Baulinienplan Sanierung Bergerbach
Plan d'utilisaziun spezial · Steinach
Document
- Numer
- 2011-0761
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Steinach
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 06-06-2011
- En vigur dapi
- 06-06-2011
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Genehmigungsverfügung
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Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartemenl, Amt Mr Raumentwicklung und GeolnfomutIon, Lammlisbrunnenstrasse 54, 9001 St Gallen
Gemeinderat Steinach 9323 Steinach
6. Juni 2011
(via Tiefbauamt, Rechtsdienst zur koordinierten Eröffnung)
Gemeinde Steinach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Baulinienplan Sanierung Bergerbach
Das Gelände der ARA Morgenthal wird auf der westlichen Seite durch den Bergerbach und auf der nördlichen Seite durch den Salbach begrenzt. Im Rahmen des "Generellen Projekts für den Gerinneabschnitt von der Kantonsstrasse Obersteinach — Landquart bis zum Salbach", wurde festgestellt, dass der Bergerbach in diesem Abschnitt bauliche und hydraulische Mängel aufweist. Es wurde daher ein Gewässerprojekt für den Bergerbach und den Salbach im Abschnitt der ARA Morgenthal erarbeitet. Das Projekt verfolgt primär die beiden Ziele der Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die Sanierung/Ersatz der bestehenden Dämme. Die Sanierung der Gewässerabschnitte bedingt, aufgrund des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie, eine Aufweitung des Gerinnes. Aufgrund des grösseren Platzbedarfes für das Gewässer, vor allem auf der östlichen Seite, wurden die Abstände für Bauten und Anlagen auf der Parzelle Nr. 139 der ARA Morgenthal zum neuen Gewässerverlauf in vorliegendem Baulinienplan geregelt. Der Erlass wurde vorgeprüft und entsprechend angepasst. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der
Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (SOS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 650.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen — Genehmigter Erlass — Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
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2/2
Plan
Legende Projektmassnahmen
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Gemeinde Steinach
Kanton St. Gallen
Sanierung Bergerbach Steinach Abschnitt Nord Baulinienplan 1:500
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bis 1 3. Jan, zou
2010
und zusätzliche Auflage Baulinienplan vom 19. April 2011 bis 18. Mai 2011 Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am - ß, JUNI 2011 Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation
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Aufertigung für Studie___________ Vorprojekt_______ Auflageprojekt
Ausführungsprojekt
Abschlussakten
Projektverfasser: Wälli AG Ingenieure CH-9320Arbon Brühlstrasse 2a
Projekt Nr.
Plan Nr.
Beilage Nr.
01.052
7.2
7
Entw.
Gez.
Gepr.
Datum
Bo/SF
SCHW
Bo/SF
10.09.2010
SCHW
Bo
30.11.2010
SCHW
Bo
15.03.2011
wälli
Gestaltung: PR Landschaftsarchitektur CH-9320 Arbon Weitegasse 6
3100-0195-7.1
Format:
105x30
m2
0.315
Plotdatum:
11-MAR-2011
DGN:
l:\Tiefbau\Projekt8\3100-0195\Micra\Dgn\2 Auflageprojekt\1 Abschnitt Nord\3100-0195_7-2_baulinie_500.dgn
Pentable:
i:\tiefbau\prajekte\3100-0195\micro\Pen\3100-0195_baulinien-500.pen
Bauten
Fahrweg
Kraftwerk ' Morgentai JJ öffentlich aufgelegt vom
Bachsohle
---------------------------- Zaun
Brücke
Vom Gemeinderat Steinach erlassen am
Gemeindepräsident
Ableitung ARA Hofen bis Bodensee mit Schachtbauwerken
Dammkrone, Grünfläche
Vllllll
Genehmigungsvermerke
Böschung
I I
mögliche Lage Pumpwerk/Filtration Behandlung Mikroverunreinigung^
ARA-Klärbecken
----------------------------
Q Mittel best. Gerinne
—«—•—■—•—•—
Baulinie für Anlagen