Teilzonenplan Schörisfeld - Genehmigung
Plan da zonas · Oberriet (SG)
Document
- Numer
- 2001-2612
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Oberriet (SG)
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 22-02-2001
- Approvà
- 07-08-2001
- En vigur dapi
- 07-08-2001
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
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Text
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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9463 Oberriet
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7. August 2001
VII 26 Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht. >
Teilzonenplan Schörisfeld
Der Erlass wurde nicht vorgeprüft. Er beinhaltet eine Verkleinerung der Zone für öffentliche Bauten (Friedhof) bzw. eine Vergrösserung der Wohnzone W2. Die Prüfung durch das Amt für Gemeinden und das Baudepartement ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Mit der Umzonung des Reservelan des wird die Schicklichkeit der Bestattungen nicht gefährdet. Die Verantwortung für den zu künftigen Bedarf an Bestattungsplätzen liegt allein bei der politischen Gemeinde. Aus dem Be schluss des Gemeinderates vom 22. Jan. 2001 ergibt sich, dass ausreichend Reserven vor handen seien. Somit bestehen auch aus der Sicht des Finanzausgleichs keine Einwendungen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der stv. Leiter des Planungsamtes:
lie. iur. U. Pfister EV.G .G em einde.Textaktuell.doc
Baudepartement Planungsamt Beilagen: > genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung
EV.G .G em einde.Textaktuell.doc
Basas legalas
sGS 672.11 · Chantun
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun