Quartierplan Tamära
Procedura da plan da quartier · Seewis im Prättigau
Document
- Numer
- 14.GDE10
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Seewis im Prättigau
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 22-04-2014
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
Karte
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Datotecas
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Text
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Gemeinde Seewis Gemeindevorstand
Protokollauszug Sitzung des Gemeindevorstandes Nr. 10/14 vom 22. April 2014
Quartierplanung 4.06. Quartierplanung Tamära Erlass des Quartierplans nach Abschluss des Auflageverfahrens Der Quartierplan Tamära wurde in der Zeit vom 7. März bis 7. April 2014 öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind innert Frist keine ergangen, sodass der Gemeindevorstand im Sinne von Art. 19 Abs. 1 KRVO den Quartierplan erlassen kann. GR Aebli gibt die Strassentonnage zu bedenken. Die Zufahrten müssen klar geregelt sein. GP Däscher beantragt, den Quartierplan Tamära zu erlassen
Beschluss: Einstimmige Gutheissung des Antrages
Seewis, 2. Juni 2014 Der
Gemeinde Seewis Gemeindevorstand
Protokollauszug Sitzung des Gemeindevorstandes Nr. 10/14 vom 22. April 2014
Quartierplanung 4.06.
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Quartierplanung Tamära
Erlass des Quartierplans nach Abschluss des Auflageverfahrens Der Quartierplan Tamära wurde in der Zeit vom 7. März bis 7. April 2014 öffentlich aufgelegt. Einsprachen sind innert Frist keine ergangen, sodass der Gemeindevorstand im Sinne von Art. 19 Abs. 1 KRVO den Quartierplan erlassen kann.
GR Aebli gibt die Strassentonnage zu bedenken. Die Zufahrten müssen klar geregelt sein. GP Däscher beantragt, den Quartierplan Tamära zu erlassen
Beschluss: Einstimmige Gutheissung des Antrages
Seewis, 3. Juli 2014 Der Aktuar
Hermi Saluz
Bescheinigung
Die Gemeinde Seewis i.P. GR bestätigt, dass nach Erlass des QP Tamära die Beteiligten am 25. April 2014 im Sinne von Art. 19 Abs. 2 KRVO darüber in Kenntnis gesetzt worden sind. Es wurde ihnen eine Frist von 30 Tagen für die Einreichung von Beschwerden an das Verwaltungsgericht Graubünden eröffnet.
Diese Frist ist unbenützt abgelaufen, d.h. bei der Beschwerdeinstanz sind keine Beschwerden eingegangen.
Seewis, 3. Juli 2014 Gemeindevorstand Seewis A
(CR. Wole > Stefan Däscher Hermi Saluz
Präsident Gemeindeschreiber
)
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
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820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
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SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun