Teilzonenplan Weisstannen - Genehmigung

Plan da zonas · Mels

Document

Numer
2007-3813
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Mels
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
26-10-2007
En vigur dapi
26-10-2007

Karte

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Datotecas

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax071 229 39 60

26. Oktober 2007

Gemeinderat Mels 8887 Mels

Gemeinde Mels: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

Ganzen Text zeigen

. Teilzonenplan "Weisstannen" o Uberbauungsplan "Weisstannen" . AufhebungTeilzonenplan "Abendweid", Schwendi . Aufhebung Teilzonenplan "Höfl¡", Weisstannen Am 19. Februar2007 genehmigte das Baudepartement den überarbeiteten Zonenplan Weissund Schwendi. Der aufgrund des Einspracheverfahrens ausgearbeitete Teilzonenplan tl1en Weisstannen, umfassend die Zonenerweiterungen auf den Parzellen Nr. 33, 53 und 152 sowie die Umzonung auf der Parzelle Nr. 47, wurde nicht genehmigt. ln den Erwägungen wurde ausgeführt, dass eine abschliessende Beurteilung insbesondere der beiden Zonenplanänderungen auf der Parzelle Nr. 33 erst nach Vorliegen des Massnahmenkonzepts Gefahrengebiete vorgenommen werden.könne. Geichzeitig wulde festgehalten, dass für den Teilzonenp-lan das or-dentliche Verfahren nach Art. 2g ff. BauG durchzuführen sei. Das Massnahmenkonzept Gefahrengebiete liegt zwischenzeitlich vor. Der eingereichte Teilzonenplan sieht die Umzonung der bestehenden Freiflächen auf den Parzellen Nr. 47 und 152 von der Kernzone Dorf KD3 bzw. vom übrigen Gemeindegebiet in eine Grünzone GFivor. Gleichzeitig wird der bestehenden Parkplatz auf der Parzèlle Nr. 53 vom übrigen Geme¡ndegebiet in die Zone für ötfentliche Bauten und Anlagen eingezont. Die Verbesserung der Bebaubarkeit der in der Bauzone gelegenenen Teile der Parzelle Nr. 33 bedingt ebenfalls eine Zonenanpassung. Aufgrund der Gefahrensituation dürfen jedgch in den neu in die Wohnzone W2 bzw. Kernzone Dorf KD2 einzuzonenden Bodenstreifen auf der Parzelle Nr. 33 keine Bauten, sondern lediglich Anlagen erstellt werden. Um dies zu gewährleisten, wurden im Überbauungsplan Weisstannen zwei Baulinien festgelegt. Der Teilzonenplan Weisstannen wurde am 4. Mai 2OO7 vom Amt für" Raumentwicklung vorgeprüft. Dabei wurde festgehalten, dass bei der Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgetände die Lärm-Empfindlichkeitsétufe (ES) der zugrundliegenden Tone gilt. Der Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände ist somit gestützt auf Art. 6 Abs. 3 dés Grossratsbeschlusses über den Lärmschutz vom 8. Novembei tSgO keine ES zuzuweisen, 074504 I 96111_45680

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Die Teilzonenpläne 'lAbendweid", Schwendi vom 8. März 1999 und "Höfli", Weisstannen vom 13. September 1999 wurden in den überarbeiteten Zonenplan Weisstannen und Schwendi integrieft. Sie können daher aufgehoben werden. Die Prüfung ergibt Die Erlasse sind recht- und zweckmässig. Sie können genehmigt werden

ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Veruvaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS S21.5) verfügt das Baudepartement:

1. Der Teitzonenplan Weisstannen und der Überbauungsplan Weisstannen werden unter fol-

gender Auflage genehmigt: !'Für die Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände wird auf eine separate Zuweisung der Lärm-Empfindlichkeitsstufe verzichtet. Es gilt die LärmEmpfindliohkeitsstufe der zugrundeliegenden Zone". O¡à'fe¡lzonãnplane Abendwðid, Schwãndi und Höfli, Weisstannen werden aufgehoben. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.--.

2.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Datên der lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art.4Z Abs..1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwickl ung

U. Strauss

Beilagen

- Genehmigte und aufgehobene - Einzahlungsschein Kopie

- Rechtsabteilung - Amtfür.Raumentwicklung - TiefbauamtRechtsdienst - Tiefbauamt Projektleiter Naturgefahren - AFU.IE

0u450Á I 9611f-/tS680