Überbauungsplan Harzloch, 2. Änderung

Plan d'utilisaziun spezial · Mels

Document

Numer
2011-3860
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Mels
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
05-07-2011
Approvà
26-09-2011
Publitgà
19-07-2011
En vigur dapi
26-09-2011

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbmnnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Meis Rathaus 8887 Meis

26. September 2011

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Harzloch, 2. Änderung

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Am 27. März 1990 genehmigte das Baudepartement den Überbauungsplan Harzloch. Eine erste Änderung wurde am 4. Juni 1997 genehmigt. Der Plan bildete die planungs­ rechtliche Voraussetzung zur Überbauung der in der zweigeschossigen Wohn- und Ge­ werbezone WG2 gelegenen Grundstücke Nr. 2894 sowie Nr. 4137. Die gemäss Sonder­ nutzungsplan festgelegte Überbauung der Parzelle Nr. 2894 wurde jedoch nicht realisiert. Der bisherige Sondernutzungsplan wurde vom Baudepartement am 15. April 2010 in die­ sem Bereich aufgehoben und durch einen neuen Überbauungsplan Harzloch ersetzt. Das Areal wurde zwischenzeitlich bis auf den Baubereich D gemäss dem neuen Überbau­ ungsplan überbaut. Das nun geplante Gebäude im Baubereich D ist gemäss den beson­ deren Vorschriften grundsätzlich nach Regelbauweise zu erstellen. Mit der vorgesehenen Ergänzung der Bauvorschriften gemäss Art. 5 werden die Bestimmungen zu den Vordä­ chern und Dächern über den Terrassensitzplätzen präzisiert. Mit der geplanten Überbau­ ung des Baubereiches D sind auch Parkplätze gemäss Art. 26 Baureglement zu erstellen, weshalb die Tiefgarage unter dem Baubereich C vergrössert werden soll. Gleichzeitig wird das Ausmass des Tiefgaragenbereichs B gemäss der bereits gebauten Garagierung an­ gepasst. Die im Überbauungsplan unter Hinweise dargestellte öffentliche Verkehrsfläche wird zudem gemäss den Plänen des bereits genehmigten Teilstrassenplans Glashütten­ weg / Glashüttenfussweg angepasst. Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

11-5088 / 255613_74192 255613.74192

Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.--

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung undffgQjflfQfmatipn

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

11-5088 / 255613_74192

Plan mit besonderen Vorschriften

Politische Gemeinde Meis

Überbauungsplan Harzloch

Kanton St.Gallen

Februar 2011

Überbauungsplan Harzloch 2. Änderung Baubereich D / Tiefgarage Situation 1:500

Legende: Festlegungen ' ............ ' Umgrenzung Plangebiet _____

Baulinie für Bauten und Anlagen (Gewässerabstand) Baubereich A für Wohnbauten

ln Anwendung von Art. 29 ff des kantonalen Baugesetzes sGS 731.1, (abgekürzt BauG) vom Gemeinderat Meis erlassen am

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5.JUU .2011,

Baubereich B für Tiefgarage Der Gemeindepräsident

Baubereich C für oberirdische Parkierung (Besucher) Abstellplätze für Auto, Mofa, Velo

Der Gemeinderatsschreiber

£ ts

<%%%% Baubereich D entspricht Bauzone WG2

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Öffentlich aufgelegt »cm

Freihaltefläche / Waldabstand

bis J . Î . 5 5

Spielwiese / Spielplatz Verkehrsfläche privat Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am...2.6:.5.^:.2011

Für das Baudepartement des Kantons St.Gallen Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

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Richtungspunkt

VA

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Erweiterung Baubereich für Tiefgarage (unterirdisch)

(Ermächtigungsverordnung sGS 141.41)

Hinweise Verkehrsfläche öffentlich öffentlicher Fussweg Wald

3

Egger B a u C o n su ltin g A G

Bäume / Bepflanzungen BAUMANAGEM ENT • BAUPLANUNG • GENERALUNTERNEHMUNG Walzenhauserstrasse 38 CH - 9434 Au SG

Telefon +41 71 747 70 00 Telefax +41 71 747 70 01

Webseite E-Mail

ebc.ag [email protected]

Nachtrag Besondere Vorschriften

Datum: 13. Juli 2011 / RA

Bestehende Bauten

Art. 5

Bauvorschriften

Im Baubereich D sind Bauten mit 2 Vollgeschossen und einem Attikageschoss zulässig. Das Attikageschoss ist auf zwei Seiten unter einem Winkel von 45° a.T. -ab OK. Fussboden / Fassaden­ schnittpunkt- zurückzuversetzen. Das Vordach über dem Attikageschoss darf allseitig max. 50 cm auskragen. Davon ausgenommen sind Dächer über den Terrassensitzplätzen, die bis an die Flucht der Hauptfassade, bzw. der Balkonflucht reichen dürfen, jedoch insgesamt höchstens die Hälfte der jeweiligen Gebäudelänge einnehmen.