Überbauungsplan Hochhaus

Plan d'utilisaziun spezial · Grabs

Document

Numer
2006-3060
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Grabs
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
01-05-2006
En vigur dapi
01-05-2006

Karte

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Datotecas

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Text

Genehmigungsverfügung

3/ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

Baudepartement des Kantons St.Gallen

V Ç y

Gemeinderat Grabs 9472 Grabs

1. Mai 2006

2ü

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinde Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Hochhaus

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass im Wesentlichen recht- und zweckmässig ist und geneh­ migt werden kann. Nach Rücksprache mit Gemeindepräsident R. Lippuner vom 25. April 2006 wird aber der letzte Satz von Art. 1 Abs. 1 der Besonderen Vorschriften von der Genehmigung ausgenommen. Darin wird auf einen Erschliessungsplan sowie auf einen Gestaltungsplan hin­ gewiesen. Der Erschliessungsplan wurde dem Erlass nicht beigelegt und ist deshalb kein Be­ standteil des erlassenen Überbauungsplanes. Der sogenannte Gestaltungsplan wird im Sinne eines richtungsweisenden Beilageplanes behandelt. Da er aber a) keine zusätzlichen Informa­ tionen enthällt, b) missverständlich benannt ist und c) den formalen Anforderungen in keiner Weise gerecht wird (z.B. keine Legende), wäre ein entsprechender Erlass kaum zweckmässig. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwal­ tung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird, mit Ausnahme des letzten Satzes von Art. 1 Abs. 1 der Beson­ deren Vorschriften, genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1150.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

06-1732 / 57759_37197.doc

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst

06-1732 / 57759_37197.doc

Plan mit besonderen Vorschriften

Kanton St. Gallen

B eso ndere V o rs c h rifte n

Gemeinde Grabs

Art. 1 Geltungsbereich

Art. 8 Gebäudeabstand

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Situationsplan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegung bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Der Überbauungsplan ist als Sondernutzungsplan grundeigentümerverbind ich.-Bef— Efôchli essungsplan-W€i--éer--Ge staltun§-splafv-si-nd wegleite Rd.

Der Gebäudeabstand zwischen den Hauptbauten kann auf 11 Meter verringert werden.

^

Überbauungsplan 1:500

Soweit durch den Überbauungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des rechtsgültigen Baureglementes der Gemeinde.

"Hochhaus" (Parz. Nr. 2361)

Art. 2 Zweck

Vom Gemeinderat erlassen am: OG,

ZooG

Der Gemeindepräsident: R. Lippuner Der Gemeinderatsschreiber: M. Stähli

Öffentlich aufgelegt vom 15,

Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften und denen des Baureglementes entspricht, kann eine Mehrausnützung von 0.55 auf 0.65 gewährt werden. Diese Mehrausnützung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der ganze Überbauungsbereich als Gesamtüberbauung überbaut wird.

Art. 10

Art. 3

Die Aussenparkplätze sind als Besucherparkplätze reserviert. Für die Bewohner der Überbauung sind genügend (Tief-) Garagenparkplätze zu erstellen.

Richtpunkte

Besucherparkplätze

Zwischen sämtlichen Richtungspunkten ist eine behindertengerechte, rollstuhlgängige Wegverbindung mit max. 6% Gefälle und einem Hartbelag zu erstellen.

Art. 11 Freihaltegebiet

Art. 4

Teile des Freihaltegebiets 1 können den Erdgeschosswohnungen als private Freiflächen zugeteilt werden.

Erschliessung (Plan)

Die Ein- und Ausfahrten in das Plangebiet haben ausschliesslich an den im Situationsplan bezeichneten Stellen zu erfolgen.

Das Freihaltegebiet 2 ist als Spielplatz vorzusehen und entsprechend zu gestalten.

Art. 12

Art. 5 Velos

An den im Situationsplan bezeichneten Stellen sind Velounterstände zu errichten.

IVIit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Mehrausnützung

Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Gesamtüberbauung des Gebietes „Hochhaus“ . Die Bauten im Überbauungsbereich sind architektonisch einheitlich zu gestalten.

bis 'IS, Apnl

Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: - 1 Mai 2006

Art. 9 Grenzabstände

Die geltenden Grenz- und Gebäudeabstände können wie im Plan bezeichnet, unterschritten werden. Es gelten die eingezeichneten und vermassten Baubereiche als zu überbauende Fläche.

Art. 6 Abfallentsorgung

Für diese Überbauung werden Molok-Abfallsysteme errichtet.

Art. 7 GROBARCHITEKTUR AB

Tiefriet 7320 Sargans

16.02,2006

SF

Mehrlängenzuschlag

Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften und denen des Baureglementes entspricht, entfällt der Mehrlängenzuschlag.

Tel, 081 720 02 00 Fax 081 720 02 05 E- Mail: [email protected]

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Festlegungen: P erim eter R ichtungspunkte Ein- / A usfahrten T iefg arag e Ein-

Velo

IAusfahrten Erschliessungsbereich

Überbauungsbereich A ussen-P arkplätze B esucher (7 PP)

U;P,J unterirdische P arkp lätze (22 PP) E rschliessungsfläche P arkp lätze / W end efläch e

Hinw eise:

F reih alteb ereich 1

ö ffen tlic h e S trasse

Freih alteb ereich 2

bestehendes T ro tto ir

S tandorte der V elo u n terstän d e

A bfallentsorgungsstandort (M olok)

N ebenbauten