Quartierplan Unteres Böschengut 1. Änderung
Procedura da plan da quartier · Chur
Document
- Numer
- 05.GDE498
- Gener
- Procedura da plan da quartier
- Vischnanca
- Chur
- Chantun
- Graubünden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- En vigur dapi
- 08-08-2005
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Graubünden
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Chur mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
3901_B_QP_Unteres_Böschengut_SRB_Ä1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
Ra Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates
Sitzung vom 8. August 2005 (SRB 498)
Quartierplan „Unteres Böschengut‘“, erste Änderung (Erweiterung Perimeter), Genehmigung
Der Perimeter des Quartierplans „Unteres Böschengut" soll erweitert werden, damit zusätzlich zu den sieben bereits gebauten Einfamilienhäusern zwei weitere erstellt werden können.
Die Quartierplanänderung lag ab dem 22. April 2005 während 30 Tagen öffentlich auf. Innert dieser Frist ist eine Einsprache bezüglich des Waldabstandes eingegangen. Die Einsprache wird in einem separaten Entscheid beurteilt.
Gemäss Vernehmlassung der Forstorgane handelt es sich beim nördlich angrenzenden Wald um Niederwald. Es sind somit 5 m Waldabstand einzuhalten. Um diese Vorgabe einhalten zu können, ist das Baufenster „Erweiterungsbau offen Garten“ beim Haus A, Grundstück Nr. 11'150, von 4.5 m auf 4.0 m zu reduzieren. Die Baukommission beantragt die Genehmigung der Quartierplanänderung unter Berücksichtigung des Antrages der Forstorgane.
Beschluss
Ganzen Text zeigen
1. Die erste Änderung am Quartierplan „Unteres Böschengut“ wird genehmigt. Die Einsprache wird in einem separaten Beschluss behandelt und der Entscheid gleichzeitig mit diesem Genehmigungsbeschluss zugestellt.
2. Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung, wobei folgende Pläne das Revisionsdatum 22. Juni 2005 aufweisen: Bestandesplan, Gestaltungsplan, Profilierungsplan und Terrainschnitte. Die Bauprofile sind bis zur Rechtskraft dieses Entscheides stehen zu lassen.
3. Das Baufenster „Erweiterungsbau offen Garten“ beim Haus A, Grundstück Nr. 11150, ist von 4.5 m auf 4.0 m zu reduzieren, damit der 5 m-Abstand vom Niederwald eingehalten werden kann. Die Planunterlagen sind entsprechend anzupassen (siehe Ziff. 2 vorstehend).
4. Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken.
5. Für die Behandlung der Quartierplanänderung wird eine Gebühr von lerhoben (Rechnung abwarten).
6. Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
Ri R Seite 2 von 2
Mitteilung an
Bearth & Deplazes Architekten AG, Wiesentalstrasse 7, 7000 Chur Departement 3
Hochbauamt (2-fach)
Tiefbau- und Vermessungsamt
Grundbuchamt
Forst- und Alpverwaltung
Finanz- und Liegenschaftenverwaltung
Finanzkontrolle
Rechtskonsulent
Namens des Stadtrates
Der Stadtpräsident Der Sfadtschreib
IC. Na
Christian Boner Markus Frauenfelder
Basas legalas
801.100 · KRG · Chantun
801.110 · KRVO · Chantun
801.500 · Chantun
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Chantun
920.100 · KWaG · Chantun
920.110 · KWaV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confederaziun
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confederaziun