Teilrevision Gewässerräume
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Rhäzüns
Document
- Numer
- 19.37
- Gener
- Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
- Vischnanca
- Rhäzüns
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 29-01-2019
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
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Datotecas
3723_B_OPTR_Gewaesserraeume_RB.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
La regenza dal cf antun Grischun
Die Regierung des Kantons Graubünden
II Governo del Cantone der Grigioni
› Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
29.Januar2019
30.Januar2019
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37
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Rhäzüns beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 30. August 2018 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen
wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: Teilrevision Baugesetz
Zonenplan 1:2000 Saulzas/Mulin Sura
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Zonenplan 1:2000 Veier
Zonenplan 1:5000 Hinterrhein
Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Rhäzüns die folgenden weiteren Unterlagen ein:
Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 5. September 2018 gemäss Art. 47 der
eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV)
Begleitbericht Gewässerraumausscheidung Gemeinde Rhäzüns vom 19. Juni 2018
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 13. Februar 2018
einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom
30. August 2018 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Grau-
bünden (KRG) erfolgte am 14. September 2018. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 10. September 2018 ersuchte der Gemeindevorstand Rhäzüns
um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
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B.
Gegenstand der Revisionsvorlage
Gegenstand der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung bildet die Gewässer-
raumausscheidung auf dem Gemeindegebiet von Rhäzüns. Die ortsplanerische Um-
setzung erfolgt entsprechend der kantonalen Praxis mittels einer Gewässerraumzone im Zonenplan und einem neuen Baugesetzartikel (Art. 261›i$, Gewässerraumzone).
C. Übereinstimmung mit der Richtplanung
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt
der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der
Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teil-
revision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RlP2000, vom Bun-
desrat genehmigt am 19. September 2003) sowie mit dem rechtskräftigen Regiona-
len Richtplan Nordbünden (heute: Region lmboden) übereinstimmt.
Die Thematik des Gewässerraums im RIP2000 ist zurzeit in Erarbeitung und wird in
das Kapitel 3.9 „Oberflächengewässer und Fischerei" einfliessen. Im Regionalen
Richtplan Nordbünden bestehen keine Vorgaben hinsichtlich des Gewässerraums.
Es kann somit festgestellt werden, dass die Richtplanung einer Genehmigung der
vorliegenden Ortsplanung nicht entgegensteht.
D. Teilrevision des Baugesetzes
Die am 30. August 2018 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 26bis) gibt
zu keinen Bemerkungen Anlass, sie kann genehmigt werden.
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E. Zonenplan 1:2000 Veier
Zonenplan 1:2000 Saulzas I Mulin Sura
Zonenplan 1:5000 Hinterrhein
Bei verschiedenen eingedolten Gewässern bzw. Gewässerabschnitten (Sogn Paul,
teilweise Dorfbach) wird auf die Festlegung eines Gewässerraums explizit verzichtet,
was akzeptiert werden kann. Auch bei einem Gewässer oberhalb des Naturschutz-
gebiets «Prau Masaal›› wird kein Gewässerraum festgelegt. Dieser Verzicht wird
damit begründet, dass das an den Bach angrenzende Gebiet den Charakter eines
Sömmerungsgebiets aufweise und kein Nutzungskonflikt bestehe. Dieser Verzicht ist
damit hinreichend begründet und nachvollziehbar.
Der Gewässerraum im Auenperimeter der Rhäzünser Rheinauen (Objekt Nr. A-27
von nationaler Bedeutung) wird entsprechend der Abgrenzung gemäss Vernehmlas-
sungsvorlage Biotope 2018 ausgeschieden. Dieses Vorgehen ist korrekt. Korrekt ist
auch, dass bei Flachmooren, bei denen kein eigentlicher Gewässerlauf sichtbar ist,
die Bachachse gemäss den Daten der Amtlichen Vermessung oder gemäss der
Landeskarte 1:25 000 als Bachlauf angenommen wird.
Beim Abschnitt 7 des Hinterrheins wurde der Gewässerraum aus topographischen
Gründen auf die rechte Seite verschoben. Die topographischen Gegebenheiten auf
der linken Seite des Hinterrheins rechtfertigen in der Tat eine laterale Verschiebung
des Gewässerraums. Auf der linken Seite wurde korrekterweise ein Uferstreifen von
15 m belassen.
Die Zonenpläne 1:2000 Veier, 1:2000 Saulzas/Mulin Sura sowie 1:5000 Hinterrhein,
alle vom 30. August 2018, geben zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass, sie kön-
nen genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
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beschliesst die Regierung:
1. Die am 30. August 2018 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes (Art. 36bis) wird genehmigt.
2. Der Zonenplan 1:2000 Veier, der Zonenplan 1:2000 SaulzaslMulin Sura und der Zonenplan 1:5000 Hinterrhein, alle vom 30. August 2018, werden geneh-
migt.
3. Der Gemeindevorstand Rhäzüns wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter
Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
5. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) wird beauftragt, die aufgrund dieses Be-
schlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen
vorzunehmen.
6. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des ARE nach. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass Nutzungsplanfestlegungen erst dann als definitiv rechtskräftig betrachtet
werden können, wenn gegen den entsprechenden Genehmigungsbeschluss in-
nert 30 Tagen ab dem Publikationsdatum keine Verwaltungsgerichtsbeschwerden
eingereicht werden bzw. wenn allfällige Verwaltungsgerichtsbeschwerden abgewiesen worden sind.
7. Mitteilung an:
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Der Präsident
Namens der Regierung
Dr. Jon Domenic Parolini
Der Kanzleidirektorz
Daniel Spadin
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun