Teilrevision ZP Danis
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Breil/Brigels
Document
- Numer
- 10.846
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Breil/Brigels
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 14-09-2010
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
Karte
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Datotecas
3981_B_OPTR_ZOP_Danis_RB_D_10.846.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
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Die Regierung Die Regierung des des Kantons Kantons Graubünden Graubünden
La regenza La regenza dal dal chantun chantun Grischun Grischun
Sitzung vom Sitzung vom
Mitgeteilt den Mitgeteilt den
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_ 14. 14. September September 2010 2010
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II overno overno del: Cantone dei del Cantone dei Grigioni Grigioni
15. 15. September September 2010 2010
Protokoll Nr. Protokoll Nr.
846 846
A. A.
Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde BreillBrigels der GemeindeGemeindeDie Stimmberechtigten Breil/Brigels beschlossen beschlossen an an der
versammlung Mai 2010 2010 eine eine Teilrevision Teilrevision der der Ortsplanung, OrtSpIanungf-umfassend versammlung vom vom 3. Mai umfassend eine eine
•
Baugesetzesrevision 54 und und 54a) 54a) sowie sowie einen einen Zonenplan Zonenplan 1:2'000 1:2'000Änderung. Änderung. Baugesetzesrevision (Art. 54
Ein Planungs- und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht vom Mai 2010 2010 gemäss gemäss Art.
Art. 47 47 der
der eidgeeidgeEin Planungsvom 4. 4. Mai
nössischen für RaumentwickRaumentwicknössischen Raumplanungsverordnung Raumplanungsverordnung(RPV) (RPV) liegt liegt vor. vor. Das Amt für
lung verfasste mit mit Datum Datum vom vom 15. 15. März März 2010 2010 einen einenVorprüfungsbericht. Vorprüfungsbericht. lung (ARE) (ARE) verfasste
Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindeversammlungsbeschlusses GemeindeversammIungsbeschlusses vom vom 3. 3. Mai Mai Die öffentliche
2010 gemäss Art.
Art. 48 48des
desRaumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes für für den denKanton KantonGraubünden Graubünden 2010 gemäss
•
(KRG) am 6. 6. Mai Mai 2010. 2010. Es Es gingen gingen keine keine Beschwerden Beschwerdenein. ein. (KRG) erfolgte erfolgte am
um BreiI/Brigels um Gemeindevorstand Breil/Brigels der Gemeindevorstand ersuchte der 2010 ersuchte Mai 2010 vom .10. Schreiben vom Mit Schreiben Mit . 10. Mai
KRG. 49KRG.
Art. 49
von Art. Rahmen von im Rahmen Revisionsvorlage im der Revisionsvorlage . Genehmigung Genehmigung der
B.
Revisionsvorlage der Revisionsvorlage Gegenstand Gegenstand der
die bildet die Nutzungsplanungsvorlage bildet genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage zu genehmigenden vorliegend zu Gegenstand der der vorliegend Gegenstand
Halim Hal3097 im Nr. 3097 Parzelle Nr. erworbenen Parzelle Breil/Brigels erworbenen Gemeinde Breil/Brigels der Gemeinde von der Umzonung Umzonung der der von
Baugesetzbeder Baugesetzbesowie der Zonierung sowie bestehenden Zonierung der bestehenden Aufgrund der m2. 914 m ca. 914 von ca. te te von 2 . Aufgrund stimmung hätte ein ein vorgesehenes vorgesehenes Bauvorhaben Bauvorhaben nicht nicht realisiert realisiert werden werden können, können, weswesstimmung hätte der Dorferweiterungszone Dorferweiterungszone 22 in in die die Zone Zone für füröffentliche öffentlicheBauten Bauten halb die Parzelle von der
BaugesetzesbestimdieBaugesetzesbestimwurden die Gleichzeitig wurden wurde. Gleichzeitig umgezont wurde. (ZöBA) umgezont und Anlagen (ZöBA) und
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2
mungen die ZöBA ZöBA und und die mungen für für die die Zone Zone für für öffentliche öffentliche Anlagen Anlagen (ZöA) (ZöA) mit mit dem dem Verweis Verweis auf Art. Art. 28 auf 28 KRG KRG aufgehoben. aufgehoben.
C. Baugesetzrevision Baugesetzrevision
Die am 3. 3. Mai Mai 2010 2010 beschlossene beschlossene Baugesetzrevision Baugesetzrevision gibt Die am gibt zu zu keinen keinenBemerkungen Bemerkungen
Anlass; sie Anlass; sie kann kann genehmigt genehmigt werden. werden.
D. •
Zonenplan 1: 2'000 Änderung Änderung Zonenplan 1:2'000
.
Der 1 :'2 Änderung vom vom 3. 3. Mai Mai 2010 2010 gibt gibt zu zu keinen keinen Bemerkungen Bemerkungen AnDer Zonenplan Zonenplan 1:2'000 Änderung An-
lass; er kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. lass; er auf Art. 49 49 KRG KRG Gestützt auf
beschliesst die beschliesst dieRegierung: Regierung:
1. Die wird 1. Die am am 3. 3. Mai Mai 2010 2010 beschlossene beschlossene Baugesetzesrevision Baugesetzesrevision(Art. (Art. 54 54 und und 54a) 54a) wird genehmigt. genehmigt.
•
vom 3. 2. Der Zonenplan 1:2'000 2. Der Zonenplan 1:2'000 Änderung Änderung vom 3. Mai Mai 2010 2010 wird wird genehmigt. genehmigt. 3. Der geeigneBeschluss inin geeignediesen Beschluss ersucht, diesen wird ersucht, BreiI/Brigels wird Gemeindevorstand Breil/Brigels Der Gemeindevorstand 3. ter Form ter Form öffentlich öffentlich bekannt bekannt zu zu geben geben (ohne (ohne Rechtsmittelbelehrung). Rechtsmittelbelehrung).
4. 4.
Soweit für für die notArt notirgendwelcher Art Bewilligungen irgendwelcher Planung Bewilligungen der Planung Verwirklichung der die Verwirklichung Soweit
wendig sind, wendig sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder
Amtsstelle vorbehalten. Amtsstelle vorbehalten.
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•
5.
Der Gemeindevorstand Breil/Brigels BreiI/Brigels sorgt sorgt für für die die Nachführung Nachführung der derdigitalen digitalenDaDaDer Gemeindevorstand
ten nach den den Vorgaben Vorgaben des des ARE. ARE. ten nach
6.
Für Genehmigungsverfahren werden werden keine keine Kosten Für das das Genehmigungsverfahren Kosten erhoben. erhoben.
7.
Mitteilung an: Mitteilung an:
• Der Präsident: Der Präsident:
Regierung Namens der Regierung Namens der
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ßo4 aa4Ae44M' MWM Claudio Lardi Claudio Lardi
•
3
Der Kanzleidirektor: Der Kanzleidirektor:
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Dr. Riesen C. Riesen Dr. C.
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun