Baulinienplan Spannen Süd II

Plan d'utilisaziun spezial · Grabs

Document

Numer
1998-3061
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Grabs
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
28-08-1998
En vigur dapi
28-08-1998

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

ja V S y

28. August 1998

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60~

Gemeinderat 9472 Grabs

VII 30 Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Baulinienplan Spannen Süd II, Spannenweg Die Prüfung im Genehmigungsverfahren ergibt, dass gegen den Erlass materiell keine Ein­ wände bestehen. In formeller Hinsicht sind die Änderungen vorzunehmen, die wir Ihnen mit Schreiben vom 20. August 1998 vorweg mitgeteilt haben. Der Erlass kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

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Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der/Leiter des Planungsamtes

Dr/ P. Flaad

BIH02346.DOC

Baudepartement Generalsekretariat

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Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

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BIH02346.DOC

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