Schutzverordnung

Sevelen

Document

Numer
2020-3230
Vischnanca
Sevelen
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
En vigur dapi
17-02-2020

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Sevelen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

2020-3230-E-01.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

2020-3230-E-01.pdf

Kanton St.Gallen Baudepartement

4Ib

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudeparternent, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation. Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Sevelen Postfach 9475 Sevelen

17. Februar 2020

Geschäft Nr. 20-946 Gemeinde Sevelen: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes vom 6. Juni 1972 (nGS 8, 134; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Ganzen Text zeigen

Zonenplan (M 1:10'000)

•

Teilzonenplan Schutzverordnung (M 1:2'000)

•

Ergänzung Baureglement

•

Schutzverordnung (Vorschriften)

•

Plan zur Schutzverordnung Talgebiet (M 1:5000)

•

Plan zur Schutzverordnung Berggebiet (M 1:5000)

1 Ausgangslage Im Jahr 2006 hat der Gemeinderat die Arbeiten zur Überarbeitung der Ortsplanung gestartet. Unter anderem wurde der Zonenplan (M 1: 2000) erlassen, der das Siedlungsgebiet in der Talebene abdeckt. In der entsprechenden Genehmigungsverfügung vom 9. September 2010 wurde darauf hingewiesen, dass u.a. auch noch gewisse Grünzonen zu differenzieren sind. Dies wird mit den vorliegenden Unterlagen nachgeholt (Zonenplan M 1:10'000, Teilzonenplan Schutzverordnung M 1:2000). Der Zonenplan (M 1:10'000) regelt nicht nur die Differenzierung der Grünzonen, sondern die gesamte Zonierung ausserhalb des Zonenplans M 1: 2000 vom 9. September 2010. Dazu erfolgt eine Ergänzung des Baureglementes zu Grünzonen und Gesamtüberbauungen. Die rechtskräftige Schutzverordnung (Schutzverordnung Talgebiet, Schutzverordnung Berggebiet, Vorschriften) wurde vom Baudepartement des Kantons St.Gallen am 22. November 1996 genehmigt. Sie wurde ebenfalls im Rahmen der Ortsplanungsrevision ab 2006 überarbeitet.

20-948

1/5

hr.

Die Unterlagen wurden von den kantonalen Amtsstellen fünfmal vorgeprüft, mit Berichten vom 10. April 2008, 10. März 2009, 6. Oktober 2011, 1. Februar 2012 und 22. August 2012. Der Gemeinderat hat die vorstehend genannten Planungsinstrumente am 24. September 2012 erlassen und vom 3. Oktober 2012 bis am 5. November 2012 öffentlich aufgelegt. Aufgrund von Einsprachen und entsprechenden Änderungen erfolgte eine zweite öffentliche Auflage vom 24. Juli bis am 22. August 2013. Wegen weiteren Änderungen durch Einspracheentscheide vom 16. Dezember 2013 folgte vom 8. Januar bis am 6. Februar 2014 eine dritte öffentliche Auflage des Plans zur Schutzverordnung Talgebiet. Dazu sind mehrere Rekurse beim Baudepartement eingegangen. Mit Entscheid Nr. 80/2014 vom 6. November 2014 wies das Baudepartement die Rekurse der Basaltstein AG Buchs St.Gallen, Buchs, gegen den Einspracheentscheid des Gemeinderates Sevelen und gegen den zustimmenden Entscheid der Bürgerschaft der Gemeinde Sevelen ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Verwaltungsgericht mit Entscheid B 2014/229 vom 7. April 2017 gut, hob den angefochtene Entscheid auf und wies die Angelegenheit zu neuem Entscheid an die Gemeinde Sevelen zurück. Mit Entscheid Nr. 61/2015 vom 10. September 2015 wies das Baudepartement den Rekurs der Ortsgemeinde Sevelen gegen den Entscheid der Bürgerschaft ab, soweit es darauf eintrat. Den Rekurs gegen die Schutzverordnung samt Schutzplan hiess es teilweise gut und wies die Angelegenheit an die Gemeinde Sevelen zurück mit der Anweisung, die Abgrenzung der Lebensraum Kern- und Schongebiete neu vorzunehmen und auf die Unterschutzstellung des Schutzobjekts Ni. 12 ('Alte Schleife') zu verzichten. Mit Verfügung vom 9. Oktober 2015 genehmigte das Baudepartement folgende Erlasse im Sinne der zugehörigen Erwägungen: — Zonenplan (M 1:10'000) — Teilzonenplan Schutzverordnung (M 1:2'000) — Ergänzung Baureglement — Schutzverordnung (Vorschriften) — Plan zur Schutzverordnung Talgebiet (M 1:5000) — Plan zur Schutzverordnung Berggebiet (M 1:5000) Zugleich hob es folgende Erlasse auf: — Zonenplan Talgebiet — Zonenplan Berggebiet — Schutzverordnung Vorschriften — Schutzverordnung Plan Talgebiet — Schutzverordnung Plan Berggebiet

(6. März 1998) (6. März 1998) (22. November 1996) (22. November 1996) (22. November 1996)

Die Ortsgemeinde Sevelen erhob Beschwerde gegen den Entscheid Nr. 61/2015 vom 10. September 2015 des Baudepartementes, die jedoch wieder mit Schreiben vom 15. Dezember 2015 zurückgezogen wurde.

20-946

2/5

Mit Entscheid Nr. 523 vom 21. August 2018 hiess die Regierung den Rekurs der Basaltstein AG, Buchs, und der Ortsgemeinde Sevelen vom 13. Januar 2016 gegen die Verfügung des Baudepartementes vom 9. Oktober 2015 betreffend die Genehmigung von Erlassen der politische Gemeinde Sevelen (Zonenplan, Teilzonenplan, Ergänzung Baureglement, Schutzverordnung, Plan zu Schutzverordnung Talgebiet, Plan zur Schutzverordnung Berggebiet) gut und hob die Verfügung des Baudepartementes vom 9. Oktober 2015 auf. Am 14. März 2016 beschloss der Gemeinderat Sevelen in einer 4. Auflage Änderungen und Anpassungen an der Ausscheidung der Lebensraum Schon- und Kerngebiete bzw. an den entsprechenden Festlegungen in den beiden Plänen zur Schutzverordnung Berggebiet und Talgebiet 1:5000 und legte diese vom 23. März bis 21. April 2016 öffentlich auf. Mit Beschluss vom 6. Juni 2016 wies der Gemeinderat Sevelen die Einsprache der Ortsgemeinde Sevelen ab, soweit er darauf eintrat. Den dagegen erhobenen Rekurs wies das Baudepartement mit Entscheid Nr. 34/2019 vom 14. Juni 2019 ab. Ebenfalls mit Beschluss vom 6. Juni 2016 trat der Gemeinderat Sevelen auch auf die gegen die 4. Auflage gerichtete Einsprache der Basaltstein AG nicht ein. In der Folge entschied das Verwaltungsgericht im Verfahren B 2014/229 jedoch mit Urteil vom 7. April 2017, dass die Legitimation der Basaltstein AG in Bezug auf die von ihr im Rahmen der 1. bis 3. Auflage erhobenen Einsprachen gegeben sei, weshalb es deren Beschwerde guthiess und die Angelegenheit zu neuem Entscheid an die Gemeinde Sevelen zurückwies. Daraufhin hob der Gemeinderat Sevelen mit Beschluss vom 6. Juni 2017 den Einspracheentscheid vom 6. Juni 2016 auf und wies die Einsprachen der Basaltstein AG ab. Gegen den Beschluss vom 6. Juni 2017 erhob die Basaltstein Rekurs beim Baudepartement, welches diesen mit Entscheid Nr. 35/2019 vom 14. Juni 2019 abwies. In der Folge erwuchsen die Entscheide Nr. 34/2019 und Nr. 35/2019 vom 14. Juni 2019 des Baudepartementes in Rechtskraft. Damit sind alle Rechtsmittelverfahren abgeschlossen. 2 Erwägungen Aus der Genehmigungsprüfung ergeben sich folgende Hinweise: 2.1 Der Gemeinderat hat auf die Überarbeitung des über 45 Jahre alten Ortsbildinventares verzichtet. Da somit eine verlässliche Grundlage zur Überarbeitung der Schutzverordnung fehlt, ist die Festlegung von Schutzobjekten nicht abschliessend. Auch nach Inkrafttreten können weitere Schutzgegenstände im Sinne von Art. 115 PBG bezeichnet und entsprechende Massnahmen verfügt werden. 2.2 Historische Verkehrswege von nationaler Bedeutung sind nach dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (SR 451; abgekürzt NHG) geschützt. Es sind besondere Bedingungen an diesen Schutz gebunden. Das Inventar der historischen Verkehrs-

20-946

3/5

wege im Kanton St.Gallen ist vorhanden und zugänglich (I VS-GIS). In der Schutzverordnung sind trotz mehrmaliger Hinweise der kantonalen Fachstellen keine Aussagen zum IVS zu finden, sie ist demzufolge unvollständig. Der Schutz der historischen Verkehrswege gemäss NHG ist zu beachten. 2.3 Beim eingereichten Teilzonenplan (M 1:2000) wurden zeichentechnische Mängel in der Plandarstellung festgestellt. Diese wurden redaktionell korrigiert, die angepassten Pläne von der Gemeinde mit Schreiben vom 23. September 2014 nachgereicht. Ebenso sind die Abgrenzungen der Schon- und Kerngebiete gemäss der Änderungsauflage nachgeführt und das Objekt 'Alte Schleife' nicht mehr verzeichnet. 2.4 Im Zonenplan (M 1:10'000) wurden verschiedene Gebiete dem übrigen Gemeindegebiet zugewiesen. Dabei handelt es sich nicht um Bauerwartungsland und die Nutzung ist nicht unbestimmt. Grundsätzlich wären diese Gebiete der Landwirtschaftszone zuzuweisen. 2.5 Die Gebühren basieren auf dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5). Sie setzen sich aus Genehmigungs-, Vorprüfungs-, Beratungs- und Sitzungsaufwänden für die verschiedenen Erlasse zusammen, die teilweise dem Gesuchsteller verrechnet werden. Sie umfassen 1800.-- für den Zonenplan, 800.-- für das Baureglement sowie 7000.-- für die Schutzverordnung.

3 Dispositiv In Anwendung von Art. 174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG), Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. lin Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staatsund Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der obigen Erwägungen genehmigt. Da zur Schutzverordnung kein hinreichendes Inventar vorliegt, ist die Bestimmung der Schutzobjekte nach Art. 115 PBG noch nicht abschliessend erfolgt. 2. Die folgenden Erlasse (in Klammer: kantonales Genehmigungsdatum) werden aufgehoben: — Zonenplan Talgebiet (6. März 1998) — Zonenplan Berggebiet (6. März 1998) (22. November 1996) — Schutzverordnung Vorschriften — Schutzverordnung Plan Talgebiet (22. November 1996) — Schutzverordnung Plan Berggebiet (22. November 1996) 3. Die Gebühren für die vorliegende Verfügung betragen Fr. 9'600.--.

20-946

4/5

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (ITF- oder XTF-Datei) sowie als PDF-Datei dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Vermessung, einzureichen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174 PBG, Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

eRalph Etter Beilagen — Genehmigte Erlasse: — 2 x Zonenplan (M 1:10'000) — 2 x Teilzonenplan Schutzverordnung (M 1:2'000) — 2 x Ergänzung Baureglement — 1 x Schutzverordnung (Vorschriften) — 2 x Plan zur Schutzverordnung Talgebiet (M 1:5000) — 2 x Plan zur Schutzverordnung Berggebiet (M 1:5000) — Rechnung inkl. Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung (einschliesslich Erlasse) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlasse) — Amt für Natur, Jagd und Fischerei (einschliesslich Plan Talgebiet und Plan Bergebiet zur Schutzverordnung sowie Vorschriften) — Amt für Kultur, Denkmalpflege (einschliesslich Plan Talgebiet und Plan Bergebiet zur Schutzverordnung sowie Vorschriften) — Amt für Kultur, Kantonsarchäologie — Kantonsforstamt — Amt für Umwelt und Energie, Recht und UVP — Tiefbauamt, Rechtsdienst

20-946

5/5

Reglement

Schutzverordnung (SV)

Gültig sind die unterschriebenen Originaldokumente

Gemeinde Sevelen

Schutzverordnung

Inhaltsverzeichnis I.

II.

III.

Allgemeine Bestimmungen

5

Art. 1 Geltungsbereich

5

Art. 2 Zweck

5

Art. 3 Verhältnis zu anderem Recht

5

Art. 4 Rechtswirkung, Umgebungsschutz

6

Besondere Vorschriften für die einzelnen Schutzkategorien

6

Art. 5 Ortsbildschutzgebiet I

6

Art. 6 Ortsbildschutzgebiet II

7

Art. 7 Freihaltegebiet

7

Art. 8 Kulturobjekte

7

Art. 9 Geschützte Bauten

8

Art. 10 Geschützte Mauern

8

Art. 11 Archäologische Schutzgebiete/Schutzobjekte

8

Art. 12 Naturschutzgebiete a) Im Allgemeinen

9

45 weitere Artikel

Art. 13 b) Pufferzonen

9

Art. 14 Bewirtschaftung

10

Art. 15 Tümpel, Amphibienstandorte

10

Art. 16 Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze

10

Art. 17 Geotopschutzgebiete

11

Art. 18 Landschaftsschutzgebiete

11

Art. 19 Lebensraum-Kerngebiete

11

Art. 20 Lebensraum-Schongebiete

12

Art. 21 Auenschutzgebiet

12

Vollzug

13

Art. 22 Bewilligungsverfahren

13

Art. 23 Bewilligungen

13

Art. 24 Markierung

14

Art. 25 Aufsicht

14

Art. 26 Ersatzvornahme

14

Art. 27 Zuwiderhandlungen

14

Art. 28 Inkrafttreten

15

Anhang

16

3

Der Gemeinderat Sevelen erlässt gestützt auf Art.18 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG, SR 451), Art. 98 ff. des Baugesetzes vom 6. Juni 1972 (BauG, sGS 731.1), Art. 12 ff. der Naturschutzverordnung vom 17. Juni 1975 (sGS 671.1) und Art. 90 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 (sGS 151.2) folgende

I.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

Die Schutzbestimmungen gelten für folgende in den Schutzplänen sowie in den dazugehörigen Verzeichnissen aufgeführten Objekte: a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n)

Ortsbildschutzgebiet; Ortsbildschutzgebiet II; Freihaltegebiet; Geschützte Bauten; Geschützte Mauern; Kulturobjekte; Archäologische Schutzgebiete; Naturschutzgebiete; Tümpel, Amphibienstandorte Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken, Feld- und Ufergehölze; Geotopschutzgebiete; Lebensräume–Schongebiete; Landschaftsschutzgebiete; Auenschutzgebiet.

Art. 2 Zweck

Die Verordnung bezweckt die Erhaltung der in Art. 1 aufgeführten Schutzgegenstände. Massnahmen jeglicher Art, welche die Objekte gefährden, sind untersagt.

Art. 3 Verhältnis zu anderem

Recht

Soweit die Verordnung nicht im Rahmen gesetzlicher Ermächtigung abweichende Bestimmungen enthält, gehen die Bestimmungen von Bund und Kanton vor. Für Bauten und Anlagen, die nach den Vorschriften der Schutzverordnung bewilligt werden können, bleiben die Bestimmungen des Baureglements vorbehalten. Die Anordnung weiterer Schutzmassnahmen zur Erhaltung von einzelnen Schutzgegenständen im Sinne von Art. 98 und Art. 99 BauG bleibt vorbehalten. 5

Art. 4 Rechtswirkung,

Umgebungsschutz

Die Schutzgegenstände sind in ihrer Substanz und Erscheinung zu erhalten. Ihre Beseitigung oder Beeinträchtigung ist untersagt. In der unmittelbaren Umgebung der von dieser Verordnung erfassten Schutzgegenstände sind alle Massnahmen, welche die Schutzgegenstände beeinträchtigen, untersagt.

II. Besondere Vorschriften für die einzelnen Schutzkategorien

Art. 5 Ortsbildschutzgebiet I

Bauten und Anlagen haben sich an den für den Schutzgegenstand wesentlichen Merkmalen der bestehenden Überbauung (Stellung und Ausrichtung, insbesondere Gebäude- und Firsthöhe, Proportionen, Fassadengestaltung, Materialien, Farbgebung, Dachform, Firstrichtung usw.) zu orientieren. Sie dürfen das geschützte Ortsbild nicht beeinträchtigen und müssen sich so einfügen, dass eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. Bestehende, das Ortsbild oder einzelne Bauten prägende Freiräume, sind zu erhalten. Bestehende Gebäude sind in der Regel zu erhalten. Abbrüche von nicht schutzwürdigen Bauten werden nur bewilligt, wenn die Baubewilligung für einen Neubau, dessen Ausführung gesichert ist, gleichzeitig erteilt werden kann oder wenn die entstehende Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder die Freihaltung sonst in öffentlichem Interesse liegt. Alls baulichen Veränderungen sowie ausserordentliche Unterhalts und Erneuerungsnassnahmen am Äusseren der Gebäude sind bewilligungspflichtig. Massnahmen zur Umgebungsgestaltung, insbesondere Mauern, Einfriedungen, Beläge und Terrainveränderungen in Ortsbildschutzzonen und bei Kulturobjekten müssen sich besonders gut in die Situation ein fügen und sind bewilligungspflichtig. Mit der Baueingabe ist ein entsprechender Umgebungsplan einzureichen. Solaranlagen, Dachflächenfenster, Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Aussenantennen aller Art bedeuten eine starke Beeinträchtigung des Ortsbilds. Sie können nur ausnahmsweise bewilligt werden, falls sie gut eingepasst und vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar sind. Reklamen, Beschriftungen und dergleichen haben sich gut und unauffällig in das Ortsbild einzufügen. Zur Einhaltung von Art. 5 Abs. 1 SV können Ausnahmen nach Art. 77 BauG gewährt werden. Die besonderen Charakteristiken der einzelnen Gebiete sind dem Verzeichnis im Anhang zu entnehmen. 6

Art. 6 Ortsbildschutzgebiet II

Das Ortsbildschutzgebiet II umfasst die Bebauung entlang der Bahnhofstrasse sowie nicht oder schwach überbaute Gebiete, die aufgrund ihrer Lage im Siedlungsgefüge eine besondere ortsbauliche Bedeutung aufweisen. Bei der Bebauung entlang der Bahnhofstrasse haben sich Neubauten, Ersatzbauten, Umbauten und Erweiterungen bestehender Bauten in Bezug auf Lage, äussere Abmessungen und Geschosszahl an der bestehenden Bebauungsstruktur zu orientieren. Dabei gelten folgende spezielle Gestaltungsvorgaben: a) b)

strassenseitige Fassaden richten sich nach der bestehenden Fassaden; in der Regel haben die Gebäude gegenüber der Bahnhofstrasse 3-geschossig in Erscheinung zu treten.

Bauvorhaben im Ortsbildschutzgebiet II sind durch die Bauberatung zu begleiten und zu beurteilen. Sofern die Erschliessung, die Eigentumsverhältnisse oder besondere gestalterische Interessen es erfordern, leitet die Baubehörde von Amtes wegen oder auf Antrag eines Grundeigentümers die Überbauungsplanung ein.

Art. 7 Freihaltegebiet

In Freihaltegebiet sind nur untergeordnete Nebenbauten (< 20m² Grundfläche) zulässig, die dem Unterhalt des Freihaltegebietes dienen. Die Erstellung von Parkplätzen ist nicht erlaubt.

Art. 8 Kulturobjekte

Die Kulturobjekte sind sowohl in ihrem Erscheinungsbild als auch in ihrer schutzwürdigen Substanz fachgerecht zu pflegen. Alle baulichen und gestalterischen Veränderungen sowie Unterhaltsund Erneuerungsarbeiten am Äusseren und im Inneren der Gebäude sind bewilligungspflichtig. Der Abbruch, die Beseitigung und andere Massnahmen, die den geschichtlichen und künstlerischen Wert beeinträchtigen, sind untersagt. Der Gemeinderat bestimmt durch Vereinbarung mit dem Grundeigentümer, durch besondere Verfügung oder im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens den Schutzumfang im einzelnen.

Art. 9 7

Geschützte Bauten

Die geschützten Bauten sind wegen ihrer Stellung, Form und Bausubstanz von besonderem siedlungsbaulichem und bauhistorischem Wert. Bei geschützten Bauten ist die historische Bausubstanz samt Grundstruktur des Gebäudes zu erhalten. Bei Erneuerungen und Umbauten ist auf die historische Bausubstanz und Bauweise Rücksicht zu nehmen. Geschütze Bauten dürfen nicht abgebrochen oder ausgekernt werden. Umbauten, die sich für die Modernisierung der Baute als unerlässlich erweisen, sind unter grösstmöglicher Wahrung der historischen Bausubstanz zulässig. Der Gemeinderat kann Teilabbrüche bewilligen, sofern sie sich für die bessere Nutzung des Gebäudes als unerlässlich erweisen und dem Erhaltungsziel nicht widersprechen. Zur Einhaltung dieser Bestimmungen kann der Gemeinderat Abweichungen von den Regelbauvorschriften des Baureglements gemäss Art. 77 BauG bewilligen. Die geschützten Bauten sind dem Verzeichnis in Anhang 1 zu entnehmen.

Art. 10 Geschützte Mauern

Die geschützten Mauern sind zu erhalten. Teilabbrüche für unerlässliche Zugänge oder Zufahrten können gestattet werden. Die geschützten Ufermauern entlang des Sevelerbachs dürfen bei überwiegenden öffentlichen Interessen (wie Hochwasserschutz, Renaturierungen usw.) entfernt oder entsprechend verändert werden dürfen. Die geschützten Mauern sind dem Verzeichnis in Anhang 2 zu entnehmen.

Art. 11 Archäologische Schutzgebiete/Schutzobjekte

Bei den archäologischen Schutzgebieten sind die bestehenden Erdschichten, Bauten und baulichen Fragmente auf ihre Erhaltenswürdigkeit zu prüfen. Alle Tätigkeiten und Massnahmen, die eine Gefährdung dieser Gebiete mit sich bringen wie das Erstellen von Hoch- und Tiefbauten sowie von Anlagen, Geländeveränderungen oder Aufforstungen, sind im Baubewilligungsverfahren durch die Gemeinde der Kantonsarchäologie zu melden. Innerhalb von 14 Tagen gibt die Kantonsarchäologie der Gemeinde allfällige Auflagen bekannt. Archäologische Funde sind gemäss Art. 724 ZGB und der kantonalen Verordnung betreffend den Schutz von Naturkörpern und Altertümern (sGS 271.51), auch ausserhalb der bezeichneten Zonen, meldepflichtig (Meldestelle: Gemeinde oder Kantonsarchäologie).

Art. 12 8

Naturschutzgebiete a) Im Allgemeinen

Die Naturschutzgebiete sind in ihrer Eigenart als naturnahe Flächen zu erhalten. Alle Tätigkeiten und Massnahmen, die eine Gefährdung dieser Gebiete mit sich bringen, sind verboten. Dazu gehören insbesondere: a) b) c) d) e) f) g)

h) i)

j)

k)

das Erstellen von Bauten und Anlagen sowie Geländeveränderungen und Ablagerungen jeglicher Art; das Verändern des Wasserhaushalts, soweit diese Vorhaben nicht zur Erhaltung des Schutzgegenstands notwendig sind; das Düngen und Anwenden von Giftstoffen und Pflanzenschutzmitteln; das Beweiden (mit Ausnahme der in den Plänen ausgeschiedenen Flächen mit extensiver Beweidung); das Sammeln oder Zerstören von wild wachsenden Pflanzen, Beeren und Pilzen; das Aufforsten und das Begradigen von Waldrändern; das Töten, Fangen oder Stören von wild lebenden Tieren sowie das Beschädigen, Zerstören oder Wegnehmen von Eiern, Larven, Puppen, Nestern, Brutstätten usw. das Ansiedeln bzw. Aussetzen von standortsfremden Pflanzen und Tieren; die Nutzung zu Erholungs- und Freizeitzwecken wie Lager, Zelten, Campieren usw. und das Anfachen von Feuer, ausserhalb bezeichneter Stellen; das Verlassen der markierten Wege, ausser an bezeichneten Stellen, sowie für die Bewirtschaftung der Grundstücke und den Unterhalt bestehender Bauten und Anlagen; Mountainbiking, Starten und Landen mit Deltaseglern/Gleitfall-schirmen, Motocross usw.

Jagd und Fischerei bleiben gewährleistet, vorbehalten bleiben vom zuständigen Departement genehmigten Einschränkungen. In den Naturschutzgebieten gilt Leinenzwang für Hunde.

Art. 13 b) Pufferzonen

In den Pufferzonen sind alle Massnahmen, welche die Schutzgegenstände beeinträchtigen, untersagt. Insbesondere sind verboten: a) b) c) d) e) f)

das Düngen inkl. Verwendung von Klärschlamm und Anwenden von Giftstoffen und Pflanzenschutzmitteln; Acker- und Gemüsebau und die Nutzung als Kunstwiese; das Beweiden (extensive Herbstweide erlaubt, jedoch keine Schafund Ziegenbeweidung); das Verändern des Wasserhaushaltes, soweit dies nicht zur Erhaltung des Schutzgegenstandes notwendig ist; das Erstellen von Bauten und Anlagen; Geländeveränderungen und Ablagerungen jeglicher Art; 9

g)

das Aufforsten und das Begradigen von Waldrändern.

Art. 14 Bewirtschaftung

Die Trocken- und Feuchtgebiete sind zu erhalten, indem sie in angepasster Weise bewirtschaftet werden. Trockenwiesen sind pro Jahr ein- bis zweimal nach dem 15. Juli zu schneiden, Feuchtgebiete (Moore, Riede) pro Jahr einmal ausserhalb der Zeit zwischen dem 15. März und dem 1. September. Das Schnittgut ist zu entfernen. Abweichende Termine sind aufgrund von vertraglichen Abmachungen unter Genehmigung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) und bei aussergewöhnlichen Witterungsverhältnissen in Absprache mit dem ANJF möglich. Die im Plan markierten, extensiv beweideten Gebiete können im bisherigen Umfang beweidet werden. Treten Weideschäden auf, ist die Beweidungsintensität zu verringern. Bei Bedarf ist im Herbst ein Pflegeschnitt durchzuführen. Beweidete Gebiete sind gegenüber unbeweideten Naturschutzgebieten während der Beweidung temporär einzuzäunen. In der übrigen Zeit müssen die Flächen für Wildtiere passierbar sein. Für unbeweidete Naturschutzgebiete im Sömmerungsgebiet ist eine Abzäunung in begründeten Fällen, z.B. bei Auftreten von Weideschäden, fallweise festzulegen.

Art. 15 Tümpel, Amphibienstandorte

Die Objekte sind zu erhalten. Massnahmen, die die Objekte gefährden, sind untersagt. Geschützt sind Flora und Fauna wie auch die entsprechenden Uferbereiche. Unterhaltsmassnahmen bei Retentionsbecken sind gestattet. Auf Amphibien und die übrige Gewässerfauna ist dabei Rücksicht zu nehmen.

Art. 16 Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Feld- und

Ufergehölze

Einzelbäume, Baumreihen, Hecken, Feld- und Ufergehölze sind sowohl in ihrer Artenvielfalt als auch in ihrer flächenmässigen Ausdehnung zu erhalten. Die Hecken und Feldgehölze im Heckengebiet Ranserholz sind sowohl in ihrer Artenvielfalt als auch in ihrer flächenmässigen Ausdehnung zu erhalten. Periodische, selektive und abschnittsweise Rückschnitte zur Verjüngung und Auslichtung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen sind zwischen November und Februar erlaubt. Bei der Pflege sollte nie mehr als ein Drittel der Gesamtlänge eines Abschnittes durchforstet werden. Das auf den Stock Setzen ist nur bei schnellwüchsigen artenarmen Hecken gestattet, in Abschnitten von maximal 20 m Länge im gleichen Jahr. Die Stocklänge muss dabei min. 50 cm betragen. Abgehende Hecken, Gehölze und Einzelbäume sind durch Neupflanzungen der gleichen oder einer gleichwertigen einheimischen Art zu 10

ersetzen, ausser wenn übergeordnete Schutzprioritäten bestehen. Die Düngung und die Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln ist entlang von Hecken, Feld- und Ufergehölzen in einem Streifen von mindestens 3 m ab Gehölzrand untersagt.

Art. 17 Geotopschutzgebiete

Massnahmen, die den Bestand der Geotope oder ihre natürliche Weiterentwicklung beeinträchtigen, sind untersagt. Namentlich untersagt sind Geländeeingriffe sowie Massnahmen, die eine Veränderung des Wasserhaushaltes zur Folge haben. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Jagd und Fischerei bleiben gewährleistet.

Art. 18 Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete sind aufgrund ihres charakteristischen Erscheinungsbildes als Lebens- und Erholungsraum zu erhalten. Die besonderen Charakteristiken der einzelnen Gebiete sind dem Verzeichnis im Anhang 3 zu entnehmen. Massnahmen, welche die landschaftsprägenden Elemente wie Gehölze, Waldsäume, Geländeformen, Gewässer und ihre natürliche Entwicklung usw. beeinträchtigen, sind untersagt. Intensiv-Landwirt-schaftszonen sind nicht zulässig. Zulässige Bauten und Anlagen haben sich hinsichtlich Standort, Stellung, Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung in das Landschaftsbild einzufügen und auf die natürlichen Landschaftselemente Rücksicht zu nehmen. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Jagd und Fischerei bleiben gewährleistet, soweit nicht durch übergeordnete Bestimmungen oder Verfügungen besondere Vorschriften erlassen werden. Im weiteren gelten die Schutzziele des Landschaftsschutzes.

Art. 19 Lebensraum-Kerngebiete

Die Lebensraum-Kerngebiete gelten als Schutzgegenstände nach Art. 98 Abs. 1 lit. b und d des Baugesetzes. Sie sind in ihrer Unberührtheit zu erhalten. Tätigkeiten, die den Schutzgegenstand beseitigen oder beeinträchtigen, sind nicht zulässig. Untersagt sind insbesondere: Die Erstellung von Bauten und Anlagen (der Bestand und der Wiederaufbau bestehender Bauten und Anlagen ist gewährleistet; Er-weiterungen sind zulässig, wenn sie keine Intensivierung der Land-, - Alp- und Forstwirtschaft sowie der touristischen Nutzung zur Folge haben. Zweckänderungen sind nicht zulässig); - Intensivierung der bisherigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung; -

Bau oder Ausbau von Strassen, sofern sie nicht für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nötig sind und sie zur Erhaltung des Lebensraums von Flora und Fauna beitragen;

11

-

Erstellung von Transportanlagen, ausgenommen forst- und alpwirtschaftlich notwendige Anlagen; Abbauvorhaben (Steine, Kies, Sand, Lehm, Torf), Schüttungen und Deponien; Touristische Veranstaltungen oder sportliche Anlässe; Moto-Cross (Trial); Mountain-Biking abseits der gekennzeichneten Strassen; Fliegenlassen von Modellflugzeugen; Starten und Landen mit Gleitschirmen, Deltaseglern o.ä.

Die heutige Land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Jagd und Fischerei bleiben gewährleistet, soweit nicht durch übergeordnete Bestimmungen oder Verfügungen besondere Vorschriften erlassen werden. Im weiteren gelten die Schutzziele der Landschaftsschutzgebiete nach Art. 18 SV.

Art. 20 Lebensraum-Schongebiete

Die Lebensraum-Schongebiete gelten als Schutzgegenstände gemäss

Art. 98 Abs. 1 Bst. d des Baugesetzes. Sie sind als Lebensraum zu

erhalten. Bestand und natürliche Weiterentwicklung der Tiere und Pflanzen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Zudem sind in den Schongebieten alle Tätigkeiten untersagt, die eine Beeinträchtigung der Kerngebiete bewirken. Untersagt sind insbesondere: a)

b)

Bau oder Ausbau von Strassen, soweit er nicht für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung erforderlich ist und mit strassenpolizeilichen Massnahmen eine andere Nutzung ausgeschlossen wird; Abbauvorhaben (Steine, Kies, Sand, Lehm, Torf), Schüttungen und Deponien.

Die heutige Land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie Jagd und Fischerei bleiben gewährleistet, soweit nicht durch übergeordnete Bestimmungen oder Verfügungen besondere Vorschriften erlassen werden. Im weiteren gelten die Schutzziele der Landschaftsschutzgebiete nach Art. 18 SV.

Art. 21 Auenschutzgebiet

Die Auenschutzgebiete gelten als Schutzgegenstände nach Art. 4 der Verordnung über den Schutz der Auengebiete von nationaler Bedeutung (Auenverordnung). Sie sind ungeschmälert zu erhalten, wobei insbesondere folgende Schutzziele gelten: a)

b)

Erhaltung und Förderung der auentypischen einheimischen Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere seltener Arten, und ihrer ökologischen Voraussetzungen; Erhaltung und, soweit es sinnvoll und machbar ist, die Wiederherstellung der natürlichen Dynamik des Gewässer- und Geschiebehaushaltes; 12

c)

Erhaltung der geomorphologischen Eigenart.

Bestehende und neue Nutzungen, namentlich die Land- und Forstwirtschaft, die Wassernutzung und die Erholungsnutzung einschliesslich der Fischerei, haben mit den Schutzzielen in Einklang zu stehen. Entlang der Gehölze ist die Düngung und Verwendung von Pflanzenbehandlungsmitteln in einem Streifen von mindestens 3m ab Gehölzrand untersagt. Jagd und Fischerei bleiben gewährleistet, vorbehalten bleiben vom zuständigen Departement genehmigten Einschränkungen.

III. Vollzug

Art. 22 Bewilligungsverfahren

Die Baubewilligungspflicht nach Art. 78 Abs. 1 BauG wird in Anwendung von Art. 99 Abs. 4 BauG ausgedehnt auf: a)

b)

c)

d)

sämtliche baulichen Veränderungen (inkl. Renovationen) an geschützten Bauten, wertvollen Brunnenanlagen und an Kulturobjekten; sämtliche Terrainveränderungen und Veränderungen des Wasserhaushalts in den von der Schutzverordnung erfassten Flächen (Gebieten) bzw. bei Einzelobjekten; Massnahmen, die innerhalb der Natur- und Auenschutzgebiete bzw. an den Einzelobjekten eine Veränderung von Fauna und Flora nach sich ziehen; Beseitigung von natur- und kulturlandschaftlichen Besonderheiten bzw. über Pflegemassnahmen hinausgehende Veränderungen an Hecken, Feld- und Ufergehölzen, Alleen und Trockenmauern.

Die Bewilligungspflicht für Veranstaltungen richtet sich nach Art. 19 ff der Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (sGS 651.11).

Art. 23 Bewilligungen

Bewilligungspflichtige Vorkehrungen nach Art. 22 SV sind zu bewilligen, wenn der Schutzgegenstand weder beeinträchtigt noch beseitigt wird. Bewilligungen für Massnahmen, die eine Beeinträchtigung oder Beseitigung von Schutzgegenständen zur Folge haben, können nur erteilt werden, wenn sich ein gewichtiges, das Interesse an der Erhaltung überwiegendes Bedürfnis nachweisen lässt. Für Lebensräume schutzwürdiger Tiere und Pflanzen ist in der Regel Realersatz zu leisten. Soweit aufgrund des übergeordneten Rechts keine andere Zuständigkeit vorliegt (Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Kantonsforstamt, Tiefbauamt, Amt für Raumentwicklung und Geoinformatik), werden entsprechende Gesuche durch den Gemeinderat beurteilt. 13

Art. 24 Markierung

Der Gemeinderat sorgt für die nötige Kennzeichnung und Markierung der Schutzgebiete sowie eine zweckmässige Information von Grundeigentümern und Öffentlichkeit.

Art. 25 Aufsicht

Die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherstellung der notwendigen Pflege ist vorab Sache des Gemeinderates. Er stellt, soweit notwendig, Pflege- und Bewirtschaftungspläne auf und überprüft periodisch die Schutzgegenstände auf ihren Erhaltungszustand. Er bezeichnet die für die Überwachung der Schutzgebiete und die Einhaltung dieser Verordnung zuständigen Aufsichtspersonen oder -gremien. Pflege und Unterhalt der Schutzgegenstände werden in der Regel durch den Grundeigentümer oder den Bewirtschafter ausgeführt.

Art. 26 Ersatzvornahme

Werden die zur Erreichung der Schutzziele erforderlichen Pflegemassnahmen (Entbuschung, Schnitt, Entfernung des Schnittgutes) trotz Aufforderung unterlassen, ist der Gemeinderat befugt, die notwendigen Arbeiten vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.

Art. 27 Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Schutzverordnung werden gemäss Art. 24 ff. NHG und Art. 132 BauG geahndet. Als Zuwiderhandlung gilt sowohl der vorsätzlich als auch der fahrlässig herbeigeführte Verstoss. Die Behebung eines rechtswidrigen Zustandes und die Ersatzvornahmen richten sich nach Art. 130 und 131 BauG sowie nach Art. 26 der Naturschutzverordnung. Bei Verletzung der Schutzverordnung kann der Gemeinderat oder die zuständige Kantonale Behörde neben der Wiederherstellung des früheren Zustandes auch geeignete Bewirtschaftungs-, Pflanzungs- und Pflegemassnahmen verfügen.

14

Art. 28 Inkrafttreten

Die Schutzverordnung tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement des Kantons St. Gallen in Kraft. Die Schutzverordnung vom 22. November 1996 wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.

Vom Gemeinderat Sevelen erlassen am 24. Sept. 2012 / 15. Juli 2013 Gemeinderat

Roland Ledergerber Gemeindepräsident

Claire Angehrn Gemeinderatsschreiberin

Öffentliche Auflage vom

3. Okt. 2012 bis 5.Nov. 2012 24. Juli 2013 bis 22.Aug. 2013

Vom Baudepartement des Kanton St. Gallen genehmigt am: 17. Feb. 2020

In Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation: sig. Ralph Etter

15

Anhang Anhang 1

Verzeichnis Geschützte Bauten, Geschütztes Kulturobjekt

Anhang 2

Verzeichnis Geschützte Mauern

Anhang 3

Verzeichnis Naturschutzgebiete

Anhang 4

Verzeichnis archäologische Schutzgebiete

Anhang 5

Verzeichnis Lebensraum Kern- und Schongebiete, Landschaftsschutzgebiete

Anhang 6

Verzeichnis Geotope

Anhang 7

Verzeichnis Tümpel / Amphibienstandorte

Anhang 8

Verzeichnis Einzelbäume

15. April 2014

16

Anhang 1

Verzeichnis Geschützte Bauten Geschütztes Kulturobjekt

18

Übersicht

19

20

Ausschnitt Sevelen / Rheinbrücke

21

22

Geschützte Bauten Sevelen

Objektnummer 1 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 698 125 Schlegel Hans, Gribweg 1, 9475 Sevelen

Sevelen

Objektnummer 2 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 685,686, 682 19/21 Zimmermann Hans Heinrich, Histengass 86, 9475 Sevelen Zimmermann-Schlegel Theophil Histengass 84 9475 Sevelen

Sevelen

Objektnummer 3 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Wohnhaus 691 121 frick wohnen ag, Ausserdorf 17, 9478 Azmoos

Objektnummer 4 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Restaurant Traube 652 105 Lüthi-Gaucher Christopher Lee, Histengass 75, 9475 Sevelen

23

Sevelen

Objektnummer 5 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Wohnhaus 654 72 Ortsgemeinde Sevelen, 9475 Sevelen

Objektnummer 6 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Wohnhaus / Schopf 643 / 644 66 Hagmann-Wyss Werner Ulrich, Hochstrasse 36, 8044 Zürich

Objektnummer 7 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Wohnhaus 640 65 Widmer Berta Wilhelmina, Histengass 58, 9475 Sevelen

Objektnummer 8 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 638 194 Widmer Berta Wilhelmina, Histengass 58, 9475 Sevelen

24

Sevelen

Objektnummer 9 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Rathaus 588 193 Politische Gemeinde Sevelen, 9475 Sevelen

Objektnummer 10 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Wohnhaus / Gartenhaus 574 / 575 189 Ortsgemeinde Sevelen, 9475 Sevelen

Objektnummer 11 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Torkel 571 180 Engler-Schwendener Heinrich, Ruesteinweg 3, 9475 Sevelen

25

Sevelen

Objektnummer 13 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Reformierte Kirche 479 284 Evangelische Kirchgemeinde Sevelen, 9475 Sevelen

Objektnummer 14 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Pfarrhaus 478 284 Evangelische Kirchgemeinde Sevelen, 9475 Sevelen

Objektnummer 15 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Beinhaus 480 284 Evangelische Kirchgemeinde Sevelen, 9475 Sevelen

26

Sevelen

Objektnummer 16 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohn- und Geschäftshaus 420 294 Murezzan-Keller Kathrin, Seestrasse 13, 9320 Arbon Murezzan-Keller Gian-Peider, Seestrasse 13, 9320 Arbon

Sevelen

Objektnummer 17 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 529 226 Rüegsegger-Portmann Paul, Bürlisbüel, 9475 Sevelen

27

Sevelen

Objektnummer 18 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Wohnhaus 455 685 Ceravolo-Tinello Maria Graziella, Bergstrasse 62, 9475 Sevelen

Objektnummer 19 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Sevelen

Wohnhaus 1287 693 Grossen-Hofmänner Anna, Dietlistrasse 27, 9000 St. Gallen

Objektnummer 20 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 252 708 Hagmann-Matcu Daniel, Glat, 9475 Sevelen

28

Rheinbrücke

Objektnummer 21 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Alte Rheinbrücke 1297 Rheinunternehmen, Lämmlisbrunnstrasse 54, 9000 St. Gallen

Geschütztes Kulturobjekt Sevelen

Objektnummer 1 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Ruine Herrenberg 1268 Rothenberger-Pelosi Christian, Erbengemeinschaft, Hilty-Rothenberger Margrit, Sportplatzstrasse 8, 8890 Flums

29

30

31

Ausschnitt Rans / Oberräfis

32

33

Geschützte Bauten Rans

Objektnummer 22 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Rans

Wohnhaus 209 872 Senn-Gantenbein Anna, Badstrasse 28, 9475 Sevelen

Objektnummer 23 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Oberräfis

Wohnhaus 98 1940 Hagmann Gantenbein Rosa, Schulweg 1, 9475 Sevelen

Objektnummer 24 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 61 966 Engler-Eggenberger Margrith, Hostetgass 27, 9470 Buchs

34

Oberräfis

Objektnummer 25 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Oberräfis

Wohnhaus 62 1498 D'Alberti Reinmann Katharina, Hostetgass 29, 9470 Buchs

Objektnummer 26 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 17 1015 Soleil Immobilien AG, c/o Eberle Emil, Mattenweg 4, 7310 Bad Ragaz

35

Ausschnitt St. Ulrich / Berggebiet

36

37

Geschützte Bauten St. Ulrich

Objektnummer 27 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

St. Ulrich

Ansamühle 821 765 Leander Antonia Elisabeth, Tobelstrasse 32, 8400 Winterthur

Objektnummer 28 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 835 752 Turnell-Schädler Meinrad, St. Ulrich, 9475 Sevelen

38

St. Ulrich

Objektnummer 29 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

St. Ulrich

Wohnhaus 837 753 Widmer Stephan Emil, St. Ulrich, 9475 Sevelen

Objektnummer 30 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

St. Ulrich

Wohnhaus 844 750 Schädler Christian, St. Ulrich, 9475 Sevelen

Objektnummer 31 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 847 749 von Aarburg-Nägele Sascha Michael, Landstrasse 384, 9495 Triesen

39

St. Ulrich

Objektnummer 32 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

St. Ulrich

Wohnhaus 849 747 Hagmann-Sulser Joseph, Erbengemeinschaft, zHv Hagmann-Imholz Fritz, Möslistrasse 12, 9642 Ebnat-Kappel

Objektnummer 33 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

St. Ulrich

Wohnhaus 853 766 Giger-Dornbierer Martin, St. Ulrich, 9475 Sevelen

Objektnummer 34 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 855 744 Schlegel-Rüdisühli Ulrich, St. Ulrich, 9475 Sevelen

40

Berggebiet

Objektnummer 35 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Berggebiet

Brunnenstube 1211 Giger Julia, Chirchgass 2, 9475 Sevelen

Objektnummer 36 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Berggebiet

Wohnhaus 875 1221 Hagmann Johannes, Hof, 9475 Sevelen

Objektnummer 37 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 871 1225 Spreiter-Kohler Christian, Erbengemeinschaft zHv Pfister-Spreiter Maria, Hofwiesenstrasse 28, 8136 Gattikon

41

Berggebiet

Objektnummer 38 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Berggebiet

Wisshüsli 1087 2263 Gamma-Berger Wilhelmine Helene, Bahnhofstrasse 35 6460 Altdorf

Objektnummer 39 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 919 2425 Müller-Schmid Verena Klara, Buganellaweg 4 9475 Sevelen Müller-Schmid Niklaus Buganellaweg 4 9475 Sevelen

42

Berggebiet

Objektnummer 40 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 911 2431 Büsch-Branger Martina Maja, Steig, 9475 Sevelen Büsch-Branger Gregory Alexander, Steig, 9475 Sevelen

Berggebiet

Objektnummer 41 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Berggebiet

Altes Schulhaus Steig 909 2430 Bicker Rosmarie, Steig Postfach, 9475 Sevelen

Objektnummer 42 Beschreibung: Assekuranznr.: Parzellennr.: Eigentümer:

Wohnhaus 1003 2129 Vetsch Annamarie, Schlossstrasse 57, 9100 Herisau Vetsch-Galbier Christian Bergstrasse 58, 9475 Sevelen

43

Anhang 2

Verzeichnis Geschützte Mauern Nr.

Flurname

1

Baggastiel

2

Briggla

3

Stampfstrasse

4

Schlüssle

5

Schlüssle - Stampfstrasse

6

Wingertgass

7

Sennereigass - Wingertgass

8

Chöchigass

9

Seveler Bach

10

Chirchgass - Pfarrgass

11

Pfarrgass - Hauptstrasse

Anhang 3

Verzeichnis Naturschutzgebiete

Naturschutzflächen Riedfläche Objektnummer 101 Flurname

Surberg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

101 2273 Hochstaudenried mit Übergängen zu anderen Flachmoorgesellschaften

Beschreibung:

Im nördlichen Teil Hochstaudenried mit Spierstaude, Kohldistel und Waldbinse. Im zentralen Bereich Abnahme des Hochstaudenriedcharakters mit einem Bestand an Schnabelsegge und Anklängen zum Davallseggenried. Eingestreut sind Grosser Wiesenknopf, Mehlprimel, Davallsegge und Breitblättriges Wollgras. Der südliche Teil zeigt Übergänge zur feuchten Fettwiese.

Anmerkung:

Fichten könnten reduziert werden. GAöL-Vertrag abschliessen. Pufferzonenlösung vor allem gegen Norden sinnvoll.

Riedfläche Objektnummer 102 Flurname

Masora

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

102 2501 Vegetationsmosaik in einer Alpweide mit Hochstauden- und Kleinseggenriedaspekt

Beschreibung:

Mosaik von Hochstauden- und Kleinseggenried in einer Alpweide. Im Hochstaudenried, welches sich bandartig nordöstlich dem Ried entlang zieht, dominieren Spierstaude, Kohldistel sowie das Alpengreiskraut. Im artenreicheren Kleinseggenried von wenigen Aren Grösse sind Davallsegge, Breitblättriges Wollgras und vereinzelt Orchideen wie das Männliche Knabenkraut eingestreut. Im südlichen Teil besteht eine lokale Versauerung mit Binsen und Übergängen zur Borstgrasweide.

Anmerkung:

Teils Trittschäden vorhanden.

Riedfläche Objektnummer 103

Beschreibung:

Flurname

Halden

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

103 2022 Kleinflächiges Vegetationsmosaik von Extensivwiesen in Verbindung mit Pfeifengraswiese und Hochstaudenried

Vegetationsmosaik mit etwa zur Hälfte Glatthaferwiese in Verbindung mit feuchteren Stellen. Vorhanden sind kleinflächig eine artenärmere Pfeifengraswiese mit Übergängen zum Davallseggenried; Hochstaudenrieder sowie Bestände der Blaugrünen Binse.

Ist ein Feuchtgebietstrittstein zur benachbarten grösseren Moorfläche.

Riedfläche Objektnummer 105 Flurname

Boll

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

105 2038 Hochstaudenried mit Übergängen zur Pfeifengraswiese.

Beschreibung:

Kleinflächiges Hochstaudenried mit Pfeifengras und viel Spierstaude. Angrenzend ist eine Brennnesselflur vorhanden.

Anmerkung:

Ist ein Feuchtgebietstrittstein zur benachbarten grösseren Moorfläche. Nährstoffeinträge aus Richtung Stall vorhanden.

Riedfläche Objektnummer 106 Flurname

Rheinau

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

106 1824 Regenausgleichsbecken mit kleiner Wasserfläche und grossflächigem Schilfbestand

Beschreibung:

Regenausgleichsbecken der Autobahn mit grossflächigem Schilfbestand. Die Wasserflächen bieten mit Einschränkungen Potenzial als Amphibienlebensraum

Anmerkung:

Potenzial als Amphibienlebensraum

Riedfläche Objektnummer 203

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Surberg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

203 2271 Anklänge von Pfeifengraswiese in Kombination mit Kleinseggenried

Niederwüchsige Pfeifengraswiese in Kombination mit Davallseggen- und Kopfbinsenried, eingestreut sind Orchideen wie die Wohlriechende Händelwurz oder das Kleine Knabenkraut. Das vorkommende Breitblättriges Wollgras, die Mehlprimel, die Davallsegge und die Rostrote Kopfbinse sind für basenreiche Kleinseggenrieder typisch. Das Gemeine Fettblatt zeigt die relative Nährstoffarmut an.

Riedfläche Objektnummer 204 Flurname

Halden

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

204 2036 Flachmoorkomplex mit Hochstaudenried und Pfeifengraswiesen in Verbindung mit trockeneren Magerwiesenbereichen.

Beschreibung:

Flachmoorkomplex mit schilfbetontem Hochstaudenried (Schilf, Gilbweiderich, Spierstaude) hangwärts im westlichen Bereich und Pfeifengraswiesen im hangunteren östlichen Bereich mit reichlich Breitblättrigem Wollgras und Davallsegge. Bemerkenswert sind Vorkommen der Weissen Sumpfwurz. Hangseitige Nährstoffeinträge dürften für den Hochstauden/Schilfgürtel mitverantwortlich sein.

Anmerkung:

Magerwiese (Obj_Nr. 404) anhand der aktuellen Schnittnutzung ausgewiesen, Übergänge sind fliessend.

Riedfläche Objektnummer 205 Flurname

Obergut

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

205 2276 Hochstaudenried in Waldlichtung

Beschreibung:

Schattig gelegenes Hochstaudenried mit viel Kohldistel, Brustwurz und Wald-Witwenblume. Trollblume und Spierstaude sind weitere Charakterarten.

Anmerkung:

Regelmässige Schnittnutzung und Waldrandauflichtung zum langfristigen Erhalt der Fläche notwendig.

Riedfläche Objektnummer 206

Beschreibung:

Flurname

Saar

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

206 1231 Schilfreiches Hochstaudenried

Relativ artenarmes Hochstaudenried mit viel Schilf, Kohldistel, Spierstaude, Wald-Witwenblume sowie Riesen-Schachtelhalm.

Anmerkung: Riedfläche Objektnummer 207

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Islabell

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

207 1080/1082 Riedwiesenvegetation entlang altem Giessenlauf

Übergänge zwischen Ried- und Extensivwiesen entlang eines alten Giessenlaufes, teils mit Gehölzen bestanden. Extensivwiesenstreifen zwischen Giessen und Acker mit viel Klappertopf und Wiesenlieschgras, im Graben viel Schilf. Tiefer gelegene Bereiche im mittleren Abschnitt sind niederwüchsig mit Binsen und Pfeifengras. Der nördlich gelegene Abschnitt ist stärker von Hochstauden mit Schilf, Gilbweiderich, Gewöhnlichem Baldrian und Spierstaude bestanden. Beherbergt das einzige Vorkommen der Sibirischen Schwertlilie in Sevelen (in Einzelexemplaren).

Riedfläche Objektnummer 208 Flurname

Surberg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

208 2271 Artenreiches Hangried mit Pfeifengraswiese und basischem Kleinseggenried.

Beschreibung:

Artenreiches Hangried mit Übergängen von Pfeifengrasbestand zu Davallseggen- und Kopfbinsenried. Mit Mehlprimel und Breitblättrigem Wollgras. Randlich sind Hochstauden wie Spierstaude und Kohldistel vorhanden.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Riedfläche Objektnummer 209 Flurname

Surberg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

209 2271 Kleine Pfeifengraswiese mit Übergängen zu trockener Magerwiese, Hochstaudenried und Davallseggenried.

Beschreibung:

Kleinerer Pfeifengrasbestand von wenigen Aren, teils Hochstauden mit Spierstaude und Kohldistel, nördlich artenreicherer Magerwiesencharakter, südlich Übergang zum Davallseggenried.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Riedfläche Objektnummer 210 Flurname

Islabell

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

210 1191 Von Schilf dominiertes, artenarmes Hochstaudenried

Beschreibung:

Von Schilf dominiertes, artenarmes Hochstaudenried mit angrenzendem Baumbestand (u.a. Eschen, Winterlinde, Fichte und Lärchen). Als Trittstein in der Talebene von Bedeutung.

Anmerkung:

Aufwertung Gehölz sinnvoll (Entfernung nicht standortgerechter Baumarten)

Riedfläche Objektnummer 211

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Islabell

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

211 1192 Von Schilf dominiertes, artenarmes Hochstaudenried

Dicht von Schilf dominiertes, artenarmes Hochstaudenried an einem ehemaligen Giessenlauf. Als Trittstein in der Talebene von Bedeutung.

Riedfläche Objektnummer 212 Flurname

Oberhalb Ansamühle

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

212 763 Hangried mit Pfeifengras-Binsenbestand mit randlich Übergängen zum Hochstaudenried

Beschreibung:

Grösseres Hangried mit Pfeifengras und Stumpfblütiger Binse und randlicher Hochstaudenflur. Schwache Übergänge zum Kleinseggenried, mittlerer Artenreichtum.

Anmerkung:

Hangseitige ist die Ausweisung einer Pufferzone sinnvoll.

Riedfläche Objektnummer 213 Flurname

Halden

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

213 2038 Pfeifengraswiese mit randlich Hochstaudenried.

Beschreibung:

Flachmoor mit Hochstaudenried im oberen, westlichen Teil mit viel Spierstaude und einer relativ artenarmen BinsenPfeifengraswiese, zum Waldrand hin nasser mit Steifseggenbestand.

Anmerkung:

Regelmässige Schnittnutzung notwendig

Riedfläche Objektnummer 214 Flurname

Chessiweg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

214 1170 Riedwiesenvegetation entlang Giessenlauf mit Gehölzen

Beschreibung:

Stark von Gehölzen, vor allem Sal- und Schwarzwerdender Weide dominierter Giessenlauf in der Talebene. Offene Bereiche sind von einem Hochstaudenried mit Dominanz von Schilf bestanden. Daneben ist die Spierstaude häufig.

Anmerkung:

Periodische Schnittnutzung und Ausholzung

Riedfläche Objektnummer 215

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Thomelisgraben

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

215 1113 Alter Giessenlauf mit Gehölzen und Schilfvegetation

Giessenlauf mit hohem Wasserstand und mit von Gehölzen und Schilfvegetation sowie Hochstauden gesäumten Ufern. Östlich vorgelagert ist eine Pufferstreifen mit Schnitttermin und geringer Artenvielfalt.

Riedfläche Objektnummer 216 Flurname

Wislenhasel

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

216 1162 Kleine Riedfläche in ehemaligem Giessenlauf

Beschreibung:

Kleines Schilfried mit Wasserfläche in einer Waldlichtung im Bereich eines ehemaligen Giessenlaufes. Die Fläche ist stark beschattet. Die Wasserfläche bietet einen potenziellen Amphibienlebensraum.

Anmerkung:

Regelmässige Entbuschung/Waldrandauflichtung und Schnitt der Uferzonen notwendig.

Magerwiese Objektnummer 301

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Oberhalb Birentobel

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

301 2033 Mager-Feuchtwiesenkomplex

Abwechslungs- und artenreiche Magerwiese mit Gebräuchlicher Betonie und Wiesen-Flockenblume. In Teilen auch mit Aufrechter Trespe. Im unteren Teil mit Übergängen zur Riedwiese. Riedwiese mit Hochstauden- (Spierstaude) und Schachtelhalm-Binsenbestand.

Magerwiese Objektnummer 401

Beschreibung:

Flurname

Stangenbüel

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

401 2039 Glatthaferwiese mit wenigen Magerzeigern.

Noch relativ hochwüchsige Wiese mit nur wenigen Magerzeigern. Die Gehölze (Hasel, Weissdorn, Birke) und einzelne Felsaufschlüsse bereichern die Fläche. Bemerkenswert sind Einzelexemplare des Türkenbundes dazu Prachtnelke.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 402 Flurname

Stangenbüel

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

402 2039 Glatthaferwiese mit wenig Magerzeigern, randlich und schattig gelegen an einem Waldrand

Beschreibung:

Weniger wüchsige Glatthaferwiese mit feuchterer Ausbildung gegen den Waldrand hin mit viel Wald-Witwenblume und Grosser Sterndolde. Farneinwuchs am Waldrand.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Magerwiese Objektnummer 403

Beschreibung:

Flurname

Haslen

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

403 2254 Artenreicher Halbtrockenrasen

Schöner, artenreicher Halbtrockenrasen an einem Strassenbord mit Aufrechter Trespe und mit Vorkommen des Gelben Enzians.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 404

Beschreibung:

Flurname

Halden

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

404 2036 Vegetationsmosaik von trockenen Magerwiesen in Verbindung mit angrenzenden Feuchtwiesenbereichen.

Artenreiches Vegetationsmosaik mit mageren Glatthaferwiesen bis zu Anklängen zum Halbtrockenrasen.

Magerwiese Objektnummer 405

Beschreibung:

Flurname

Halden

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

405 2125 Magerwiesenmosaik mit kleineren Feuchtstellen

Eher hochwüchsige Magerwiese, mosaikartig mit unterschiedlicher Artzusammensetzung und mittlerer Artenvielfalt, kleinere Stellen mit höherer Bodenfeuchte mit Brauner Segge, Pfeifengras und Übergängen zum Hochstaudenried, randlich Farneinwuchs.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 409 Flurname

Bergli

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

409 2133 Schattige Waldwiese mit starkem Farneinwuchs

Beschreibung:

Schattige, feuchte Magerwiese mit Sumpf-Pippau, Gilbweiderich, Ackerschachtelhalm und stärkerem Farnbewuchs. Geringe Artenvielfalt.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Magerwiese Objektnummer 411

Beschreibung:

Flurname

Stoggen

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

411 2295 Artenreicher und vielfältiger Magerwiesen-Moorkomplex

Magerwiesen-Moorkomplex mit randlich artenreicher, niederwüchsiger Magerwiese mit Aufrechter Trespe im nördlichen Teil und einem feuchteren südlichen Teil. Im Zentrum eine Wasserfläche mit Grosseggenried in der Verlandungszone.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 412 Flurname

Valschnära

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

412 2303 Artenreicher Halbtrockenrasen

Beschreibung:

Artenreicher Halbtrockenrasen an einem Waldrand mit Aufrechter Trespe und Gemeiner Skabiose

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Magerwiese Objektnummer 413 Flurname

Valschnära

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

413 2303 Magerwiese mit mittlerem Artenreichtum, teils Übergänge zu Halbtrockenrasen

Beschreibung:

Magerwiese mit mittlerem Artenreichtum im südlichen Teil mit Aufrechter Trespe, Ruchgras und Gebräuchlicher Betonie.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Magerwiese Objektnummer 414 Flurname

Valschnära

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

414 1211 Magerwiese mit mittlerer Artenvielfalt durch Felsaufschlüsse strukturiert.

Beschreibung:

Magerwiese mit mittlerer Artenvielfalt. Vereinzelt Trockenstandorte auf kleineren Felsen mit Aufrechter Trespe und Kleinem Wiesenknopf.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Magerwiese Objektnummer 415

Beschreibung:

Flurname

Hof

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

415 1225 Schattige Magerwiese mit Übergängen zum Hochstaudenried

Unten Feuchtwiesencharakter mit Kohldistel und Spierstaude, schattig, moosreich, gegen oben in trockenere Magerwiese übergehend, niederwüchsig und nur mit geringem Artenreichtum.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 415A

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Hof

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

415A 1225 Blüteneicher Halbtrockenrasen an einem steilen, sonnexponierten Hang

Lückiger Halbtrockenrasen mit mittlerem Artenreichtum, mit Aufrechter Trespe, Gewöhnlichem Hufeisenklee und viel Wiesenmargerite.

Magerwiese Objektnummer 416 Flurname

Flusen

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

416 2206 Feuchte, schattige Magerwiese

Beschreibung:

Feuchte eher schattige Waldwiese mit viel Germer, Grosser Sterndolde, Wald-Witwenblume und Ackerschachtelhalm.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Magerwiese Objektnummer 417

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Gross Boden

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

417 1198 Grössere Magerwiese auf einer Waldlichtung mit je nach Standortsbedingungen wechselnder, teils artenreicher Ausprägung.

Magerwiese von unterschiedlicher Ausprägung von höherwüchsig, feuchteren Stellen bis zu mageren Bereichen in artenreicher Ausprägung, Kleinere Wasserfläche mit Rohrglanzgras. Randlich Adlerfarn.

Magerwiese Objektnummer 419

Beschreibung:

Flurname

Platte

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

419 2232 Artenreiche Glatthaferwiesen unterschiedlicher Ausprägung

Vegetationsmosaik aus Glatthaferwiesen unterschiedlicher Ausprägung. In Richtung Waldrand mit lückiger Vegetation mit Versauerungszeigern wie Heidelbeere und Besenheide. Daneben artenreiche Glatthaferwiesen unterschiedlichen Feuchte- und Nährstoffgrades mit Prachtnelke bis zu schönem Bestand des Gefleckten Knabenkrauts.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 420 Flurname

Platte

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

420 2259 Magerwiese mit mittlerem Artenreichtum, teils feuchtere Stellen eingestreut.

Beschreibung:

Magerwiese mit Anklängen zum Halbtrockenrasen mit Aufrechter Trespe, teils Feuchtezeiger wie Spierstaude oder Kohldistel vorhanden. Mittlerer Artenreichtum.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Magerwiese Objektnummer 421

Beschreibung:

Flurname

Salen

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

421 2248 Hochwüchsige, grasreiche Glatthaferwiese

Hochwüchsige, grasreiche Glatthaferwiese mit Knäuel- und Kammgras, mit geringem Artenreichtum, gegen den Waldrand etwas artenreicher

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 422

Beschreibung:

Anmerkung:

Fundort

Kleinberg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

422 1198 Artenreicher Halbtrockenrasen unterschiedlicher Ausprägung

Halbtrockenrasen mit viel Aufrechter Trespe, Flockenblume und Gebräuchlicher Betonie. Nussbaumbestand im westlichen Teil. Teils hochwüchsiger mit stärkerer Grasdominanz und Übergängen zur Glatthaferwiese.

Magerwiese Objektnummer 423

Beschreibung:

Flurname

Kleinberg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

423 1198 Artenreicher Halbtrockenrasen unterschiedlicher Ausprägung

Artenreiches, sonnenexponierter Halbtrockenrasen mit Weidenblättrigem Rindsauge und Kleiner Bibernelle. Übergängen im unteren Bereich zur Glatthaferwiese.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 424

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

St. Ulrich

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

424 2368/2374 Artreneichere Glatthaferwiese mit Anklängen zum Halbtrockenrasen

Magere Glatthaferwiese an einer Strassenböschung mit mittlerem Artenreichtum und viel Einjährigem Berufskraut, einem Neophyten.

Magerwiese Objektnummer 426 Flurname

Tussaboden

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

426 2503 Feuchtere Glatthaferwiese mit wenigen Magerzeigern.

Beschreibung:

Feuchtere Glatthaferwiese mit Knäuel- und Straussgras und Gelbfrüchtigem Chälberchropf. Mittlerer Artenreichtum mit wenig Magerzeigern vor allem im oberen Bereich. Hier Verbrachungstendenzen mit noch vorhandener Möglichkeit der Rückführung. Auf der unteren Fläche ist viel Einjähriges Berufskraut vorhanden. Randlich wächst teils Adlerfarn ein.

Anmerkung:

Regelmässige Schnittnutzung, vor allem höherliegender Bereich

Magerwiese Objektnummer 427

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Tussaboden

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

427 2503 Artenreichere, in einer Rodungsinsel gelegene Magerwiese mit kleinem Obstbaumbestand

Artenreichere, in einer Rodungsinsel gelegene Magerwiese mit etwas Aufrechter Trespe und viel Flockenblume, Gebräuchlicher Betonie und Wald-Witwenblume. Einzelne Obstbäume eingestreut. Etwas Adlerfarn seitlich einwachsend.

Magerwiese Objektnummer 428

Beschreibung:

Flurname

Weid

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

428 1162 Grasreiche, hochwüchsige Glatthaferwiese

Grasreiche, hochwüchsige Glatthaferwiese mit viel Knäuelgras, artenarm. Trittsteinfunktion entlang des Giessenlaufes.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 429

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Weid

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

429 1162 Abgetiefte Stelle entlang des Giessenlaufes mit Feuchtwiesencharakter. Randlich Übergänge zu Glatthaferwiese.

Abgetiefte Stelle entlang des Giessenlaufes mit Feuchtwiesencharakter mit Blutweiderich, Spierstaude, Schilf und Gilbweiderich. In Teilen lockerwüchsig. Randlich Übergänge zu Glatthaferwiese.

Magerwiese Objektnummer 430 Flurname

Flegg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

430 2404 Schattige, lückige Glatthaferwiese mit mittlerem Artenreichtum

Beschreibung:

Lückige und niederwüchsige Glatthaferwiese. In Teilen schattig und feuchter mit Farneinwuchs und reduzierter Artenvielfalt. Wolliges Honiggras und Glatthafer sind häufig.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung, regelmässige Mahd

Magerwiese Objektnummer 431 Flurname

Valgup

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

431 2503 Magerwiese in einer Waldlichtung

Beschreibung:

Grössere Magerwiese mit mittlerem Artenreichtum sowie Einzelbäumen und randlichem lokalem Amphibienobjekt. Randlich Übergange zu Hochstaudenflur und Kohldistelwiese.

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung im Bereich des Amphibienobjektes.

Magerwiese Objektnummer 432

Beschreibung:

Flurname

Fäsch

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

432 2503 Magerwiese in einer Waldlichtung

Magere, lückige Wiese mit mittlerem Artenreichtum sowie Einzelbäumen.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 433 Flurname

Brueschenberg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

433 2278 Magerwiese mit Feuchtzeigern

Beschreibung:

Magerwiese an Hanglage mit Feuchtzeigern. Nicht regelmässig genutzt mit aufkommenden Gehölzen und Farnen.

Anmerkung:

Regelmässiger Schnittnutzung, Periodische Waldrandauflichtung.

Magerwiese Objektnummer 435 Flurname

Portnol

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

435 1198 Artenreiche als Weide genutzte Magerwiese mit Tendenz zur Verbuschung und Verheidung. 276 Portnol national

Beschreibung:

Artenreiche Magerweide von nationaler Bedeutung gemäss Trockenwiesen- und -weideninventar mit grösserem Artenreichtum. Durch Verbuschung und Farneinwuchs gefährdet.

Anmerkung:

Periodische Weidepflege durch Schnitt notwendig.

Magerwiese Objektnummer 436

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Usserholz

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

436 1198 Vegetationsmosaik mit Übergängen von artenreichen Halbtrockenrasen bis Glatthaferwiesen. 275 Eichbüel national, 274 Eichbüel regional

Es handelt sich um eine Magerwiese unterschiedlicher Ausprägung, auf Teilflächen von nationaler Bedeutung gemäss Trockenwiesen- und -weideninventar. Die Wiesen mit unterschiedlicher Artenausstattung in Kombination mit den Gehölzen machen die Rodungsinsel zu einem wertvollen Lebensraum und in seiner Gesamtheit schützenswert. Die noch artenärmeren Glatthaferwiesen weisen ein längerfristiges Aufwertungspotenzial auf.

Magerwiese Objektnummer 437 Flurname

Gnapf

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

437 2232 Niederwüchsige Magerwiese mit mittlerem Artenreichtum

Beschreibung:

Lückige, schattig gelegene Magerwiese mit mittlerem Artenreichtum und Magerzeigern wie Wiesen-Flockenblume, Berg-Klee und Männlichem Knabenkraut. Auf Teilflächen Versauerungszeiger wie Heidelbeere

Anmerkung:

Periodische Waldrandauflichtung

Magerwiese Objektnummer 438

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Ranser Holz

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

438 2503 Artenreiches Magerwiese in einer Waldlichtung

Artenreiche Magerwiese mit Anklängen zum Halbtrockenrasen und mit Kastanienpflanzung in einer Waldlichtung.

Magerwiese Objektnummer 439

Beschreibung:

Flurname

Rüteli

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

439 2488 Als Weide genutzte Magerwiese mit mittlerem Artenreichtum 247 Rüteli regional

Es handelt sich um eine Magerwiese unterschiedlicher Ausprägung auf Teilflächen von regionaler Bedeutung gemäss Trockenwiesen- und -weideninventar. Die Wiese wird als Schafweide genutzt. Bei den wertvollsten Bereichen handelt es sich um einen Halbtrockenrasen mit verschiedenen Fettzeigern, mittlerer Artenreichtum.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 440 Flurname

Nasenbrugg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

440 2005 Verbuschende ehemalige Magerwiese mit grösserem Bestand des Gelben Enzians..

Beschreibung:

Nicht mehr genutzte ehemals artenreiche Magerwiese mit Verbuschungstendenz und starkem Brombeerbestand.

Anmerkung:

Rückführung durch regelmässige Schnittnutzung, Periodische Waldrandauflichtung

Magerwiese Objektnummer 441

Beschreibung:

Flurname

Pfüfis

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

441 2000 Artenreiche Magerwiese an Waldrand

Grossflächige, artenreiche Glatthaferwiese mit Übergängen zum Halbtrockenrasen. Aufgrund seiner Grösse und Entwicklungspotenzial zum wertvollen Lebensraum.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 442

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Bidenberg

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

442 2012 Magerwiese mit mittlerer Artenreichtum in einer Waldlichtung

Relativ hochwüchsige Glatthaferwiese mit Magerzeigern.

Magerwiese Objektnummer 443

Beschreibung:

Flurname

Werdenberger Binnenkanal

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

443 1300 Glatthaferwiese mit Magerzeigern am Binnenkanalböschung

Glatthaferwiese mit je nach Exposition unterschiedlicher Artenausstattung an der Böschung des Binnenkanals, durchsetzt mit Einzelbäumen und Gehölzen. Die Böschung ist noch relativ hochwüchsig mit eingestreuten Mager- und Feuchtzeigern, Anklänge zu Halbtrockenrasen an der westlichen Böschung. In der Kombination der verschiedenen Lebensraumstrukturen (Bäume, Gebüsche, Extensivwiese und Gewässer) und aus landschaftlicher Sicht ein schützenswerter Lebensraum.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 444

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Zehetwis

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

444 1076/1077 Artenreiche, lückige Magerwiese

Artenreiche, lückige Glatthaferwiese mit grossem Bestand an Klappertopf. Daneben sind Wiesensalbei, Wirbeldost sowie die Wilde Möhre sowie als Neophyt das Einjährige Berufskraut vorhanden. Durch den Klappertopf wurden die Gräser stark zurückgedrängt.

Magerwiese Objektnummer 445

Beschreibung:

Flurname

Neuguet

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

445 1078 Artenreiche Magerwiese unterschiedlicher Artenzusammensetzung

Artenreiche Magerwiese aus teilweiser Rückführung aus Bracheflächen entstanden. Je nach Ausgangslage unterschiedliche Artenzusammensetzung. Relativ mager teils mit Anklängen zu Halbtrockenrasen mit Skabiosen-Flockenblume, Wilder Möhre, Gewöhnlichem Natternkopf und Aufrechter Trespe. Randlich zum Wald hin hochwüchsiger in Glatthaferwiese übergehend.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 446

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Rheinau

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

446 1297, 1302, 1434 Artenreicher Halbtrockenrasen an der Rheindamm-Innenseite 432 / 434 Reheindamm national 433 Fösera regional

Halbtrockenrasen an der Rheindamm-Innenseite von nationaler Bedeutung gemäss Trockenwiesen- und -weideninventar. Die Artausstattung ist standörtlich unterschiedlich, teils weist die Innenseite stärkere Verbuschungstendenzen und Neophyten (Robinie, Amerikanische Goldruten, Einjähriges Berufskraut) auf.

Magerwiese Objektnummer 447

Beschreibung:

Flurname

Fösera

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

447 1434 Halbtrockenrasen an RheindammAussenseite

Halbtrockenrasen mit mittlerem Artenreichtum und Fettzeigern an der Rheindamm-Aussenseite. Von regionaler Bedeutung gemäss Inventar der Trockenwiesen- und -weiden.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 448

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Rheinau

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

448 1297, 1434 Artenreiche Glatthaferwiese an Rheindamm-Aussenseite

Artenreichere Glatthaferwiese mit Magerzeigern und mit einem auf Teilabschnitten schönen Bestand der Spitzorchis. Als grossflächiger Wiesenlebensraum mit hohem Entwicklungspotenzial schützenswert.

Magerwiese Objektnummer 449

Beschreibung:

Flurname

Rheinau

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

449 1302 Artenärmerer Halbtrockenrasen an Rheindamm-Aussenseite

Sehr lückiger, noch relativ artenarmer Halbtrockenrasen von Aufrechter Trespe dominiert. Daneben nur wenige Arten, wie z.B. Skabiosen-Flockenblume oder der Gewöhnliche Natternkopf. Gutes Entwicklungspotenzial.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 450

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Rheinau

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

450 1297 Ruderalflächen in Verbindung mit Amphibienweihern

Auf ehemaligem Kieslagerplatz neu geschaffenes Lebensraummosaik mit kiesigen Ruderalflächen, Halbtrockenrasen, artenreichen Glatthaferwiesen und Schilfbeständen sowie Wasserflächen. Amphibiengebiet von lokaler Bedeutung.

Magerwiese Objektnummer 451

Beschreibung:

Flurname

Werdenberger Binnenkanal

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

451 1076/1077 Vegetationsmosaik entlang der Kanalböschung von feucht bis trocken mit Gehölzen

Vegetationsmosaik von Glatthaferwiese bis Hochstaudenfluren mit abschnittsweise unterschiedlicher Artenausstattung an der Böschung des Binnenkanals durchsetzt mit Einzelbäumen und Gehölzen. Die Böschung ist noch relativ hochwüchsig mit eingestreuten Mager- und Feuchtzeigern. Anklänge zu Halbtrockenrasen finden sich an der westlichen Böschung mit Aufrechter Trespe, Sonnenröschen und Prachtnelke. Die Hochstauden werden von Spierstaude und Rohrglanzgras dominiert, im Wasser sind Bestände des Bitteren Schaumkrauts zu finden. In der Kombination der verschiedenen Lebensraumstrukturen (Bäume, Gebüsche, Extensivwiese und Gewässer) und aus landschaftlicher Sicht ein schützenswerter Lebensraum. An schattigen Standorten hat sich auch das Kleine Springkraut – ein Neophyt – etabliert.

Anmerkung: Magerwiese Objektnummer 452

Beschreibung:

Anmerkung:

Flurname

Birentobel

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

452 2142 Artenreiche, lückige Glatthaferwiese

Artenreiche, lückige Glatthaferwiese mit diversen Magerzeigern wie Prachtnelke, Gebräuchlicher Betonie.

Magerwiese Objektnummer 453 Flurname

Ansaspitz

GIS-Nr. 453 Parzellennr.: Kurzbeschrieb

453 1198 Vom Extremstandort geprägtes Wiesenmosaik mit Übergängen zum Halbtrockenrasen

Beschreibung:

Mosaik unterschiedlicher Wiesenvegetation mit Übergängen von nährstoffreicheren Standorten bis zum Halbtrockenrasen. Die Vegetationszusammensetzung wird durch die Flachgründigkeit und Nährstoffversorgung bestimmt. Typische Grasarten sind Aufrechte Trespe und Flaumhafer. Wilde Möhre, SkabiosenFlockenblume, Stein-Nelke und der Hufeisenklee sind Zeiger für magere Bereiche.

Anmerkung:

Freihalten durch periodische Entfernung aufkommender Gehölze

Artenreiche Magerweide auf Oberplätsch Objektnummer 454 Flurname

Oberplätsch

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

454 2501 Arten- und strukturreiche Magerweide

Beschreibung:

Die am Hang oberhalb des Güterwegs in Richtung Alp Arin gelegene Weidefläche wird von einer artenreichen Kammgrasweide eingenommen. Es handelt sich um ein Mosaik aus mageren und etwas nährstoffreicheren Partien, die durch offene Bodenstellen und Felsblöcke gegliedert ist. Es finden sich grosse Populationen des Gefleckten und des Männlichen Knabenkrauts und auch die Zweiblättrige Waldhyazinthe kommt vor. Auf den Felsen mit teils sehr schönen Zwergstrauch- und Krautspalieren ist vereinzelt die Mondraute anzutreffen.

Anmerkung:

Extensive Beweidung, keine Düngung. Vordringende Verbuschung durch regelmässiges Auslichten der Waldränder verhindern.

Riedfläche Objektnummer 502 Flurname

Valveror

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

502 2503 Ehemalige Riedfläche entlang der Strasse

Beschreibung:

Wohl seit längerer Zeit nicht mehr geschnittene, zunehmend verbuschte, ehemalige Riedfläche. Fast Reinbestände von Brennnesseln, Spierstaude und Alpen-Greiskraut, dazu Kohldistel. Vereinzelt hat sich das Drüsige Springkraut, ein Neophyt, ausgebreitet. Eine Rückführung der Fläche in eine artenreiche Riedwiese durch Schnittnutzung ist kaum realistisch, eine periodische Entbuschung bzw. Ausholzung zum Offenhalten der Flächen ist sinnvoll. Solche Hochstaudenfluren können wertvolle Insektenlebensräume bieten.

Anmerkung:

Neophyten entfernen, regelmässige Entbuschung vorsehen.

Alpweiher und umliegende Niedermoore Objektnummer 503 Flurname

Glasür

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

503 2499 Alpweiher mit Grosseggen-Röhricht und umliegenden Niedermoor- und Hochstaudenbeständen

Beschreibung:

Der als Laichgewässer für Erdkröte und Bergmolch bedeutsame Alpweiher wird von teils ausgedehnten SchnabelseggenRöhrichten gesäumt. Vor allem am West- und Südufer schliessen daran Kleinseggen-Rieder mit prächtigen Beständen von Scheuchzers Wollgras an. Im Norden herrschen dagegen Hochstaudenfluren vor, die vom Eisenhutblättrigen Hahnenfuss dominiert werden. Rund 150 m nordwestlich des Weihers sind weitere, durchaus nicht uninteressante Kleinseggenrieder und Tümpelstrukturen zu finden.

Anmerkung:

Auszäunen des Alpweihers und der umliegenden Riedflächen, diese alle zwei bis drei Jahre mähen. In der östlichsten Ecke kann dem Vieh zu Tränkezwecken ein Zugang gewährt werden.

Amphibienobjekt Objektnummer 601 Flurname

Muggenstich

Bez. SVO-Plan GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

3 601 1820 Amphibienlaichgebiet 3995 Muggenstich Retention regional

Beschreibung:

Der Muggenstich ist ein Amphibienlaichgebiet von regionaler Bedeutung. Im Rahmen der Amphibienkartierung 2001-06 wurden folgende Arten nachgewiesen: Grasfrosch, Erdkröte, Gelbbauchunke, Bergmolch, Kammmolch

Anmerkung:

Gelbbauchunke und Kammmolch gelten gemäss Roter Liste in der Schweiz als stark gefährdet. Periodische Waldrandauflichtung

Amphibienobjekt Objektnummer 602 Flurname

Valgup

Bez. SVO-Plan GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

6 602 2503 Amphibienlaichgebiet

Beschreibung:

Vier kleinere Weiher mit viel Teichlinse. In einem Weiher ist ein grösseres Vorkommen des Rauen Hornblattes vorhanden. In den Weihern ist die Gelbbauchunke sowie der Grasfrosch nachgewiesen.

Anmerkung:

Die Gelbbauchunke wie auch das Raue Hornblatt gelten gemäss der Roten Liste als stark gefährdet. Periodische Waldrandauflichtung

Amphibienobjekt Objektnummer 603 Flurname

Haberen

Bez. SVO-Plan GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

1 603 1194 Amphibienlaichgebiet 2931 Weiher S Haberen regional

Beschreibung:

1999 gestaltetes Kleingewässer im Gebiet Haberen. Schilf und Breitblättriger Rohrkolben bilden die Ufervegetation im Übergangsbereich Land-Wasser. Im Gewässer dominieren Armleuchteralgen und das Schwimmendes Laichkraut. Am Ufer ist eine Extensivwiese vorhanden. Diese wurde mit einer Steinmauer und einer Eisvogelwand zusätzlich aufgewertet. Aufgrund der Exposition und Ausstattung ist von einem geeigneten Amphibiengewässer auszugehen. Ältere Nachweise von Gelbbauchunke und Kammmolch. Jüngere Nachweise von Erdkröte, Grasfrosch und Bergmolch im Gebiet Haberen (Amphibiengebiet von regionaler Bedeutung). (siehe auch Amphibienobjekt Nr. 604).

Anmerkung:

Gelbbauchunke und Kammmolch gelten gemäss Roter Liste in der Schweiz als stark gefährdet. Periodische Waldrandauflichtung

Amphibienobjekt Objektnummer 604 Flurname

Haberen

Bez. SVO-Plan GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

1A 604 1194 Amphibienlaichgebiet

Beschreibung:

Kleines, stark beschattetes Stillgewässer mit Laichkrautbestand. Potenzieller Amphibienlebensraum.

Anmerkung:

Regelmässige Auflichtung sinnvoll

Amphibienlaichgebiet Objektnummer 605 Flurname

Gampiun

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

605 2503 Amphibienstandort von regionaler Bedeutung

Beschreibung:

Wasserflächen im Steinbruchareal mit einem bedeutenden Gelbbauchunkenvorkommen. Daneben sind Bergmolch und Erdkröte nachgewiesen.

Anmerkung:

Erhalt der Gelbbauchunkenlaichgewässer durch periodische Neuschaffung/Auslichtung der Wasserflächen.

Alptümpel Malbun Objektnummer 606 Flurname

Malbun

GIS-Nr. Parzellennr.: Kurzbeschrieb

606 2501 Kleiner Alptümpel

Beschreibung:

Lokales Amphibienvorkommen. Uferzone mit Braunsegge und Sumpf-Veilchen. Zunehmend einwachsend und verlandend.

Anmerkung:

Auszäunung und Erhalt der Wasserflächen

Anhang 4

Verzeichnis Archäologische Schutzgebiete Nr.

Flurname

Beschreibung

1

Oberräfis, Plattenwingert

Gräber, Alter unbekannt

2

Valgup

Höhle/Abri, Siedlungsstelle?

3

St.Ulrich

Kapelle, frühmittelalterliche Gräber

4

Fels

Kalkbrennofen, Alter unbekannt

5

Glatwingert

Gräber, Alter unbekannt

6

Pfäfersbüel

Siedlungsstelle Jungsteinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit, dazu römische und frühmittelalterliche Funde

7

Pfarrkirche St.Johannes

Kirche

8

Storchenbüel, Haus von Aarburg

Gräber, Alter unbekannt

9

Storchenbüel

Burgruine Herrenberg

10

Geissberg-Höhlen

Vermutete Siedlungsstellen Jungsteinzeit

11

Geissberg, Dachsenboden

Siedlungsstelle Jungsteinzeit

12

Martisbüel

Vermutete Burgstelle

13

Sunnebüel

Siedlungsstelle Jungsteinzeit, Spätbronzezeit, späte Eisenzeit, spätrömische Zeit (Befestigung), Frühmittelalter (Befestigung), Hochmittelalter; ev. Brandopferpiatz

14

Stangenbüel

Vermutete Siedlungsstelle/Burgstelle

Anhang 5

Verzeichnis Lebensraum Kern- und Schongebiete, Landschaftsschutzgebiete Nr.

Flurname

Beschreibung

1

Malschüel-Sevelerberg

Lebensraum Kerngebiet

2

Werdenberger Rheinauen

Lebensraum Schongebiet

3

Sevelerberg

Lebensraum Schongebiet

4

Speer/Churfirsten/Alvier, Sevelerberg, St. Ulrich und Hangfuss Rans

Landschaftsschutzgebiet Nr. 1613

5

Rheinau / Cholau Rhein

Auenschutzgebiet

Anhang 6

Verzeichnis Geotope Nr.

Flurname

Beschreibung

1

Valveror

Ausgeprägte, z.T. verfüllte, weniger lang aktive Schmelzwasser-Abflussrinne entlang tektonischer Störung

Valgup

Ausgeprägte, bis ins Spätglazial aktive Schmelzwasser-Abflussrinne des Rheingletschers entlang tektonischer Störung; markanteste glaziale Entwässerungsrinne an der Westflanke des St.Galler Rheintals

Windegg-Surberg

Erratikerzone -ausgedehnteste Findlingansammlung an der Westflanke des St.Galler Rheitals mit grosskubaturigen, kristallinen Blöcken (Konstanzer Rückzugsstadium des Rheingletschers)

2

3

4

Gletschermühlen

5

Annaspitz

Landschaftlich bedeutender Gesteinskopf; gut einsehbar aus dem Gebiet St. Urlich

6

Valnätscha

Felsquelle

7

Rans

Freigelegter Gletscherschliff

8

Stangenbühl

Steinmoränen des Lokalgletschers, begleitet von Findlingen und Rundhöckern

9

Geissbergtobel

Tiefer Bacheinschnitt, Aufschlüsse, Gletschermühlen, kleinräumiger Bergsturz

10

Untergass-Glat

Bergbach in anstehendem Fels mit Flussrinnen, Gletschermühlen, kleinen Abstürzen, Prallhangstrukturen

Anhang 7

Verzeichnis Tümpel / Amphibienstandorte Nr.

Flurname

1

Haberen

1A

Haberen

2

Wislenhasel

3

Muggenstich

4

Rheinau

5

Fösera

6

Valgup

605

Gampiun

606

Malbun

Anhang 8

Verzeichnis Einzelbäume Nr.

Bezeichnung.

Parz. Nr.

1

Linde

184

2

Linde

196

3

Tuja

196

4

Tuja

282

5

Tuja

226

6

Linde

966

7

Akazie

966