Überbauungsplan Bleicheli Süd -> Teiländerung
Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen
Document
- Numer
- 2003-0161
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- St. Gallen
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 25-02-2003
- Approvà
- 22-04-2003
- En vigur dapi
- 01-06-2003
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Genehmigungsverfügung
& Baudepartement
________________________________
S
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
22. April 2003
Stadtrat 9000 St. Gallen
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Stadt St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -
Überbauungsplan Bleicheli Süd; 1. Teiländerung
Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
U. Strau Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Amt für Raumentwicklung Rechtsabteilung
G-StGa Geneh UeP Bleicheli Süd ThB 1138
Plan
Stadt St.Gallen
Legende Teiländerung F estlegungen
Überbauungsplan 1:500 Bleicheli Süd
------------
696.50
Teiländerung des Planes vom 28. Mai 2002
Arkadenbaulinie
neu
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Baubereich Erschliessungshof
neu
max. Gebäudehöhe in m.ü.M.
neu
gemäss Art. 22 ff. Baugesetz vom 6. Juni 1972
Legende des rechtskräftigen Überbauungplanes vom 28. Mai 2002 Vom Stadtrat beschlossen Der Stadtpräsident
Am:
F estlegungen Umgrenzung Plangebiet
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
—
Baulinie Baubereich Hauptbauten / Bestandesgarantie
Keine öffentliche Auflage gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG
Baubereich Innenhof Baubereich Attikageschoss 6 9 5 .5 0
max. Gebäudehöhe in m.ü.M. Innenhof
Vom Baudepartement genehmigt Am:
2 2. April 2003
VzX M it Ermächtigung: Der I eiter des Amtes für Raumentwicklung
Zu- und Wegfahrt Anlieferung Freifläche Baum neu
H inw eise Architektur: Planung:
Bruno Clerici, Dipl. Architekt BK/BSA, Bahnhofplatz 8b, 9000 St.Gallen ERR, Raumplaner FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen
071 228 40 00 071 227 62 62
Trottoir, Fahrweg Bestehende Bauten
Stadtplanung 24.01.2003
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage (unterirdisch) Höhenbezugspunkt
besondere Vorschriften
Stadt St.Gallen
Änderung Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Bleicheli Süd vom 28. Mai 2002
gemäss Art. 22 ff. Baugesetz vom 6. Juni 1972
Vom Stadtrat erlassen Am:
Der Stadtpräsident
25. Feb. 2003
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Keine öffentliche A uflage gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG
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Vom Baudepartement genehmigt Am:
2 2. April 2003
M it Ermächtigung: Der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung
&
Architektur: Bruno Clerici, Dipl. Arçhitekt HBK/BSA, Bahnhofplatz 8b, 9000 St.Gallen Planung: Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen
i
071 228 40 00 071 227 62 62 Stadtplanung 24. Jan. 2003
Änderung Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Bleicheli Süd
Seite 2
Legende: Fett, unterstrichen
Art. 4
= neu
Baubereich Hauptbauten 1 Im Baubereich Hauptbauten g ilt die geschlossene Bauweise m it der P flicht über dem 1. Obergeschoss auf die bezeichneten Baulinien zu bauen. Im Bereich der im Plan bezeichneten Arkadebaulinie sind das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss hinter diese Linie zu setzen. 2 Die im Plan m it Bestandesgarantie bezeichneten bestehenden Bauten sind in ihrer S truktur m öglichst zu erhalten. Bei baulichen Veränderungen sind der Charakter, die Dachform sowie die Gebäudegliederung beizubehalten.
Art. 5
Baubereich Innenhof und Erschliessungshof 1 Der Baubereich Innenhof bezeichnet die m inim ale Ausdehnung eines geschlossenen In nenhofes über dem Erdgeschoss. 2 Der Baubereich Erschliessungshof dient der internen Erschliessung des Gebäudes (Treppen. Zugänge. Nasszellen etc.V Er darf bis zu einer Höhe von 696.50 m.ü.IVI, mit einem Glasdach versehen werden.
Die übrigen Artikel bleiben unverändert.