Für Trinkwasserreserve und

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13 13 eine ausreichende, als als Löschwasserversorgung eine ausreichende, Löschwasserversorgung anerkannte anerkannte

Löschbereitschaft ist Löschbereitschaft ist ein ein Betriebsdruck Betriebsdruck von von minimal minimal 44 Bar Bar

bei bei einer einer Durchflussmenge Durchflussmenge von von 400 400 1/Min. l/Min. erforderlich. erforderlich. Dies Dies setzt setzt einen einen statischen statischen Druck Druck (Ruhedruck) (Ruhedruck) von von 4,5 4,5 bis bis 5 Bar Bar voraus, voraus, oder 5 oder anders ausgedrückt, ausgedrückt, das das Reservoir Reservoir muss muss ca. 45 bis 50 50 Höhenmeter Höhenmeter über über der der Bauzonengrenze Bauzonengrenze liegen. liegen. zur bis zur nur bis somit nur bestehen somit Genügende Druckverhältnisse bestehen unüberbauten Quote von etwa 1'310 m.ü.M. m.ü.M. Die erwähnten unüberbauten Die erwähnten etwa 1'310 Quote Parzellen liegen Parzellen liegen oberhalb oberhalb dieser dieser Quote. Quote. Allenfalls Allenfalls bebeZeit zur Zeit den zur stehende Druckerhöhungsanlagen vermögen den stehende Erschliessungslöschbereitschaftsmässigen Erschliessungsherrschenden löschbereitschaftsmässigen technisch sind technisch Anlagen sind Solche Anlagen mangel nicht beheben. Solche zu beheben. nicht zu mangel befristet zeitlich befristet höchstens zeitlich anfällig und dürfen daher daher höchstens anfällig im Sinne Sinne einer und grundlegenden und zur grundlegenden bis zur einer Übergangslösung bis im eingesetzt Löschbereitschaft eingesetzt der Löschbereitschaft dauerhaften Sanierung Sanierung der dauerhaften werden. werden. fragdie fragsind die In Anbetracht Anbetracht dieser dieser Erschliessungsmängel Erschliessungsmängel sind In

lichen noch unüberbauten Parzellen für zur Zuweisung zur eine Zuweisung für eine lichen

2. Nutzungsetappe in in Betracht Betracht zu zu ziehen, ziehen, umso umso mehr, mehr,

als als sie Gesamtheit eine sie in in ihrer Gesamtheit eine zusammenhängende, zusammenhängende, freie freie FläFläfrag— im fragRandparzellen im unüberbaute Randparzellen che bilden. Gewisse unüberbaute lichen Gebiet Gebiet hat vorliegenden im vorliegenden schon im ja schon die Gemeinde ja hat die lichen zugewiesen. Nutzungsetappe zugewiesen. 2. Nutzungsetappe einer 2. Zonenplan einer

b) Wohnzone Wohnzone W2, W2, 2. 2. Erschliessungsetappe Erschliessungsstappe mit mit QuartiergestalQuartiergestalb) 3536) und 3536) tungsplanpflicht 1300 und 1299, 1300 1298, 1299, (Parz. 1298, tungsplanpflicht (Parz.

ist Bauzone ist liegende Bauzone Diese in Erschliessungsetappe liegende 2. Erschliessungsetappe der 2. in der mit einer belegt Quartiergestaltungsplanung belegt zur Quartiergestaltungsplanung Pflicht zur einer Pflicht mit das ist das Erschliessungsstand ist Gemäss Erschliessungsstand ha. Gemäss 0,6 ha. ca. 0,6 umfasst ca. und umfasst Gebiet nicht Gebiet nicht vollständig erschlossen. erschlossen. Vor Vor allem allem fehlt fehlt die die Erschliessung Erschliessung im im nördlichen nördlichen Teil Teil des des Quartierplangebietes. Quartierplangebietes. Die fragliche Die fragliche Bauzone liegt liegt überdies überdies an an einem einem landschaftlandschaftlich exponierten Steilhang lich sehr sehr exponierten Steilhang und und ist ist deshalb deshalb für für eine eine Überbauung, im Vergleich Vergleich zu Überbauung, im zu den den übrigen übrigen Bauzonen, Bauzonen, weniger weniger geeignet. geeignet.

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14 14 c) C)

Wohnzone W2, 1. 1. Nutzungsetappe Nutzungsetappe mit Wohnzone W2, mit QuartiergestaltungsQuartiergestaltungs-

Marmarola Gebiet Marmarola im Gebiet planpflicht im planpflicht

Dieser der 1. 1. Nutzungsetappe zugewiesene zugewiesene WohnzonenabWohnzonenab— Dieser der

und Lage und seiner Lage schnitt angesichts seiner kommt angesichts schnitt von ca. 0,3 ha kommt Bauweitergehende Baueine weitergehende für eine seines seines Erschliessungsstandes für Nutzungsetappe 2. Nutzungsetappe zur 2. Zuweisung zur durch Zuweisung zonenreduktion zonenreduktion durch ebenfalls in Betracht, analog analog zum zum benachbarten benachbarten Land, Land, das das ebenfalls in Nut2. Nutder 2. schon aufgrund des vorliegenden Zonenplanes Zonenplanes der ist. zugewiesen ist. zungsetappe zugewiesen

d) d)

Wohnzone W2 (Parz. (Parz. 3653, 3653, 3655, 3655, 3885), 3885), Wohnzone Wohnzone W3 W3 Wohnzone W2

für (Parz. 3639, 3643, 3931) und und Wohn-/Gewerbezone für (Parz.

Ruast Gebiet Ruast im Gebiet Nutzungsetappe im Einheimische 1. 1. Nutzungsetappe Einheimische

Dieses bildet - zusammen zusammen mit mit den den aufgrund aufgrund des des vorvorDieses Land bildet

liegenden ohnehin schon schon der der 2. 2. Nutzungsetappe Nutzungsetappe liegenden Zonenplanes ohnehin

unüberbaute noch unüberbaute grössere noch eine grössere zugewiesenen zugewiesenen Grundstücke Grundstücke -- eine ErschliessungsZeit Erschliessungszur Zeit weist zur und weist ha und 1,2 ha etwa 1,2 Fläche Fläche von von etwa

davon Teilen davon oder Teilen Landes oder mängel auf. Die Zuweisung dieses Landes Zuweisung dieses mängel

zur 2. Nutzungsetappe erscheint deshalb deshalb ebenfalls ebenfalls als als zur 2. Nutzungsetappe erscheint

prüfenswert. prüfenswert.

1:1'000 Gestaltungsplan 1:1'000 Im Im Zonenplan Zonenplan und und Genereller Genereller Gestaltungsplan

Teilgebiet Danisa/Tavanasa Teilgebiet

e) e)

Wohnzone W2, 2. 2. Erschliessungsetappe Erschliessungsetappe im im Gebiet Gebiet "Plaun "Plaun Wohnzone W2, Danis" Danis"

Eine weitere Möglichkeit Möglichkeit zur zur Bauzonenreduktion Bauzonenreduktion bestünde bestünde Eine weitere darin, den der der 2. 2. Erschliessungsetappe Erschliessungsetappe zugewiesenen zugewiesenen AbAbdarin, den

schnitt W2 in in "Plaun "Plaun Danis" Danis" (ca. (ca. 0,5 0,5 ha) ha) der der schnitt der der Wohnzone Wohnzone W2

2. Nutzungsetappe zuzuweisen. Wie Wie nachstehend nachstehend unter unter Ziffer Ziffer 2. Nutzungsetappe zuzuweisen. 3 sein wird, wird, ist ist ohnehin ohnehin das das gesamte gesamte QuartierQuartier3 darzulegen darzulegen sein plangebiet "Plaun Danis" Danis" an an die die Gemeinde plangebiet "Plaun Gemeinde zur zur Überarbeitung Überarbeitung zurückzuweisen. zurückzuweisen.

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15 15

Die vorstehend unter Die unter lit. lit. a) a) -- e) e) erwähnten erwähnten Gebiete Gebiete messen messen insgesamt rund 6 ha. Sie werden von der der Genehmigung Genehmigung ausgeausgeinsgesamt rund

entdiese entdamit diese zurückgewiesen, damit Gemeinde zurückgewiesen, nommen und an die Gemeinde

scheiden kann, sie die die geforderte geforderte zusätzliche zusätzliche BauzonenBauzonenscheiden kann, wg wo sie reduktion reduktion durch Zuweisung in in die 2. 2. Nutzungsetappe Nutzungsetappe im im Sinne Sinne

In der In der zu Gemeindegebiet zu übriges Gemeindegebiet als übriges Zwischenzeit sind diese Gebiete als Zwischenzeit behandeln, und sie gesamthaft einer Plaerneuten Plaeiner erneuten unterliegen gesamthaft sie unterliegen

will. vornehmen will. BauG vornehmen 45 BauG

Art. 45

(zu revidierenden) Art. des (zu

sich ergibt sich Gebiete ergibt der Gebiete Abgrenzung der genaue Abgrenzung nungspflicht. Die genaue

Originalzonenplänen. den Originalzonenplänen. auf den aus der der speziellen speziellen Kennzeichnung auf

m.ü.M. 1'310 m.ü.M. oberhalb_pruckzonengrenze Druckzonengrenze 1'310 MiradarCaliun oberhalb 2. Bauzone Mirada-Campliun noch der noch Zurückweisung der der Zurückweisung mit der Zusammenhange mit im Zusammenhange Wie vorstehend im

Erschliessungsetappe 2. Erschliessungsetappe W1 2. Wohnzone W1 der Wohnzone unüberbauten Parzellen der

es fehlt es wurde, fehlt dargelegt wurde, im Gebiete Gebiete Mirada—Campliun Mirada-Campliun bereits dargelegt im

Druckungenügender Druckwegen ungenügender oberhalb der der Quote von 1'310 m.ü.M. wegen 1'310 m.ü.M. oberhalb

Dieser verhältnisse an Löschbereitschaft. Dieser ausreichenden Löschbereitschaft. einer ausreichenden an einer verhältnisse werden, behoben werden, nur behoben Dauer nur auf Dauer kann auf Erschliessungsmangel kann Erschliessungsmangel

wenn wenn digenügend dineues, genügend ein neues, m.ü.M. ein 1'450 m.ü.M. etwa 1'450 von etwa Höhe von auf einer einer Höhe auf im muss im wiederum muss Dies wiederum wird. Dies errichtet wird. Reservoir errichtet mensioniertes Reservoir sein; vorgesehen sein; Rahmen eines Generellen Erschliessungsplanes Erschliessungsplanes vorgesehen Rahmen Raum— kantonalen Raumder kantonalen Abs. 11 der 19 Abs.

Art. 19

gemäss Art. Reservoire gehören gemäss Generellen des Generellen Mindestinhalt des zum Mindestinhalt nämlich zum planungsverordnung nämlich ErschliessungsGenereller Erschliessungssolcher Genereller Ein solcher Erschliessungsplanes. Ein Erschliessungsplanes. Aus vorzuweisen. Aus nicht vorzuweisen. noch nicht Zeit noch zur Zeit Gemeinde zur die Gemeinde plan vermag die plan

der oberhalb der Bauzonierung oberhalb die Bauzonierung vorderhand die ist vorderhand diesem Grunde ist diesem

Überarzur Überarohnehin zur nicht ohnehin sie nicht soweit sie m.ü.M., soweit 1'310 m.ü.M., Quote Quote von 1'310

Genehmider Genehmivon der wird, von zurückgewiesen wird, die Gemeinde zurückgewiesen beitung beitung an die gung Da der der Nachweis Nachweis eines eines hinreichenden hinreichenden dauerdauergung auszusetzen. Da

dem mit dem d.h. mit Grundordnung, d.h. Stufe Grundordnung, auf Stufe haften haften Löschwasserdruckes auf

ErschliessungsGenerellen Erschliessungsdes Generellen Instrument des nutzungsplanerischen Instrument

planes, erbracht erbracht werden muss, muss, kann kann die die Genehmigung Genehmigung erst erst erfolerfol—

gen, einen Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan gen, wenn wenn die die Gemeinde einen

erlassen in welchem welchem u.a. u.a. die die für für die die Sanierung Sanierung der der ungeunge— erlassen hat, hat, in

nügenden Löschwasserbereitschaft im im fraglichen fraglichen Gebiet nügenden Löschwasserbereitschaft Gebiet erforerfor—

derlichen Anlagen und und Massnahmen Massnahmen vorgesehen vorgesehen sind. sind. derlichen Anlagen

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16 16

3. et "Plaun 3. Quartierplangebi Quartierplangebiet "Plaun Danis" Danis" Im leitete die die Gemeinde Breil/Brigels hinsichtlich Im Jahre Jahre 1979 leitete hinsichtlich

einer rund 4,75 4,75 ha ha messenden messenden Bauzonenfläche Bauzonenfläche im einer rund im Gebiet Gebiet "Plaun “Plaun

Danis" ein Quartierplanverfahren ein. Danis" ein ein. Ziel Ziel dieses dieses QuartierQuartierplanverfahrens bildete die Planung Planung der der Erschliessung, Erschliessung, die planverfahrens bildete die

Formung geeigneter Bauparzellen Bauparzellen sowie sowie die die Durchführung Durchführung einer Formung geeigneter einer

Gestaltungsplanung mit Nutzungskonzentration Nutzungskonzentration in in den Gestaltungsplanung mit den von von der der

Hochspannungsleitung der Kraftwerke Kraftwerke Vorderrhein Hochspannungsleitung der Vorderrhein AG AG (KVR) (KVR) und und

der betroffenen Teilabschnitten Teilabschnitten des der PATVAG betroffenen des QuartierplangebieQuartierplangebieIm Januar/Februar Januar/Februar 1982 1982 erfolgte erfolgte die die öffentliche tes. Im öffentliche Auflage Auflage

der Quartierplanung, Quartierplanung, beinhaltend beinhaltend u.a. u.a. die der die Pläne Pläne Altbestand Altbestand und und Neuzuteilung (Pläne (Pläne Nr. Neuzuteilung Nr. 172-1 172—1 und und 172-2), 172—2), den den Servitutsplan Servitutsplan

mit Kostenverteilschlüssel (Plan (Plan Nr. Nr. 172-8) 172-8) und und den mit Kostenverteilschlüssel den GestalGestal-

tungsplan 1:500 1:500 mit mit Nutzungsverlegung Nutzungsverlegung zufolge tungsplan zufolge der der HochHoch— spannungsleitung. Umgrenzung des des gesamten gesamten Quartierplanspannungsleitung. Die Umgrenzung QuartierplanBeizugsgebietes sowie sowie des des integrierten integrierten Beizugsgebietes Beizugsgebietes der der Quartiergestaltungsplanung (gelb Quartiergestaltungsplanung (gelb umrandet, umrandet, Parzellen Parzellen Nr. Nr. 3901 3901 bis 3907 bis 3907 und 3914) 3914) ergibt ergibt sich sich aus aus dem dem Plan Plan Neuzuteilung Neuzuteilung Nr. Nr. 172-2. ganze Quartierplanung Quartierplanung wurde wurde auf auf der der Basis 172-2. Die Die ganze Basis der der dada— mals in Rechtskraft Rechtskraft gewesenen gewesenen Grundnutzungsplanung Grundnutzungsplanung (Ortsplamals in (Ortspla-

nung) vom 11. 11. Dezember Dezember 1971 1971 erarbeitet. erarbeitet. nung) vom

Mit dem nunmehr nunmehr beschlossenen beschlossenen und und zur zur Genehmigung Genehmigung eingereicheingereichMit dem

ten und Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1'000 ten neuen neuen Zonenplan und 1:1'000

Teilgebiete wurde nun Teilgebiete Danis/Tavanasa wurde nun die die Grundnutzungsplanung Grundnutzungsplanung

im des Quartierplanes Quartierplanes "Plaun im Beizugsgebiet Beizugsgebiet des "Plaun Danis" Danis" im im Vergleich Vergleich

zur seinerzeitigen Grundnutzungsplanung, Grundnutzungsplanung, welche zur seinerzeitigen welche Basis Basis der der

Quartierplanung zum Teil Teil erheblich erheblich geändert. Einzelne Quartierplanung bildete, zum

Änderungen können die die Realisierung Realisierung resp. Änderungen können resp. Abwicklung Abwicklung der der QuarQuar-

tierplanung resp. resp. Quartiergestaltungsplanung Quartiergestaltungsplanung ernsthaft tierplanung ernsthaft in in FraFrage Zu denken denken ist ist etwa ge stellen. Zu etwa an an den den Umstand, Umstand, dass dass der der KoKo-

stenverteiler im Quartierplanverfahren Quartierplanverfahren praktisch praktisch durchwegs stenverteiler im durchwegs auf auf

der Basis der der damaligen damaligen Wohnzone Wohnzone W3 W3 mit der Basis mit einer einer AZ AZ von von 0.5 0.5 bebe-

ruhte, im Rahmen Rahmen der der heutigen heutigen neuen neuen Zonenplanung Zonenplanung im ruhte, wogegen wogegen im im

fraglichen Beizugsgebiet die die verschiedensten verschiedensten Wohnzonentypen Wohnzonentypen fraglichen Beizugsgebiet

mit Ausnützungsziffern ausgeschieden mit unterschiedlichsten Ausnützungsziffern ausgeschieden wurwur-

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17 auf Zonenplanung auf neue Zonenplanung die neue sich die dürfte sich den. Am gravierensten dürfte

auswirken. die Realisierung des Quartiergestaltungsplanes Quartiergestaltungsplanes auswirken. die

Quartiergestaldes QuartiergestalEinzugsbereich des im Einzugsbereich alle Parzellen im Während alle

Wohnzone der Wohnzone Zonenplanung der gültigen Zonenplanung damals gültigen tungsplanes nach der damals nach der teils w2, teils Wohnzone W2, einer Wohnzone teils einer nunmehr teils sie nunmehr W3 sind sie angehörten, sind w3 angehörten, nicht überhaupt nicht teils überhaupt und teils einer Wohnzone W2 2. Nutzungsetappe und w2 2. vorge— Quartiergestaltungsplan vorgeim Quartiergestaltungsplan Die im worden. Die mehr eingezont worden. mehr eingezont Hochder Hochvon der des von Freihaltung des zur Freihaltung sehene Nutzungsverlegung zur nicht damit nicht ist damit spannungsleitung betroffenen Gebietsstreifens ist nachdem nötig, nachdem mehr nötig, nicht mehr auch nicht Prinzip auch im Prinzip (und im mehr mehr möglich (und mehr Bauzone mehr keiner Bauzone ohnehin keiner nunmehr ohnehin dieser Gebietsstreifen nunmehr dieser Nutzungskonzenanvisierten Nutzungskonzender anvisierten angehört). Die Realisierung der neuen der neuen in der tration dass in daran, dass auch daran, übrigen auch im übrigen scheitert im tration scheitert gar Bauweise gar geschlossene Bauweise eine geschlossene wz eine Wohnzone W2 die Wohnzone für die Planung für AZ-Bonus seinerzeitige AZ-Bonus der seinerzeitige Auch der ist. Auch nicht mehr mehr vorgesehen ist. nicht vorgesehen. mehr vorgesehen. nicht mehr von 10 Baugesetz nicht neuen Baugesetz im neuen ist im 10 % ist von

festzustellen, also festzustellen, ist also Ausführungen ist Aufgrund der der vorstehenden Ausführungen Aufgrund

Quartierplanung die Quartierplanung und die einerseits und Ortsplanung einerseits die neue Ortsplanung dass die

nicht anderseits nicht Danis" anderseits "Plaun Danis" resp. Quartiergestaltungplanung Quartiergestaltungplanun "Plaun resp.

dasich dadrängt sich Es drängt wurden. Es abgestimmt wurden. aufeinander abgestimmt oder oder zuwenig aufeinander Beizugsgebiegesamten Beizugsgebiedes gesamten her innerhalb des Planung innerhalb her auf, die neue Planung Überzur ÜberGemeinde zur die Gemeinde an die Danis" an "Plaun Danis" tes Quartierplanes "Plaun des Quartierplanes tes des Mögdie MögGemeinde die die Gemeinde erhält die Damit erhält zurückzuweisen. Damit arbeitung zurückzuweisen. arbeitung

Quartierplanung die Quartierplanung und die einerseits und Planung einerseits neue Planung lichkeit, die die neue lichkeit,

aufeinander besser aufeinander anderseits besser resp. Quartiergestaltungsplanung anderseits resp.

im empfehlen, im zu empfehlen, Gemeinde zu der Gemeinde ist der abzustimmen. Grundsätzlich ist abzustimmen.

(hinNutzungsplanung (hinseinerzeitige Nutzungsplanung die seinerzeitige Beizugsgebiet die gesamten Beizugsgebiet Bauweise, geschlossene Bauweise, Nutzungsmass, geschlossene sichtlich Nutzungsart, sichtlich Nutzungsart, Nutzungsmass, sich drängt sich davon drängt Ausnahme davon Eine Ausnahme beizubehalten. Eine etc.) beizubehalten. Bonus etc.) Bonus Quartiergestal— des QuartiergestalBeizugsgebietes des des Beizugsgebietes allenfalls bezüglich des allenfalls muss dargelegt, muss Ziffer 11 dargelegt, unter Ziffer vorstehend unter Wie vorstehend auf. Wie tungsplanes auf. tungsplanes von Umfange von im Umfange Bauzonenreduktionen im die die Gemeinde weitergehende Bauzonenreduktionen mindestens vornehmen. In In Frage Frage kommt kommt dabei, dabei, wie wie erwähnt, erwähnt, mindestens 55 ha vornehmen. Erschliessungsetappe 2. Erschliessungsetappe W2 2. Wohnzone W2 der Wohnzone Fläche der die Fläche auch die u.a. u.a. auch geforderten der geforderten Teil der ein Teil Gemeinde ein Sofern die "Plaun Danis". Danis". Sofern die Gemeinde "Plaun vorFläche vordieser Fläche Bereiche dieser im Bereiche tatsächlich im Bauzonenreduktion Bauzonenreduktion tatsächlich

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18

Quartiergevom Quartiergegesamte vom das gesamte empfohlen, das ihr empfohlen, nehmen will, wird ihr

Nr. Parzellen Nr. die Parzellen nur die nicht nur und nicht Gebiet und erfasste Gebiet staltungsplan erfasste

die wäre die 3907 und 3914 der Damit wäre zuzuweisen. Damit 2. Nutzungsetappe zuzuweisen. der 2. 3907

Realisierung der Nutzungskonzentration, vorgesehenen Nutzungskonzentration, der vorgesehenen Realisierung

auch wenn auch wenn gewährnoch gewährimmer noch erst Umetappierung, immer erfolgter Umetappierung, später nach erfolgter erst später leistet. leistet.

"Stretga" Gebiet "Stretga" im Gebiet 4. Zone Anlagen im und Anlagen Bauten und öffentliche Bauten für öffentliche Zone für 4. öffentliche für öffentliche Zone für Im Gebiet Gebiet "Stretga" ausgedehnte Zone eine ausgedehnte ist eine “Stretga” ist Im umfasst Sie umfasst worden. Sie ausgeschieden worden. (ZöBA) ausgeschieden Bauten und Anlagen (ZöBA)

besteheneinen bestehensowie einen einerseits eine bestehende Tennisanlage sowie einerseits

erst eine erst anderseits eine und anderseits Kinderspielplatz und und Kinderspielplatz Familien- und den Familien-

aus steht aus Freizeitanlagen steht geplante geplante Minigolfanlage. Diesen Freizeitanlagen bezu beAnders zu entgegen. Anders landschaftlicher sich nichts entgegen. an sich Sicht an landschaftlicher Sicht (Hoch-) eigentliche (Hoch-) Sicht eigentliche urteilen wären aus landschaftlicher Sicht aus landschaftlicher urteilen Zonenvorschrift Bauten am der Zonenvorschrift Aufgrund der Standort. Aufgrund fraglichen Standort. am fraglichen Bauten im (Hoch-)Bauten im von (Hoch-)Bauten von Art. 54 BauG wäre Errichtung von die Errichtung wäre die zwi— wurde zwiunterschieden wurde nicht unterschieden Prinzip zulässig, zumal darin nicht zulässig, zumal Prinzip Planungsbericht dem Planungsbericht aus dem schen Bauten und Anlagen. Anlagen. Lediglich aus werentstehen werAnlagen entstehen "nur" Anlagen ZöBA "nur" geht dieser ZöBA in dieser dass in geht hervor, dass der Bestandteil der nicht Bestandteil den. Der indessen nicht bildet indessen Planungsbericht bildet Der Planungsbericht dieser Aufgrund dieser grundeigentümerverbindlichen Grundordnung. Aufgrund grundeigentümerverbindlichen Grundordnung. werden, angewiesen werden, Situation muss die Gemeinde Breil/Brigels angewiesen Situation anOrtSplanungSphase an2. Ortsplanungsphase der 2. im Gebiet "Stretga" im Rahmen der im Rahmen im Gebiet öffür öf(Zone für ZöA (Zone blosse ZöA stelle der der vorgesehenen vorgesehenen ZöBA eine blosse stelle entsprechenden einen entsprechenden fentliche Anlagen) auszuscheiden auszuscheiden und einen fentliche der— eine derfür eine Grundlage für neuen Baugesetzesartikel erlassen. Grundlage zu erlassen. Baugesetzesartikel zu Bauvorhaben öffentliche Bauvorhaben für öffentliche Zone für artige Unterscheidung der der Zone artige KRG. Abs. 22 KRG. 27 Abs. bildet bildet Art. 27

Gestaltungsplan Generelle Gestaltungsplan und Generelle Im übrigen übrigen können der der Zonenplan und Im

Generellen und Generellen 1:2'000 Teilgebiet Teilgebiet Dorf Zonenpläne und die Zonenpläne sowie die Dorf sowie 1:2'000

Dardin, Danis/Tavanasa, Dardin, Gestaltungspläne Teilgebiete Danis/Tavanasa, 1:1'000 Teilgebiete GestaltungSpläne 1:1'000 bleiben -Vorbehalten bleiben werden. Vorbehalten genehmigt werden. Capeder und Mutteins genehmigt Capeder nebenbei bemerkt -- allfällige allfällige Änderungen Änderungen aufgrund aufgrund des des AusganAusgannebenbei bemerkt des Beschwerdeverfahrens. ges des ges Beschwerdeverfahrens.

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19 19 E.

Zonenpläne 1:1'000 "Zentrale "Zentrale Tschard" Tschard" und Zonenpläne 1:1'000 und "Kraftwerkzone "Kraftwerkzone Isla" Isla" Diese Pläne können können genehmigt genehmigt werden. werden. Diese beiden Pläne

F. UEB Weitere Weitere Planung // UEB

Geund GeDie beschlossene und 1991 beschlossene Juni 1991 29. Juni am 29. Gemeinde am der Gemeinde von der Die von Zobildende ZoGenehmigungsverfahrens bildende genstand genstand des vorliegenden Genehmigungsverfahrens der mit der nur mit wesentlichen nur im wesentlichen nenplanrevision sich im befasst sich nenplanrevision befasst sich Gemeinde sich die Gemeinde Baugebietsabgrenzung. wie die sich, wie handelt sich, Es handelt Baugebietsabgrenzung. Es wird Gemeinde wird Die Gemeinde "Konturenpläne". Die ausdrückt, sogenannte "Konturenpläne". um sogenannte ausdrückt, um nun, wie sie sie in in ihrem ihrem Genehmigungsschreiben Genehmigungsschreiben vom vom 1. 1. Juli Juli 1991 1991 sowie im im Ortsplanungsbericht vom Mai Mai 1991 1991 selbst selbst festhält, festhält, sowie Ortsplanungsbericht vom müsnehmen müsHand nehmen die Hand an die unverzüglich die 2. Ortsplanungsphase an 2. Ortsplanungsphase unverzüglich Erschliessungsund ErschliessungsGestaltungs- und die Gestaltungseinerseits die hat einerseits sen. sen. Diese Diese hat innerhalb der der Bauzonen Bauzonen (Strukturplanung) (Strukturplanung) und und anderanderplanung innerhalb ausserhalb Erschliessungsplanung ausserhalb und Erschliessungsplanung Zonenplanung und die Zonenplanung seits seits die der Bauzonen Bauzonen über über das das ganze ganze Gemeindegebiet Gemeindegebiet zu zu umfassen. umfassen. Hinzu Hinzu der die erforderlichen erforderlichen Überarbeitungen Überarbeitungen aufgrund aufgrund des des vorvor— kommen die neue die neue insbesondere die Genehmigungsbeschlusses, insbesondere liegenden Genehmigungsbeschlusses, liegenden Gebieten. und Gebieten. Bauzonenteilen und zurückgewiesenen Bauzonenteilen in den zurückgewiesenen Planung Planung in vom die vom dass die erinnern, dass zu erinnern, die Gemeinde daran zu Im weiteren Im weiteren ist die Amt für Raumplanung Raumplanung mit mit Schreiben Schreiben vom vom 19. 19. Juni Juni 1991 1991 festgefestgeAmt für haltenen Mängel bezüglich bezüglich der der Übersicht Übersicht über über den den Stand Stand der der haltenen Mängel Überbauung, Erschliessung und und Baureife Baureife (UEB-Übersicht) (UEB-Übersicht) noch noch Überbauung, Erschliessung nicht sind. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird hiermit hiermit eingeladen, eingeladen, nicht behoben sind. diese Mängel Mängel umgehend zu beheben und die die bereinigte bereinigte Übersicht diese Übersicht so schnell wie wie möglich möglich dem dem Kanton Kanton abzuliefern. abzuliefern. so schnell

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20 20

Gestützt auf Gestützt auf Art.

Art. 37 37 und

und Art. Art.

37a 37a KRG KRG

Regierung: die Regierung: beschliesst beschliesst die

1.

Der Gefahrenzonenplan Der Gefahrenzonenplan 1:10'000 1:10'000 vom vom 2. 2. November November 1990 1990 wird wird

vorbehältlich der Maiensässgebiet im Maiensässgebiet der Gefahrenzonenplanung im vorbehältlich "Runs" genehmigt. genehmigt. "Runs"

wird an Die Gefahrenzonenplanung "Runs" wird Die Gefahrenzonenplanung im im Maiensässgebiet Maiensässgebiet "Rune"

—

15- November 1990 und

vondie Gemeinde Eingabe von der Eingabe anhand der Prüfung anhand zur Prüfung Gemeinde zur die vom 15. November 1990 und zur (veränderten oder oder unveränderten) unveränderten) BeschlussBeschlusszur erneuten (veränderten zurückgewiesen. fassung zurückgewiesen.

Gefahrenzonenplanung Die Abgrenzung der zurückgewiesenen Gefahrenzonenplanung der zurückgewiesenen Gedem Geauf dem ergibt Kennzeichnung auf speziellen Kennzeichnung der speziellen sich aus der ergibt sich 1990. November 1990. 2. November vom 2. 1:10'000 vom fahrenzonenplan fahrenzonenplan 1:10'000 übergangsmässig bleibt übergangsmässig Bis zur erneuten Beschlussfassung bleibt zur erneuten Bis

gemäss Gefahrenzonenplanung gemäss die entsprechende bisherige bisherige Gefahrenzonenplanung die

Kraft. in Kraft. 1971 in Dezember 1971 Zonenplan 1:10'000 11. Dezember vom 11. 1:10'000 vom Zonenplan

2.

Die Die Gefahrenzonenpläne Gefahrenzonenpläne 1:2'000/1:1'000 2. November 1:2'000/1:1'000 vom vom_g. November

1299 keiner Genehmigung, Genehmigung, nachdem nachdem die die darin darin festfest1990 bedürfen bedürfen keiner

Zonenentsprechenden Zonengelegte Gefahrenzonenplanung in die entsprechenden in die gelegte

pläne und Generellen Generellen Gestaltungspläne Gestaltungspläne 1:2'000/1:1'000 1:2'000/1:l'000 vom vom pläne und 29. 1991 integriert integriert worden worden ist. ist. 29. Juni Juni 1991

3.

Das vom 29. 29. Juni Juni 1991 1991 wird wird im im Sinne Sinne der der ErwägunErwägunDas Baugesetz vom

gen unter folgenden folgenden Vorbehalten Vorbehalten genehmigt: genehmigt: gen und unter

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21 21

genehmigt. nicht genehmigt. wird nicht lit. aa wird Abs. 44 lit. a) Art. 18 Abs.

Überarbeitung zur Überarbeitung Gemeinde zur die Gemeinde an die wird an Abs. 33 wird b) Art. 45 Abs. zurückgewiesen. Erwägungen zurückgewiesen. der Erwägungen Sinne der im Sinne und Ergänzung im Überarbeitung zur Überarbeitung Gemeinde zur die Gemeinde an die Abs. 22 wird an c) Art. 53 Abs. zurückgewiesen. im Sinne der Erwägungen zurückgewiesen. der Erwägungen im 56) (Art. 56) Zonenschema (Art. Die Gemeinde wird angewiesen, das Zonenschema angewiesen, das d) d) Die Vorschriften weitergehende Vorschriften mit weitergehenden im Sinne Sinne der der Erwägungen mit im mit sich mit es sich soweit es über das Nutzungsmass ergänzen, soweit zu ergänzen, Nutzungsmass zu über für hiermit für wird hiermit der Übergangsmässig wird befasst. Übergangsmässig der Dorfzone befasst. festgelegt. 0.8 festgelegt. von 0.8 die Ausnützungsziffer von eine Ausnützungsziffer die Dorfzone eine

zur Gemeinde zur die Gemeinde an die wird an 56) wird (Art. 56) e) Das Zonenschema (Art. zurückgewiesen, Erwägungen zurückgewiesen, der Erwägungen Überarbeitung Sinne der im Sinne Überarbeitun im Emissionsden Emissionsund den soweit es die Empfindlichkeitsstufe und die Empfindlichkeitsstufe soweit betrifft. Gewerbezone betrifft. der Gewerbezone grad in in der grad

(Teil1:2'000 (TeilGestaltungsplan 1:2'000 4. Der Generelle Gestaltungsplan und Generelle Zonenplan und Der Zonenplan GestalGenerellen Gestalund Generellen gebiet Dorf) und die Zonenpläne und die Zonenpläne gebiet Dardin, Danis/Tavanasa, Dardin, tungspläne 1:1'000 (Teilgebiete Danis/Tavanasa, 1:1'000 (Teilgebiete tungspläne Sinne im Sinne werden im 1991 werden Juni 1991 29. Juni vom 29. Capeder und Mutteins) vom Capeder genehmigt: Vorbehalten genehmigt: folgenden Vorbehalten der unter folgenden und unter der Erwägungen und

Gebiet im Gebiet a) Die Die Wohnzone W1 im Erschliessung 2. Erschliessungsetappe W1 2. Wohnzone die Wohnzone Mirada-Campliun (unüberbaute (unüberbaute Parzellen), die Mirada-Campliu

Quartiergestaltungsmit QuartiergestaltungsW2 2. Erschliessungsetappe mit W2

3536), 1300, 3536), 1299, 1300, 1298, 1299, 1298, Quartiergestalmit Quartiergestaldie Wohnzone W2 Nutzungsetappe mit 1. Nutzungsetappe W2 1. die W2 Wohnzone W2 die Wohnzone Marmarola, die tungsplanpflichtt im Gebiet Marmarola, im Gebiet (ParW3 (Par3885), Wohnzone W3 (Parzellen Nr. 3653, 3655, 3885), (Parzellen Gewerbezone und Gewerbezone Wohn- und und Wohn3931) und zellen Nr. 3639, 3643, 3931) 3639, 3643, zellen soRuast, soGebiet Ruast, im Gebiet für Einheimische 1. 1. Nutzungsetappe im Gebiet im Gebiet Erschliessungsetappe im wie die 2. Erschliessungsetappe W2 2. die Wohnzone W2 wie

Nr. planpflicht (Parzellen (Parzellen Nr. planpflicht

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22 22

"Plaun "Plaun Danis" Danis" werden werden von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommen

und an die die Gemeinde Gemeinde zur zur Überarbeitung, Überarbeitung, d.h. d.h. zur zur VorVor— und an

nahme zusätzlicher Bauzonenreduktionen Bauzonenreduktionen durch durch Zuweisung Zuweisung nahme zusätzlicher zur im Umfange von mindestens 55 ha, ha, zur 2. Nutzungsetappe Nutzungsetappe im

zurückgewiesen. zurückgewiesen.

Die Abgrenzung der der zurückgewiesenen zurückgewiesenen Gebiete Gebiete ergibt ergibt sich sich Die Abgrenzung

aufgrund der speziellen speziellen Kennzeichnung Kennzeichnung in in den den ZonenpläZonenpläaufgrund der

nen und Generellen Generellen Gestaltungsplänen Gestaltungsplänen 1:2'000/1:1'000 1:2'000/1:1'000 nen und vom 29. Juni Juni 1991. 1991. vom 29.

b) Das Genehmigungsverfahren hinsichtlich hinsichtlich der der BauzonenausBauzonenausb) Das Genehmigungsverfahren scheidung im Gebiet Gebiet Mirada-Campliun oberhalb oberhalb der der DruckDrucke scheidung im zonengrenze bei bei 1'310 1'310 m.ü.M. m.ü.M. wird, wird, soweit soweit die die Planung Planung zonengrenze im Gebiet gemäss vorstehender vorstehender lit. lit. aa nicht nicht im fraglichen fraglichen Gebiet ohnehin zur zur überarbeitung Überarbeitung an an die die Gemeinde Gemeinde zurückgezurückgeohnehin sistiert. Erwägungen sistiert. der Erwägungen Sinne der im Sinne wiesen wiesen wird, im Die Abgrenzung ergibt ergibt sich sich aus aus der der speziellen speziellen KennKennDie Abgrenzung

Gestaltungsplan Generellen Gestaltungsplan zeichnung im im Zonenplan und Generellen zeichnung

1:2'000 Teilgebiet Dorf Dorf vom vom 29. 29. Juni Juni 1991. 1991. 1:2'000 Teilgebiet

c) Planung innerhalb innerhalb des des Quartierplangebietes Quartierplangebietes "Plaun "Plaun c) Die Die Planung

Danis" wird von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommen und und an an die die Danis" wird zuErwägungen zuder Erwägungen Sinne der im Sinne zur Überarbeitung im Gemeinde Gemeinde zur rückgewiesen. rückgewiesen.

d) Die Gemeinde Gemeinde wird wird angewiesen, angewiesen, anstelle anstelle der d) Die der im im Gebiet Gebiet

"Stretga" ZöBA im im Rahmen Rahmen der der 2. 2. OrtsplaOrtspla"Stretga" vorgesehenen vorgesehenen ZöBA

nungsphase eine eine blosse blosse ZöA ZöA (Zone (Zone für für öffentliche öffentliche AnAnnungsphase lagen) auszuscheiden. lagen) auszuscheiden.

Der Zonenplan 1:1'000 "Kraftwerkzone 5. Der "Kraftwerkzone Isla" Isla" vom vom 29. 29. Juni Juni Zonenplan 1:1'000 1991 wird genehmigt. 1991 wird genehmigt.

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23 23

6.

Der Zonenplan 1:1'000 1:1'000 "Zentrale "Zentrale Tschard" Der Zonenplan Tschard" vom vom 29. 29. Juni Juni 1991 1991 wird genehmigt. wird genehmigt.

Beschwerde wird 7. Die wird in in einem einem separaten Die Beschwerde separaten Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss behandelt. behandelt.

8.

Die Gemeinde wird wird angewiesen, angewiesen, die Die Gemeinde die weitere weitere Planung Planung im im Sinne Sinne

der Erwägungen sowie sowie die die Bereinigung Bereinigung der der Erwägungen der UEB-Übersicht UEB-Übersicht umumgehend an die die Hand gehend an Hand zu zu nehmen. nehmen.

"du 19'

9.

Das Amt für für Raumplanung Raumplanung wird wird angewiesen, Das Amt angewiesen, die die aufgrund aufgrund diedie-

ses notwendigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen im ses Beschlusses Beschlusses notwendigen im Baugesetz Baugesetz

und in den den Plänen Plänen vorzunehmen. vorzunehmen. und in

10. 10. Soweit für die die Verwirklichung der Soweit für der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen

irgendwelcher Art notwendig notwendig sind, sind, bleibt bleibt der irgendwelcher Art der BewilligungsBewilligunge-

entscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder Amtsstelle entscheid Amtsstelle vorbevorbehalten. halten.

11. 11. Der Gemeindevorstand Breil/Brigels Breil/Brigels wird Der Gemeindevorstand wird angewiesen, angewiesen, das das

Datum und den den wesentlichen wesentlichen Inhalt Inhalt dieses Datum und dieses Beschlusses Beschlusses in in geeigneter Form bekannt bekannt zu zu geben. geeigneter Form geben.

12. 12. Es für das das Genehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren keine Es werden werden für keine Kosten Kosten erer-

hoben. hoben.

Mitteilung an—

13. 13. Mitteilung an

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ü

N

24

Namens der der Regierung Der Präsident: Präsident: Der

CLNOw—‘x Chr. Brandll Brindll Chr.

Der Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor: N—r-

Dr. Riesen Dr.