Überbauungsplan Stadterfeld, Änderung

Plan d'utilisaziun spezial · Mels

Document

Numer
2015-3861
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Mels
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
24-02-2015
Approvà
18-03-2015
En vigur dapi
18-03-2015

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Am t für Raum entwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Meis Kirchstrasse 31 Postfach 102 8887 Meis

18. März 2015

Geschäft Nr. 15-2416 Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: e

Änderung Überbauungsplan Stadterfeld

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Das Grundstück Nr. 1590 liegt in der dreigeschossigen W ohnzone W3. Am 18. Juni 2007 genehmigte das Baudepartement den Überbauungsplan Stadterfeld. Damit wurde die pla­ nungsrechtliche Grundlage für eine von der Regelbauweise abweichende Überbauung geschaffen. Zwischenzeitlich wurde die Überbauung realisiert sowie in der Kreuzung Sarganserstrasse-Bahnweg der Stadterfeld-Kreisel und entlang des Bahnweges das Trottoir erstellt. Im Zusammenhang mit der Geometermutation und der Grundstücksanpassung mit den klassierten Strassenparzellen des Bahnweges, des Kreisels sowie der Sarganserstrasse soll die Umgrenzung des Plangebietes auf die neuen Grundstücksflächen re­ duziert werden. Die Anpassung des Überbauungsplans ist von untergeordneter Bedeu­ tung, weshalb gestützt auf Art. 32 Abs. 2 BauG auf die öffentliche Auflage verzichtet wur­ de. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeinde­ verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.--.

15-2416 / 421089 102219 421089,1022 19

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie

-

Bficblsalaisilmia Am t für Raumentwicklung und Geoinformation

15-2416 /4 2 1 0 8 9 ,1 0 2 2 1 9

Plan

F

O Bahnweg

1408

Gemeinde Mels Kanton St. Gallen

VA

Überbauungsplan

A V

1999999 GA1 min. 10.00 m

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Wohnen im Stadterfeld

44899099999699999945

Situation 1 : 500

2018

5.00

Lengende:

GA1 min. 10.00 m

In Anwendung von Art. 2 9 ff des kantonalen Baugesetzes sGS 731.1, abgekürzt BauG)

Vom Gemeinderat Meis erlassen am

jü 'l

in

§ LO

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Festlegungen Umgrenzung Plangebiet

Der Gemeindepräsident

S

in 3523

Der Gemeinderatsschreiber Baulinie

CD

Hinweise Auf eine öffentliche Planauflage gemäss Art. 32 Abs 2 BauG (sGS 731.1) wird verzichtet. Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentümer erklären sich mit dem vorliegenden Plan einverstanden und bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass damit ihr gesetzlicher Anspruch auf das rechtliche Gehör (Art.29 BV) gewährleistet wurde.

Parz. Nr. 1590

Datum, Unterschrift

GA2 min. 15.00 m

Baubereich für Wohnbauten (Hauptbauten)

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wisscanto ss^t Managemen Immobilidnanlage ropaaljee rieb.

Eigentümer: Swisscanto Anlagestiftung, Waisenhapsstrasse-^, 8004 Zürici

Parz. Nr. 1408 /1391

Trottoir (erstellt)

754

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3982

GAI min. 10.00 m

GA2 min. 15.00 m

Ì.00I

2 3. FEB. 2015 Politische C ...isinde Meis Datum, Unterschrift Der

Eigentümer: Politische Gemeinde Meis CM

X ■<) 3671

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am ...U.\..^..

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3519

2

3122

3524

3528 CM

-O

462

Für das Baudepartement des Kantons StGallen Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

465

(Ermächtigungsverordnung sGS 141.41)

O»

Überbauungsplan Wohnen im Stadterfeld Mst: 1:500