Gestaltungsplan Gerbestrasse
Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen
Document
- Numer
- 2011-0162
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- St. Gallen
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 11-01-2011
- Approvà
- 11-05-2011
- Publitgà
- 09-08-2010
- En vigur dapi
- 01-06-2011
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
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Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Lämmlisbrunnenstrasse 54. 9001 St.Gallen
11. Mai 2011
Stadtrat St.Gallen Rathaus 9001 St.Gallen
A Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Gestaltungsplan Gerbestrasse
Aufgrund des schlechten baulichen Zustands bestehender Gebäude und weil noch ein erhebliches Verdichtungspotential besteht, beabsichtigt die Versicherungskasse der Stadt St. Gallen an der Georgenstrasse im Quartier Lachen eine Gesamtüberbauung mit vor züglichen städtebauliche Qualitäten zu erstellen. Das Planungsgebiet in der Wohnzone W4a umfasst die Parzellen W0082, W0083, W0084, W0085, W0086, W0087 sowie W0088. Für die Bearbeitung eines Studienauftrags wurden in einem Präqualifikationsverfahren vier Architekturbüros eingeladen. Das von der Jury einstimmig zur Weiterbearbeitung empfohlene Projekt ist von der Arge PARK + Jan Kinsbergen, dipi. Architekten ETH SIA, entwickelt worden. Der Gestaltungsplan legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Projekts fest. Der Erlass ist vorgeprüft worden. Die abschliessende Prüfung ergibt, dass er recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
Ganzen Text zeigen
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1.
Der angeführte Erlass wird genehmigt.
2.
Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T440.--. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Fr.
I'IO O .-
Tiefbauam t
Fr.
3 4 0 .-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
ü. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan Kopie
BD-RA TBA-RD AREG-OP
11-1886 / 234972_70990
Plan
U V U j
7
Stadt St. Gallen
/
Festlegungen
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BesV pwwiwiiiiwim
0070
©
Gestaltungsplan Gerbestrasse, 1:500
W 2864
W 0088
%
gemäss Art. 22 Baugesetz vom 6 . Juni 1972 W O O 72
W 1224
Verfahrenseinleitung Stadtrat Am: 3. August 2010
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Umgrenzung Geltungsbereich
Art. 1 Zu- und W egfahrt Sammelgarage
Art. 3 Fahrradabstellplätze
Art. 5 Arealinterne Erschliessungs- und Aufenthaltsfläche
Art. 6 Gebäudegrundfläche
Art. 7 Bereich fü r sichtbare Sammelgarageseite
Art. 8 Allgemeine Umgebungsfläche
Art. 10 Brunnenverlegung
Art. 11 W O O 74
DerStadtpräsident
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
W 1628
W 1627
Öffentliche Auflage
Hinweise
W O O 77
Vom: 9. August 2010 Bis: 8 . September 2010
mögliche Fläche fü r Sichtfeld nach VSS Norm 640 273 W O O 76 W O O 85
bestehende Bauten
Erlass Stadtrat
abzubrechende Bauten und Anlagen W O O 83
Am: 11. Januar 2011
Der Stadtpräsideht
©
Interessensline Strassenausbau
W O O 84
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Oberirdische Autoabstellplätze Unterirdische Sammelgarage W O O 82
Spielbereich
Genehmigung Baudepartement
Entsorgungsstelle Am:
1 1, MAI 2011
Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raurçjenfwiddnhg und Geoinformation ~~~------ ,
Strittmatter Partner AG, Beratende Raumplaner, Vadianstrasse 37, 9001 St.Gallen
______
W 163O
+41 71 222 43 43
/
W125O
Stadtplanungsamt Juni 2010
%
W0080
besondere Vorschriften
Stadt St. Gallen
//
Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Gerbestrasse gemäss Art. 22 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Verfahrenseinleitung Stadtrat Am: 3. August 2010
De/Stadtpräsident
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber Öffentliche Auflage Vom: 9. August 2010 Bis: 8. September 2010
Erlass Stadtrat Am: 11. Januar 2011
Deyétadtnrâsident
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Genehmigung Baudepartement Mit Ermächtigung: ______ Der Leiter des~Amtes für Raumentwii und Geoinformation
+41 71 222 43 43
Strittmatter Partner AG, Raumplanung und Entwicklung, Vadianstrasse 37, Sp&PS rG aïlen
%
Stadtplanungsamt Juni 2010
A. Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich
1 D er Gestaltungsplan besteht aus dem Plan im M assstab 1 :500, den besonderen Vorschriften (besV) sowie den Beilageplänen. 2 Die in der Legende des Gestaltungsplans als Festlegungen bezeichneten Planelem ente sowie die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelem ente sowie die Beilagepläne sind wegleitend. 3 Soweit nachfolgend nichts Abw eichendes festgelegt ist, gelten die Vorschriften des kantonalen B augesetzes (B auG ) und der Bauordnung der Stadt St.G allen (BO).
Art. 2 Zweck
D er Gestaltungsplan bezweckt die Sicherung eines städtebaulich und architektonisch vorzügli chen Projekts, das sich in den spezifischen Quartiercharakter einordnet. Dabei regelt der Plan die Stellung und m axim ale Ausdehnung der Bauten, die interne Erschliessung und die Grund sätze der architektonischen und freiräumlichen Gestaltung.
B. Erschliessung
Art. 3 Zu- und Wegfahrt Sammelgarage
1 Die Zu- und W egfahrt zur unterirdischen Sam m elgarage hat ausschliesslich über die bezeichnete Fläche zu erfolgen. 2 Die Neigung der Zu- und W egfahrt darf max. 15 % betragen.
Art. 4 Autoabstellplätze
1 Die Autoabstellplätze sind in der unterirdischen Sam m elgarage und auf den oberirdisch be zeichneten Bereichen zu erstellen. Oberirdisch sind maximal 10 Autoabstellplätze zulässig, w o von zw ei für Carsharing bereitzustellen sind. 2 Die Bereiche für oberirdische Autoabstellplätze sind in ihrer Lage wegleitend und mit der Um gebungsgestaltung abzustim m en. Die Bodenbeläge sind sickerfähig auszuführen. 3 In den Bereichen der oberirdischen Autoabstellplätze sind insgesamt vier Felder für Besucher zu reservieren, entsprechend zu kennzeichnen und optimal in die Umgebungsgestaltung einzu passen. Davon sind zwei Besucherautoabstellplätze behindertengerechtzu erstellen. 4 In der S am m elgarage sind m indestens zw ei Behindertenparkplätze zu erstellen und entspre chend zu bezeichnen.
Art. 5 Fahrradabstellplätze
1 Die Fahrradabstellplätze sind an den bezeichneten oberirdischen Standorten und in den G e bäuden anzuordnen. Die oberirdischen Parkplätze dienen ausschliesslich als kurzzeitig zu nut zen d e Parkplätze. 2 An den bezeichneten Standorten ist Platz für je mindestens 5 Fahrräder bereitzustellen. Diese sind schlicht zu gestalten und dürfen nicht überdacht werden.
Art. 6 Arealinterne Erschliessungs- und Aufenthaltsfläche
1 Die arealinterne Erschliessungs- und Aufenthaltsfläche dient der Zugänglichkeit der einzelnen G ebäude sowie als Aufenthaltsfläche für die Bewohner und als Spielfläche für Kinder. Die Auf enthaltsqualität und die arealinterne Verbindungsfunktion sind gleichermassen zu gewährlei sten. 2 Die Fläche ist sparsam zu möblieren. Die Durchblicke durch das Quartier sind zu wahren.
C. Bebauung
Art. 7 Gebäudemasse
1 Die m axim ale Ausdehnung der G ebäude ist durch die G ebäudegrundfläche festgelegt. Die zulässigen G ebäudehöhen, die architektonische Ausbildung der Geschosse sowie die A n zahl Vollgeschosse werden pro Gebäudegrundfläche wie folgt festgelegt: G eb äu d e grundfläche
G ebäudehöhe
Architektonische Ausbil dung Geschosse
Anzahl Vollgeschosse
Haus 1
6 8 5 .5 0 m ü. M.
1 Sockelgeschoss 5 Regelgeschosse
6
Haus 2
6 8 3 .9 5 m ü. M.
1 Sockelgeschoss 5 Regelgeschosse
6
Haus 3
6 8 3 .0 0 m ü. M.
1 Sockelgeschoss 6 Regelgeschosse
6
Haus 4
6 8 0 .9 0 m ü. M.
1 Sockelgeschoss 4 Regelgeschosse
5
2 Die Gebäudegrundflächen müssen rechteckig sein. Es sind keine Dachgeschosse (Schrägdä cher, Attikas o. ä.) zulässig. 3 Es sind keine Vor-, A n- und Nebenbauten zulässig. Die Aussenräum e zu den W ohnungen sind als Loggien zu gestalten.
Art. 8 Unterirdische Sammelgarage
1 Die Konstruktion der S am m elgarage ist so auszulegen, dass eine Bepflanzung mit hochstäm migen Laubbäum en im bezeichneten Bereich möglich ist. In den Einzugsbereichen der Baum w urzelw erke hat die Überdeckung mit Bodensubstrat mindestens 1.00 m zu betragen. 2 Die S am m elgarage darf im bezeichneten Bereich mit einer Höhe von maximal 4 .0 0 m in Er scheinung treten. 3 Die zur Tiefgarage gehörenden Bauteile (ausser technisch notwendige Bauteile für Feuer schutz und Tageslicht) dürfen nur im bezeichneten Bereich in Erscheinung treten.
Art. 9 Gestaltung
1 Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formsprache, Fassadenstruktur, M aterialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit gewahrt bleibt und eine vorzügliche Gesam twirkung erzielt wird. Mit der Baueingabe ist ein detailliertes M ateri al- und Farbkonzept einzureichen. 2 Die Fassaden der kompakten Volum en sind in sichtbarem Beton zu erstellen. Eine Veredelung des Betons insbesondere durch Stocken, Schleifen oder Einfärben ist zulässig. Die regelmässig angeordneten, raumhohen Fassadenöffnungen für Fenster und Loggien sind als in der Grösse gleichmässig ausgeformte, lochartige Aussparungen mit leicht liegenden Proportionen auszu bilden. Fensterrahm enanteile sind soweit technisch möglich ausserhalb des Mauerlichts anzu ordnen. Fassadenöffnungen für Fenster im Sockelgeschoss müssen ähnlich gestaltet werden und den Terrainlinien folgen. Die dreiseitige Ausrichtung der W ohnungen ist in den Regel geschossen zu gewährleisten. 3 Die zu den W ohnungen gehörenden Aussenräum e sind als ins Volum en integrierte Loggien auszubilden. Individuell gestaltete Aussenräum e im Umgebungsbereich sind nicht zulässig. 4 Die Bauten sind mit Flachdächern auszuführen. Sofern Flachdächer nicht als Terrassen oder für technische Dachaufbauten genutzt w erden, sind sie extensiv zu begrünen. Die technisch notwendigen Dachaufbauten sind zusam m enzufassen und ins gestalterische Gesam tkonzept der D ächer einzupassen.
D. Umgebung
Art. 10 Allgemeine Umgebungsfläche
1 Die allgem eine Um gebungsfläche ist als Grünfläche auszugestalten. Diese ist bevorzugt mit einheim ischen und standorttypischen Stauden und G ehölzarten zu bepflanzen. Die Standorte der Bäum e sind in Abstimmung zu den W ohnungen und Ausblicken aus den W ohnzim m ern zu wählen. 2 Erforderliche M auern, Böschungen und weitere künstliche Elem ente sind optimal in die G e sam terscheinung, unter W ahrung des Quartiercharakters sowie abgestim m t auf die unter schiedlichen Freiraum nutzungen, einzupassen. Die Erscheinung der G ebäude darf dabei nicht beeinträchtigt werden. 3 Mit der B aueingabe ist ein detaillierter Um gebungsplan mit vorzüglicher Gestaltung und M ate rialangaben einzureichen. Die Gestaltung der Umgebung ist auf das detaillierte M aterial- und Farbkonzept der G ebäude abzustimmen.
Art. 11 Brunnenverlegung
1 Die bestehende Brunnenanlage ist an den bezeichneten Standort neben den öffentlich begeh baren Fussweg zu verlegen Dabei ist die Gestaltung der Brunnenanlage mit der Um gebungs gestaltung abzustimm en. 2 Die bestehende Fläche des Brunnengrundstücks wird in den Gestaltungsplanperim eter inte griert. Dies ist grundbuchrechtlich zu sichern.
E. Weitere Bestimmungen
Art. 12 Energie
1 Energetische M assnahm en sind frühestmöglich mit dem A m t für Um welt und Energie im R ah men einer Erstberatung abzusprechen und zu koordinieren. Die Bauten sind, soweit wirtschaft lich tragbar, an das Fernw ärm enetz anzuschliessen. 2 Im Baubewilligungsverfahren ist zusätzlich zum Energienachweis das zugrunde liegende Energiekonzept einzureichen, in w elchem die Energieversorgung und -nutzung festgelegt wird. Sollten die geplanten Neubauten nicht im M IN E R G IE -S tan d ard zur Ausführung gelangen, so ist im Konzeptbericht darzulegen, w elche M assnahm en zur Erreichung dieses Standards noch not wendig w ären, welche kostenmässigen Folgen dadurch entstehen würden und w eshalb diese M assnahm en nicht ausgeführt w erden sollen.
4 weitere Artikel
Art. 13 Sicherheit
1 Gem einschaftlich zugängliche Bereiche sind übersichtlich zu gestalten und gut zu beleuchten. 2 Im Baubewilligungsverfahren ist ein Beleuchtungs- resp. Belichtungskonzept zu Freiraum und S am m elgarage einzureichen.
Art. 14 Entsorgungsstelle
Es ist m indestens ein Unterflurcontainer zu erstellen. D er Standort ist im Baubewilligungs verfahren festzulegen.
Art. 15 Ökologie
Bei der U m gebungs- und Dachflächengestaltung sind die Ansprüche der standorttypischen Flo ra und Fauna zu berücksichtigen.
Art. 16 Befristung
Liegt innerhalb von fünf Jahren nach Rechtskraft des Erlasses kein bewilligtes Baugesuch vor, verfällt der Gestaltungsplan.
F. Einverständniserklärung H ie rm it w ird fe s tg e s te llt, dass die G ru n d e ig e n tü m e rin s ä m tlic h e r Rarzellen im P langebiet d ie ses G e s ta ltu n g s p la n s die P o litisch e G e m e in d e S t.G allen ist.