Gestaltungsplan St.Georgen-Strasse
Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen
Document
- Numer
- 2005-0165
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- St. Gallen
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 23-11-2004
- Approvà
- 06-01-2005
- Publitgà
- 27-09-2004
- En vigur dapi
- 01-02-2005
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
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Text
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Stadt rat 9000 St. Gallen
6 . Januar 2005
Stadt St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -
Gestaltungsplan St. Georgenstrasse
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Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. Mit Genehmigung dieses Erlasses wird der Gestaltungsplan St. Georgenstrasse vom 18. März 1998 aufgehoben. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1000.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
U. Strauss Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Amt für Raumentwicklung Rechtsabteiluna ,
G'-StGa Geneh GP St. Georgenstrasse ThB 1559
Plan
F335Ì
F3631 F3630 F4464
185e
Legende
F2137 F4363
F4364
©F5051
F4492
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Stadt St.Gallen
F4039
F3637
C4463
I85d
F3632
F3614
F4462
Festlegungen
F4360
Geissbüel
185C
F5365
191b
F5364
i9 ia
Umgrenzung Plangebiet
F3613
Grundflächen Hauptbauten F4359
Gestaltungsplan 1:500 St.Georgen-Strasse
P4461
Grundfläche Zwischenbaute
1858
F3612
Baubereich Vorbauten F3601 \
f44Q4
F0288
185a
Baubereich Vordach
Parz. Nr. F2091
F3617 F3616
Abzubrechende Baute
F5039
F2136
F3619 F3618
Zufahrt
F2961 F2140
F6893
Zugangsbereich
gem äss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972 795.67
795.39
VA
F2114
Zu- und Wegfahrt
„ S tia 5
Vom Stadtrat beschlossen
Am: 21. Sep. 2004
F6894
795.94
Parkplätze Der S ta d tp rä sid e n t ^6
23.fr
Uferbereich / Uferböschung
796.55
q H = 808-25
794.21
F0060HF
F2611
GH - 808.25
Umgebungsbereich
F2100
F0286
GH = 808.25
max. Gebäudehöhe in m.ü.M.
--------------
Gewässerabstandslinie
F2091
Im Namen des S tadtrates Der S ta d tsch re ib e r
Baum F4827
Öffentlich aufgelegt gh
Vom: Bis:
Spielplatz
- 7&ËP
27. Okt. 2004
©F3012
F3406
Hinweise F4826
Vom Baudepartement genehmigt Strasse Am:
- b, Jan. 2005
M it E rm ächtigung Der Leiter des Am tes fü r R aum entw icklung
F4825
Wald
F4707
ordentlicher Waldabstand (15m ) Gewässer, gemäss Wasserbauprojekt vom 20. August 2004 Stützmauer, bestehend
F4417
Architektur: Planung:
F4095
+41 71 222 24 11 +41 71 227 62 62
Weder Ingenieur GmbH, Wenigerstrasse 12, 9011 St.Gallen ERR Raumplaner FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen
F0296HF
%
Stadtplanung: 16. November 2004
Bachweid F4562
F4393
© F4225
F4270
793.25
Höhenkote gestaltetes Terrain in m.ü.M.
© 795.39
Höhenbezugspunkt in m.ü.M. (Strassenhöhe)
besondere Vorschriften
Stadt St. Ga 11en
u
m
Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan St.Georgen-Strasse gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Vom Stadtrat beschlossen
Am:
21, Sep. 2004
X O E R Sfc
Der Stadtpräsident
23. Nov. 2004 Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Öffentlich aufgelegt
vom: 27. Sep. 2004 Bls; 27. Okt. 2004
Vom Baudepartem ent genehm igt
Am:
- 6 ton ?nns
Architektur Planung
M it Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
Weder Ingenieur GmbH, Wenigßräfrasse 12, 9011 St.Gallen ERR Eigenmann Rey Rietmarm, Raumplaner FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen
+4171 222 24 11 +4171 227 62 62
Stadtplanung 16. November 2004
Stadt St. Gallen • Gestaltungsplan St.Georgen Strasse • Besondere Vorschriften
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A. Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten für das im Gestaltungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestim m t wird, gelten die Vorschriften des kantona len Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St. Gallen (BO). 2 Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan 1:500, den besonderen Vorschrif ten sowie den Beilageplänen Nr. 1-7, alle m it Plandatum vom 23. August 2004. 3 Alle in der Legende des Gestaltungsplanes als Festlegungen bezeichneten Planelemente sowie die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente und die Beilagepläne sind richtungsgebend.
B. Erschliessung und Parkierung
Art. 2 Erschliessung
1 Die verkehrsmässige Erschliessung hat ausschliesslich über die im Gestaltungsplan eingetragenen Erschliessungselemente zu erfolgen. 2 Innerhalb des Plangebietes ist die Parkierung m it Ausnahme der im Plan bezeichneten oberirdischen Parkplätze in einer unterirdischen Parkgarage anzuordnen. Die Ein- und Ausfahrt der Parkgarage erfolgt an der im Plan bezeichneten Stelle ab der St.GeorgenStrasse. 3 Für die im Gestaltungsplan vorgesehene Nutzung sind in der Parkgarage maximal 24 und oberirdisch an den im Plan bezeichneten Stellen 6 Parkplätze für Besucher respekti ve Q uartierparking zu erstellen. Ein oberirdischer Parkplatz ist als Behindertenparkplatz zu dimensionieren. 4 An gut zugänglicher Stelle innerhalb des Gebäudes oder der Tiefgarage sind genügend Zweiradabstellplätze bereitzustellen.
Stadt St. Gallen - Gestaltungsplan St.Georgen Strasse • Besondere Vorschriften
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C. Überbauung
Art. 3 Grundflächen Haupt- und Zwischenbauten
1 Die Grundflächen für Haupt- und Zwischenbauten legen die Lage und Stellung sowie die maximale horizontale Ausdehnung der Bauten fest. Die maximale Höhenausdehnung ist m ittels Gebäudehöhen in Höhenkoten festgelegt. Weitere Dach- respektive Attikage schosse sind nicht zulässig. 2 Die Vorschrift über die maximal zulässige Geschosszahl gemäss Bauordnung findet kei ne Anwendung. 3 Das Überschreiten der Grundflächen sowie der Höhenangaben ist nicht zulässig. Unter schreitungen sind bis maximal 1.00 m zulässig, sofern dadurch das charakteristische sowie das fü r die städtebaulich vorzügliche Q ualität massgebende Verhältnis der Haupt bauten in sich und zueinander gewahrt bleibt. 4 Die Grundfläche Zwischenbaute darf ausschliesslich zur Erschliessung der einzelnen Geschosse genutzt werden (Treppe, Podeste). Die Zwischenbaute ist in der Fassade fo r mal von der Hauptbaute abzusetzen. 5 M it Ausnahme der im Plan bezeichneten Vorbauten und Vordach sind keine An- und Nebenbauten zulässig.
Art. 4 Baubereiche Vorbauten und Vordach
Im Bereich Vorbauten sind lediglich über die Fassade vorspringende Balkone im Bereich der Obergeschosse und die Überdachung der obersten Balkonreihe, im Baubereich Vor dach nur ein Vordach beim Eingangsbereich zulässig.
Art. 5 Bestehende Bauten
Die im Plan bezeichneten bestehenden Bauten sind abzubrechen.
Art. 6 Architektonische Gestaltung
1 Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit gewahrt bleibt und eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird. 2 Der architektonischen Ausbildung und Q ualität der Fassadenstruktur und Konstruktion ist grosse Bedeutung beizumessen. Der 4-geschossige Baukörper ist form al im Sinne der Beilagepläne zu behandeln. Die Fassaden sind in einem gleichmässigen Raster als Loch fassaden sowie einzelnen an der Nordfassade (Strassenfassade) horizontal verlaufenden Elementen im Erd- und Dachgeschoss zu gestalten. Das Sockelgeschoss ist gestalterisch vom H auptbaukörper abzusetzen. Im Baubewilligungsverfahren ist ein Material- und Farbkonzept einzureichen.
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3 Die Ausführung der Geländer bei den Baikonen, der Zwischenbaute, über der gegen Sü den vorgestellten Hauptbaute und beim Laubengang im Erdgeschoss hat in offener Me tallkonstruktion zu erfolgen. Mit Ausnahme des Laubengangs im Dachgeschoss sind kei ne festen Brüstungen gestattet. 4 Die Hauptbauten sind m it einem Flachdach abzudecken. Der Dachabschluss hat ohne Brüstung zu erfolgen. Technisch notwendige Dachaufbauten sind m öglichst zusam m en zufassen. Nicht begehbare Bereiche der Dachfläche sind extensiv m it ökologischem Sub strat zu begrünen.
D. Umgebung
Art. 7 Umgebungsgestaltung
1 Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen, auf die A rchitektur und die räum liche Situation abgestim m ten Konzept zu erfolgen und ist im Bau bewilligungsver fahren vorzulegen. 2 Nach erfolgter Sanierung der Uferböschung ist der Uferbereich gemäss den Auflagen des separaten Bachsanierungsprojektes, in der nächsten Pflanzperiode zu begrünen und m it Wildgehölzen und einzelnen Bäumen fachgerecht zu bepflanzen. 4 Der Umgebungsbereich ist fachgerecht zu begrünen. Im Bereich der im Plan bezeichneten Stellen sind als Begleitung des Strassenraumes standortgerechte und hochstämmige Laubbäume zu pflanzen.
E. Verschiedenes
Art. 8 Sicherheit
Den Sicherheitsbedürfnissen der Benutzerschaft, insbesondere von Frauen und Kindern sowie älteren und gebrechlichen Personen, ist bei der Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume Rechnung zu tragen. Besonders zu beachten sind genügend offene und kurze Fluchtm öglichkeiten, klar ablesbare Wegführungen sowie einsehbare Eingangshai len und Treppenhäuser. Die Parkgarage ist zu jeder Tageszeit optim al zu belichten (Ta ges- und Kunstlicht). Insbesondere zu vermeiden sind unübersichtliche und des nachts unausgeleuchtete Bereiche.
Art. 9 Ökologie
Bauten und Anlagen sind nach bauökologischen Grundsätzen zu erstellen. Bei der Umgebungs- und Dachflächengestaltung sind die Ansprüche standorttypischer, einheim i scher Flora und Fauna zu berücksichtigen.
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Art. 10 Seite 5
Aufhebung bisherigen Rechts
Der Gestaltungsplan St.Georgen Strasse vom 18. März 1998 wird m it Genehmigung die ses Planes aufgehoben.
Einverständniserklärung:
Der nachfolgend aufgeführte Grundeigentüm er erklärt sich m it diesem Gestaltungsplan einverstan den:
Parz. Nr.
Grundeigentüm er
F2091
Ebneter Hans
Unterschrift