Teilrevision Steinbruch Plaun Vitg

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Breil/Brigels

Document

Numer
03.1177
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Breil/Brigels
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
19-08-2003

Karte

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3981_B_OPTR_ZGP_Steinbruch_Plaun_Vitg_RB_D_03.1177.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Die Regierung Regierung Die des Graubünden Kantons Graubünden des Kantons

Governo IIII Governo del Cantone Grigioni dei Grigioni Cantone dei del

Sitzung vom Sitzung vom

Mitgeteilt den den Mitgeteilt

19. 19. August 2003

20. August 2003

La regenza regenza La dal chantun Grischun Grischun dal chantun Protokoll Nr. Protokoll Nr.

1177

A.

.A'

Gemeindeder Gemeindean der Die Stimmberechtigten BreiVBrigels beschlossen beschlossen an Gemeinde BreiIlBrigels der Gemeinde Stimmberechtigten der Die

umfassend versammlung vom Ortsplanung, umfassend der Ortsplanung, Teilrevision der eine Teilrevision 2003 eine Februar 2003 14. Februar vom 14. versammlung

(TavaPlaun-Vitg (Tavaeinen ZonenZonen- und Steinbruch Plaun-Vitg 1:500 Steinbruch Gestaltungsplan 1:500 Generellen Gestaltungsplan und Generellen einen

nasa). Ein Verordeidg.Verorddereidg. 47der

Art. 47

von Art. Sinne von im Sinne Mitwirkungsbericht im und Mitwirkungsbericht Planungs- und Ein Planungsnasa).

nung über verfasste Raumplanungverfasste für Raumplanung Amt für Das Amt vor. Das liegt vor. (RPV) liegt Raumplanung (RPV) die Raumplanung über die nung mit Datum Vorprüfungsbericht. einen Vorprüfungsbericht. 2002 einen Oktober 2002 8. Oktober vom 8. Datum vom mit

Feb14. FebDie öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 14.

ruar 2003 2003 gemäss erfolgte (KRG)erfolgte Raumplanungsgesetzes(KRG) kantonalen Raumplanungsgesetzes des kantonalen 37a des Art. 37a gemäss Art. ruar

ein. Beschwerden ein. keine Beschwerden gingen keine Es gingen am 6. März 2003. Es

um Mit Breil/Brigelsum GemeindevorstandBreiVBrigels der Gemeindevorstand ersuchte der 2003 ersuchte März 2003 18. März vom 18. Schreiben vom Mit Schreiben

Genehmigung der KRG. 37KRG.

Art. 37

von Art. Rahmen von im Rahmen Revisionsvorlage im der Revisionsvorlage Genehmigung

B.

Übereinstimmung mit der Richtplanung ÜbereinstimungmitderRichtplanung Gemäss Art. Art. 26 26 Abs. Abs. 22 des des Bundesgesetzes Gemäss Bundesgesetzes über über die die Raumplanung Raumplanung (RPG) (RPG) obliegt obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die die Prüfung Prüfung der der Übereinstimmung Übereinstimmung der der Nutzungspläne mit Nutzungspläne mit der der Richtplanung. Richtplanung.

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TavaPlaun-VitgininTavaSteinbruch Plaun-Vitg Vorhaben Steinbruch das Vorhaben ist das Im Regionalen Surselva ist Richtplan Surselva Regionalen Richtplan Im

Denasa 12.Devom12. Verfügungvom Mit Verfügung enthalten. Mit Festsetzung enthalten. Koordinationsstand Festsetzung dem Koordinationsstand mit dem nasa mit

zember 2002 Departement das Departement durch das Richtplananpassung durch entsprechende Richtplananpassung die entsprechende wurde die 2002 wurde zember

Anforderungen des richtplanerischenAnforderungen Die richtplanerischen genehmigt. Die VolkswirtsChaft genehmigt. der Volkswirtschaft und der Innern und des Innern

an das entnichtsentGenehmigungnichts einerGenehmigung Sicht einer dieser Sicht aus dieser womit aus erfüllt, womit sind erfüllt, Vorhaben sind das Vorhaben an gegensteht.

C.

Tavanasa Zonen- und PIaun-Vitg, Tavanasa SteinbruchPlaun-Vitg, 1:500Steinbruch Gestaltungsplan 1:500 Genereller Gestaltungsplan und Genereller ZonenMaterialabbau und Materialablagerung und Materialablagerung 1. Materialabbau 1.

VolutheoretischesVoluein theoretisches Gemäss beabsichtigt, ein ist beabsichtigt, Mitwirkungsbericht ist und Mitwirkungsbericht Planungs- und Gemäss Planungs-

bis 40'000bis rund 40'000 von rund Anteil von ein Anteil nur ein aber nur wovon aber men von abzubauen, wovon m3 abzubauen, 90'000 m3 von 90'000 men

50'000 m Ausschussmaterial um Ausschussmaterial sich um es sich handelt es Fiest handelt Beim Rest dürfte. Beim sein dürfte. verwertbar sein m33 verwertbar 50'000

vor wiedervor in Form daswieder Ausbruchmaterial,das verwertbarem Ausbruchmaterial, nicht verwertbarem und nicht Feinanteilen und von Feinanteilen Form von in

Ort abgelagert bereits Dasbereits zulässig.Das nichtzulässig. istnicht Fremdmaterial ist von Fremdmaterial Ablagerung von Die Ablagerung wird. Die abgelagert wird. Ort

entfernen. zuentfernen. Gemeinde,zu derGemeinde, abgelagerte Fremdmaterial Einverständnis der im Einverständnis auch im ist, auch Fremdmaterial ist, abgelagerte 2.Rodung 2. Rodung

Bau-, desBau-, Verfügungdes mitVerfügung welche mit Das Vorhaben Vorhaben bedarf Rodungsbewilligung, welche einer Rodungsbewilligung, bedarf einer Das

Verkehrswurde. erteiltwurde. 2003erteilt Juli 2003 25. Juli vom 25. Forstdepartementes vom und Forstdepartementes Verkehrs- und hmen Ersatzmassnahmen 3. 3. Ersatzmassna

WaldselteneWaldschützendeseltene zu schützende besonders zu Der Blockschutt-Tannen-Fichtenwald als besonders gilt als BIockschutt-Tannen-Fichtenwald gilt Der

Naden Nagesellschaft. Ein über den Bundesgesetzes über des Bundesgesetzes Abs.11ter des 18Abs. Art. 18 nach Art. ist nach Eingriff ist Ein Eingriff gesellschaft.

tur- und sollen Ersatzmassnahmensollen ÖkologischeErsatzmassnahmen ersatzpflichtig. Ökologische (NHG) ersatzpflichtig. Heimatschutz (NHG) und Heimatschutz tur-

Im erfolgen.Im in erster erster Priorität Lebensräumenerfolgen. ähnlichen Lebensräumen in ähnlichen Aufwertungen in von Aufwertungen Form von in Form Priorität in in

vorliegenden Fall vorliegenden Fall kann kann die die Ersatzleistung Ersatzleistung z.B. z.B. bei bei der derAuenpflege Auenpflegeoder oderbei beider derPflege Pflege

werden. der Eichenwälder erbracht werden. Breit/Brigels erbracht in BreiVBrigels Eichenwälder in der

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zu Um das Ersatzmassnahmenzu vorgesehenen Ersatzmassnahmen die vorgesehenen bzw. die Beeinträchtigung bzw. der Beeinträchtigung Mass der das Mass Um

Natur fürNatur Amtfür vormaligen Amt vom vormaligen eines vom mittels eines Biotope mittels betroffenen Biotope die betroffenen bewerten, sind die

und Landschaft als giltals Eingriffgilt Ein Eingriff beurteilen. Ein zu beurteilen. Punktesystems zu erarbeiteten Punktesystems (ANL) erarbeiteten Landschaft (ANL) kompensiert, Ersatzmassnahmen derErsatzmassnahmen und der Eingriffs und des Eingriffs Bewertung des die Bewertung sich die wenn sich kompensiert, wenn

ausgleichen. ausgleiche

Sobald ein Baugesuch (BABBauzonen(BABderBauzonen ausserhalbder Anlagen ausserhalb und Anlagen Bauten und für Bauten Baugesuch für Sobald

Gesuch) zum ErsatzleistunökologischenErsatzleistundieökologischen müssen die wird, müssen eingereicht wird, Steinabbau eingereicht zum Steinabbau Gesuch)

gen Steinabbau zum Steinabbau BAB-Gesuchs zum des BAB-Gesuchs Einreichung des der Einreichung Bei der werden. Bei ausgewiesen werden. gen ausgewiesen müssen einerseits die ausVegetationausbetroffeneVegetation die betroffene und die Flächen und beeinträchtigten Flächen die beeinträchtigten müssen

gewiesen werden, werden, andererseits andererseits sind sind auch auch die die Ersatzmassnahmen Ersatzmassnahmen in in Umfang Umfang (Flä(Flägewiesen

che), Lage und zu bezeichnen. Ersatzmassnahmen, welund vorgesehener Massnahme zu che vorteilhaft gesiDienstbarkeiten)gesi(z.B. Dienstbarkeiten) Vereinbarungen(z.B. privatrechtlicher Vereinbarungen mittels privatrechtlicher vorteilhaft mittels chert werden Die auszuweisen.Die Vereinbarungenauszuweisen. dieserVereinbarungen Beilage dieser unter Beilage sind unter sollen, sind werden sollen,

Gemeinde berücksichBaugesuchs berücksichdes Baugesuchs Ausarbeitung des die Ausarbeitung auf die Hinblick auf im Hinblick dies im möge dies Gemeinde möge

tigen.

4. Archäologie 4. Archäologie

Aus Sicht PIaun-Vitg in Plaun-Vitg Steinbruchs in eines Steinbruchs Betrieb eines den Betrieb gegen den sind gegen Archäologie sind der Archäologie Sicht der

keine Vorbehalte geaufmerksamgedaraufaufmerksam lediglichdarauf wird lediglich Gemeinde wird Die Gemeinde anzubringen. Die Vorbehalte anzubringen. keine

Burghümacht, dass im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Materialabtrag der Burghü-

gel und die die Burganlage Burganlage von von Tavanasa Tavanasa— —- Heidenberg in in keiner keiner Weise Weise beeinträchtigt beeinträchtigt

dürfen. werden dürfen. oder gefährdet werden oder gefährdet Etappierung 5. 5. Etappierung

Der vorgesehene vorgesehene Abbau Abbau von von Steinen Steinen soll soll nach Der nach Bedarf Bedarf erfolgen. erfolgen. Damit Damit eine eine zeitliche zeitliche

und von Abbau Abbau und werden eingehalten werden Wiederherstellung eingehalten und Wiederherstellung Etappierung von räumliche Etappierung und räumliche

kann, sind kann, sind jeweils jeweils im im BAB-Verfahren BAB-Verfahren die die einzelnen einzelnen Etappen Etappen für für den den Abbau Abbau zu zu defidefi-

nieren. Auch nieren. Auch kann dann jeweils jeweils die die Endgestaltung kann dann Endgestaltung der der Verwertungsfläche Verwertungsfläche bzw. bzw. der der

Abbaufläche Abbaufläche in einzelnen Etappen Etappen festgelegt festgelegt werden. in einzelnen werden. Die Die erwähnten erwähnten ErsatzmassErsatzmass-

nahmen sind sind damit damit jeweils jeweils für nahmen für den den aktuellen aktuellen Abbau Abbau pro proEtappe Etappezu zuleisten. leisten.

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Bewilligung 6. Weitere erforderliche Bewilligung Weitere erforderliche 6.

Neben der gewässerschutzeinergewässerschutzVorhaben einer das Vorhaben bedarf das BAB-Bewilligung bedarf und BAB-Bewilligung Bau- und der BauNeben

Umweltschutzdeparteund Umweltschutzdeparterechtlichen Abbaubewilligung Kultur- und Erziehungs-‚ Kulturdes Erziehungs-, Abbaubewilligung des rechtlichen

(BAB-Gesuch ments, die Gesuche(BAB-Gesuch beidenGesuche Die beiden kann. Die werden kann. gestellt werden Aussicht gestellt in Aussicht die in

und Abbaugesuch) einzureichen. gemeinsam einzureichen. sind gemeinsam Abbaugesuch) sind und

Im Übrigen PlaunSteinbruchPlaun1:500Steinbruch Gestaltungsplan 1:500 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Zonen- und der Zonengibt der Übrigen gibt Im

er Anlass; er Vitg Bemerkungen Anlass; weiteren Bemerkungen keinen weiteren zu keinen 2003 zu Februar 2003 14. Februar vom 14. (Tavanasa) vom Vitg (Tavanasa)

kann genehmigt werden. genehmigt werden. kann

Gestützt KRG Abs. 33 KRG 37 Abs.

Art. 37

auf Art. Gestützt auf beschliesst dieRegierung: Regierung: beschliesst die

PIaun-Vitg SteinbruchPlaun-Vitg 1:500Steinbruch Gestaltungsplan1:500 Zonen- und Generelle Gestaltungsplan und Generelle 1. Der 1. Der Zonen-

genehmigt. Erwägungen genehmigt. Sinne'der im Sinne wird im 2003 wird Februar 2003 (Tavanasa) vom vom 14. der Erwägungen 14. Februar (Tavanasa)

geeigin geeigBeschluss in diesen Beschluss ersucht, diesen wird ersucht, BreiI/Brigels wird Gemeindevorstand BreiVBrigels Der Gemeindevorstand 2. Der 2. geben. zu geben. bekannt zu öffentlich bekannt Weise öffentlich neter Weise neter

BeschlusdiesesBeschlusaufgrunddieses die aufgrund 3. beauftragt, die wird beauftragt, (ARP) wird Raumplanung (ARP) für Raumplanung Amt für Das Amt 3. Das

diesem zudiesem stelltzu Gemeindestellt Die Gemeinde vorzunehmen. Die ses nötigen Kennzeichnungen vorzunehmen. nötigen Kennzeichnungen ses

Zweck dem ARP AFiP ihr ihr Exemplar Exemplar des des ZonenZonen- und und Generellen GenerellenGestaltungsplanes Gestaltungsplanes Zweck dem

Verfügung. zur Verfügung. 1999 zur Dezember 1999 10. Dezember vom 10. :10‘000 vom 11:10'000

4. Soweit für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcherArt Artnotnot4. Soweit für wendig sind, bleibt bleibt der Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig sind, der Bewilligungsentscheid vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten.

5. werdenfür fürdas dasGenehmigungsverfahren Genehmigungsverfahrenkeine 5. EsEswerden keineKosten Kostenerhoben. erhoben.

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an Mitteilung an 6. Mitteilung 6.

Namens der Regierung Regierung Namens der Der Der Präsident: Präsident:

fä-L Engler Stefan Engler Stefan

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Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen