Gesamtrevision (gescannter Plan GEP Meierhof - St.Joseph)

Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa · Obersaxen Mundaun

Document

Numer
94.2468_51552
Gener
Planisaziun d'utilisaziun, urden da basa
Vischnanca
Obersaxen Mundaun
Chantun
Graubünden
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
26-09-1994

Karte

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Datotecas

3612_B_OP_Gesamtrevision_RB_94.2468.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Die Regierung Regierung Die des Kantons Graubünden Kantons Graubünden des

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Governo llIIGoverno del Cantone Cantone dei Grigioni dei Grigioni del

REGiSTRATURIIIm AWS AMTSREGISTRATUR FÜR RAUMENTWICKLUNG HAUMENTWioKLu MT FÜ FAAMT F—u—

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Mitgeteilt den den Mitgeteilt

Sitzung vom vom Sitzung

26. September 1994 September 1994 26.

4.4.0KT. lJlfl. 1994 1991:

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Obersaxen stimmten Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde Obersaxen September 1993 1993 Die Stimmberechtigten stimmten am am 24. 24. September einer Totalrevision der einer Totalrevision der Ortsplanung OrtSpIanung zu. zu. Sie Sieverabschiedeten verabschiedetennamentlich namentlich

— Baugesetz, — ein ein Baugesetz, — Zonenplan mit mit Gestaltungselementen Gestaltungselementen 1:2'000, 1:2’000, Innertobel, Innertobel, ‚ — einen Zonenplan — Zonenplan mit mit Gestaltungselementen Gestaltungselementen 1:2'000, 1:2’000, Meierhof-St. Meierhof-St. Joseph, Joseph, — einen einen Zonenplan Valata—Miraniga, 1:2’000, Valata-Miraniga, Gestaltungselementen 1:2'000, mit Gestaltungselementen — einen Zonenplan mit 1:10’000, — einen Zonenplan 1:10'000,

Innertobel, 1:2’000, Innertobel, Verkehr 1:2'000, Erschliessungsplan Verkehr — einen Generellen Erschliessungsplan

Joseph, Meierhof-St. Joseph, 1:2’000, Meierhof-St. Verkehr 1:2'000, einen Generellen ErschliessunQSpIan Verkehr Generellen Erschliessungsplan — — einen Valata-Miraniga, 1:2’000, Valata-Miraniga, Verkehr 1:2'000, Erschliessungsplan Verkehr Generellen Erschliessungsplan — einen Generellen Innertobel, 1:2’000, Innertobel, Versorgung 1:2'000, ErschliessunQSplan Versorgung Generellen Erschliessungsplan einen Generellen — — einen

Joseph, Meierhof-St.Joseph, 1:2'000, Meierhof-St. Versorgung 1:2'000, Erschliessungsplan Versorgung Generellen Erschliessungsplan — einen Generellen

Valata-Miraniga, 122’000, Valata-Miraniga, Versorgung 1:2'000 Erschliessungsplan Versorgung Generellen Erschliessungsplan einen Generellen — einen 1:10'000. Erschliessungsplan 1:10'000. Generellen Erschliessungsplan einen Generellen — — einen

Ein PlanungsPlanungs- und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht im im Sinne Sinne von von Art.

Art. 26 26 der

der eidgenössischen eidgenössischen Ein Raumplanungsverordnung (RPV) liegt liegt vor. vor. Die Die Vorprüfung Vorprüfung der der neuen neuen Ortsplanung Ortsplanung Raumplanungsverordnung (RPV) bisherige diebisherige ersetztdie Ortsplanung ersetzt neue Ortsplanung Die neue 1992. Die Februar 1992. 4. Februar vom 4. Bericht vom mit Bericht erfolgte erfolgte mit Teilrevisionen. erfolgtenTeilrevisionen. seither erfolgten allen seither mit allen 1977 mit Februar 1977 25. Februar vom 25. Ortsplanung vom Ortsplanung

Sep24. Sepvom 24. GemeindeversammIungsbeschIusses vom des Gemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des öffentliche Bekanntgabe Die Die öffentliche erfolgte (KRG) erfolgte RaumplanunQSQesetzes (KRG) kantonalen Raumplanungsgesetzes des kantonalen 37a des

Art. 37a

gemäss Art. 1993 gemäss tember tember 1993 u.a. am am 1. 1. Oktober Oktober 1993 1993 im im Amtsblatt Amtsblatt des des Kantons Kantons Graubünden. Graubünden. Es Es sind sind zwei zwei PlaPlau.a. Regierungsbeschlüssen separaten Regierungsbeschlüssen in separaten werden in Diese werden eingegangen. Diese nungsbeschwerden nungsbeschwerden eingegangen. behandeu. behandelt.

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2

Mit Schreiben vom vom 27. Januar Januar 1994 1994 ersucht ersucht der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Obersaxen Obersaxen um um

Genehmigung Ortsplanung. neuen Ortsplanung. der neuen Genehmigung der

B. Baugesetz Bauqesetz

Gestaltungsglan) (Genereller Gestaltungsplan) 13 (Genereller 1. Art. 13 1. Art.

Art. 13

Art. 13 umschreibt umschreibt Zweck Zweck und und Inhalt Inhalt des des Generellen Generellen Gestaltungsplanes. Gestaltungsplanes. Während Während die darin darin erwähnten erwähnten Freihaltebereiche Freihaltebereiche sowie sowie KulturKultur- und und Naturobjekte Naturobjekteininden die denArt.

Art. 71 71

und 74 und 74 weitergehend weitergehend geregelt geregelt werden, werden, fehlen fehlen mit mit Bezug Bezug auf auf die die in in Abs. Abs. 22 erwähnerwähnten ten geschützten geschützten oder oder erhaltenswerten erhaltenswerten Bauten Bauten jegliche jegliche nähere nähere Bestimmungen. Bestimmungen. Es Es ist demnach unklar, welche Tragweite bzw. bzw. Konsequenz Konsequenz die die Einstufung Einstufung eines eines bebestimmten Nutzungsplanerische hat. Nutzungsplanerische „erhaltenswert“ hat. oder „erhaltenswert" „geschützt“ oder als „geschützt" Gebäudes als stimmten Gebäudes unsinnlos, unjedoch sinnlos, sind jedoch Rechtsfolge sind verankerte Rechtsfolge gesetzlich verankerte ohne gesetzlich Festlegungen ohne Gemeinde Die Gemeinde Rechtssicherheit. Die der Rechtssicherheit. Gebot der dem Gebot widersprechen dem und widersprechen zweckmässig und zweckmässig im derim Rechtsfolge der die Rechtsfolge ist daher über die Regelungen über mit Regelungen Baugesetz mit das Baugesetz anzuweisen, das daher anzuweisen, ist

erhalresp. erhalschützens— resp. als schützensGebäude als diverser Gebäude Einstufungen diverser erfolgten Einstufungen Zonenplan Zonenplan erfolgten ergänzen. tenswert zu ergänzen.

(Waldatßtanm 23 (Waldabstand)

Art. 23

2. 2. Art.

bei und33mmbei Hochwaldund bei Hochwald 12 mm bei mit 12 sind mit Waldabstände sind festgelegten Waldabstände Abs. 11 festgelegten in Abs. Die Die in

ForstgesetzgekantonaleForstgesetzgeLaubgehölzen zu die kantonale wird die Zeit wird Zur Zeit ausgefallen. Zur gering ausgefallen. zu gering Laubgehölzen festgeWaldabständefestgegrössere Waldabstände gültige grössere gesamtkantonal gültige u. a. gesamtkantonal bung wobei u.a. revidiert, wobei bung revidiert, 23

Art. 23

veranlasst,Art. Regierungveranlasst, die Regierung sich die sieht sich legt werden werden sollen. Sachlage sieht dieser Sachlage Bei dieser sollen. Bei legt zurückzuweisen. Gemeinde zurückzuweisen. die Gemeinde an die Überarbeitung an zur Überarbeitung Satz 11 zur Abs. Abs. 11 Satz korrekterweise sich korrekterweise bezieht sich 81 bezieht

Art. 81

auf Art. Verweis auf enthaltene Verweis Der in Art. 23 Abs. 3 enthaltene

wohl auf auf Art.

Art. 80 80 des

des Baugesetzes. Baugesetzes. wohl (Zonenschema) 61 (Zonenschema) 3. Art. 3.

Art. 61 und

Hotelzoneund die Hotelzone für die (ES) für Empfindlichkeitsstufen (ES) und Empfindlichkeitsstufen (EG) und Emissionsgrade (EG) Die Die Emissionsgrade die Zone Zone für für öffentliche öffentliche Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen (ZÖBA) (ZöBA) müssen müssen auf auf die die Bestimmungen Bestimmungen die in abgestimmt werden. Danach Danach verlangt verlangt die die EG EG 11 eine eine ES ES IIll in Art.

Art. 32 (Emissionen) abgestimmt

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und die EG EG 22 eine eine ES ES III. III. EG EG und und ES ES der der Hotelzone Hotelzone und und der der ZöBA ZÖBA müssen müssen deshalb deshalb und die zur Überarbeitung werden. zurückgewiesen werden. Gemeinde zurückgewiesen die Gemeinde an die Überarbeitung an zur Im übrigen kann werden. genehmigt werden. Baugesetz genehmigt das Baugesetz kann das Im übrigen

C. C. Zonengläne mit Gestaltunqselementen Gestaltungselementen1:2'000 1:2000Innertobel, Zonenpläne mit Meierhof-St. Joseph InnertolgelLMeierhof-St. Josegh Valata-Miraniga und und Valata-Miraniqa 1.VVohnbauzonen Wohnbauzonen

Die in Wohnbauzonen, d.h. Die in den den drei drei Zonenplänen Zonenplanen 1:2'000 1:2’000 ausgeschiedenen ausgeschiedenen Wohnbauzonen, d.h. die die dem allgemeinen allgemeinen Wohnsiedlungsbau dem Wohnsiedlungsbau dienenden dienenden Bauzonen Bauzonen (Dorfzone, (Dorfzone, DorferweiteDorferweiterungszone, Hotelzone, Hotelzone, Wohnzone Wohnzone 11 und und Wohnzone Wohnzone 2) 2) umfassen umfassen gemäss gemass der derper per rungszone,

Erschliessung Überbauung, Erschliessung der Überbauung, Stand der den Stand über den Übersicht über Ende 1993 aktualisierten Übersicht 1993 aktualisierten Ende

und Baureife rund UEB rund im UEB wovon im ha, wovon 68,9 ha, rund 68,9 insgesamt rund (UEB) insgesamt Bauzonen (UEB) den Bauzonen in den Baureife in und 43,3 ha (62,8 (62,8 %) %) als als überbaut überbaut und und ca. ca. 25,6 25,6 ha ha (37,2 (37.2 %) %) als als noch noch nicht nichtüberbaut überbaut 43,3 ha einer Die Wohnbauzonen ausgewiesen ausgewiesen werden. werden. Die Wohnbauzonen bedürfen bedürfen angesichts angesichts dieser dieser Werte Werte einer

näheren Beurteilung unter unterdem dem Aspekt ASpektder derBauzonengrösse. Bauzonengrösse. näheren Beurteilung

Massgebend sind diesbezüglich diesbezüglich der der im im eidgenössischen eidgenössischen Raumplanungsgesetz Raumplanungsgesetz Massgebend sind diesen die diesen bzw. die Siedlungsbegrenzung bzw. die Siedlungsbegrenzung über die Grundsatz über enthaltene Grundsatz (RPG) (RPG) enthaltene Bauzo— die Bauzowonach die RPG, wonach Iit. bb RPG, 15 lit. Grundsatz konkretisierende Bestimmung von Art. 15 konkretisierende Bestimmung nen nicht grösser grösser als als der der voraussichtliche voraussichtliche Bedarf Bedarf in in den den nächsten nächsten 15 15Jahren Jahrensein sein nen nicht unüberausgeschiedenenunüberZonenplanen ausgeschiedenen neuen Zonenplänen den neuen in den die in ob die dürfen. Es sich, ob fragt sich, Es fragt dürfen. dimensionsmässig hadimensionsmässig 25,6 ha von 25,6 (Wohnbauzonenreserven) von Wohnbauzonen (Wohnbauzonenreserven) bauten Wohnbauzonen bauten

erfüllt. Rechts erfüllt. eidgenössischen Rechts des eidgenössischen diese Vorgabe des fundamentale Vorgabe diese fundamentale

der Genehmigungspraxisder konstanter Genehmigungspraxis nach konstanter Graubünden nach in Graubünden wird in Bauzonenbedarf wird Der Der Bauzonenbedarf ReallerReworaus inin aller berechnet, woraus Trendmethode berechnet, sogenannten Trendmethode der sogenannten aufgrund der Regierung Regierung aufgrund Erfahrung zeigt -— Werte resultieren, resultieren, die die an an der der oberen oberen Grenze Grenze des des gel - wie die Erfahrung sich ergibtsich Trendmethodeergibt dieserTrendmethode Aufgrund dieser liegen. Aufgrund Verantwortbaren liegen. und Verantwortbaren Zulässigen Zulässigen und für die Gemeinde Gemeinde Obersaxen Obersaxen -- in in Übereinstimmung Übereinstimmung mit mit dem dem eingereichten eingereichten PlaPla— für die nungsund Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht (S. (S. 23) 23) -- ein ein voraussichtlicher voraussichtlicherBaulandbedarf Baulandbedarfvon von11 - — nungs- und reSp. von 15 15 - 19,5 19,5 ha ha in in den den nächsten nächsten 15 15 Jahren. Jahren. 1,3 ha ha pro Jahr resp.

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Gemessen am Gemessen am voraussichtlichen voraussichtlichen Baulandbedarf Baulandbedarf gemäss gemäss Trendmethode Trendmethode sind sind die die in in

den neuen den neuen Zonenplänen Zonenplänen ausgeschiedenen ausgeschiedenen Wohnbaulandreserven Wohnbaulandreserven somit somit um um 6,1 6,1 --

10,6 ha ha zu zu gross. gross. Zur Zur Rechtfertigung Rechtfertigung dieses dieses „Reserveüberhanges" „Reserveüberhanges“ hat 10,6 hat die die GemeinGemein-

de im de im PlanungsPlanungs— und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht (S. (S. 23 23 f.) f.) spezielle spezielle Bedarfsberechnungen Bedarfsberechnungen aufgrund der aufgrund der Entwicklung Entwicklung von von Bevölkerung, Bevölkerung, Arbeitsplätzen Arbeitsplätzen und und Gastbetten Gastbetten sowie sowie unter Berücksichtigung unter Berücksichtigung des des weiterhin weiterhin steigenden steigenden Flächenbedarfs Flächenbedarfs pro pro Einwohner/ Einwohner! Arbeitsplätze/Gastbetten (gegenwärtig Arbeitsplätze/Gastbetten (gegenwärtig 116 116 m2) m2) angestellt. angestellt. Dabei Dabei hat hat sie sie drei drei VarianVarianten mit ten mit unterschiedlichen unterschiedlichen Annahmen Annahmen betreffend betreffend künftige künftige Entwicklung Entwicklung der der EinwohEinwohnerzahlen und nerzahlen und Gastbetten Gastbetten und und unter unter Zugrundelegung Zugrundelegung eines eines einheitlichen einheitlichen geschätzgeschätzten ten künftigen künftigen Flächenbedarfs Flächenbedarfs von von 125 125 m m22 pro pro Einwohner/Arbeitsplatz/Gastbett EinwohnerlArbeitsplatz/Gastbett durchgerechnet. Während 1 (Y0durchgerechnet. Währendbei beiden denVarianten VariantenAA(stagnierende (stagnierendeEinwohnerzahl; Einwohnerzahl; 1 %Zunahme Gastbetten pro pro Jahr) Jahr) und und B B (1 (1 %-Zunahme %-Zunahme Einwohnerzahl; Einwohnerzahl; 22 %-Zunahme %—Zunahme Zunahme Gastbetten Gastbetten) ein Gastbetten) ein „Reserveüberhang" „Reserveüberhang“ von von 17 17 ha ha resp. resp. 11 11 ha ha nach nach 15 15 Jahren Jahren resultierresultierte, zeigte te, zeigte sich sich bei bei Variante Variante C C (2 (2 %-Zunahme %-Zunahme Einwohnerzahl; Einwohnerzahl; 44 %-Zunahme %-Zunahme GastGastbetten) ein betten) ein vollständiger vollständiger Verbrauch Verbrauch der der vorgesehenen vorgesehenen Wohnbaulandreserven. Wohnbaulandreserven. Dies Dies veranlasste die veranlasste die Gemeinde Gemeinde zur zur zusammenfassenden zusammenfassenden Äusserung, Äusserung, „dass „dass sich sich die die künftige Diese dürfte“. Diese abspielen dürfte". C abspielen Variante C der Variante bei der ehesten bei am ehesten Entwicklung am künftige Entwicklung Schlussfolgerung zuC zuVariante C der Variante Die der teilen. Die nicht teilen. indessen nicht Regierung indessen die Regierung kann die Schlussfolgerung kann grundeliegenden unrealiund unrealiutopisch und als utopisch vielmehr als sind vielmehr Entwicklungsprognosen sind grundeliegenden Entwicklungsprognosen stisch Anzahl heutige Anzahl die heutige dass die bedeuten, dass würde bedeuten, Szenario würde Dieses Szenario bezeichnen. Dieses zu bezeichnen. stisch zu Gastbetten (ca. Gastbetten (ca. 3'000) 3’000) in in den den nächsten nächsten 15 15 Jahren Jahren um um 2'000 2'000 Einheiten Einheiten auf aufca. ca. 5'000 5’000 ansteigen würde. 1990, und 1990, 1975 und zwischen 1975 einmal zwischen nicht einmal war nicht Anstieg war derartiger Anstieg Ein derartiger würde. Ein ansteigen obverzeichnen, obzu verzeichnen, erhöhte, zu 2‘900 erhöhte, rund 2'900 auf rund 1’1 51 auf von 1'151 als die sich von Gastbettenzahl sich die Gastbettenzahl als dem mit dem Aufschwung mit touristische Aufschwung eigentliche touristische der eigentliche schon gerade Zeitspanne der dieser Zeitspanne in dieser gerade in schon erRegierung erDie Regierung stattfand. Die Zweitwohnungssektor stattfand. im Zweitwohnungssektor Bauboom im damit verbundenen verbundenen Bauboom damit achtet es achtet es schlicht schlicht als als unvorstellbar unvorstellbar bzw. bzw. als als unwahrscheinlich, unwahrscheinlich, dass dass sich sich die die EntEntsiebspäten siebder späten Boomzeit der der Boomzeit in der sie in wie sie Fremdenbetten, wie der Fremdenbetten, Bereiche der im Bereiche wicklung im ziger unJahren un15 Jahren nächsten 15 den nächsten in den war, in verzeichnen war, zu verzeichnen Jahre zu achtziger Jahre der achtziger und der ziger und des Endlichkeit des gebrochen die Endlichkeit auf die Rücksicht auf Mit Rücksicht wird. Mit fortsetzen wird. gesteigert fortsetzen gar gesteigert oder gar gebrochen oder Bodens wäre wäre eine Bodens eine derartige derartige Entwicklung Entwicklung wohl wohl auch auch nicht nicht erwünscht. erwünscht. Als Als realistirealistiangewandPraxis angewandder Praxis in der der in gemäss der Bedarfsprognose gemäss die Bedarfsprognose scher erscheint vielmehr die erscheint vielmehr scher ten Trendmethode, Trendmethode, woraus ten woraus sich, sich, wie wie erwähnt, erWähnt, ein ein voraussichtlicher voraussichtlicher Bedarf Bedarf für für die die der Berechnungen der anderslautenden Berechnungen Die anderslautenden ergibt. Die ha ergibt. 19,5 ha 15 -- 19,5 nächsten 15 von 15 Jahre von 15 Jahre nächsten Gemeinde im Sinne Sinne der der geschilderten geschilderten Variante Variante C, C, welche welche auf auf einen einen Bedarf Bedarf an an ununGemeinde im offensind offenüberbautem Wohnbauland hinauslaufen, sind ha hinauslaufen, 26 ha rund 26 von rund Umfange von im Umfange Wohnbauland im überbautem vorgesehenen Zonenplänen vorgesehenen neuen Zonenplänen den neuen in den die in sichtlich lediglich ausgerichtet, die darauf ausgerichtet, Iediglich darauf sichtlich

Reserven von ca. Reserven von ca. 26 26 ha ha irgendwie irgendwie zu zu rechtfertigen. rechtfertigen.

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Es wird demnach davon ausgegangen, dass dass in in Obersaxen Obersaxen für für die die nächsten nächsten 15 15 JahJah—

re re gemäss gemäss Trendmethode Trendmethode ein ein voraussichtlicher voraussichtlicher Bedarf Bedarf an an überbauten überbauten WohnbauzoWohnbauzonen nen im im Umfange Umfange von von 15 15 -- 19,5 19,5 ha ha besteht besteht und und dass dass die die ausgeschiedenen ausgeschiedenen Reserven Reserven somit um 6,1 -- 10,6 somit um 6,1 10,6 ha ha zu zu gross gross sind. sind. Die Die ausgeschiedenen ausgeschiedenen Reserven Reserven sind sind daher daher analog der Praxis der Regierung in vergleichbaren Fällen zu reduzieren, und und zwar zwar um 6,1 6,1 -- 10,6 um 10,6 ha. ha. Mit Mit Rücksicht Rücksicht auf auf die die starke starke Fraktionierung Fraktionierung der der Siedlungsstruktur Siedlungsstruktur von von Obersaxen Obersaxen wird wird der der minimale minimale Umfang Umfang der der erforderlichen erforderlichen Reduktion Reduktion hiermit hiermitauf auf

6,1 ha bzw. bzw. (abgerundet) (abgerundet) 66 ha ha festgesetzt. festgesetzt. Die 6,1 ha Die Ansetzung Ansetzung eines eines noch noch tieferen tieferenmiminimalen nimalen Reduktionsumfanges Reduktionsumfanges rechtfertigt rechtfertigt sich sich bereits bereits deshalb deshalb nicht, nicht, weil weil selbst selbstdie die nach nach der der üblichen üblichen Trendmethode Trendmethode ermittelte ermittelte Bedarfsprognose Bedarfsprognose von von 15 15 -- 19,5 19,5 ha hawohl wohl eher eher zu zu optimistisch optimistisch einzustufen einzustufen ist, ist, zumal zumal sie sie teilweise teilweise ebenfalls ebenfalls von vonder derboomboomartigen Entwicklung Entwicklung des des letzten letzten Jahrzehnts Jahrzehnts mitgeprägt mitgeprägt ist. ist. Hinzu Hinzu kommt, kommt, dass dass ein ein bestimmter Teil des bestimmter Teil des nach nach Trendmethode Trendmethode ermittelten ermittelten Flächenbedarfs Flächenbedarfs (gemäss (gemäss S. S. 77 ff. des ff. des UEB UEB rund rund 1,5 1,5 ha) ha) durch durch Ausschöpfung Ausschöpfung der der Verdichtungspotentiale Verdichtungspotentialeim imals als überbaut ausgewiesenen überbaut ausgewiesenen Gebiet Gebiet (Stallumnutzungen (Stallumnutzungen etc.) etc.) „eingespart" „eingespart“ werden werden könnte. Schliesslich ist könnte. ist zu zu beachten, beachten, dass dass die die Trendmethode Trendmethode auf auf der derVorstellung Vorstellung gleichbleibender gleichbleibender Ausnützungsziffern Ausnützungsziffern beruht. beruht. Diese Diese wurden wurden im im Rahmen Rahmen der dervorlievorlie— gend gend zur zur Debatte Debatte stehenden stehenden Totalrevision Totalrevision der der Ortsplanung Ortsplanung jedoch jedoch erhöht, erhöht, so sodass dass die grosszü— eher grosszüals eher Aspekt als diesem Aspekt unter diesem auch unter Trendmethode auch gemäss Trendmethode Prognose gemäss die Prognose gig erscheint. gig erscheint.

Die in den vorliegend zur Genehmigung eingereichten Zonenplänen ausgeschieausgeschie— denen rezu reha zu mindestens 66 ha um mindestens somit um Gesagten somit dem Gesagten nach dem sind nach Wohnbauzonen sind denen Wohnbauzonen duzieren. die das duzieren. Diese Diese Reduktion Reduktion ist ist primär primär inin Bauzonenteilen Bauzonenteilen vorzunehmen, vorzunehmenLdie dasKriKri— terium terifium der der „weitgehenden .‚weitgflenden Überbauung" Überbauun “ im im Sinne Sinne von von Art.

Art. 15

15 lit. lit. aa RPG RPGnicht nichtoder oder am wenigsten erfüllen. Die nadeshalbnaistdeshalb Kriteriums ist dieses Kriteriums Heranziehung dieses primäre Heranziehung Die primäre heliegend, weil Obersaxen GemeindeObersaxen derGemeinde Zonenplanung der bisherigen Zonenplanung der bisherigen bei der sich bei es sich weil es heliegend, um eine eine altrechtliche, widerspreRPG widerspregetretenen RPG Kraft getretenen in Kraft 1980 in Januar 1980 1. Januar am 1. dem am altrechtliche, dem um chende Nutzungsplanung chende Nutzungsplanung handelt, handelt, so so dass dass jedenfalls jedenfalls seit seit dem dem 1. 1. Januar Januar1988 1988ohoh— nehin nur noch noch das das „weitgehend „weitgehend überbaute überbaute Gebiet" Gebiet“ planungsrechtlich planungsrechtlichBauzone Bauzone darstellt (vgl. darstellt (vgl. dazu dazu Art.

Art. 36

36 Abs. Abs. 33 RPG). RPG). Ob ein Grundstück an— istanerfüllt, ist Überbauung“ erfüllt, „weitgehenden Überbauung" der „weitgehenden Kriterium der das Kriterium Grundstück das Ob ein hand der hand der bereits bereits vorhandenen vorhandenen Bauten Bauten und und deren deren Nutzungsmöglichkeiten, Nutzungsmöglichkeiten, der derbebereits erstellten Infrastruktur Infrastruktur (Erschliessung, (Erschliessung, Ausstattung reits erstellten Ausstattung etc.), etc), der derrechtskräftigen rechtskräftigen privaten und öffentlichen öffentlichen Planungen, Planungen, der der bisherigen privaten und bisherigen Bautätigkeit Bautätigkeit usw. usw. zu zu beurteibeurteilen. Der Der Begriff Begriff der der weitgehenden weitgehenden Überbauung len. Überbauung ist ist dabei dabei parzellenübergreifend parzellenübergreifendund und

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quartierbezogen zu quartierbezogen zu verstehen verstehen (BGE (BGE 113 113 la la 444 444 Erw. Erw. 44 dda, dda, 116 116 lala 201 201 Erw. Erw. 2b). 2b). Eine weitgehende Überbauung Eine weitgehende Überbauung ist ist eine eine effektiv effektiv bewohnte bewohnte und und benutzte benutzte HäuserHäusergruppe, gruppe, die die zudem zudem von von derartiger derartiger Qualität Qualität ist, ist, dass dass sie sie sinnvollerweise sinnvollerweisenur nurder der Bauzone zugeteilt werden kann. kann. Nur Nur die die in in die die Bauzonen Bauzonen gehörenden gehörenden Bauten, Bauten, d.h. d.h.

diejenigen des bei der der Beurteilung, diejenigen des allgemeinen allgemeinen Siedlungsbaus, Siedlungsbaus, sind sind bei Beurteilung, ob ob bereits bereits eieine weitgehende Überbauung Überbauung besteht, besteht, zu zu berücksichtigen. berücksichtigen. Landwirtschaftliche Landwirtschaftlicheund und

andere, primär für für die die Freilandnutzung Freilandnutzung bestimmte bestimmte Bauten, Bauten, geben geben in andere, primär in der der Regel Regel demgegenüber kein demgegenüber kein oder oder nur nur ein ein wenig wenig gewichtiges gewichtiges Argument Argument für für die die Zuteilung Zuteilunginin die Bauzone die Bauzone ab ab (BGE (BGE 116 116 la Ia 201 201 Erw. Erw. 2b). 2b). Landwirtschaftliche Landwirtschaftliche Bauten Bauten sind sind eben eben gerade gerade in in der der Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone zonenkonform zonenkonform (Art. (Art. 30 30 KRG). KRG). Der Der vorhandene vorhandene Zustand auf Zusammenseinem Zusammenund seinem Gesamtheit und seiner Gesamtheit in seiner ist in Grundstück ist einem Grundstück auf einem Zustand hang mit hang mit den den Verhältnissen Verhältnissen auf auf den den benachbarten benachbarten Parzellen Parzellen zu zu betrachten. betrachten. Der Der Begriff der Begriff der weitgehenden weitgehenden Überbauung Überbauung erfasst erfasst nur nur Flächen, Flächen, die die den den Kernbereich Kernbereichder der Bauzone ausmachen. Bauzone ausmachen. Dazu Dazu zählen zählen nebst nebst überbauten überbauten Flächen Flächen der der Siedlungen Siedlungen nur nur noch Baulücken überbaute an überbaute unmittelbar an sowie unmittelbar Bedeutung sowie untergeordneter Bedeutung von untergeordneter Baulücken von noch sie die sie Areale angrenzende Flächen, an der Siedlungsqualität teilhaben, welche die Flächen, die an umgebende Überbauung auszeichnet. Dagegen Randgegelegene Randgeperipher gelegene sind peripher Dagegen sind Bautätigkeit gewisse Bautätigkeit eine gewisse schon eine dort schon wenn dort biete, abgeschiedene selbst wenn Areale, selbst abgeschiedene Areale, biete, umgebensie umgebendem sie zu dem Verhältnis zu im Verhältnis denen im Flächen, denen unüberbaute Flächen, sowie unüberbaute einsetzte, sowie

weitgeals weitgenicht als zukommt, nicht den überbauten Bedeutung zukommt, eigenständige Bedeutung eine eigenständige Areal eine überbauten Areal den betrachten. zu betrachten. überbaut zu hend überbaut hend

Reduktion eine Reduktion für eine kommen für Gestützt und Umschreibungen kommen dieser Umschreibungen Massgabe dieser nach Massgabe und nach Gestützt Fläfolgende Fläausgeschiedenen Wohnbauzonen Zonenplänen ausgeschiedenen neuen Zonenplänen den neuen in den der der in Wohnbauzonen folgende Betracht: in Betracht: Areale in resp. Areale chen resp. chen Inntertobel 1:2'000 Inntertobel a) Zonenplan 1:2'000

ha) 0,81 ha) (ca. 0,81 Marti (ca. San Marti - San es weil es zwingend, weil (Streichung zwingend, 1156 (Streichung bis 1156 1153 bis Parzellen 1153 derParzellen Bereiche der im Bereiche W2 im -— -- W2 handelt) Kleinbauzone handelt) unzulässige Kleinbauzone eine unzulässige um eine ohnehin um sich dabei ohnehin sich dabei Fraktionskerns des Fraktionskerns südlich des W2 südlich --- W2 1139 1137 -- 1139 und 1137 1134 und Parzellen 1134 derParzellen -- W2 Bereich der im Bereich W2 im -ha) 2,25 ha) (ca. 2,25 Tschappina(ca. —- Tschappina -gesamte W2 W2 -- gesamte

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b) Zonenplan Zonenplan 1:2'000 Josegh Meierhof—St. Joseph 1:2_’000 Meierhof-St. b) ha) - Mira 7,05 ha) (ca. 7,05 Mira(ca. —-- gesamte gesamte W2 W2 (Überprüfung (Überprüfung und und Neuabgrenzung Neuabgrenzung drängt drängt sich sich u.a. u.a. schon schon desdeshalb auf, halb auf, weil weil die die Generelle Generelle Rodungsbewilligung Rodungsbewilligung vom vom 23. 23. Dezember Dezember 1974 1974 resp. 11. resp. 11. August August 1987 1987 auf auf Ende Ende 1994 1994 ausläuft) auslauft)

- Pilavarda Pilavarda (ca. (ca. 0,4 0,4 ha) ha) DE im -- DE im Bereiche Bereiche der der Parzellen Parzellen 942 942 und und 968 968 -- 971 971 - Janggahüs ha) 0,25 ha) (ca. 0,25 Janggahüs(ca. - W2 W2 westlich -westlich Janggahüs Janggahüs im im Bereiche Bereiche der der Parzellen Parzellen 747 747 und und 748 748 (Streichung (Streichung zwingend, weil zwingend, weil es es sich sich dabei dabei ohnehin ohnehin um um eine eine unzulässige unzulässige Kleinbauzone Kleinbauzcne handelt) handeH) - Giraniga ha) 0,47 ha) (ca. 0,47 Giraniga(ca. 935 und 935 933und Parzellen 933 derParzellen Bereiche der im Bereiche W2im -- W2 754 und 754 752 und 750, 752 Parzellen 750, der Parzellen Bereiche der im Bereiche — W2 im Tobel (ca. ha) 0,73 ha) (ca. 0,73 Tobel — W2 W2 im im Bereiche Bereiche der der Parzelle Parzelle 659 659 (Streichung (Streichung zwingend, zwingend, weil weil es es sich sichdabei dabei ohnehin handelt) Kleinbauzone handelt) unzulässige Kleinbauzone eine unzulässige um eine ohnehin um DE südlich südlich des - DE Fraktionskerns des Fraktionskerns -628 -- DE 624 -- 628 Parzellen 624 der Parzellen Bereiche der im Bereiche Fraktionskerns im des Fraktionskerns östlich des DE östlich -(Überprüfung in Schiessanlage) Lärmimmissionen Schiessanlage) mit Lärmimmissionen Verbindung mit in Verbindung (Überprüfung Meierhof (ca. (ca. 1,56 1,56 ha) ha) - Meierhof W2 im 506- 1861,506 1860, 1861, Teil), 1860, südlicherTeil), (je südlicher 504 (je 503, 504 Parzellen 503, der Parzellen Bereiche der im Bereiche -- W2 508 und 508 und 1479 1479 DE unterhalb unterhalb Schulhaus 418 Parzelle 418 der Parzelle Bereiche der im Bereiche Schulhaus im -- DE 1490 und 1490 -- DE 1489 und Parzellen 1489 der Parzellen Bereiche der im Bereiche DE im --- DE wegen (Überprüfung wegen 450 (Überprüfung und 450 449 und 399, 449 397, 399, Parzellen 397, der Parzellen Bereiche der im Bereiche DE im -Trennfunktion Marcal) Fraktion Marcal) zur Fraktion Trennfunktion zur c) Zonenplan Zonenglan 1:2'000 1:2’000 Valata Valata -- Miraniga Miraniga ha) - Miraniga (ca. 0,94 ha) 580 576 und 580 575, 576 -- DE im Bereiche der Parzellen 575,

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8 -- W2 -W2 im im Bereiche Bereiche der derParzellen Parzellen 571, 571, 574, 574, 577 577 -- 579, 579, 489 489 und und 1848 1848

-W2 im im Gebiete Gebiete Sandisch Sandisch Boda Boda im im Bereiche Bereiche der der Parzelle Parzelle 330 330 (bis (bis Ende Ende ErEr- W2

schliessungsstrasse) schliessungsstras

ha) 0,6 ha) (ca. 0,6 Boda(ca. LorischBoda -- Lorisch 199 Parzelle 199 der Parzelle Bereiche der im Bereiche W1 im -- W1 206 und 206 Parzellen199 und der Parzellen199 Bereiche der im Bereiche W2 im -- W2 ha) 1,47 ha) (ca. 1,47 Misanenga(ca. -- Misanenga -DE im im Bereiche Bereiche der der Parzellen Parzellen 299, 299, 300 300 und und 309 309 -- DE -- W2 W2 im im Bereiche Bereiche der derParzellen Parzellen 299, 299, 1803, 1803, 1994 1994 südlicher südlicher Teil, Teil, 1993 1993südlicher südlicher 1862 und 1862 290 und Teil, 288 288 -- 290 Teil, 1499 und 1499 252 und 249 -- 252 900, 249 Parzellen 900, der Parzellen Bereiche der im Bereiche W2 im -- W2 -- Affeier Affeier(ca. (ca. 0,35 0,35 ha) ha)

Teil) (südlicher Teil) 110 (südlicher Parzelle 110 der Parzelle Bereiche der -- DE im Bereiche DE im -109 und 109 108 und Parzellen 108 derParzellen Bereiche der im Bereiche W2 im --- W2

-

ha) Egga (ca. 0,89 ha) 2136 und 2136 2135 und 97, 2135 94 -- 97, Parzellen 94 derParzellen Bereiche der im Bereiche W2 im -- W2 -- W2 W2 im im Bereiche Bereiche der derParzellen Parzellen 32 32 -- 35 35 und und 1492 1492

-- Platenga Platenga (ca. (ca. 0,29 0,29 ha) ha) Teil südlicherTeil 137 südlicher und 137 136 und 134 -- 136 Parzellen 134 derParzellen Bereiche der im Bereiche W2 im -- W2 Die vorstehend erwähnten Wohnbauzonenteile Wohnbauzonenteile umfassen umfassen ca. ca. 18 18 ha. ha. Das Das Amt Amt für für Die vorstehend erwähnten Raumplanung beauftragt, die die entsprechenden entsprechenden Flächen Flächen in in den den OriginalzonenOriginalzonenRaumplanung wird wird beauftragt, plänen speziell speziell zu zu kennzeichnen. kennzeichnen. Diese Diese Flächen Flächen werden werden insgesamt insgesamtvon vonder derGeGeplänen nehmigung ausgenommen und und an an die die Gemeinde Gemeinde zur zur Neubeurteilung Neubeurteilung zurückgewiezurückgewienehmigung ausgenommen bedavon, nämlich ca. sen, sen, auch wenn ein Teil davon, ca. 5 ha, ha, Parzellen Parzellen oder oder Parzellenteile be-

trifft, die die gemäss gemäss UEB UEB als als überbaut überbaut ausgewiesen ausgewiesen sind. sind. Letzteres Letzteres ist isteine eineKonseKonse-

quenz der Rechtsprechung, Rechtsprechung, wonach wonach bei bei der der Beurteilung Beurteilung des des Kriteriums Kriteriumsder derweitgeweitgequenz der henden Überbauung im im Sinne Sinne von von Art.

16 weitere Artikel

Art. 15

15 lit. Iit. aa RPG RPG eine eine gesamtheitliche, gesamtheitliche, parzelparzelhenden Überbauung Ienübergreifende, gebietsbezogene Betrachtungsweise Betrachtungsweise geboten geboten ist, ist, so sodass dasseinem einem lenübergreifende, gebietsbezogene Gebiet u.U. gesamthaft gesamthaft das das Kriterium Kriterium der der weitgehenden weitgehenden Überbauung Überbauung abzusprechen abzusprechen Gebiet u.U. Parzellen an an sich sich schon schon überbaut überbautsind. sind. ist, selbst wenn vereinzelte Parzellen

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Die Regierung Die Regierung ist ist sich sich bewusst, bewusst, dass dass der der Umfang Umfang der der von von der der Genehmigung Genehmigung ausauszunehmenden zunehmenden und und zur zur Überarbeitung Überarbeitung zurückzuweisenden zurückzuweisenden Wohnbauzonenteile Wohnbauzonenteilemit mit ca. 18 ca. 18 ha ha den den anzuordnenden anzuordnenden minimalen minimalen Reduktionsumfang Reduktionsumfang von von 66 ha ha um um das das Dreifache übersteigt. übersteigt. Mit Dreifache Mit diesem diesem Vorgehen Vorgehen soll soll den den zuständigen zuständigen GemeindebehörGemeindebehör-

den den ermöglicht ermöglicht werden, werden, gestützt gestützt auf auf ihre ihre Ortskenntnis Ortskenntnis und und unter unter Berücksichtigung Berücksichtigung allfälliger besonderer Umstände Umstände (unterschiedliche allfälliger besonderer (unterschiedliche Erschliessungsgrade, Erschliessungsgrade, unterunterschiedliche landwirtschaftliche schiedliche landwirtschaftliche Bodeneignungen, Bodeneignungen, ortsbildschützerische ortsbildschützerische ÜberlegunÜberlegungen, etc.) gglb_st_ selbst zu zu entscheiden, entscheiden wo gen, Erschliessungsbeiträge, Erschliessungsbeiträge, Vertrauensschutz Vertrauensschutz etc.) w_o die die geforderte Reduktion geforderte Reduktion im im Umfange Umfange von von mindestens mindestens 66 ha ha erfolgen erfolgen soll. soll. Dabei Dabei verversteht es sich von selbst, selbst, dass dass allfällige allfällige Reduktionen Reduktionen im im Bereiche Bereiche von vonParzellen Parzellen resp. reSp. Parzellenteilen, die die gemäss gemäss UEB UEB als als überbaut überbaut ausgewiesen ausgewiesen sind, sind, an andiese diese66 ha nicht m.a.W. muss m.a.W. ha muss von 66 ha Mindestreduktion von Die Mindestreduktion können. Die werden können. angerechnet werden nicht angerechnet ha sind. deklariert sind. unüberbaut deklariert noch unüberbaut als noch UEB als im UEB die im Flächen betreffen, die Nachzutragen bleibt, Nachzutragen bleibt, dass dass die die gesamten gesamten von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommenen ausgenommenen diejenurdiejenichtnur (also nicht ha (also 18 ha von 18 Flächen von zurückgewiesenen Flächen und zur Überarbeitung zurückgewiesenen werden) umgezontwerden) Nichtbauzoneumgezont eine Nichtbauzone in eine Bauzone in der Bauzone von der letztlich von nigen 6 die letztlich ha, die 6 ha, nigen einer die Fürdie unterliegen. Für KRG unterliegen. 37 KRG

Art. 37

nach Art. Verfahren nach im Verfahren Planungspflicht im neuen Planungspflicht einer neuen angeordnet, hiermitangeordnet, wird hiermit Planung, wird neuen Planung, der neuen Rechtskraft der zur Rechtskraft bis zur d.h. bis Zwischenzeit, d.h. (Nichtdass die Gemeindegebiet(Nichtübriges Gemeindegebiet als übriges ha als 18 ha von 18 Flächen von zurückgewiesenen Flächen die zurückgewiesenen dass Abs. 36Abs.

Art. 36

ausArt. schon aus sich schon ergibt sich Konsequenz ergibt bauzone) Diese Konsequenz sind. Diese behandeln sind. zu behandeln bauzone) zu

3 RPG. 3 RPG.

erweisen, haltbarerweisen, undhaltbar gerechtfertigtund als gerechtfertigt übrigen als im übrigen sich im es sich Je nach könnte es Situation könnte nach Situation Je (statt Nutzungsetappe(statt 2. Nutzungsetappe einer 2. Einführung einer durch Einführung dass Reduktion durch geforderte Reduktion die geforderte dass die beGemeindegebiet)beübrige Gemeindegebiet) ins übrige oder ins Landwirtschaftszone oder durch die Landwirtschaftszone in die Umzonung in durch Umzonung ReduktionswirksameReduktionsalswirksame Nutzungsetappe als 2. Nutzungsetappe solche 2. eine solche Damit eine wird. Damit werkstelligt wird. werkstelligt des Ergänzung des eine Ergänzung über eine müsste jedoch könnte, müsste massnahme anerkannt anerkannt werden werden könnte, jedoch über massnahme (überbaudie (überbauin die Umteilung in spätere Umteilung die spätere dass die werden, dass sichergestellt werden, Baugesetzes sichergestellt Baugesetzes (GemeindeWiedereinzonungsverfahren(Gemeindeordentlichen Wiedereinzonungsverfahren im ordentlichen Nutzungsetappe im 1. Nutzungsetappe bare) bare) 1. und muss und werden muss abgewickelt werden Regierung) abgewickelt Genehmigung Regierung) versammlungsbeschluss, Genehmigung versammlungsbeschluss,

Lösundarf. Lösunerfolgendarf. Bedarfslage erfolgen dannzumaligen Bedarfslage der dannzumaligen entSprechend der nur entsprechend dass dies nur dass dies Überbauungsgradesinin bestimmten Überbauungsgrades eines bestimmten Erreichung eines bei Erreichung dass bei Sinne, dass dem Sinne, in dem gen gen in sowohl sindsowohl soll, sind bestehen soll, Umteilung bestehen auf Umteilung Anspruch auf ein Anspruch Nutzungsetappe ein 1. Nutzungsetappe der 1. der Bauzonenplanung bedarfsorientierte Bauzonenplanung eine bedarfsorientierte RPG eine 15 RPG

Art. 15

(weil Art. bundesrechtswidrig (weil bundesrechtswidrig Überbauungsgradjeje vorgegebener Überbauungsgrad ein vorgegebener (weil ein unzweckmässig (weil auch unzweckmässig als auch vorschreibt) vorschreibt) als nie überhauptnie u.U. überhaupt oder u.U. Jahrzehnten oder nach Jahrzehnten erst nach eventuell erst Hortungsmentalität eventuell nach Hortungsmentalität nach erreicht wird). erreicht wird).

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10 10

Touristikzone Meierhof Miraniga und Miraniga Meierhof und 2. Touristikzone Mit den Mit den in in den den Fraktionen Fraktionen Meierhof Meierhof und und Miraniga Miraniga ausgeschiedenen ausgeschiedenen Touristikzonen Touristikzonen

hat die Gemeinde Gemeinde nunmehr nunmehr eine eine ausreichende ausreichende nutzungsplanerische nutzungsplanerische Basis Basis geschafgeschaf—

fen, um fen, um (in (in eigener eigener Kompetenz) Kompetenz) das das erforderliche erforderliche Baubewilligungsverfahren Baubewilligungsverfahrenfür fürdie die von den von den Bergbahnen Bergbahnen Obersaxen Obersaxen AG AG gemäss gemäss Konzessionsverfügung Konzessionsverfügung des des EidgeEidge-

nössischen VerkehrsVerkehrs- und nössischen und Energiewirtschaftsdepartementes Energiewirtschaftsdepartementes (EVED) (EVED) vom vom 22. 22. Juli Juli 1993 resp. reSp. gemäss Plangenehmigungsverfügung des Bundesamtes für Verkehr Verkehr

(BAV) 1. Juli Juli 1994 1994 vorgesehenen vorgesehenen Stationen Stationen der der geplanten geplanten kuppelbaren (BAV) vom vom 1. kuppelbaren ViererViererSesselbahn Sesselbahn durchführen durchführen zu zu können. können. Hinzuweisen Hinzuweisen bleibt, bleibt, dass dass die die ausserhalb ausserhalbder der Touristikzonen vorgesehenen Touristikzonen vorgesehenen Anlageteile Anlageteile (wie (wie Masten, Masten, Bergstation Bergstation Kartitscha Kartitschausw.) usw.) der vorgängigen der vorgängigen Zustimmung Zustimmung im im BAB-Verfahren BAB-Verfahren bedürfen bedürfen(Art. (Art.55Abs. Abs.22KRG). KRG). Meierhof 3. Parkierungszone Meierhof

In Übereinstimmung mit in mit den den Erwägungen Erwägungen im im Entscheid Entscheid der derRegierung Regierungvom vom26. 26.

September 1994 ist Beschwerde—— ist zur Beschwerde 1994 zur September

die Genehmigung und 521 und Nr. 521 Parzellen Nr. den Parzellen auf den Meierhof auf Parkierungszone Meierhof der Parkierungszone Genehmigung der die 522 Parkplatz—AusdesParkplatz-AusErarbeitung des die Erarbeitung auf die Hinblick auf im Hinblick Auflagen im verschiedenen Auflagen mit verschiedenen 522 mit Baugeentsprechende Baugedie entsprechende auf die führungsprojektes (Bauprojektes) Hinblick auf im Hinblick bzw. im (Bauprojektes) bzw. führungsprojektes b). Iit. b). suchseinreichung zu Ziffer22 lit. DiSpositiv Ziffer (vgl. Dispositiv verbinden (vgl. zu verbinden Forstwirtschaftszone Landwirtschaftszone / Forstwirtschaftszone 4. Landwirtschaftszonel

Die als Landwirtschaftszone bezeichnete PlannördlichenPlan(am nördlichen Tieltobel (am im Tieltobel Flache im bezeichnete Fläche rand des daher istdaher undist Waldarealund zum Waldareal zählt zum Valata-Miraniga) zählt 1:2’000 Valata-Miraniga) Zonenplanes 1:2'000 des Zonenplanes rand der daher wirddaher Landwirtschaftszonewird fragliche Landwirtschaftszone Die fragliche zuzuweisen. Die Forstwirtschaftszone zuzuweisen. der Forstwirtschaftszone von der betrof— die betrofangewiesen, die wird angewiesen, Gemeinde wird Die Gemeinde ausgenommen. Die Genehmigung ausgenommen. der Genehmigung von fene zuzuweisen. Forstwirtschaftszonezuzuweisen. der Forstwirtschaftszone Fläche der fene Fläche

Sep7. Sepvom 7. Gemäss den 2265 vom Nr. 2265 (Regierungsbeschluss Nr. Rodungsbewilligungen (Regierungsbeschluss den Rodungsbewilligungen Gemäss die fürdie muss für tember 1981 1989) muss Februar 1989) 6. Februar vom 6. 327 vom Nr. 327 Regierungsbeschluss Nr. und Regierungsbeschluss 1981 und tember vorgenommen Deponie Tschafragga/Mira Mira vorgenommen Gebiet Mira im Gebiet Ersatzaufforstung im eine Ersatzaufforstung TschafraggalMira eine Deponie werden. Die den in den (Forstwirtschaftszone) in Wald (Forstwirtschaftszone) als Wald ist als Fläche ist vorgesehene Fläche dafür vorgesehene Die dafür werden. Zonenplan aufzunehmen. wird Flachewird betroffenen Fläche der betroffenen auf der Landwirtschaftszone auf Die Landwirtschaftszone aufzunehmen. Die Zonenplan daher von angewiesen, wird angewiesen, Gemeinde wird die Gemeinde und die ausgenommen, und Genehmigung ausgenommen, der Genehmigung von der daher die Fläche zuzuweisen. Forstwirtschaftszone zuzuweisen. der Forstwirtschaftszone Fläche der die

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Im Im übrigen übrigen können können die die Zonenpläne Zonenpläne mit mit Gestaltungselementen Gestaltungselementen 1:2'000 1:2’000 genehmigt genehmigt werden. werden. D. Zonenplan 1:10'000 1:10’000

1. 1. Wintersportzone

Im Gebiet Alp Im Gebiet Alp Naul/Alpetta/Grenerberg Naul/AIpetta/Grenerberg hat hat die die Gemeinde Gemeinde im im Hinblick Hinblick auf aufeine eine ErErweiterung des Skigebietes Obersaxen/Mundaun/Lugnez ObersaxenlMundaunlLugnez eine neue Wintersportzone ne ausgeschieden. ausgeschieden. Gemäss Gemäss Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss Nr. Nr. 105 105 vom vom 18. 18. Januar Januar 1994 1994 betreffend regionaler betreffend regionaler Richtplan Richtplan Surselva Surselva kann kann das das Skigebiet Skigebiet Obersaxen/Mundaun/ ObersaxenlMundaun/ Lugnez in der bevorstehenden bevorstehenden Planungsperiode Planungsperiode nur nur entweder entweder im im Raum Raum Alp Alp Naul/ Naull Alpetta oder oder im im Raum Raum Vignogn/Alp VignognlAlp Sezner Sezner erweitert erweitert werden. werden. Vor Vor dem dem Hintergrund Hintergrund dieses erst dieses erst nach nach dem dem Ortsplanungsbeschluss OrtSplanungsbesctss der der Gemeinde Gemeinde ergangenen ergangenen GrundGrundsatzentscheides drängt der hinsichtlichder Genehmigungsverfahren hinsichtlich das Genehmigungsverfahren auf, das sich auf, es sich drängt es satzentscheides Vermeineuen Wintersportzone zwecks VermeiNaullAIpetta/Grenerberg zwecks Alp Naul/Alpetta/Grenerberg Raume Alp im Raume Wintersportzone im neuen dung von Präjudizien Präjudizien einstweilen einstweilen zu zu sistieren. sistieren. dung von

Waldrand Im Gebiet Gebiet Steckwald oberen Waldrand am oberen unmittelbar am WinterSportzone unmittelbar die Wintersportzone endet die Steckwald endet lm und 100 m m tiefer, tiefer, ausserhalb ausserhalb des des Waldes, Waldes, wieder wieder fortgesetzt. fortgesetzt. Eine Einesolche solcheSiSiund wird wird 100 Waldareal. vonWaldareal. tuation provoziert Beanspruchungvon forstrechtswidrige Beanspruchung eine forstrechtswidrige geradezu eine provoziert geradezu tuation Die Die Wintersportzone Wintersportzone im im Gebiet Gebiet Steckwald Steckwald wird wird daher daher von von der derGenehmigung Genehmigungzuzurückgestellt, bis rückgestellt, bis eine eine forstrechtliche forstrechtliche Regelung Regelung für für die die Beanspruchung Beanspruchung des des Waldes Waldes als Skiabfahrtspiste Skiabfahrtspiste vorliegt. vorliegt. als 2. Naturschutzzone

Mit Mit den den in in den den Gebieten Gebieten Rossbodensee Rossbodensee und und Riederen/Bannwald Riederen/Bannwald ausgeschiedenen ausgeschiedenen drei Naturschutzzonen drei Naturschutzzonen hat hat die die Gemeinde Gemeinde den den naturschützerischen naturschützerischen Anliegen Anliegen nur nur ungenügend Rechnung Rechnung getragen. getragen. Das Das gilt gilt insbesondere insbesondere mit mit Bezug Bezug auf aufdie diefolgenfolgenden Flachmoore von von nationaler nationaler Bedeutung: Bedeutung: den Flachmoore

Nr. 1066 1066 Alp AlpNova Nova -- Nr. -- Nr. Nr.1071 Wallengaden 1071 Wallengaden

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Nr. 1077 1077 Tschafanna Tschafanna - Nr.

Kartitscha - Nr. östlichKartitscha 1081 östlich Nr.1081

Wuost 1083 Wuost - Nr.1083

Die Gemeinde wird angewiesen, Die Gemeinde wird angewiesen, diese diese Flachmoore Flachmoore von von nationaler nationaler Bedeutung Bedeutung im im Rahmen der Rahmen der ohnehin ohnehin noch noch vorzunehmenden vorzunehmenden Überarbeitung Überarbeitung der der Ortsplanung Ortsplanung der der zuzuweisen. Naturschutzzone Naturschutzzone zuzuweisen. Nebst den Nebst den erwähnten erwähnten Flachmooren Flachmooren von von nationaler nationaler Bedeutung Bedeutung befinden befinden sich sich auf auf Gemeindegebiet Gemeindegebiet noch noch zahlreiche zahlreiche Flachmoore Flachmoore von von regionaler regionaler (= (= kantonaler) kantonaler)BedeuBedeutung, nämlich Nr. Nr. 1041 1041 Ried Ried (nördl. (nördl. Egga, Egga, noch noch vorhandene vorhandene Reste), Reste), Nr. Nr. 1061 1061 Alp Alp Naul, Nr. 1064 1064 Alp Prada, Prada, Nr. Nr. 1066 1066 nördl. nördl. Riederen, Riederen, Nr. Nr. 1067 1067 Gschwend, Gschwend, Nr. Nr. 1070 1070 Imschlacht, Garveras, Alp Garveras, 1075 Alp Nr. 1075 Nova, Nr. Alp Nova, 1073 Alp Nr. 1073 Stein, Nr. Alp Stein, nordöstl. Alp 1072 nordöstl. Nr. 1072 Imschlacht, Nr. Nr. 1080 Nr. 1080 Stavonas‚ Nr. Alp Stavonas, 1079 Alp Nr. 1079 1078 Tschafanna, Nr. Nr. 1078 Nr. 1076 Alp Garveras, Nr. Plämbort, Nr. Inneralp 1700 Inneralp Nr. 1700 Nova, Nr. Alp Nova, 1098 Alp Nr. 1098 Naul, Nr. Alp Naul, 1097 Alp Nr. 1097 Crest, Nr. 1082 Crest, Nr. 1082 Plämbort, (Grienena), Hütte) (obereHütte) Vorderalp(obere 1702 Vorderalp Nr. 1702 Davon), Nr. (Titschal Davon), Vorderalp (Titschal 1071 Vorderalp Nr. 1071 (Grienena), Nr. und Art. undArt. RPGund lit. ddRPG Abs. 11 lit. 17 Abs.

Art. 17

von Art. Anwendung von In Anwendung (Zavragia). In Criedi (Zavragia). 1703 Criedi Nr. 1703 und Nr. 29 Abs. Ortsplanächsten Ortsplader nächsten Rahmen der im Rahmen ersucht, im Gemeinde ersucht, die Gemeinde wird die KRG wird lit. bb KRG Abs. 11 lit. 29 nungsrevision den NaturschutzzurNaturschutzFlachmoore zur dieser Flachmoore Zuweisung dieser die Zuweisung auf die Verzicht auf den Verzicht nungsrevision zone zu überprüfen. überprüfen. Landschaftsschutzzone 3. Landschaftsschiizzo Die Meierhof1:2’000 MeierhofZonenplan 1:2'000 dem Zonenplan aus dem Landschaftsschutzzone aus der Landschaftsschutzzone Fortsetzung der Die Fortsetzung erSt. wirderGemeindewird Die Gemeinde 1:10’000. Die Zonenplan 1:10'000. im Zonenplan fehlt im (Schlettertobel) fehlt Joseph (Schlettertobel) St. Joseph ergänzen. zu ergänzen. sucht, die Gebiet zu fraglichen Gebiet im fraglichen Landschaftsschutzzone im die Landschaftsschutzzone sucht, 4. Grundwasser- und Quellschutzzone

auch Die 1:10’000auch Zonenplan 1:10'000 dem Zonenplan auf dem sind auf Quellschutzzonen sind und Quellschutzzonen Grundwasser- und Die Grundwasserwiederletzterenwiederhaben. InInletzteren dort Gültigkeithaben. 1:2’000 Gültigkeit Zonenpläne 1:2'000 die Zonenpläne wo die eingetragen, wo dort eingetragen, haben Damit haben entspricht. Damit Mangel entspricht. um sind formellen Mangel einem formellen was einem enthalten, was nicht enthalten, sie nicht sind sie um nämlich die 122’000 Pläne 1:2'000 der Pläne Bereiche der im Bereiche Quellschutzzonen im und Quellschutzzonen Grundwasser- und die Grundwassernämlich Versind ininVerQuellschutzzonen sind und Quellschutzzonen Grundwasser- und Die GrundwasserCharakter. Die nur informativen Charakter. Schutzbindung gewässerschutzrechtlichen Schutzder gewässerschutzrechtlichen Erlass der zum Erlass Bestrebungen zum den Bestrebungen mit den bindung mit zonenausscheidung im Zonenden Zonenin den Baugesetzes in des Baugesetzes Abs. 22 des 56 Abs.

Art. 56

von Art. Sinne von im Sinne plänen nachzutragen. 122’000 nachzutragen. plänen 1:2'000

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13 13

In Art.

Art. 56 Abs. 2 des Baugesetzes

Baugesetzes ist ist vorgesehen, dass dass der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand für für

jede Grundwasserfassung jede Grundwasserfassung und und nach nach Bedarf Bedarf auch auch bei bei Quellfassungen Quellfassungen sowie sowiebei beiMiMineralquellen neralquellen einen einen besonderen besonderen Schutzzonenplan Schutzzonenplan mit mit den den Zonen Zonen S1, S1, S2 S2 und undS3 83 sowie sowie mit mit zugehörigem zugehörigem Reglement Reglement gemäss gemäss Spezialgesetzgebung Spezialgesetzgebung (Gewässer(Gewässerschutzgesetzgebung) schutzgesetzgebung) erlässt. erlässt. Diese Diese vorbehaltene vorbehaltene Spezialschutzzonenplanung Spezialschutzzonenplanung kann -- etwa kann etwa in in den den Fassungsbereichen Fassungsbereichen -- Bauverbotskonsequenzen Bauverbotskonsequenzen haben. haben. Davon Davon könnten Teile könnten Teile der der in in der der Fraktion Fraktion Miraniga Miraniga ausgeschiedenen ausgeschiedenen Bauzonen Bauzonenbetroffen betroffen sein, sein, liegt liegt doch doch diese diese Fraktion Fraktion vollumfänglich vollumfänglich im im Beizugsbereich Beizugsbereich der derzonenplanmäzonenplanmässigen Grundwasserssigen Grundwasser- und und Quellschutzzone. Quellschutzzone. Die Die Genehmigung Genehmigung der der Bauzonen Bauzonen von von Miraniga Miraniga ist ist demzufolge demzufolge mit mit dem dem Hinweis Hinweis zu zu verbinden, verbinden, dass dass Teile Teile davon davon gestützt gestützt auf auf die die in in Art.

Art. 56

56 Abs. Abs. 22 Baugesetz Baugesetz vorgesehene vorgesehene detaillierte detaillierte Schutzplanung SchutIanungu.U. u.U.mit mit einem Bauverbot belegt belegt werden könnten. könnten. Aus Gründen Gründen der der Rechtssicherheit Rechtssicherheit und und vor dem vor dem Hintergrund Hintergrund des des in in Art.

Art. 56

56 Abs. Abs. 33 Satz Satz 22 stipulierten stipulierten vorläufigen vorläufigenBauverboBauverbo— tes wird der Gemeinde Gemeinde dringend dringend empfohlen, empfohlen, die die vorgesehene vorgesehene detaillierte detaillierteSchutzSchutz— erstellen. planung umgehend zu erstellen. umgehend zu pIanung 5. Empfindlichkeitsstufen tufen (ES) (ES) In den den Zonenplänen Zonenplänen 1:2'000 ESIIIIII dieES Landwirtschaftszone die der Landwirtschaftszone richtigerweise der ist richtigerweise 1:2’000 ist In

zugewiesen worden. unterlassen Zuordnung unterlassen solche Zuordnung eine solche ist eine 1:10’000 ist Zonenplan 1:10'000 Im Zonenplan worden. Im zugewiesen Zonenplan imZonenplan dieim fürdie dass für festgehalten, dass wird festgehalten, Klarstellung wird einer Klarstellung Im Sinne einer worden. Im 1:10'000 gilt. III gilt. ES III die ES ebenfalls die Landwirtschaftszone ebenfalls ausgeschiedene Landwirtschaftszone 1:10'000 ausgeschiedene Kulturobjeme und Kulturobiekte Natur- und 6. Geschützte Geschützte Natur-

Die Bezeichnung innerhalb 1:10’000 innerhalb Zonenplan 1:10'000 im Zonenplan Kulturobjekten im und Kulturobjekten Natur— und von NaturBezeichnung von Die Rechtssicherv aus Rechtssicherdes Ausschnittes, wo die istaus haben, ist Gültigkeit haben, 1:2’000 Gültigkeit Pläne 1:2'000 die Pläne im dass im kann, dass werden kann, ausgegangen werden heitsgründen problematisch, davon ausgegangen nicht davon da nicht problematisch, da heitsgründen Bedarfsfall immer diesen aus diesen wird aus Gemeinde wird Die Gemeinde werden. Die konsultiert werden. Pläne konsultiert beide Pläne immer beide Bedarfsfall Gründen ersucht, übernehmen. zu übernehmen. 122'000 zu Zonenpläne 1:2'000 die Zonenpläne in die Objekte in die Objekte ersucht, die Gründen Gemäss Angaben Angaben des Obersaxen-Morin Obersaxen-Morsich in befindet sich Dienstes befindet Archäologischen Dienstes des Archäologischen Gemäss genstein (LK genstein (LK Blatt Blatt 1214, 1214, ca. ca. 728.210/178.330, 7282101176330, ca. ca. 1'560 1’560 m.ü.M.) m.ü.M.) ein einSchalenstein/ Schalensteinl Megalithzentrum. Megalithzentrum. Das Das Objekt Objekt ist ist im im PlanungsPlanungs— und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht auf aufS. S. 21 21 ererwähnt, jedoch jedoch im wähnt, im Zonenplan Zonenplan 1:10'000 1:10‘000 nicht nicht eingetragen. eingetragen. Der Der Gemeinde Gemeindewird wirdempemp— fohlen, diese fohlen, diese Stätte Stätte bei bei nächster nächster Gelegenheit Gelegenheit ebenfalls ebenfalls in in den den Zonenplan Zonenplan als als "ge"geschütztes Kulturobjekt" schütztes Kulturobjekt" aufzunehmen. aufzunehmen.

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7. Archäologiezone Schutzzone Archäqlggische Schutzzone und Archäologische Archäologiezone und 7. In Obersaxen-Brand Obersaxen—Brand und unterhalb Obersaxen-Affeier, Obersaxen-Affeier, auf auf der der markanten markanten HügelHügel-

kuppe, könnte sich kuppe, könnte sich nach nach Angaben Angaben des des Archäologischen Archäologischen Dienstes Dienstes jeweils jeweils ein einururoder frühgeschichtlicher Siedlungsplatz oder frühgeschichtlicher Siedlungsplatz befunden befunden haben. haben. Im Im Bereich Bereich der derKoordinaKoordina— ten 728.200-270 728200-270!/ 180.000-120 ten 180.000-120 und und 729.000-100 729.000-100 l/ 180.450-550 180.450-550 sollte sollte daher daher zuzusätzlich sätzlich zu zu dem dem (im (im Falle Falle von von Brand Brand leicht leicht anders anders plazierten) plazierten) Kulturobjekt Kulturobjekteine eineArAr— ausgeschieden werden, chäologiezone ausgeschieden werden, unter unter gleichzeitiger gleichzeitiger Ergänzung Ergänzungdes desBaugeBauge— Bestimmung gemäss Art. setzes mit einer Bestimmung

Art. 78 des Musterbaugesetzes für Bündner

Bündner Gemeinden (Archäologiezone). Gemeinden (Archäologiezone). Die Die Bestimmung Bestimmung sieht sieht vor, vor, den den Archäologischen Archäologischen Dienst Dienst vor vor einem einem Eingriff Eingriff ins ins Gelände Gelände über über die die vorgesehene vorgesehene Tätigkeit Tätigkeitzu zuinformieinformie— ren. ren. Die Die Flur Flur Heidenberg Heidenberg (LK (LK Blatt Blatt 1213, 1213, ca. ca. 724.030-130 724.030-130 /l 179.130-200) 179.130-200) wurde wurdeals alsgege— schütztes Kulturobjekt schütztes Kulturobjekt in in den den Zonenplan Zonenplan eingetragen. eingetragen. Dabei Dabei handelt handeltes essich sichum umeieinoch nurnoch Geländenur im Gelände Da im Mauerresten. Da spärlichen Mauerresten. mit spärlichen Burganlage mit ne mittelalterliche Burganlage wenig zu erkennen erkennen ist, ist, wird wird der der Gemeinde Gemeinde empfohlen, empfohlen, die die Burg Burg und undden den UmgeUmgearchäologischen einerarchäologischen mit einer Gelegenheit mit nächster Gelegenheit bei nächster Burganlage bei bungsbereich der Burganlage

ei— miteiBaugesetzesmit des Baugesetzes Ergänzung des gleichzeitiger Ergänzung unter gleichzeitiger Schutzzone zu überlagern, unter

ner Bestimmung gemäss gemäss Art.

Art. 79 79 des

des Musterbaugesetzes Musterbaugesetzes für Bündner Gemeinden Gemeinden ner Bestimmung für Bündner die weiterhin die gestattet weiterhin Bestimmung gestattet Die Bestimmung ergänzen. Die zu ergänzen. Schutzzone) zu (Archäologische Schutzzone) (Archäologische mit nurmit Geländeeingriffenur dass Geländeeingriffe landvor, dass sieht vor, und sieht Nutzung und forstwirtschaftliche Nutzung und forstwirtschaftliche Iand- und können. werden können. vorgenommen werden Dienstes vorgenommen ArchäoIOgischen Dienstes des Archäologischen Bewilligung des einer Bewilligung

werden. genehmigtwerden. 1:10’000genehmigt Im übrigen übrigen kann Zonenplan 1:10'000 der Zonenplan kann der Im E. E.

Joseph Meierhof-St. Joseph lnnertol:_>_el. Meierhof-St. 1:2’000Innertobel, Verkehr1:2'000 ErschliessungspläneVerkehr Generelle Generelle Erschliessungspläne und Valata-Miraniga und Valata-Miraniqa nichts stehtnichts 1:2’000steht Verkehr 1:2'000 Erschliessungspläne Verkehr Generellen Erschliessungspläne der Generellen Genehmigung der Der Genehmigung Der entgegen. bleiben alle alle diejenigen diejenigen Festlegungen, Festlegungen, die die im im Zusammenhange Zusammenhänge entgegen. Vorbehalten Vorbehalten bleiben mit stehen, welche welche gemäss gemäss Abschnitt Abschnitt CC hievor hievorvon vonder derGenehGenehmit Wohnbauzonenteilen Wohnbauzonenteilen stehen, migung ausgenommen ausgenommen wurden. wurden. migung

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Eine Eine spezielle spezielle Bemerkung Bemerkung drängt drängt sich sich noch noch zum zum Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan Valata-Miraniga auf. Valata-Miraniga auf. In In diesem diesem wurde wurde nicht nicht berücksichtigt, berücksichtigt, dass dass im im Bereiche BereicheEgga Egga gemäss Auflageprojekt gemäss Auflageprojekt 1993 1993 eine eine Verlegung Verlegung der der Kantonsstrasse Kantonsstrasse nach nach Norden Norden vorgevorge— sehen ist, die die gemäss gemäss heutigem heutigem Planungsstand Planungsstand verwirklicht verwirklicht werden werden dürfte. dürfte. Der DerAusAus-

bau der GeDieGevorgesehen. Die Jahren vorgesehen. nächsten Jahren den nächsten in den ist in Valata—Meierhof ist Strecke Valata-Meierhof der Strecke bau meinde ist anzuweisen, anzuweisen, diesen diesen Umstand Umstand nach nach Rücksprache Rücksprache mit mit dem dem Tiefbauamt Tiefbauamt im im Rahmen Rahmen der der vorzunehmenden vorzunehmenden Ortsplanungsanpassungen Ortsplanungsanpassungen mitzuberücksichtigen. mitzuberücksichtigen. F. MeierhofInnertobell Meierhof1:2’000 Innertobel, Versorgung 1:2'000 Erschliessungsgläne Versorgung Generelle Erschliessungspläne

Valatiraniga und Valata-Miranicia St. Joseph JoseLh und St.

beinhalten Josephbeinhalten Die Meierhof-St. Joseph und Meierhof-St. Innertobel und Erschliessungspläne Innertobel Generellen Erschliessungspläne Die Generellen Fraktioeinzelnen Fraktioder einzelnen Abwasserlösungen der noch verschiedenen Abwasserlösungen mit verschiedenen Konzept mit alte Konzept das alte noch das nen. Inzwischen abwassertechnieinen abwassertechnifür einen Grundsatzentscheid für der Grundsatzentscheid jedoch der wurde jedoch Inzwischen wurde nen. GenerelDieGenerelgefällt. Die schen Zusammenschluss Martin gefällt. St. Martin bis St. Meierhof bis Fraktionen Meierhof der Fraktionen Zusammenschluss der schen anzupassen. Gegebenheiten anzupassen. neuen Gegebenheiten diese neuen an diese sind an len Erschliessungspläne sind len Erschliessungspläne

geneh1:2’000genehVersorgung 1:2'000 Im übrigen übrigen können Erschliessungspläne Versorgung Generellen Erschliessungspläne die Generellen können die Im mit Zusammenhangemit direktem Zusammenhange in direktem migt werden. Vorbehalten bleiben die in Festlegungen, die bleiben Festlegungen, stehen. Wohnbauzonenteilen stehen. genehmigten Wohnbauzonenteilen nicht genehmigten nicht

G. G. 1:10’000 Erschliessungsplan 1:10'000 Genereller Genereller Erschliessungsplan

Kiesgrube Boden --Kiesgrube Lorisch Boden Falmenboden, Lorisch Brücke -- Falmenboden, Die Lumbreiner Brücke Wirtschaftswege Lumbreiner Die Wirtschaftswege Die 1:10’000.Die Erschliessungsplan1:10'000. Generellen Erschliessungsplan im Generellen fehlen im Pifal Axensteinerwald fehlen im Axensteinerwald und im Pifal und erzu erdiesbezüglich zu Gelegenheit diesbezüglich Gemeinde wird wird aufgefordert, nächster Gelegenheit bei nächster Plan bei den Plan aufgefordert, den Gemeinde

gänzen.

werden. genehmigtwerden. ansonsten genehmigt kann ansonsten 1:10’000 kann Erschliessungsplan 1:10'000 Generelle Erschliessungsplan Der Der Generelle

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16 16

Gestützt auf Art. 37 37 Abs. 33 und und Art.

Art. 37a 37a KRG

KRG

1. 1.

beschliesst dieRegierung: beschliesst die Regierung: Das Baugesetz 24. September wird mit folgenden Vorbehalten Vorbehalten und Das Baugesetz vom vom 24. September 1993 1993 wird mit folgenden und AnAnweisungen genehmigt: genehmigt: weisungen

Gemeinde wird wird angewiesen, angewiesen, das a) Die Gemeinde das Baugesetz Baugesetz mit mit Bestimmungen Bestimmungen über über a) Die schützens- und und erhaltenswerte erhaltenswerte Bauten Bauten zu zu ergänzen. ergänzen. schützens-

b)

Art. 23

23 Abs. Abs. 11 Satz Satz 11 betreffend betreffend Waldabstand Waldabstand wird wird von von der der Genehmigung Genehmigung b) Art. ausgenommen ausgenommen und und an an die die Gemeinde Gemeinde zur zur Überarbeitung Überarbeitung zurückgewiesen. zurückgewiesen.

c) c)

Die im Zonenschema (Art. 61) enthaltenen Die im Zonenschema (Art. 61) enthaltenen Emissionsgrade Emissionsgrade (EG) (EG) und und EmpEmpfindlichkeitsstufen (ES) findlichkeitsstufen (ES) für für die die Hotelzone Hotelzone und und die die Zone Zone für füröffentliche öffentlicheBauten Bauten und Anlagen (ZöBA) (ZÖBA) werden von der Genehmigung ausgenommen und und zur zur zurückgewiesen. Gemeinde zurückgewiesen. die Gemeinde an die Überarbeitung Überarbeitung an

2. DieZonenpläne Zonenpläne(mit (mitGestaltungselementen) Gestaltungselementen)1:2'000 1:2’000Innertobel, lnnertobeLMeierhof-St. Meierhof-St. JoJo2. Die

Valata-vMiraniga vom vom 24. 24. September September 1993 1993 werden mit mit folgenden folgenden VorbeVorbeseph und Valata-Miraniga halten genehmigt:

a)

Zonenplanen in den jeweiligen Zonenplänen a) Die in den Erwägungen bezeichneten und in Bauzonenteile durch das Amt für Raumplanung speziell gekennzeichneten Bauzonenteile (total ca. ca. 18 18 ha) ha) werden werden von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommen und und an an die die (total Gemeinde Überarbeitung, d.h. d.h. zur zur Vornahme Vornahme von von Bauzonenreduktionen Bauzonenreduktionen Gemeinde zur zur Überarbeitung, zurückgewiesen. ha. zurückgewiesen. mindestens 66 ha, von mindestens Umfange von im im Umfange

Die von der Genehmigung Genehmigung ausgenommenen ausgenommenen resp. resp. zurückgewiesenen zurückgewiesenen BauzoBauzoDie von der nenteile von von rund rund 18 18 ha ha unterliegen unterliegen insgesamt insgesamt einer neuen Planungspflicht Planungspflicht nenteile einer neuen insgesamt Zwischenzeitinsgesamt der Zwischenzeit in der gelten in sie gelten und sie KRG), und 37 KRG),

Art. 37

nach Art. (Verfahren (Verfahren nach

als Nichtbauzone Nichtbauzone (Art. (Art. 36 36 Abs. Abs. 33 RPG). RPG). als

Genehmigung der der Parkierungszone Parkierungszone Meierhof Meierhof auf auf den den Parzellen Parzellen Nr. Nr. 521 521 b) Die Die Genehmigung b)

und 522 522 wird wird im im Hinblick Hinblick auf auf die die Erarbeitung Erarbeitung des des Bauprojektes Bauprojektes für für neue neueParkParkund plätze auf die entsprechende entsprechende Baugesuchseinreichung Baugesuchseinreichung mit mit plätze bzw. im Hinblick auf folgenden Auflagen Auflagen verbunden: verbunden: folgenden

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•

17 17

aa) Zur aa) Zur Prüfung Prüfung der der genauen genauen Anzahl Anzahl zusätzlicher zusätzlicher Parkplätze Parkplätze im im Sinne Sinnevon vonArt. Art. 7 Ziffer 7 Ziffer 6 6 des des Konzessionsentscheides Konzessionsentscheides des des EVED EVED vom vom 22. 22. Juli Juli 1993 1993 hat hat das Baugesuch das Baugesuch Angaben Angaben über über die die Ausgestaltung, Ausgestaltung, Organisation Organisation und und WirkWirksamkeit der zu treffenden flankierenden samkeit der zu treffenden flankierenden Massnahmen Massnahmen (Ausbau (Ausbau SportbusSportbusbetrieb; Parkleitsystem enthalten. zu enthalten. etc.) zu Parkleitsystem etc.) betrieb; bb) bb) Die Die Gemeinde Gemeinde hat hat das das Baugesuch Baugesuch für für die die Parkplätze Parkplätze vorgängig vorgängig der derBauBaubewilligungserteilung dem bewilligungserteilung dem Departement Departement des des Innern Innern und und der der VolkswirtVolkswirtschaft schaft zur zur Beurteilung Beurteilung zuzustellen. zuzustellen. cc) cc) Auf Auf die die Errichtung Errichtung von von Hochbauten Hochbauten ist istininAbweichung Abweichungvon vonArt.

Art. 55

55Abs. Abs.22 verzichten. zu verzichten. des Baugesetzes Baugesetzes zu des dd) aus Unterlageaus einerUnterlage zugunsten einer ist zugunsten Parkplätze ist der Parkplätze Asphaltierung der einer Asphaltierung Von einer dd) Von Schotterrassen oder abzusehen. Rasengittern abzusehen. oder Rasengittern Schotterrassen ee) vorzusehen. Böschungenvorzusehen. natürlicheBöschungen sind natürliche Stützmauern sind allfälliger Stützmauern Anstelle allfälliger ee) Anstelle c)

Die der von der wird von Mira wird Ersatzaufforstung Mira der Ersatzaufforstung Gebiet der im Gebiet Landwirtschaftszone im Die Landwirtschaftszone d.h. Genehmigung ausgenommen die Gemeinde Überarbeitung, d.h. zur Überarbeitung, Gemeinde zur an die und an ausgenommen und Genehmigung zur zurückForstwirtschaftszone, zurückzur Forstwirtschaftszone, Fläche zur entsprechenden Fläche der entsprechenden Zuweisung der zur Zuweisung gewiesen.

Die Landwirtschaftszone ausGenehmigung ausder Genehmigung von der wird von d) Tieltobei wird Gebiet Tieltobel im Gebiet Landwirtschaftszone im d) Die genommen und an der Zuweisung der zur Zuweisung d.h. zur Überarbeitung, d.h. zur Überarbeitung, Gemeinde zur die Gemeinde an die genommen und entsprechenden Fläche entsprechenden Fläche zur zur Forstwirtschaftszone, Forstwirtschaftszone, zurückgewiesen. zurückgewiesen.

Erwägungen derErwägungen Sinneder im Sinne 3. Der wirdim 1993wird September1993 24.September vom24. 1:10’000vom Zonenplan1:10'000 DerZonenplan genehmigt: Anweisungen genehmigt: und Anweisungen und mit folgenden Vorbehalten Vorbehalten und mit folgenden und GeimGea) Das Wintersportzoneim neuenWintersportzone derneuen hinsichtlichder Genehmigungsverfahrenhinsichtlich DasGenehmigungsverfahren 3)

im biet Alp Alp Naul/Alpetta/Grenerberg Wintersportzoneim derWintersportzone hinsichtlich der sowie hinsichtlich NauIlAIpetta/Grenerberg sowie biet sistiert. Gebiet Erwägungensistiert. der Erwägungen Sinne der im Sinne wird im Steckwald wird Gebiet Steckwald

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18 18

b) b) Die Die Gemeinde wird im Gemeinde wird im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen angewiesen, angewiesen, für für die die Flachmoore Flachmoore von nationaler Bedeutung Bedeutung Naturschutzzonen Naturschutzzonen auszuscheiden auszuscheiden und und dasselbe dasselbe mit mit Bezug auf die Flachmoore von regionaler Bedeutung Bedeutung zu prüfen. prüfen.

c)

Die Landschaftsschutzzone im Gebiet Schlettertobel ist ist im im Sinne Sinne der der ErwäErvvä-

gungen (Übergang gungen (Übergang Zonenplan Zonenplan 1:2'000 1:2’000 zum zum Zonenplan Zonenplan 1:10'000) 1:10’000) zu zu ergänzen. ergänzen.

d) Die Gemeinde wird d) angewiesen, die die GrundwasserGrundwasser— und und Quellschutzzonen Quellschutzzonen Die Gemeinde wird angewiesen, (auch) in in die die Zonenpläne Zonenpläne 1:2'000 1:2’000einzutragen. einzutragen. (auch)

e) Die Genehmigung der der GrundwasserGrundwasser- und und Quellschutzzonen Quellschutzzonen wird e) Die Genehmigung wird mit mit dem dem Hinweis verbunden, verbunden, dass Teile davon davon gestützt gestützt auf die die in in Art.

Art. 56

56 Abs. Abs. 22 BauBaugesetz vorgesehene Schutzzonenplanung Schutzzonenplanung u.U. gesetz vorgesehene u.U. mit mit einem einem Bauverbot Bauverbot belegt belegt werden könnten. werden könnten. Der Der Gemeinde Gemeinde wird wird dringend dringend empfohlen, empfohlen, die die SchutzzonenSchutzzonen— durchzuführen. umgehend durchzuführen. planung umgehend planung 4.

JoMeierhof-St.JoInnertobel, Meierhof-St. 1:2’000 Innertobel, Verkehr 1:2'000 Die Generellen Erschliessungspläne Verkehr Generellen Erschliessungspläne Die seph und Valata-Miraniga vom der vorbehaltlich der 1993 werden vorbehältlich September 1993 24. September vom 24. mit und mit Bauzonenteilen und genehmigten Bauzonenteilen nicht genehmigten mit nicht Zusammenhange mit im Zusammenhange Festlegungen Festlegungen im betreffend Kantonsstrassenverlegung Kantonsstrassenverlegung Egga Egga genehmigt. genehmigt. der Anweisung betreffend

Meierhof—St. Innertobel, Meierhof-St. 1:2’000 Innertobel, Versorgung 1:2'000 Erschliessungspläne Versorgung Generellen Erschliessungspläne Die Generellen 5. Die der vorbehaltlich der werden vorbehältlich 1993 werden September 1993 24. September Joseph und vom 24. Valata-Miraniga vom und Valata-Miraniga Joseph mit und mit Bauzonenteilen und im Zusammenhange mit nicht genehmigten Bauzonenteilen Festlegungen im genehmigt. Abwasserplanunggenehmigt. betreffend Abwasserplanung Anweisung betreffend der Anweisung der 6.

der mitder wird mit 1993 wird September 1993 24. September vom 24. 1:10’000 vom Erschliessungsplan 1:10'000 Der Generelle Generelle Erschliessungsplan Der genehmigt. Wirtschaftswege genehmigt. betreffend Wirtschaftswege Anweisung betreffend

7.

behandelt. Regierungsbeschlüssen behandelt. separaten Regierungsbeschlüssen in separaten werden in Beschwerden werden Die Die Beschwerden

notBeschlusses notdieses Beschlusses aufgrund dieses die aufgrund beauftragt, die Raumplanung wird 8. Das Das Amt Amt für für Raumplanung wird beauftragt, wendigen Kennzeichnungen in in den den Plänen Plänen und und im im Baugesetz Baugesetz vorzunehmen. vorzunehmen. wendigen Kennzeichnungen

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Soweit für für die notArtnotirgendwelcherArt Bewilligungen irgendwelcher Planung Bewilligungen der Planung Verwirklichung der die Verwirklichung 9. Soweit 9. oder Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder der Bewilligungsentscheid bleibt der wendig sind, bleibt Amtsstelle Amtssteile vorbehalten.

weden weund den Datum und 10. Der Gemeindevorstand von Obersaxen wird angewiesen, das Datum 10.

sentlichen Inhalt bekanntzugeben. Form bekanntzugeben. geeigneter Form in geeigneter Beschlusses in dieses Beschlusses Inhalt dieses sentlichen

Es werden werden für erhoben. Kostenerhoben. keine Kosten Genehmigungsverfahren keine das Genehmigungsverfahren für das 11. Es 11.

Ü

4'

12. Mitteilung an 12. an

Namens der der Regierung Regierung Namens Der Präsident:

/W.

M L Bärtsch Bärtsch L.

Der Kanzleidirektor:

Dr. Riesen Dr. Riesen