Überbauungsplan Unteres Äuli

Plan d'utilisaziun spezial · Grabs

Document

Numer
1998-3060
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Grabs
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
07-01-1998
En vigur dapi
07-01-1998

Karte

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Datotecas

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Text

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons St.Gallen

7. Januar 1998

v jv y

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderäte Grabs und Buchs 9472 Grabs 9470 Buchs

VII 30 Grabs und VII 31 Buchs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Überbauungsplan Unteres Äuli Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 8 0 0 .- (Fr. 6 0 0 .- für Buchs und Fr. 2 0 0 .- für Grabs).

Ganzen Text zeigen

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes «9 Dr P FHaad Dr. P. Flaad

BIH01552.DOC

Baudepartement Generalsekretariat

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt (3) Rechtsabteilung

BIH01552.DOC

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2

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Plan mit besonderen Vorschriften

t Besondere Vorschriften Kanton St. Gallen

Soweit nachfolgend nichts anderes bestim m t wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes und der Bauregiemente der Gemeinden Buchs/Grabs. A r t 1 Geltungsbereich/Verbindlichkeit. Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichnten Planelemente sind verbindlich Alle übrigen Planelemente sind wegleitend.

Art. 2 Zweck

Der Ueberbauungsplan legt unter Berücksichtigung des bestehenden Garagenbetriebes besondere Regelbauvorschriften fest. Er trifft Aussagen über die Erschliessung des Gebietes "Unteres Äuli", der Umgebungsgestaltung und der Einpassung in die Landschaft.

Art. 3 Ueberbauung

In den Baubereichen gelten die folgenden Ueberbauungsvorschriften: 1. Baubereich A Bei mindestens einmaliger Staffelung des Gebäudes im Grundriss, um mindestens 2.50m, beträgt die maximale Gebäudelänge 135m. Im übrigen gelten die Regek bauvorschriften der Gl 2-Zone der Gemeinde Buchs. 2. Baubereich B Es gelten die Regelbauvorschriften der Gl 2-Zone der Gemeinde Buchs. 3. Baubereich C Es gelten die Regelbauvorschriften der WG 2-Zone der Gemeinde Buchs. 4. Baubereich D Es gelten die Regelbauvorschriften der Gl 1-Zone der Gemeinde Grabs. Der innerbetriebliche Gebäudeabstand beträgt min. 6.00m. Die Anordnung von lärmempfindlichen Räumen ist nicht gestattet. 5. Baubereich E Es gelten die Regelbauvorschriften der WG 2-Zone der Gemeinde Grabs. Auf der Westseite dürfen keine lärmempfindlichen Räume orientiert werden. 6. Im Grünbereich und in den Rabatten sind keine Bauten und Anlagen zulässig.

Art. 4 Erschliessung

1. Die Ein- und Ausfahrten in und aus dem Ueberbauungsgebiet haben ausschliesslich an den im Situationsplan bezeichneten Stellen zu erfolgen. Die Ein- und Ausfahrt in die/von der Staatsstrasse am südlichen Ende des Lieberbauungsplangebietes gilt ausschliesslich für die Nutzung des Baubereiches El. 2. Die Sichtzone ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit von Bepflanzungen über 60cm Höhe freizuhalten. 3. Für eine Erweiterung des Garagenbetriebes innerhalb der violetten Fläche, bestehend aus: - Erweiterung Ersatzteillager kann die bestehende Ein- und Ausfahrt belassen werden. 4. Jede Erweiterung des Garagenbetriebes, die über Art. 4 Abs. 3 hinausgeht, kann erst bewilligt werden, wenn die Eichenaustrasse gegenüber dem Hochhausweg erstellt ist, die bestehende Einfahrt angepasst und die bestehende Ausfahrt in die Staatsstrasse aufgehoben wurde. 5. Sobald die Eichenaustrasse gegenüber dem Hochhausweg erstellt ist, sind die bestehenden Ausfahrten in die Staatsstrasse aufzuheben, selbst wenn mit dem Strassenbau keine Erweiterung des Garagenbetriebes über Art. 4 Abs. 3 hinaus verbunden ist. 6. Grössere unüberdachte Parkplätze sind mit einem wasserdurchlässigen Belag versehen.

Art. 5 UmgebungsgestaKung

1. Der Grünbereich und die Rabatten sind zu bepflanzen. 2. An den im Situationsplan bezeichneten Stellen sind hochstämmige Bäume zu pflanzen. Die dargestellte Anzahl ist verbindlich, die Lage gilt als Richtlinie. 3. Soweit für die Rabatten im Situationsplan kein Mindestmass angegeben ist, gilt die Darstellung als richtungsweisend.

Art. 6 Aufhebung bisherigen Rechts

Mit dem vorliegenden Ueberbauungsplan wird der Ueberbauungsplan "Unteres Äuli" vom 6. August 1987 der Gemeinde Buchs aufgehoben.

G em einde Buchs/Grabs

UEBERBAUUNGSPLAN ■m

UNTERES AULI Massstab 1 : 500

Vom G em einderat Buchs erlassen am: /!&. Der Gemeindammann:

Vom G em einderat Grab; erlassen am: [)er\ Gemeindammann:

Oeffentlich aufgelegt vom:

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Der Gemeinden

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Vom Baudepartement des Kantones genehm igt am: 0 7. Jan. 1998 -Btir-’^ r s tehef des Sduei^poi icm eiitey -

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