Baulinienplan Untergasse Nr. 126

Plan d'utilisaziun spezial · Mels

Document

Numer
2010-3865
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Mels
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
17-11-2009
Approvà
29-03-2010
Publitgà
25-11-2009
En vigur dapi
29-03-2010

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

_____________________

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B aud ep artem en t

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des Kantons St.Gallen

x jr y

29. März 2010

______________________________ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

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Gemeinderat Meis Postfach Rathaus, Platz 2 8887 Meis

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Baulinienplan Untergasse Nr. 126 <

Die Breite der Untergasse in Mittelheiligkreuz ist ungenügend. Die Strasse soll auf einer Länge von rund 120 m verbreitert und saniert werden. Damit kann eine durchgehende Strassenbreite von mindestens 3.5 m erreicht werden. Der Teilstrassenplan wurde am 26. März 2010 vom Baudepartement genehmigt. Der Strassenabstand für eine Gemeindestrasse 2. Klasse beträgt gemäss Art. 21 Baureglement 5 m ab Strassen- oder 4.50 m ab Trottoirgrenze bzw. -rand bei nicht vermarkten Strassen. Entlang der Untergasse soll die Bauweise in einem reduzierten Strassenabstand von 4.0 m ermöglicht werden. Für das Unterschreiten des Strassenabstands wurde daher beidseitig eine Baulinie festgelegt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1in Verbindung mit Anhang 6derErmächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 540.-. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt

09-7514 / 179179,61181

Fr. 200.-Fr. 340.—

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan Kopie

-

Rechlsakteiluna.

-

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst

09-7514 / 179179_61181

Plan

Politische Gemeinde Meis Kanton St. Gallen

Baulinienplan Untergasse Nr. 126 Situation 1 : 200

Vom Gemeinderat Meis erlassen am

Der Gemeindepräsident

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Der Gemeinderatsschreiber

2A bis

Öffentlich aufgelegt vom

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VOM BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN GENEHMIGT: 29. März 2010

MIT ERMÄCHTIGUNG: DER LEITER DES AMTES FÜR RAUMENTWICKLUNG ----------, UND GEOINFORMATION:

Z o ^ . ST-

lj

Neuensch^va-freterîngenieurbüro AG

Auflageprojekt

Oberdorfstrasse 24

Plan Nr.:

8887 Meis

Tel: 081 723 25 24

09004 - 20

Datum / Gez. 08.09.09 / MT