Überbauungsplan Melserhof

Plan d'utilisaziun spezial · Mels

Document

Numer
2017-3866
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Mels
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
08-11-2016
Approvà
28-11-2017
Publitgà
21-11-2016
En vigur dapi
28-11-2017

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen

Baudepartement

Báudeparlemenl. Aml fûr Raumenlwicklung und Geoinfomalion, Làmmlisbrunnenstrasse 54. 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Mels

28. November2017

Rathaus

B8B7 Mels

Geschäft Nr.17-5277 Gemeinde Mels: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des aufgehobenen Baugesetzes (sGS 731.1; aBauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

Ganzen Text zeigen

. . .

TellzonenplanMelserhof ÜberbauungsplanMelserhof Ergänzung der Schutzverordnung

Direkt beim Bahnhof Mels befindet sich das Areal Melserhof. Das Plangebiet umfasst die in der viergeschossigen Wohnzone W4 gelegenen Parzellen Nrn. 1156, 1492,2547 und 4553 (teilweise) sowie die dem übrigen Gemeindegebiet zugeschiedenen Grundstücke Nrn. 1147,1148 und 14BB (teilweise). Es istvorgesehen, dasAreal neu zu gestalten und dichter zu überbauen. Das derzeit geschlossene Restaurant Melserhof wird renoviert und wieder geöffnet, wobei die bestehende Gartenwirtschaft mit den bedeutenden Einzelbäumen erhalten bleiben soll. Entlang der Hofstrasse ist ein fünfgeschossiger Neubau mit einer Mischnutzung vorgesehen. Der bestehende Saal beim Melserhof wird abgebrochen und durch einen eingeschossigen Verbindungsbau zwischen Restaurant und Neubau ersetzt. Um die angestrebte Mischnutzung zu ermöglichen, wird das Areal der viergeschossigen Wohn- und Gewerbezone WG4 zugewiesen. Mit dem Teilzonenplan Melserhof wird auch die Zonierung der Kleinfläche gegenüber der Hofstrasse in die W4 bereinigt. Die Parzelle Nr. 1148 ist mit einer Baumhecke bestockt, welche mit der Schutzverordnung vom 6. November 2006 unter Schutz gestellt wurde. lm Rahmen des Bauprojektes soll diese Hecke gerodet und näher an die Hofstrasse hin gepflanzt werden. Entsprechend ist eine Anderung der Schutzverordnung vorgesehen. Der überbauungsplan umfasst eine Fläche von mehr als 3'000 m2. Er ist durch die Bahnhof-, die Grof- und die Hofstrasse umgrenzt. Die Fläche und die Abgrenzung des Überbauungsplangebiets sind zweckmässig. Gegenüber der im Baureglement (BauR) festgelegten Regelbauweise sind folgende Abweichungen vorgesehen: 1 zusätzliches Vollgeschoss im Baubereich lll, kein Attikageschoss Beschränkung Vollgeschosse in Baubereichen ll, lV, V, Vl, Vll, Vlll und lX auf 1 Beschränkung Vollgeschosse in Baubereich I auf 3 Mehrausnützung von max.20o/o Erhöhung GH auf 16.50 m im Baubereich lll (13.50 m nach Art.9 BauR) Aufhebung Gebäudeabstand für Nebenbauten

. . . . . . .

17 -5277

557680_l

AufhebungStrassenabstand

I 557680-1217 g9.docx 21 798.docx

1t3

. . . . .

Aufhebung Mehrlängenzuschlag Erhöhung Gebäudelänge auf max. 55 m (40 m nach Art. 9 BauR) Balkone dürfen auf max. der Hälfte der Fassadenlänge max. 1.50 m über den Baubereich hinausragen (ein Drittel der Fassadenlänge nach Art. 19 BauR) UG max. 1.40 m über gewachsenes Terrain (0.50 m nach Art. 21 BauR) Erhöhung Grundfläche Nebenbauten auf max. 85 m2 (40 m2 nach Art.. 17 BauR).

Obige Abweichungen von der Regelbauweise liegen im üblichen Rahmen. Der Erhöhung der maximalen Gebäudehöhe im Baubereich lll infolge des zusätzlichen Vollgeschosses stehen eine Einschränkung der Gebäude- und Firsthöhen bzw. auch Anzahl Vollgeschosse in den übrigen Baubereichen gegenüber. Die Gebäudehöhe im Baubereich lll entspricht der max. zulässigen Firsthöhe von 16.50 m in der WG4. Mit dem Zusammenbau der drei Gebäudeteile Melserhof, Zwischenbau und Neubau wird die max. zulässige Gebäudelänge von 40 m um rund 15 m überschritten. Mit dem eingeschossigen Zwischenbau sowie den unterschiedlichen Baustilen der drei Gebäudeteile wird diese Gebäudelänge optisch jedoch unterbrochen. Der vorgesehene Neubau im Baubereich lll entspricht von seinen Ausmassen her der umliegenden Bebauung an der Hofstrasse sowie dem Omag-Areal.

Die planerlasse wurden vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 2. Oktober 2012 und am 11. März 2013 vorgeprüft. Die wichtigsten Ausführungen sind berücksichtigt. Gegen den Überbauungsplan wurde eine Einsprache eingereicht, welche mit PrüSchreiOen des Rechtsvertreters vom 7. November 2017 zurÜckgezogen wurde. Die Berlicksichtifung ergibt: Die planerlasse sind recht- und zweckmässig. Sie können unter grng Oãr der Gemeinde Mels zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt werden. ln Anwendung von Art. 174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731'1 PBG), Art' 31 aBauG und Art. g4 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; (sGS VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS Gemeindevenrualtung 141,41; ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und 821.5) verfügt das

BaudePartement:

1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt.

2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 3'340'--

Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Fr' 3'000'-Fr' 340'-Tiefbauamt (Teilstrassenplan 17-5352)

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itq sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

17-5277 t 557680 121758

2t3

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174PBG, Art. 31 Abs. 2 aBauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geo

t U. Strauss

Beilagen Genehmigte Erlasse

Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan vom 21. November 2017

Kopie

Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Natur, Jagd und Fischerei Amt für Umwelt - Triage Planbeurteilung Amt für Umwelt - KOBA (i.2. mit Baugesuch 17-1566) Kantonspolizei - Verkehrstechnik Rechtsdienst Tiefbauamt

-

1 7

-527 7 r 557 680 _1 21 7 98

3t3

Plan mit besonderen Vorschriften

Besondere Vorschriften

Bebauung - Situationsplan / Schemaschnitte Kanton St.Gallen Politische Gemeinde Meis

I. Allgemeines

Situation - Bebauung

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und des Baureglementes der Gemeinde Meis.

Art. 1 Bestandteile und Geltungsbereich

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Überbauungsplan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente, sowie Beilagepläne (Bauprojektpläne von Ackermann+Partner AG) sind wegleitend.

Überbauungsplan

Art. 2 Zweck

Der Überbauungsplan regelt die Erschliessung, die Bebauungsdichte, die Gebäudemasse sowie die Gebäudestellung. Er legt die Baubereiche und die frei zu haltenden Gebiete fest und enthält ergänzende Vorschriften über die Bauweise.

"Meiserhof

II. Erschliessung

1 :5 0 0

Art. 3 Verkehrserschliessung

Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr ist an den im Plan bezeichnete Stellen vorzusehen. Die Zu- und Wegfahrt Tiefgarage hat über die im Plan bezeichnete "Zufahrt unterirdische Parkanlage" zu erfolgen. Die bezeichneten Fusswege / Zugänge dienen der internen Erschliessung der Überbauung und des Gasthauses.

(ersetzen den Überbauungsplan mit Erlass vom 18. Juni 2013 aus der Planauflage vom 25. Juni - 24. Juli 2016)

Art. 4 Parkierung

Die notwendigen Parkplätze für die W ohneinheiten sind in der Tiefgarage anzuordnen, Besucherparkplätze für die neue Überbauung sowie für das Rest. M eiserhof werden auf den im Plan gekennzeichnet Bereichen oberirdisch angeordnet.

Art. 5 Kehrichtsammelstellen

Unauffällig gestaltete Kehrichtsammelstellen sind im Rahmen der Baubewilligungsverfahrens gemäss den W eisungen der Gemeinde anzuordnen.

Vom Gemeinderat Meis erlassen am:

- 8. NOV. 2016

VIII

III. Überbauung

Art. 6 A_

Der Gemeindepräsident:

Baubereiche

Die Baubereiche bezeichnen die max. horizontale Ausdehnung der einzelnen Baukörper; Baubereich Max. Gebäudehöhe / max. Firsthöhe :

Der Gemeinderatsschreiber:

Geschosse

21. NOV. 2016

Öffentlich aufgelegt von

bis

20. DEZ. 2016

I. 498.23 m.ü.M

II. 492.76 m.ü.M

3

1

HI503.38 m.ü.M 5

VII.

VIII

IX.

491.88 m.ü.M

489.78 m.ü.M

491.28 m.ü.M

1

1

1

IV. 490.08 m.ü.M 1

V. 490.08 m.ü.M 1

VI. 491.88 m.ü.M.

1

Im Baubereich I. (best. Bauten Meiserhof) muss der architektonische Charakter des bestehenden Gebäudes, mit Sockelgeschoss, Fenstergewänden, Fensterleibungen, etc. erhalten bleiben.

Z 8. E V . 2017

Vom Baudepartementes des Kantons St.Galien genehmigt am

Art. 7 Bauvorschriften

Die maximale Gebäudehöhe für die einzelnen Baubereiche wird mittels Höhenkote in m.ü.M. festgelegt. Darüber dürfen weder Brüstungen noch Mit Ermächtigung Der Leiter des Am tes für Raumentwicklung und Geoinformation:

_______________________

Attikageschosse erstellt werden, ausgeschlossen sind Installationen wie Liftüberfahrten,

" t

Entlüftungsschächte sowie Aufbauten für Lichtkuppeln.

— ____________________ LtVj — i

Der Gebäudeabstand von 2.0m für Nebenbauten gemäss Art. 17 BauR ist aufgehoben. Der Strassenabstand gemäss Art. 16. BauR ist aufgehoben.

9. Rev.: 10. Rev.: 11.Rev.: 12.Rev.: 13. Rev.: 14. Rev.: 15. Rev.:

16.05. 2012/na 05.06. 2012/na 20.06. 2012/na 12 . 12 .2012/na 08.01 2013/na 08.05. 2013/na 13.06 2013/na 18.06. 2013/na 12.05 2014/na

Erst.: IR e v .:

2. Rev.: 3.Rev.: 4. Rev.: 5. Rev.: 6.Rev.: 7. Rev.: 8. Rev.:

Die max. Gebäudelänge von 40m entfällt. Die Gebäudelänge darf max. 55.00m betragen sofern diese optisch unterbrochen wird.

06.10.2014/na 13.04.2015/na 07.07.2016/sc 08.09.2016/sc 19.09.2016/sc 17.10.2016/sc 11.11.2016/sc

Architektur und CH 8887

CKERMANN

Planungsbüro D .Ackermann Meis Bahnhoftsrasse

AG 61

Der Mehrlängenzuschlag entfällt.

Fon.: + 41 (0)81 720 0073 Fax.: +41 (0)81 720 00 79 www.ackermann-architektur.ch / [email protected]

0m

10m

20m Balkone dürfen auf max. 50% der Fassadenbreite max. 1.5m über den Baubereich hinaus ragen. Das Untergeschoss darf das gewachsene Terrain um max. 1.40m überragen. Die max. Grundfläche für Nebenbauten beträgt 85m2. Es kann eine Mehrausnützung von 20% gewährt werden.

Schemaschnitte

Legende

Art. 8 Naturgefahren

Das Vorhaben liegt im Naturgefahrenbereich Restgefahr (Gelb/Weiss), infolge Hochwasser mit einem Höchststand von 25cm (Gemäss Karte EHQ Fliesstiefe). Durch die Hochparterresituation sind die bewohnten Bereiche nicht gefährdet. Im Bereich der Tiefgarageneinfahrt sind soweit notwendig

Festlegungen

während des Bewilligungsverfahrens die notwendigen O bjektschutzm assnahm en nachzuweisen. Naturnahe Hecke (Gemeinde-Schutzverordnung )

Perimeter (Umgrenzung des Plangebiets)

Art. 9 Energie

Alle Bauten sind so auszurüsten, dass höchstens 60 Prozent des Energiebedarfs für Heizung und W armwasser mit nicht erneuerbaren Energien gedeckt Baubereich I. (best. Baute Meiserhof)

__________

sind. Die Neubauten haben die Zielwerte gemäss SIA Norm 380/1 einzuhalten.

max. 1.00m ab gew. Terrain

Baubereich II. (Zwischenbaute)

Einfriedung Mauer zu Hofstrasse - Bahnhofstrasse

Baubereich III. (Neubaute)

max. 1.40m ab gew. Terrain

503.38 m.ü.M = +15.30m

Art. 10 Retention

Die Entwässerung ist mit dem Generellen Entwässerungsplan der Gemeinde abzustimmen.

OK Mauer Niveau max. + 0.05 ab OKFB EG

Baubereich IV... (Nebenbaute / Überdachung Gartenterrasse) Baubereich V. . ,v (Unterstand Bushaltestelle - Fertigkabine Gemeinde)

Einfriedungen Mauer zu Grofstrasse

-------------------

AK Vordach Erdgeschoss (gegen Hofstrasse)

IV. Umgebung

Baubereich VI. (Gedeckter Aussenbereich / Terrasse)

Art. 11 Umgebungsgestaltung

Baubereich VII. (Anbau an Bestand)

Im Um gebungsbereich muss die Aussenraum qualität mit einem detaillierten und verbindlichen Gestaltungskonzept (Gartenwirtschaft mit best. Baubereich VIII. (Nebenbaute / Velounterstand)

Baumbestand, Einfriedungen, Anlieferungen, Zu- und Ausgänge zu Restaurant und Alterswohnungen) welches der Gemeinderat prüft und genehmigt, sichergestellt werden. Entlang der Hofstrasse ist der Um gebungsbereich gegenüber der öffentlichen Strasse mittels Einfriedung oder Bepflanzung

Baubereich IX. (Nebenbaute / Geräteschopf, Velounterstand)

V6 VA

abzugrenzen. Die einzelnen Anlagen müssen im Endausbau ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen. Dieser Plan ist mit dem Baugesuch zur Bewilligung einzureichen.

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage

Im Bereich Terraingestaltung ist die Höhendifferenz von ca. 1.40m (beim höchstem Punkt) vom Parterregeschoss zum Trottoir mittels einer Stützm auer Zu- und Wegfahrt Besucher PP

auszugleichen.

Parkierungsanlage Unterirdisch

Terrainabgrabungen sowie Terrainaufschüttungen sind zulässig, sofern sie in Zusammenhang mit Bauten, Umgebung oder Erschliessung stehen und sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen, Stützmauern sind sorgfältig zu gestalten und gut in das Terrain einzufügen.

Hauszugänge Im ausgewiesenen Bereich (Eingangsgestaltung Dorf Meis) ist ein separates Gestaltungskonzept auszuarbeiten, welches der Gemeinderat prüft und Verkehrsfläche / Zufahrt für PP

genehmigt.

Besucher PP

Art. 12 Gesamtwirkung und Gestaltung der Bauten

...

k

Eingangsgestaltung Dorf Meis

Der eingeschossige Zwischenbau muss optisch eine klare Trennung zwischen best. Restaurantgebäude und neuer Wohnbaute bilden. Die Bauten in den ausgewiesenen Baubereichen sind so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der Baukörper und Fassaden, Dachformen,

Umgebungsgestaltung (Rasen/Terrassenbeläge/Bepflanzung etc.)

Materialwahl und Farbgebung eine einheitliche Gesamtwirkung sowie eine gute Einfügung in die Umgebung erzielt wird.

Bestand Gartenwirtschaft

1 weiterer Artikel

Art. 13 Gemeinde - Schutzverordnung

Im ausgewiesenen Bereich (Hecke Schutzverordnung - Gemeinde) muss ein Ersatzbeitrag für die abgebrochene Hecke geleistet werden. Für die neu erstellte Hecke sind folgende Rahmenbedingungen fest zu legen:

Bedeutende Einzelbäume (bleiben bestehen)

-A bm essungen der zu erstellenden Flächen gemäss ausgewiesenem Bereich (Hecke Schutzverordnung- Gemeinde) -Abm essungen in der Höhe; eine Dynamik, bzw. Entwicklung der Sträucher im Jahresverlauf muss möglich sein, d.h. Höhe variierend 2.0 bis 2.5 m

Hinweise

- eine naturnahe Hecke, keine geschnittene Hecke Abbruch

Sichtzone (muss Frei gehalten werden)

W indschutzverglasung max. 2.00m ab OK Terrain neu Beton- oder Stahlpfosten Fussgängerschutz bei Einlenker Mögliche Bepflanzung Gebäude Strassenfahrbahn Mischverkehr Trottoir / Fussgängerzone Parzellengrenze 1492

|\Z V \A /I |B = -1.051

Parzellennummer Haltestelle Bus (Position nicht definitiv) Höhenkoten ab OKFB EG

DG

Dachgeschoss

VG

Vollgeschoss

UG

Untergeschoss

GH

Gebäudehöhe

Rampen (Höhenüberwindung mit max. 6% Gef.)

- Niederhecke mit verschiedenen einheimischen Sträucherarten - Die Gemeinde Meis übernimmt die Verantwortung für den Unterhalt und die Pflege der Hecke