Teilrevision Vicrusch

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Bonaduz

Document

Numer
07.1325
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Bonaduz
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
20-11-2007

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Text

« Informationskopie ohne Gewährleistung (AR-GR) AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

20. November 2007

II Governo del Cantone dei Grigioni

21. November 2007

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Protokoll Nr.

1325

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Bonaduz beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 10. September 2007 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen

wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:

— Änderungen Baugesetz (Art. 9, Art. 1 1 bis , Art. 20, Art. 24 bis , Art. 50)

— Zonenplan 1:1'000 Vicrusch

— Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Vicrusch

— Genereller Erschliessungsplan 1:1'000 Vicrusch Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raum-

planungsverordnung (RPV) liegt vor.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 10. Juli 2007 einen

Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 10. Sep-

tember 2007 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 13. September 2007. Es ging eine Beschwerde ein. Diese

wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt.

Mit Schreiben vom 25. Oktober 2007 ersuchte der Gemeindevorstand Bonaduz um

Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

B. ÄnderungenBaugesetz

Zu den Änderungen des Baugesetzes (Art. 9, Art. 11 b1s , Art. 20, Art. 24 bis , Art. 50)

vom 10. September 2007 ergeben sich keine Bemerkungen; sie können genehmigt werden.

C. Zonenplan 1:1'000 Vicrusch

Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Vicrusch

Genereller Erschliessungsplan 1:1'000 Vicrusch

Der Zonenplan 1:1'000 Vicrusch, der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Vicrusch

sowie der Generelle Erschliessungsplan 1:1'000 Vicrusch, alle vom 10. September

2007, können genehmigt werden, nachdem die dagegen eingerechte Beschwerde

abzuweisen ist.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1. Die am 10. September 2007 verabschiedete Teilrevision des Baugesetzes (Art. 9, Art. 11 bis, Art. 20, Art. 2412s, Art. 50) wird genehmigt.

2.

Der Zonenplan 1:1'000 Vicrusch, der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Vic-

rusch sowie der Generelle Erschliessungsplan 1:1'000 Vicrusch, alle vom

10. September 2007, werden genehmigt.

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 3

3.

Der Gemeindevorstand Bonaduz wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

4.

Die Planungsbeschwerde wird in einem separaten Regierungsbeschluss behan-

5.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

Form öffentlich bekannt zu geben.

delt.

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

6.

Der Gemeindevorstand Bonaduz sorgt für die Nachführung der digitalen Daten

nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung (ARE).

7.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

8.

Mitteilung an: