Überbauungsplan Bleicheli Süd -> Teiländerung

Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen

Document

Numer
2003-0161
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
St. Gallen
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
25-02-2003
Approvà
22-04-2003
En vigur dapi
01-06-2003

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

& Baudepartement

________________________________

S

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

22. April 2003

Stadtrat 9000 St. Gallen

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Stadt St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -

Überbauungsplan Bleicheli Süd; 1. Teiländerung

Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

U. Strau Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Amt für Raumentwicklung Rechtsabteilung

G-StGa Geneh UeP Bleicheli Süd ThB 1138

Plan

Stadt St.Gallen

Legende Teiländerung F estlegungen

Überbauungsplan 1:500 Bleicheli Süd

------------

696.50

Teiländerung des Planes vom 28. Mai 2002

Arkadenbaulinie

neu

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Baubereich Erschliessungshof

neu

max. Gebäudehöhe in m.ü.M.

neu

gemäss Art. 22 ff. Baugesetz vom 6. Juni 1972

Legende des rechtskräftigen Überbauungplanes vom 28. Mai 2002 Vom Stadtrat beschlossen Der Stadtpräsident

Am:

F estlegungen Umgrenzung Plangebiet

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

—

Baulinie Baubereich Hauptbauten / Bestandesgarantie

Keine öffentliche Auflage gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG

Baubereich Innenhof Baubereich Attikageschoss 6 9 5 .5 0

max. Gebäudehöhe in m.ü.M. Innenhof

Vom Baudepartement genehmigt Am:

2 2. April 2003

VzX M it Ermächtigung: Der I eiter des Amtes für Raumentwicklung

Zu- und Wegfahrt Anlieferung Freifläche Baum neu

H inw eise Architektur: Planung:

Bruno Clerici, Dipl. Architekt BK/BSA, Bahnhofplatz 8b, 9000 St.Gallen ERR, Raumplaner FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen

071 228 40 00 071 227 62 62

Trottoir, Fahrweg Bestehende Bauten

Stadtplanung 24.01.2003

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage (unterirdisch) Höhenbezugspunkt

besondere Vorschriften

Stadt St.Gallen

Änderung Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Bleicheli Süd vom 28. Mai 2002

gemäss Art. 22 ff. Baugesetz vom 6. Juni 1972

Vom Stadtrat erlassen Am:

Der Stadtpräsident

25. Feb. 2003

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Keine öffentliche A uflage gemäss Art. 32 Abs. 2 BauG

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Vom Baudepartement genehmigt Am:

2 2. April 2003

M it Ermächtigung: Der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung

&

Architektur: Bruno Clerici, Dipl. Arçhitekt HBK/BSA, Bahnhofplatz 8b, 9000 St.Gallen Planung: Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen

i

071 228 40 00 071 227 62 62 Stadtplanung 24. Jan. 2003

Änderung Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Bleicheli Süd

Seite 2

Legende: Fett, unterstrichen

Art. 4

= neu

Baubereich Hauptbauten 1 Im Baubereich Hauptbauten g ilt die geschlossene Bauweise m it der P flicht über dem 1. Obergeschoss auf die bezeichneten Baulinien zu bauen. Im Bereich der im Plan bezeichneten Arkadebaulinie sind das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss hinter diese Linie zu setzen. 2 Die im Plan m it Bestandesgarantie bezeichneten bestehenden Bauten sind in ihrer S truktur m öglichst zu erhalten. Bei baulichen Veränderungen sind der Charakter, die Dachform sowie die Gebäudegliederung beizubehalten.

Art. 5

Baubereich Innenhof und Erschliessungshof 1 Der Baubereich Innenhof bezeichnet die m inim ale Ausdehnung eines geschlossenen In­ nenhofes über dem Erdgeschoss. 2 Der Baubereich Erschliessungshof dient der internen Erschliessung des Gebäudes (Treppen. Zugänge. Nasszellen etc.V Er darf bis zu einer Höhe von 696.50 m.ü.IVI, mit einem Glasdach versehen werden.

Die übrigen Artikel bleiben unverändert.