Überbauungsplan Hinterwasen
Plan d'utilisaziun spezial · Oberriet (SG)
Document
- Numer
- 2003-2660
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Oberriet (SG)
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 30-09-2002
- Approvà
- 07-01-2003
- Publitgà
- 02-10-2002
- En vigur dapi
- 07-01-2003
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
7. Januar 2003
Gemeinderat Oberriet Rathaus Staatsstrasse 92 9463 Oberriet
VII 26 Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
Überbauungsplan Hinterwasen
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Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'200.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes:
Beilagen: > Genehmigter Erlass (im Doppel) > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Planungsamt
Oberriet Gen. ÜP Hinterwasen E T 1419
Plan
Legende
Gemeinde Oberriet
BÄÜDSFÄRTEKEW DES KANTOHa SX S ALI FM Reciìisabtoiiting
Festlegungen Umgrenzung Plangebiet Baubereich A Baubereich B Baubereich C Baubereich D
Kanton St. Gallen
Baubereich E Baubereich F
Überbauungsplan Hinterwasen
Baubereich G Baubereich H
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ÌAÀÀA
Erschliessung
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Richtungspunkte
Mst. 1 ; 500 Vom Gemeinderat beschlossen am:
30.September 2002
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeinderatsschreiber:
Baulinie für Haupt- und Nebenbauten
Kirchhofbereich Hofbereich Pfarrhofbereich Freiflächen Verkehrsflächen
02.Oktober! 2002 bis 31.Oktober 2002
Öffentliche Planauflage:
begleitende Bepflanzung
Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am:
Bepflanzung Kirchhof
Mit Ermächtigung Der Leiter des Planungsamtes: Hinweise Gebäude bestehend Strasse / Trottoir bestehend Untergeschoss
Plandatum: SO.September 2002
Bushaltestelle Bestehender, geschützter Baum gem. Schutzverordnung architekt. planer
Einfriedungen
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Wilenstrasse 23 , 9532 Rickenbach b. Wil , Tel 071 929 56 66 , Fax 071 929 56 65
besondere Vorschriften
Überbauungsplan Hinterwasen . Besondere Vorschriften
Besondere Vorschriften A.
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Geltungsbereich
1 Diese Bestimmungen gelten für das im Überbauungsplan umgrenzte Plangebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) und das Baureglement der Gemeinde Oberriet. 2 Alle in der Legende des Überbauungsplanes als Festlegungen bezeichneten Planelemente sowie die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente sowie die „Modellfotos“ sind wegleitend.
Art. 2 Zweck
1 Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer Gesamtanlage mit einem Kirchenneubau. Er regelt die Erschliessung des Plangebietes, legt die wesentlichen Vorschriften bezüglich Gebäudeausdehnungen und Abmessungen fest und schafft die Voraussetzung für eine städtebaulich gute Gestaltung der Überbauung.
B.
Erschliessung und
Art. 3 Erschliessung
Parkierung
1 Die Zulieferung der Untergeschoss räume sowie die Erschliessung der oberirdischen Parkierungsanlage hat über die im Überbauungsplan bezeichneten Stellen zu erfolgen. 2 Zwischen den Richtungspfeilen-ist eine Fusswegverbindung mit einer Breite von mind. 1.50 m sicherzustellen.
Art. 4 Parkierung
’ Im Hofbereich sind oberirdische Parkplätze zur Abdeckung des Spitzenbedarfes und als Kurzparkierungsparkplätze zulässig. 2 Die erforderlichen Parkplätze sind im Baubereich H zu erstellen. Für die gemäss Überbauungsplan zulässige Nutzung sind mindestens 30 Parkplätze zu erstellen. Die Parkplätze im Hofbereich können angerechnet werden. Die Anordnung zusätzlicher Parkplätze sowie weiterer baulicher oder organisatorischer Massnahmen durch die zuständige Behörde aufgrund der tatsächlichen Verkehrssituation, bleibt im Interesse der Verkehrssicherheit Vorbehalten. Die Kosten gehen zu Lasten der Eigentümer der Überbauung.
Überbauungsplan Hinterwasen . Besondere Vorschriften
C.
Überbauung
Art. 5 Baubereiche
1 Für die im Überbauungsplan bezeichneten Baubereiche gelten folgende Bestimmungen:
Dachform
Dachneigung
Max .Gebäudelänge
Max. Gebäudehöhe
Max. Firsthöhe
In Meter
In Meter
A
13.00
16.50*
Steildach
min. 18°
38.00
B
9.50
10.50*
Steildach
min. 18°
33.00
C
4.00
5.00*
Steildach
min. 5°
Gem. Überbauungsplan
D
4.00
-
Flachdach
-
Gem. Überbauungsplan
E
4.00
5.00*
Steildach
min. 5°
Gem. Überbauungsplan
F
-
26.00*
Gem. Modell
Gem. Modell
4.50
G
10.50
15.50*
Steildach
gem.BauR
44.00
Baubereich
in Meter
' Vorbehalten bleiben die Regelungen Art.5 / Abs.6
2 Die Baubereiche A, B und C sind für den Kirchen- und Sakristeibau sowie die Pausenhalle bestimmt. 3 Im Baubereich D und E sind nicht allseitig geschlossene Bauten zulässig, die mindestens einseitig als Arkade ausgebildet sind. 4 Der Baubereich F ist für den Kirchturm bestimmt. Die maximale Grundfläche der Baute im Baubereich F darf 4.50m*4.50m nicht überschreiten. 5 Der Baubereich G kennzeichnet das bestehende Gebäude. 6 Religiöse Symbole wie Kreuze und Statuen, dürfen die maximale Firsthöhe um zusätzliche 4.00 m überragen. 7 Technisch notwendige Bauteile wie Kamine, Ventilationen, Liftaufbauten und dergleichen dürfen die maximal zulässige Firsthöhen um das technisch bedingte Mass überschreiten. Sie sind jedoch möglichst klein zu halten und zusammenzufassen.
Art. 6 Architektonische Gestaltung
1 Entsprechend der Dominanz, die dem Turm und der Kirche zukommen, sind diese architektonisch besonders sorgfältig zu gestalten. 2 Die Farbgebung für alle Bauten im Plangebiet ist bewilligungspflichtig. Dem Gemeinderat ist ein detailliertes Farbkonzept für die ganze Überbauung einzureichen.
Überbauungsplan Hinterwasen . Besondere Vorschriften
D.
Umgebung
Art. 7 Gestaltung
1Für die Umgebungsgestaltung ist mit dem Baugesuch ein Umgebungsplan im Mst. 1:200 einzureichen. Dieser hat Angaben zur Geländemodellierung, zur Rahmenbepflanzung sowie zur Gestaltung der Freiflächen, des Hofbereiches, der Entsorgung und der Velo- und Mofaabstellplätze zu enthalten. 2Terrainveränderungen sind nur als gestalterisches Element zulässig. 3 Die Bodenbedeckung des Kirchhofbereiches hat sich gegenüber der Bodenbedeckung des Hofbereiches klar abzusetzen. Das Trottoir im Bereich des Kirchhofes ist in die Platzgestaltung miteinzubeziehen. Der Zugang zum Kirchhof ist behindertengerecht zu gestalten. 4 Der Hofbereich dient als Spiel-, Aufenthalts- und Begegnungsraum und kann mit unterschiedlichen Oberflächenmaterialien ausgestaltet werden. Im Sinne einer Mehrfachnutzung kann der Hofbereich als zusätzliche Parkierungsmöglichkeit verwendet werden. Möblierungen sind abgestimmt auf die Nutzung zulässig. 5 Der Pfarrhofbereich dient als Aufenthalts- und Begegnungsraum. Möblierungen sind abgestimmt auf die Nutzung zulässig. 6Freiflächen sind zu begrünen. Fusswegverbindungen, Belichtungs- und Belüftungsöffnungen sind zulässig. 7Die Verkehrsfläche ist für Kurzparkierer und die Anlieferung der Untergeschossräume bestimmt. 8 Der Bereich für die „begleitende Bepflanzung“ ist abgestimmt auf die Parkierungsanlage, die geplante Bushaltestelle und den Fussweg zu gestalten. Bei einer späteren Bebauung des Baubereichs H, ist die „begleitende Bepflanzung“ darauf abzustimmen. 9 Im Bereich „Bepflanzung Kirchhof“ sind abgestimmt auf die Kirchhofgestaltung Bepflanzungen mit nieder- und hochstämmigen Bäumen zulässig.
E.
Genehmigung
Art. 8 Inkrafttretung
1Der Überbauungsplan Hinterwasen tritt mit Genehmigung des Baudepartementes in Kraft.
I
Überbauungsplan Hinterwasen . Hinweise . Modellfotos
Hinweise Modellfotos