Gestaltungsplan Watt -> 1. Änderung

Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen

Document

Numer
2012-0161
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
St. Gallen
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
06-12-2011
Approvà
02-02-2012
Publitgà
05-09-2011
En vigur dapi
01-03-2012

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Stadtrat St.Gallen Rathaus 9001 St.Gallen

2. Februar 2012

Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Gestaltungsplan Watt Teiländerung des Gestaltungsplans vom 28. Januar 2005

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Am 28. Januar 2005 hat das Baudepartement den Gestaltungsplan W att genehmigt. Im rund 9800 m2 grossen Planungsgebiet (Wohnzone, Bauklasse 2a) sind Mehrfamilienhäu­ ser erstellt worden. Im südwestlichen Bereich des Planungsgebiets steht ein altes Gebäude, welches ur­ sprünglich als Gemeinschaftshaus für die Überbauung W att - auch für das Gebiet des benachbarten GP W att Hang - vorgesehen war. Das Gemeinschaftshaus konnte mangels Interesse nicht finanziert und realisiert werden, so dass anstelle des alten Gebäudes auf einem 909 m2 grossen Teilgebiet ein neues Einfamilienhaus projektiert wurde. Mit der Änderung des Gestaltungsplans sollen die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzun­ gen für dessen Realisierung geschaffen werden. Der aktuelle Gestaltungsplan Watt, welcher auf der Basis eines Studienauftrags erstellt worden ist, weist gute städtebauliche Qualitäten auf. Am grundlegenden Konzept ändert sich mit der Plananpassung nichts, die städtebauliche Qualität wird nicht gemindert Der Erlass ist vorgeprüft worden. Die Prüfung ergibt, dass er recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 600.--.

12-185 / 270752_76874 270752_76874

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie

BD-RA AREG-OP

12-185 / 270752_76874

Plan

Legende Festlegungen__________________________________

Legende des Gestaltungsplanes Watt 1:500, vom 28. Januar 2005 Festlegungen

Umgrenzung Teiländerung I Grundfläche Hauptbaute

Um grenzung Plangebiet

------------- Erdgeschossbaulinie

Grundfläche H auptbauten

(2)

Anzahl Vollgeschosse

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M arkierungslinie

Gestaltungsplan Watt 1:500

776.10

max. Gebäudehöhe in m ü. M.

Sockelbaulinie

Teiländerung des Gestaltungsplanes vom 28. Januar 2005

770.10

max. Kote Erdgeschoss in m ü. M. Ì Baubereich Unterstand

©

Anzahl Vollgeschosse

796.70

M axim ale Gebäudehöhe in m.ü.M.

( 791.30)

M axim ale Kote Erdgeschoss in m.ü.M

\ \ V

Baubereich Attikageschoss

Privater Aussenbereich gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Hinweise

Verfahrenseinleitung Stadtrat De/Stadtpräsident

Am: 23. August 2011

▼

Baubereich Nebenbauten A /B G rundfläche unterirdische Bauten

Hauszugang

Ein- und A usfahrt Sammelgarage Erschliessungsstrasse 3. Klasse

ö

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

R ichtungspunkt Fussweg

Baum neu

V orplatz / Hofbereich

Abzubrechende Baute

G em einschaftlicher Aussenbereich P rivater Aussenbereich

Öffentlich aufgelegt

Freihaltebereich Bach

Ergänzung der Besonderen Vorschriften vom 28. Januar 2005

Vom: 05. September 2011 Bis: 05. Oktober 2011

zu erhaltender Baum Art. 3 Bebauung

Hinweise

Abs. 7 Baubereich Unterstand (Neu)

Erlass Stadtrat Der

Am: 06. Dezember 2011

Im Baubereich Unterstand ist ein zweiseitig umwandeter, flach überdachter Abstellplatz für Motorfahrzeuge gestattet.

sident

3ZZj

Bestehende Baute Hauszugang

a Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Abs. 8 Erdgeschossbaulinie (Neu)

H

Erschliessungsstrasse 2 .Klasse

Das Erdgeschoss darf die im Plan bezeichnete Erdgeschossbaulinie nicht überschreiten.

Genehmigung Bau de parlement Am:

-

Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentümer erklären sich mit der Änderung des Gestaltungsplanes vom 28. Januar 2005 einverstanden:

5

10

15

20

25m

# 769.73

Parz.-Nr.

Grundeigentümer

Unterschrift

F 6261

Mettler2lnvest AG Schönbüelpark 10 9016 St.Gallen

^JL

+41 71 227 62 62

s

F 6136/ F 6137 Stadtplanungsamt 21. Juli 2011

RAX Schweizerische LebensversicherungsGesellschaft Aeschen platz 13 4002 Basel

/ / • Z ............

R eferenzpunkt in m.ü.M. Bach ober- / unterirdisch

V

ERR Raumplaner FSU SIA, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen

T ro tto ir Höhenkote gestaltetes Terrain in m.ü.M.

Mit Ermächtigung: Der Leiter des AJntes für Raumentwicklung + Geoinformation Ami

;,u.

0

]

Einverständniserklärung

2. FEB. 2012

Planung

Erschliessungsstrasse 3 .Klasse

W asserreservoir Nestweiher 7

Z u le itun g zum N estweiher / Q uellleitung zum Reservoir Baum Baum gruppe Waldgrenze