Überbauungsplan Lenter, 2. Etappe
Plan d'utilisaziun spezial · Zuzwil (SG)
Document
- Numer
- 2005-8360
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Zuzwil (SG)
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 12-04-2005
- En vigur dapi
- 12-04-2005
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
6 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
Text
Plan
hr den Gemeinde Zuzwil Kanton St.Gallen
^
Legende Festlegungen
7
H o lza bfuhrp lat
■
Umgrenzung Plangebiet
------------
Ganzen Text zeigen
Baulinie
Überbauungsplan Lenter
Waldabstandslinie
2. Etappe
Baubereich A Baubereich C
Leube
581.40
max. Gebäudehöhe in m.ü.M. Freihaltebereich
M 1:1000 Vom Gemeinderat erlassen am:
C3
Richtungspunkt Fussweg
577.60
Hecke
Lenter
2 5. Okt. 2034
i
Der Ratsschreiber:
Der Gemeindepräsident:
<7
C2 581.40
Hinweise
0)801
Strasse
Öffentliche Planauflage: - 3, Nov, 2004 — - 2.
Trottoir Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am: Wendeplatz, Verkehrsberuhigung
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Wald Alpsteinstrasse
Stockgrenze
Loberg
Waldgrenze
Lenter Plannummer: 69.1-02/004
Plandatum: 29.09.2004
e r r
Bebauungskonzept
Raumplaner FSU
9004 StGallen Kirchgasse 16 T 071 227 62 62 F 071 227 62 63
Zustimmung der Grundeigentümer Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentümer erklären sich mit dem Überbauungsplan Lenter 2. Etappe einverstanden:
Zuzwil 42
Grundstück Nr.
Grundeigentümer
Parz. 971
Hildegard Ruckstuhl
Parz. 1480
Felix Züger
1213Z<#
1)26124
1
1202
Weidli
Unterschrift
besondere Vorschriften
Gemeinde Zuzwil Kanton St.Gallen
Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Lenter 2. Etappe
Vom Gemeinderat erlassen am:
fì
2 5. Okt. 2004
Dei/jhemeindepräsident:
Der Ratsschreiber:
/AAAa Öffentliche Planauflage:
G 3 Nov
2004
-
-
2. Dez. 2004
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
j g April 2005
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Datum: 29. September 2004
e
Raum planer FSU
9004 St.Gallen
Kirchgasse 16
T 071 227 62 62
P 071 227 62 63
Gemeinde Zuzwil / ÜPL Lenter 2. Etappe / Besondere Vorschriften
Art. 1 Seite 2
Geltungsbereich
1 Die nachstehenden B estim m ungen gelten fü r das im Ü berbauungsplan um grenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes b e s tim m t w ird, gelten die V orschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG ) und des B aureglem entes der Gem einde Zuzwil (BauR). 2 Der S ondern utzungsplan besteht aus dem Ü berbauungsplan 1:1000 und den besonderen V o rsch riften m it D atum vom 11. August 2 0 0 4 sowie dem G esam tkonzept (R ichtplan 1:1000) m it D atum vom 2 7 .5 .2 0 0 2 / 3 .6 .2 0 0 2 . 3 Die in der Legende des Ü berbauungsplanes als Festlegungen bezeichneten Planelem ente sowie die besonderen V o rschrifte n sind ve rb in d lich . Die übrigen Planelem ente wie auch das G esam tkonzept gelten als Hinweise.
Art. 2 Zweck
Der Ü berbauungsplan bezw eckt die Regelung einer sinnvollen E rschliessung sowie Überbauung der zw eiten Etappe des Gebietes Lenter. Er basiert auf dem G esam tkonzept fü r die Ü berbau ung des ganzen Gebietes zw ischen D orfrand im Süden und W aldrand im Norden.
Art. 3 Erschliessung
1 Die verkehrsm ässige E rschliessung der 2. Etappe hat ausschliesslich über die im Plan be zeichneten E rschliessungsstrassen (Lenterstrasse und Leubergstrasse) zu erfolgen. 2 An der im Plan bezeichneten Stelle ist ein W endeplatz anzuordnen.
Art. 4 Baulinie, W aldabstandslinie
Die B aulinie, respektive W alda bstan dslinie bezeichnet den M indestabstand von Bauten und Anlagen gegenüber Strassen und Wegen, respektive gegenüber W äldern.
Art. 5 Richtungspunkte
Zwischen den R ichtungspunkten Fussweg ist ein Streifen von 2.0 m B reite d e ra rt freizuhalten, dass darin eine ö ffe n tlich e Fussw egverbindung (G em eindeweg 1. Klasse) e rs te llt werden kann.
Art. 6 Zulässige Ausnützung und Bauten
1 In den einzelnen Baubereichen gelten die folgenden A usnützungsziffern. Die zulässigen Bau ten richten sich wo n ic h t anders ve rm e rkt nach den B estim m ungen des Baureglem entes, respektive des kantonalen Baugesetzes. - Baubereich - Baubereich - Baubereich
Ai Az C2
0 .5 0 0 .4 5 0 .6 5
ausschl. Terrassenhäuser
ERR Eigenmann Rey Rietmann R aum planer FSU, St.Gallen
Seite 3
Gemeinde Zuzwil / ÜPL Lenter 2. Etappe / Besondere Vorschriften
2 Dje Überbauung im Baubereich Cz hat nach einem Gesam tprojekt zu erfolgen. Dieses ist zu sammen m it dem ersten Baugesuch in diesem Baubereich einzureichen.
Art. 7 Abweichungen von den Regelbauvorschriften
Im Baubereich C2 gelten im Rahmen des vorgeschriebenen Gesamtprojektes die folgenden Abweichungen von den Regelbauvorschriften gemäss Art. 6 und 16 BauR: Baubereich C2 Zahl der Vollgeschosse
Die Anzahl der zulässigen Geschosse w ird wie fo lg t beschränkt (vgl. Skizze). m a x .GH = 5 8 1 . 4 0 m ü H T V ohnen Vohnen Vohnen Vohnen
G Vohnen S tr a s e n n iv e a u
G a ra g e n /K e M e r
GH = Gebäudehöhe G - Geschosshöhe Das Garagen /Kellergeschoss (Untergeschoss) liegt auf der Höhe der Leubergstrasse (OK Bodenplatte + / - 0.2 m ab Strassenniveau, gemessen jeweils M itte Gebäudekubus). Darüber sind m axim al 5 Wohngeschosse (Vollgeschosse) bis zur m aximalen Gebäudehöhe von 58 1 .4 0 m .ü.M . zuläs sig. Die Staffelung hat in der Tiefe pro Geschoss m indestens 5.0 m zu betragen. Gebäudehöhe
Die m axim ale Gebäudehöhe ist im Plan m itte ls Höhenkote (5 8 1 .4 0 m .ü.M ) festgelegt. Darüber dürfen weder Brüstungen noch Attikageschosse e rste llt werden.
Firsthöhe
E ntfällt
Gebäudelänge
Als Gebäudelänge g ilt die Breite einer Baute (parallel zum Hang), sie be trä g t m axim al 25 m. Je zwei Bauten dürfen m itte ls eingeschossiger Zwischenbaute bis zur m axim alen Länge von 60 m zusam m engebaut w e r den Die Gebäudetiefe (senkrecht zum Hang) ist nicht beschränkt.
Ausbau Untergeschoss
Gemäss Baureglem ent
Ausbau Dachgeschoss
U nbeschränkt
Grenz /G ebäudeabstand
Der grosse Grenzabstand ist entweder auf die West- oder Ostseite der Baute einzuhalten. Bauten und Anlagen zur Erschliessung der Terrassenhäuser (überdachte Treppe, Lift) dürfen ungeachtet der Grösse ihrer Grundfläche und Höhe verm inderte Grenz- und Gebäudeabstände von Nebenbauten gemäss Art. 20, Abs. 2, lit. a und b BauR einhalten.
Mehrlängenzuschlag
E ntfällt
ERR Eigenmann Rey Rietmann Raumplaner FSU, St Gallen
Gemeinde Zuzwil / ÜPL Lenter 2. Etappe / Besondere Vorschriften
Art. 8 Seite 4
Architektonische Gestaltung
1 Bauten sind so zu gestalten, dass h in sich tlich G liederung der Baukörper und Fassaden eine gute G esam tw irkung e rz ie lt w ird. Flachdächer und leicht geneigte Dächer bis 10° a.T. sind, wo n ic h t begehbar o der zu r N utzung erneuerbarer Energie benötigt, extensiv zu begrünen. 2 A ttikageschosse sind in den Baubereichen A i und A2 zugelassen. Sie dürfen eine Höhe von 3 m n ich t übersch re ite n und keine D achaufbauten aufweisen. Ihre Fläche d a rf 50 Prozent des d a ru n te r liegenden N orm algeschosses n ich t überschreiten. Attikageschosse dürfen so s itu ie rt w erden, dass m axim al 2 Fassaden m it den Hauptfassaden des Gebäudes zusam m enfallen. Auf den übrigen Seiten m üssen sie u nte r einer Linie von 45° zurückversetzt sein. Ü ber dem A ttik a geschoss ist kein w eiteres Attikageschoss zulässig.
Art. 9 Freihaltebereich
Im F reihaltebereich sind m it Ausnahm e von Fusswegen keine Bauten oder Anlagen (z.Bsp. S itzplätze, S pielplätze, S ch w im m bä de r u.s.w.) zulässig. Es ist der bestehende W ieslandcharakte r zu erhalten.
Art. 10 Umgebungsgestaltung
1 Grössere A bgrabungshöhen können entgegen Art. 34, Abs. 3 BauR generell be w illig t werden, jedoch höchstens auf der H älfte des G ebäudeum fanges. 2 Bäum e und S träu che r dürfen die geltende Gebäudehöhe gemessen ab gestaltete m Terrain n ich t überschreiten.
Art. 11 Kinderspielplätze
Für den Baubereich C2 sind in A bhän g igkeit der W ohnnutzung genügend M öglichkeiten fü r K le in kind e rspie lp lätze vorzusehen. Diese sind im U m gebungsplan im Rahmen des Bauge suchsverfahrens aufzuzeigen.
Zustimmung der Grundeigentüm er Die nachfolgend a ufgeführten G ru nd e ige ntüm er erklären sich m it den besonderen V orschriften zum Ü berbauungsplan Lenter 2. Etappe einverstanden:
G rundsück Nr._________G ru nd eige ntüm er____________________________ U n te rsch rift__________ Parz. 971
H ildegard R uckstuhl
Parz. 1480
Felix Züger
ERR Eigenmann Rey Rietmann Raum planer ESU, St.Gallen