Quartierplan Unter Alig

Procedura da plan da quartier · Tamins

Document

Numer
86.GDE32
Gener
Procedura da plan da quartier
Vischnanca
Tamins
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
20-01-1986

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Tamins mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

3733_B_QP_Unter-Alig_Beschluss.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

PROTOKOLLAUSZUG AUS PROTOKOLLAUSZUG AUS DER VORS†ANDSSıTZUNG VORSTANDSSITZ DER vom VOM 20. 20. JANUAR JANUAR 1986 1986 32. Qual tierplan

"Unteralig"

Innen t Frist sind drei Einsprachen cıngeqangen 1

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Die Einhaltung des üblichen Grenzabstandes v o n - 4 . 5 0 m sei auf der Länge der Quartierzuf ahr tsstrasse einzuhalten.

Dıe Einsprache der zur Quer ticrzuf ahr t

verlanqb dass der Grenzabstand w betrage und nicht wie vorge-

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sehen 3.00 m. 3

Die Einsprach› o ı I seiner Parze] sei, weil der „ _ m m _ ; _ die Grenzabstände zur Parzelle

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bemängelt, dass zu ~n 4.50 m nicht rıchciq Ter bemängelt er auch

Die Baukommission beantragt dem Gemeindevorstand, den Quarcierplan

"Unteral ig" inkl. Quarcierplanvorschrif ten wie er vorliegt zu genehmigen, mit ie* ^ e " ^ * v r ^ . dass der Cm^¬¬¬"°tand zwischen der Parı md Nr. 782 ( _ m i t 4.50 m einzuhalten zelle Nr. 78 1 *n 1 1 Begründungen. sei. Für ihren t die Baukon I Gestützt auf den Antrag und die Begründungen der Baukømmission beschliesst der Gemeindevorstand die Einsprachen wie folgt zu behandeln:

1 . Der Von

Nr. 78.

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Mitunterzeichnen

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dass die Parzelle Ausnützungs-

, ist nicht haltbar. Die

z i f f c r beträgt bekanntlich 0 , 6 und das Richtprojekt von schöpf t die Ausnützungsquote nicht voll aus. Das Baugese 'd damit nicht verletzt, vielmehr wird dem Grundsatz der hdushdite' fischen Nutzung von Grund und Boden Rechnung getragen. Der Gemeindevorstand beschliesst, die Einsprache in diesem Punkt abzulehnen.

Die maximale Firsthöhe von 13.00 m ergibt sich aus der gesetzlichen maximalen Gebäudehöhe von 9.su m und der gewählten Dachneigung. Auch hier wird nicht g9([(`n das Baugesetz verstoßen. __ Das zu erstellende Gebäude von «ird,»e„ sehen, genau gleich wie die Lie affen zwei Wohnqeschosse aufweisen, Wuucı d¬¬ P I› baut ist. Das Erscheinungsbild des vo wird also die Aus nasse der Liegenscha ı' fiht überschreiten. M t ! Ausnahme -a in Bezug ı.. " ¬

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Anl ass U N i ] rlfl bäudes findet also eine q t w die umliegenden Hauser statt. Der Gemeindevorstand lehnt L e Eine

Sprache auch in diesem Punkt ab. lr'einemv.¬eitere:: Punkt voce:'laı¬gon d i e Eınspreceher, d i e = der Grenzah~ stand entlang der Quer tierzuf ahr tsstrasse wie i m Baugesecz v o ı gesehen 4.50 m beträgt. Gestützt auf das Baugesetz wäre der geplante Abstand von 3.00 m wohl zulässig. dennoch beschliesst der statt zugeben Gemeindevorstand der Einsprache in diesem Punkt und den Gebäudeabstand zur Parzellengrenze überall auf 4.50 m festzulegen. Dies ıunxnr anderem gestützt a uf die Ueberlegunq, dass die zulässigen Abweichungen z .I ` etz mich: zu eınseitig zu Gunsten von Parzelle Nr. 7 8 ver teilt werden. Ar.L „r„ziel en Probleme enLchitektonisch sollten dadurch auch r stehen. 1

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verlangt in ihrer Eingabe, die wir ebenf alls r › als L handeln müssen, dass der Grenzabstand entlang b„ andelt er μ u « L L ı u ı a u ı a u ı ß S S L r ô S S E eral . 0 M "*""* sich dabei um das gleiche Begehren wie von und auf die Mitunterzeichner, so dass der Gemeindevorst _ „ ı „, r! . ı « gutheissen kann. vorerwähnten Aus für r i n .

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3. Die Auffassung von abstand zu seiner 1

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, dass der Grenzf alsch s e i , i s t

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n i c h t richtig. S ı e šı L„,l„, vvl- μ „ . „ „ , - - „ W Jim Rauflflsetz. ı ängenzuschlag ist erst ab ı=.uu m n ö t i ; ~ı e an " bersteigt angrenzende Fassade des RLchLJrojekt~s die zulässige Fassadenlänge von 1° O 0 m nicht. Der Gemeindevorstand beschliesst, die Einsprache i` n diesem Punkt abzulehnen. V

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nicht eingehalten Legitimation für eine Einsprache 'I-,:.:', Grenzabstand zur vorgenannten Parzelle. =* daher nicht einzutreten. Zur Inform i t , dass der grosse Grenzabstand .eineren Grenzabstände von der Neben-

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z:‘ Zusammenhn gnutlmnhln‘; l ‘H-i" im Auf seine A r g „ „ . mation teilen wi: von der Hauptf as- « . f assade aus einzuhalten sind. A

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Der Grenzabstand zur Strassenparzelle des Kantons beträgt i m wesentlichen SL00m(Ausnahme beim Brunnen). Baugesetzesvorschrif-

ten sind dadurch keine verletzt

und das zuständige

Bezirkstief-

b a u amt hat

bereits eine positive Stellungnahme abgegeben. Auch i n diesem Bereich findet eine Angleichung an dl: bestehenden Liegenschaf ten an der Trinserstrasse Q * - † * , =^w ›h 1 das Haus " A l t e Post" w i e die Liegenschaf t von Isen kleinere "" Abstände zur Kanconsstrasse auf. /` ı

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Die Einsprache von

bevorstand vollumf a

wird vom Gemeinı 1

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Alle Mitteilungen an die Einsprechen werden ml L einer Rechtsmictelbelehrung versehen.

entsprechenden

Der Gemeindevorstand beschliesst, der míazutailcn, r dass w i r ihre Einsprache vollumfänglı Ben. Gleichı t z e i t i g geben wir bekannt, dass wir de .teraliq" erst nach der unbenützten Rekursfrist von 2 0 Tagen in Kraft setzen und dann zumal auch die Bau sperre aufheben. I I

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der sich j a wie i m Bauqesetz vorgesehen, z u den nehmen liess und dabei überall eine vollumfänglich

Abweisung beantragte, wird orientier t ,

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wir

a l l e Einsprachen

I tandes entlang der Qual Tier abgewiesen haben mit Ausnahme des Gr zur ahr tsstrasse. Dies bedeutet für dass der gemäß GestalI tungsplan vorgesehene Grenzabstand vo m auf einer Länge von ca. 4.50 bis 5.00 m um 1.50 m vergrös werden muss. Der Entwird ebene A l l s mit einer Rechtsmittelbelehrııng verscheid an sehen. ı

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Tamins, Tamins, 25. 25‘ September September 2018 2018 ıı

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Auch hier q ı l t 1.. . f.. :1 Ablauf ’1 unbenützten

ach da-Ins ~ t g des Bausperrc orientier t w i r d . .

Die Richtigkeit Richtigkeit des Die des Protokollauszuges Protokollauszuges bestätigen bestz‘a'tigen:

Der Gemeindenfäs den

Die Aktuarin

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Oswald Sólser

Daniela Camenisch Camenisch Daniela

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