Gestaltungsplan Stadtbühlstrasse - Bahnhofstrasse

Plan d'utilisaziun spezial · Gossau (SG)

Document

Numer
2007-8760
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Gossau (SG)
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
26-04-2006
Approvà
17-01-2007
Publitgà
16-05-2006
En vigur dapi
17-01-2007

Karte

3 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Baudepaitement /

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18. Jan. 2007

R tadtrat

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17. Januar 2007

Gemeinde Gossau: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Stadtbühlstrasse - Bahnhofstrasse

•

Gestaltungsplan Stadtbühlstrasse - Bahnhofstrasse

Gemäss dem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Gossau soll das Gebiet zwischen Stadtbühlstrasse, Bahnhofstrasse, Poststrasse und Herisauerstrasse neu strukturiert werden und eine neue, unverwechselbare Identität erhalten. Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der "Neustadt" ist das Areal Butterzentrale gegenüber dem Bahnhof. Die oben erwähnten Erlasse regeln die Neustrukturierung dieses Areals. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. Beide Erlasse sind vorgeprüft worden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1600.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

06-5672 / 75837.41137

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie - BD-RA - ARE-OP - TBA, Hp. Bösch

06-5672 / 75837_41137