Überbauungsplan Vadian- / Kesslerstrasse -> Änderung
Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen
Document
- Numer
- 2002-0161
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- St. Gallen
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 08-05-2002
- Approvà
- 28-05-2002
- Publitgà
- 02-04-2002
- En vigur dapi
- 07-06-2002
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Baudepartement / RechteabteMung
2 8 .M a i;6 t3 S ang
2 9. Mai 2002
Stadtrat 9000 St. Gallen
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Bearb. Nr.
VI11 St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Stadträte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -
Änderung Überbauungsplan 1:500 Vadian /Kesslerstrasse vom 29.09.2000
Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement:
1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes
U. Strauss
G-St. Gallen G-ÜP Vadian-Kesslerstrasse BDLeA 20020528
Baudepartement Planungsamt
Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
G-St. Gallen G-ÜP Vadian-Kesslerstrasse BDLeA 20020528
Plan
Legende Festlegungen
Überbauungsplan 1:500 Vadian-/ Kesslerstrasse
Parkplatz entfällt
Änderung des Planes vom 29.09.2000 gemäss Art. 22 ff. Baugesetz vom 6. Juni 1972
Hinweise gemäss ÜPL vom 29.09.2000
Vom Stadtrat beschlossen
Umgrenzung Plangebiet
Am:
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Der Stadtpräsident
Baubereiche A, B und C Baubereich D
Im Namen des Stadtrates: Dei% S tad tschreib e r-V P k :
Markierungslinie Öffentlich aufgelegt
Geschossmarkierungslinie 4. Obergeschoss
Vom: bis:
Baulinie Untergeschosse Baulinie Attikageschoss Baubereich Laubengang (Attikageschoss)
WÊËM
Baubereich Überdeckung Tiefgaragezufahrt Hofbereich
Vom Baudepartement genehmigt
Vorland Am:
2 £. Mai 2002
M it Ermächtigung: Der Leiter des Planungsamtes
Ein- / Ausfahrt Tiefgarage Strasse / Trottoir
Architektur: Planung:
Forrer Krebs Ley, A rchitekturbüro AG, Teufenerstr. 26, 9001 St. Gallen ERR Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, 9004 St. Gallen
071 220 30 30 071 227 62 62
S/O
Baum bestehend / neu Geschützte Baute
10
15
20
25m
*
Stadtplanung Datum: 0 7.03.2002
besondere Vorschriften
#////////// Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Vadian-ZKesslerstrasse Änderung der Vorschriften vom 29.09.2000 gemäss Art. 22ff Baugesetz vom 6. Juni 1972
Vom Stadtrat erlassen
Am; 08. M ai 2002
Der Stadtpräsident
Im Namen des Stadtrates: Der S tadtschreiber-V t'a'..-
Öffentlich aufgelegt
vom: 02, April 2002 bis; 02. M ai 2002
Vom Baudepartement genehmigt
Am;
2 8. Mai 2002
Mit Ermächtigung: Der Leiter des Planungsamtes
Architektur: Forrer Krebs Ley, Architekturbüro AG, Teufenerstrasse 26, 9001 St. Gallen Planung: ERR Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, Kirchgasse 16, 9004 St. Gallen
»
071 220 30 30 071 227 62 62
Stadtplanung Datum: 07.03. 2002
Stadt St. Gallen - ÜPL V adian/Kesslerstrasse • Änderung Besondere Vorschriften
Aufgehoben Neu
Art. 3 =
=
Seite 2
durchgestnchenfett
Erschliessung 1 Die verkehrsmässige Erschliessung des Plangebietes hat ausschliesslich über die im Überbauungsplan bezeichneten Erschliessungselemente zu erfolgen. 2 Die Zufahrt zur Tiefgarage ist so anzuordnen, dass auf p rivatem Grund fü r mindestens 2 einfahrende Personenwagen ein Stauraum vorhanden ist.
Art. 4 Parkierung
1 Für die Überbauung gemäss d iesem Üborbauungsplan sind innerhalb der Baubereiche A, B und D dürfen in einer unterirdischen Sammelgarage maximal JQ 97 Parkplätze zu lä s s ig erstellt werden. Davon sind 70 Parkplätze für Nutzungen innerhalb dieser Baube reiche und 27 Parkplätze für das umliegende Quartier sind im Sinne einer gemeinschaft lichen Parkicrungsanlagc zusätzlich m axim al 27 Parkplätze oder Nutzungen im Baubereich C zulässig, soweit sie nicht für Besucher oder Pendler genutzt werden. Die genaue Anzahl Parkplätze berechnet sich nach den jeweils zugeordneten Nutzungen. Der entsprechende Bedarfsnachweis ist im Baubewilligungsverfahren zu erbringen. 2 O berirdisch dürfen Parkplätze sind grundsätzlich im H ofbereich, anzuordnen, und im Baubereich D ontsprcchond der Nutzung der Erdgeschosse sind einzelne Besucherpark p lätze im Vorland e rlaubt maximal 14 Parkplätze erstellt werden. Dieso Weitere Besu cherparkplätze im Vorland an der Vadianstrasse sind zulässig, sofern haben sie sich ei ner guten Um gebungsgestaltung unterzuordnen. Die Anzahl wird entsprechend der Erdgeschossnutzungen im Baubereich A im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Maxi mal sind 6 Parkplätze zulässig. An der Kesslerstrasse ist das Vorland beim Baubereich B mit der Realisierung der Tiefgarage und der Hofüberbauung im Baubereich D entspre chend Art. 10 Abs. 1 zu gestalten, wobei 2 Parkplätze zulässig sind. Die Gestaltung ist im Baubewilligungsverfahren für die Tiefgarage aufzuzeigen. 3 An gut zugänglichen Stellen sind oberirdisch genügend Veloabstellplätze bereitzustellen.
Art. 10 Vorland
1 Das Vorland dient je nachdem als Aufenthaltsfläche, als Vorgarten, als Zugang zu den Gebäuden und n u r-bedingt oder teilweise auch als Abstellfläche fü r Motorfahrzeuge und Velos. Die Gestaltung und Bepflanzung ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in Abhängigkeit der Erdgeschossnutzung, der Architektur und dem Charakter des Strassenzuges aufzuzeigen und festzulegen. 2 Entlang der Vadianstrasse sind mindestens 3 standortgerechte hochstäm mige Laub bäume m it einem minimalen Abstand von Im zur Strasse zu pflanzen. Es sind genügend dim ensionierte Baumgruben anzulegen. Die Abstellflächen fü r Motorfahrzeuge und Velos sind m it einer wasserdurchlässigen Bodenbefestigung zu versehen. 3-An dor Kesslerstrasso ist das Vorland beim Bauboreich B entsprechend Abs. 1 zu gcstal ton, wenn im B aubcrcich B wesentliche-bauliche Änderungen vorge nommon werden.