Überbauungsplan Maestrani -> Änderung

Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen

Document

Numer
2006-0161
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
St. Gallen
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
05-12-2006
Approvà
19-12-2006
Publitgà
23-10-2006
En vigur dapi
01-02-2007

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Stadtrat 9001 St.Gallen

19. Dezember 2006

Qif

Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Änderung Überbauungsplan Maestrani

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRR), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss 06-5450 / 74275_40915

Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

06-5450 / 74275,40915

Plan mit besonderen Vorschriften

Legende

/

Stadt StGalten

Festlegungen

1

»

Umgrenzung Planungsgebiet Grundfläche der bestehenden Bauten / Erschliessung

Ä1

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Grundfläche für Hauptbauten / Baubereiche

4G/ 786.0t

max. zulässige Geschosse / max. Gebäudehöhe (müM) Baubereich für Vorbauten und Balkone

Überbauungsplan 1:500 Maestrani

A

Grundfläche für unterirdische Bauten ZSockelbaulinie Gehölz bestehend / neu zu pflanzen

Art. 5 Landschaft zu erhaltende Einzelbäume

Änderungen vom 28.09.2006

zu erhaltender Obstbaumbestand zu erhaltende Niederhecken

gemäss Art. 32 Abs.2 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Erschliessung (Notzufahrten), Plätze, Wege

Öffentlich aufgelegt vom: bis:

Hohlweg

23. Okt. 2006 22 . Nov. 2006

Hochstauden / Aufwertung Uferbereich Magerweide Magerwiese Gärten, Sitzplätze, Hauszugänge Gewässer (Steinach, Seelenhofbach) Bachöffnung mit naturnaher Gestaltung

Erlass Stadtrat am:

Gewässerabstandslinie, zum Teil reduziert

Der Stadtpräsident:

5. Dez. 2006

Waldabstandslinie, zum Teil reduziert

V A

Ein-/ Ausfahrt Tiefgarage Offene Parkplätze für Besucher

Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber:

660.50

Höhenkoten gestaltetes Terrain (müM) fugenreiche Mauer

®

Genehmigung Baudepartement

am:

19. Dez. 2006

Besondere Vorschriften (Ergänzungen fett)

vA

mit Ermächtigung Der Leiter des Planungsamtes:

Kinderspielplatz (neu)

Hinweise Gemeindestrasse 2. Klasse Gemeindestrasse 3. Klasse Gemeindeweg 2. Klasse Wald/ Stockgrenze

Heppeimann Landschaftsarchitektur, Wartensteinstrasse 2, 9000 St.Gallen

Tel: 071 224 98 72 geschützte Einzelbäume Umrisse der abzu brechenden Bauten

Stadtplanung

i

September 2006

eingedolte Gewässer 662.00

Höhenbezugspunkte (müM)

4. Die im Plan bezeichneten Bereiche Hochstauden, Aufwertung Uferbereiche, Magerweide, Magerwiese sind extensiv zu bewirtschaften und zu unterhalten. Die Nutzung als Aufenthaltsbereich oder das Erstellen von Bauten und Anlagen, die nicht der ökologischen Aufwertung dienen, sind, mit Ausnahme des im Plan bezeichneten Kinderspielplatzes, nicht erlaubt.