Gestaltungsplan Alte Bildstrasse

Plan d'utilisaziun spezial · St. Gallen

Document

Numer
2013-0162
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
St. Gallen
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
08-01-2013
Approvà
07-02-2013
Publitgà
12-11-2012
En vigur dapi
01-04-2013

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

B au d ep a rtem e n t, A m t fü r R aum entw icklung und G eoinform ation, Läm m lisbm nn en strasse 54 , 9001 St.G a lle n

A-Post Stadtrat Rathaus 9001 St.Gallen

7. Februar 2013

Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Gestaltungsplan Alte Bildstrasse

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Das Planungsgebiet umfasst die 2263 m2 grosse Parzelle W2486 in der Wohn-Gewerbezone 3a. Nördlich und teilweise auch östlich grenzt das Areal an die Gewerbe-Industrie­ zone H18. Die Kapelle sowie das Restaurant Bild sind im Inventar der schützenswerten Bauten aufgeführt. Die Grundeigentümerin, gleichzeitig Besitzerin des benachbarten Restaurants Bild, beabsichtigt auf dem Grundstück ein Business-Hotel zu erstellen. Der Gestaltungsplan soll hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen sowie die städtebauliche, architektonische und freiräumlichen Einfügung sicherstellen. Der Erlass ist vorgeprüft worden, die notwendigen Anpassungen wurden vorgenommen. Somit ergibt die Prüfung, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1300.--.

1 3 -2 8 3 / 3 1 8 7 9 1 _ 8 4 5 3 2 3 1 8 7 9 1 .8 4 5 3 2

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie -

Rechtsabteiliing

-

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

1 3 -2 8 3 /3 1 8 7 9 1 .8 4 5 3 2

Plan

Stadt St.Gallen

/#

Legende

Festlegungen W5068

Umgrenzung Plangebiet Grundfläche Hauptgebäude maximale Gebäudehöhe in m.ü.M.

Gestaltungsplan Alte Bildstrasse

( FH 665.00 )

1 :500

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maximale Anzahl Vollgeschosse

3

gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Firstrichtung [GH666j25j

W4444

Erschliessungsfläche Platzfläche

Verfahrenseinleitung Stadtrat Am:

(GH 666.25

Umgebungsfläche

tprasident

30.10.2012

maximale Firsthöhe in m.ü.M.

Grünfläche Im Namen des Stadtrates: W2486

Der Stadtschreiber

Oeffentliche Auflage

Parkplatz

©

Vom: 12.11.2012 Bis:

Zufahrt Einstellhalle

GH 662.25

12.12.2012

W2077

Parkplatz rollstuhlgerecht

17.50m

Baum :

Erlass Stadtrat Am:

GH 661.90 W4569

08.01.2013

Hinweise W3241

Umgrenzung Untergeschosse

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

m \ \

a '

Genehmigung Baudepartement

Abbruch / Ersatzneubau bestehende Baute Abbruch bestehende Bauten und Anlagen

\

bestehende Gebäude ausserhalb Perimeter Am:

- 7. FEB. 2DÎ3

W2078

Mit Ermächtigung:

bestehendes Schutzobjekt ausserhalb Perimeter

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung Restaurant Bild

und Geoinformation

W2083

W1774

Gebäudezugang

W3396 W2081 Planung:

Atelier Bottlang AG Architektur.Städtebau.Gestaltung. Lindenstrasse 77a 9000 St.Gallen

Tel 071 244 88 25

Architektur:

Archform dipi. Architekten GmbH Rosenheimstrasse 2 9008 St.Gallen

Tel 071 250 13 75

651.50

Projekthöhe in m.ü.M. Bestandeshöhe in m.ü.M.

Z ürch er Strasse W2092

Stadtplanungsamt Oktober 2012 J

L

1

25

r

besondere Vorschriften

Stadt St.Gallen

##

Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Alte Bildstrasse gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Verfahrenseinleitung Stadtrat Am:

sident

30.10.2012

Im Namen des Städtrates: Der Stadtschreiber

A

Oeffentllche Auflage Vom: 12.11.2012 Bis:

12.12.2012

Erlass Stadtrat Am:

er Stadtpräsident

08.01.2013

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Genehmigung Baudepartement Am:

- 7. FEB. 2013

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

Planung:

Atelier Bottlang AG Architektur.Städtebau.Gestaltugg^-'Gndenstrasse 77a 9000 St.Gallen

Tel 071 244 88 25

Stadtplanungsam t Oktober 2 0 12

*

A

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Art. 1 Geltungsbereich

1

Die nachstehenden Bestimmungen gelten für das im Gestaltungsplan „Alte Bildstrasse" umgrenzte

Gebiet Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt StGallen (BO). 2

Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1500, den Besonderen

Vorschriften (BesV) sowie den Beilageplänen 1 - 8 . 3

Die in der Legende des Gestaltungsplans als Festlegungen bezeichneten Planelemente sowie die

besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Elemente sowie die Beilagepläne sind richtungsweisend.

Art. 2 Zweck

Der Gestaltungsplan schafft die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Businesshotels unter Berücksichtigung der Schutzinteressen der angrenzenden Kulturobjekte „Kapelle St. Barbara" und „Gasthof Bild" und definiert die Voraussetzungen für die Eingliederung des Hotelgebäudes in den Weiler Bild an der Zürcher Strasse in Winkeln.

Art. 3 Nutzung

Das Hauptgebäude A darf ausschliesslich einer Hotelnutzung dienen.

B

ERSCHLIESSUNG

Art. 4 Erschliessung

1

Die Erschliessung des Plangebietes hat über die Alte Bildstrasse und über die bezeichneten

Erschliessungsflächen zu erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt ist lediglich von Norden über die Edison- und die Piccardstrasse gestattet 2

Die Platzfläche dient dem Zugang zu den beiden Gebäuden. Auf der Platzfläche ist eine

Aussenbestuhlung für die Bistronutzung gestattet.

Art. 5 Parkierung

1

Die Parkierung hat hauptsächlich in einer unterirdischen Einstellhalle zu erfolgen. Die Zufahrt zur

Einstellhalle erfolgt über eine in das Gebäude integrierte Abfahrtsrampe an der bezeichneten Stelle. 2

Oberirdisch sind an den bezeichneten Stellen insgesamt maximal 10 Parkplätze zulässig davon

maximal 9 Parkplätze entlang der Alten Bildstrasse. Stelle. Auf der Platzfläche ist ein rollstuhlgerechter Parkplatz anzuordnen. 3

Die genaue Anzahl der zulässigen Parkplätze inkl. der erforderlichen rollstuhlgerechten Parkplätze

wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt

»

C

ÜBERBAUUNG

A rt 6

Hauptgebäude

1

Die Grundflächen Hauptgebäude bestimmen die maximale horizontale Ausdehnung der

Hauptgebäude A und B. Die maximal zulässigen Gebäudehöhen sind durch die Höhenkoten in m.ü.M. bestimmt Die maximal zulässige Anzahl Vollgeschosse richtet sich nach der Angabe im Plan. 2

Beim Hauptgebäude A sind über den bezeichneten Gebäudehöhen keine Dachgeschosse

respektive Attikageschosse erlaubt 3

Die maximal zulässige Firsthöhe des Hauptgebäudes B ist durch die Höhenkote in m.ü.M.

bestimmt 4

Überschreitungen der vorgegebenen Masse sind nicht zulässig. Unterschreitungen der

Grundflächen- und Höhenangaben sind zulässig, sofern dadurch das charakteristische sowie das für die städtebaulich vorzügliche Qualität massgebende Verhältnis der Hauptbauten in sich und zueinander gewahrt bleibt. A rt 7

An- und Nebenbauten

An- und Nebenbauten sind nicht gestattet.

D

GESTALTUNG

Art. 8 Architektonische Gestaltung

1

Die Gebäude sind architektonisch und in ihrem Bezug zum Freiraum vorzüglich zu gestalten und

haben sich hinsichtlich Maßstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung vorzüglich in die bauliche Umgebung einzufügen. Im Baubewilligungsverfahren ist ein Konzept zur Materialisierung und Farbgebung mit Mustern im Maßstab 1:1 vorzulegen. Die Detailgestaltung die Materialwahl und Farbgebung aller Neubauten sowie die gesamte Umgebungsgestaltung hat in enger Zusammenarbeit mit der städtischen Denkmalpflege zu erfolgen. 2

Die Gestaltung des Hauptgebäudes A hat der Anforderung an die Einfügung in den Weiler durch

eine zurückhaltende und unprätentiöse Fassadengestaltung Rechnung zu tragen. Die Fassaden sind mit einer Holzverkleidung zu versehen. Für die Sockelausgestaltung ist eine abweichende Materialisierung der Fassade zulässig. 3

Die Gestaltung des Hauptgebäudes B hat den Anforderungen der direkten Lage neben der

geschützten Kapelle und der Zugehörigkeit zum Ensemble des Weilers Bild besonders Rechnung zu tragen. Die Fassade ist im Erdgeschoss mural und im Obergeschoss mit einem unbehandelten Bretterschirm zu erstellen. 4 A rt 9

Das Reklame- und Beschriftungskonzept bedarf der Zustimmung der städtischen Denkmalpflege.

Dachgestaltung

1 Auf dem Dach des Hauptgebäudes A sind keine Dachaufbauten zulässig. Die Dachfläche darf nicht als Terrasse genutzt werden.

2

Das Hauptgebäude B ist mit einem Satteldach mit der im Plan angegebenen Firstrichtung zu

erstellen. Das Satteldach ist mit Biberschwanzziegeln einzudecken und darf keine Dachaufbauten, Dachflächenfenster oder Dacheinschnitte aufweisen. A rt 10 Umgebungsgestaltung

1

Die Umgebung ist so zu gestalten, dass eine vorzügliche Gesamtwirkung und Einfügung in den

umgebenden Freiraum erreicht wird. Auf die Freiraumsituation des Weilers ist besonders Rücksicht zu nehmen. 2

Die Erschliessungs- und Platzflächen sind, wo in technischer oder gestalterischer Hinsicht kein

Asphaltbelag notwendig ist mit einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen. 3

Die im Plan bezeichnete Grünfläche ist extensiv zu begrünen.

4

Die im Plan bezeichneten Stellen legen die präzisen Standorte von Bäumen fest. Weitere Bäume

sind zulässig und mit der restlichen Gestaltung der Gebäude und der Umgebung abzustimmen. Es sind standortgerechte grosskronige Baumarten zu wählen. 5

Im Baubewilligungsverfahren ist ein Umgebungsgestaltungsplan im Massstab 1200 mit der

detaillierten Aussenraumgestaltung einzureichen.

E

ENERGIE, ÖKOLOGIE, SICHERHEIT

A rt 11

Energie und Ökologie

1

Die Bauten sind im MINERGIE - Standard zu erstellen. Im Baubewilligungsverfahren ist ein

Energiekonzept bezüglich Energieproduktion und Energienutzung zu erstellen. Sollten die Bauten nicht im MINERGIE-P - Standard zur Ausführung gelangen, so ist im Konzeptbericht darzulegen, welche kostenmässigen Folgen dadurch entstehen würden und weshalb diese Massnahmen nicht ausgeführt werden sollen. Werden die Bauten im MINERGIE-P - Standard ausgeführt, entfällt die Pflicht zur Erstellung eines Energiekonzeptes. 2

Die Dachflächen des Hauptgebäudes A sind extensiv zu begrünen. Das geeignete Substrat ist in

einer Schichtdicke von mindestens 8-10 cm aufzubringen. Es ist regionaltypisches Saatgut zu verwenden. Die Detailgestaltung ist im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. 3

Die Schwaibenkolonie an der bestehenden Scheune ist bei der Neubebauung zu ersetzen und

insbesondere während der Bauzeit mit den fachlich korrekten Massnahmen zu schützen und zu erhalten. Im Weiteren sind genügend Nistplätze für Mauer- und Alpensegler vorzusehen. Die notwendigen Massnahmen sind mit der städtischen Seglerberatung abzustimmen und im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. 4

Die Neubauten und Anlagen sind nach bauökologischen Grundsätzen zu erstellen. Bei der

Gestaltung der Bauten und der Aussenräume sind ökologische Ansprüche mit zu berücksichtigen.

A it 12 Sicherheit Zur Erfüllung der Anforderungen an die subjektive Sicherheit gemäss Art. 52 BO ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein Konzept über die Versorgung der Einstellhalle mit Tages- und Kunstlicht sowie über die Beleuchtung der Hauszugänge einzureichen. A rt 13 Gültigkeit

W ird innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Erlasses nicht mit den Bauarbeiten begonnen, verfällt die Gültigkeit des Gestaltungsplans.

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG

Die Grundeigentümerin des nachstehend aufgeführten Grundstücks erklärt sich mit dem vorliegenden Gestaltungsplan „Alte Bildstrasse“ einverstanden: Parz. Nr.

Grundeigentümerin

W 2486

AForce AG Arneggerstrasse 30 9204 Andwil

Unterschrift