Teilzonenplan Krebsengraben II - Genehmigung

Plan da zonas · Grabs · Abolì ils 01-03-2026

Document

Numer
1989-3010
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Grabs
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
15-03-1989
En vigur dapi
15-03-1989
Abolì
01-03-2026

Karte

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Text

Baudepartement des Kantons St. Gallen

m W

St. Gallen. 15. März 1989

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen Telefon 071 21 30 03 Telefax 071 21 39 60

Gemeinderat 9472 Grabs

Sitzung vom

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SEITE

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Genehmigung eines Teilzonenplanes

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1: abgekürzt BauG) den - Teilzonenplan Krebsengraben II zur Genehmigung eingereicht. Der Plan sieht vor. die Parzelle Nr. 471 mit einer Fläche von rund 10 1 000 m2. die nach dem Zonenplan vom 2. Februar 1983 im übrigen Gemeindegebiet liegt. neu der Gewer­ be-Industrie-Zone zuzuweisen. Nach der Karte der Fruchtfolgeflächen handelt es sich bei dem Land um Fruchtfolgeflächen der Kategorie III. Nach Art. 20 Abs. 2 zweiter Satz BauG ist Land. das sich in beson­ derem Mass für den Ackerbau eignet. der Landwirtschaftszone zuzu­ weisen. wenn keine übergeordneten Interessen eine andere Nutzung erfordern. Die zur Einzonung vorgesehene Parzelle ist im Eigentum des Sonderschul- und Wohnheims Lukashaus. Grabs. Sie grenzt an das in der Bauzone liegende Betriebsgebäude der Lippuner Holding AG.

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besteht aus der Lippuner Spenglereibedarf AG. der Lippuner Immobi­ lien AG. der Lippuner Klimatechnik AG. der Lippuner Sanitär-Hei­ zung AG und der Lippuner & Partner AG. Die Lippuner Firmengruppe hat für das fragliche Grundstück ein Baurecht erworben. Der geplan­ te Neubau soll die engen Platzverhältnisse im bestehenden Betrieb auf der Parzelle Nr. 255 verbessern sowie dem Umzug. der Erweite­ rung und der Integration der Lippuner Spenglereibedarf AG dienen. deren Betriebsstätte heute in der Kernzone liegt. Die gesamte Fir­ mengruppe beschäftigt ungefähr 140 Personen. Der Betrieb hat für Grabs eine erhebliche Bedeutung. Da die fragli­ che Fläche unmittelbar an das in der Bauzone liegende bestehende Betriebsgebäude angrenzt. die Erweiterung aufgrund der Geschäfts­ entwicklung der letzten Jahre sowie der getätigten Investitionen ausgewiesen ist und sich der Einbezug der Lippuner-Spenglerei AG in die Firmengruppe aus betrieblichen sowie ortsplanerischen Gründen als notwendig erweist. kann die Interessenabwägung des Gemeindera­ tes zugunsten der gewerblichen baulichen Nutzung gebilligt werden. Der Gemeinderat. die Grundeigentümerin sowie die bauberechtigte Lippuner Immobilien AG haben jedoch dafür besorgt zu sein. dass mit dem Boden so haushälterisch wie möglich umgegangen und eine flä­ chensparende Bauweise angewendet wird. Die Konstruktion ist so zu wählen. dass eine spätere Aufstockung möglich ist. Der Gemeinderat und die Lippuner Immobilien AG werden schon heute darauf hingewie­ sen. dass an weitere Einzonungen im angrenzenden Gebiet (Fruchtfol­ gefläche der Kategorie III) besonders strenge Anforderungen ge­ stellt werden. Aus heutiger Sicht ist es wenig wahrscheinlich. dass das Baudepartement eine weitere Einzonung genehmigen würde. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbin­ dung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeinde­ verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement:

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1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Der Gemeinderat Grabs wird darauf hingewiesen, dass zum Schutz des Landwirtschaftsgebietes an allfällige weitere Einzonungen im Gebiet 11 Krebsengraben 11 besonders strenge Anforderungen gestellt würden. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Regie­ rungsrat erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

M-VL

Dr. W. Geiger Regierungsrat Beilagen: - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie: - Lippuner Immobilien AG, Werdenstrasse, 9472 Grabs - Sonderschul- und Wohnheim Lukashaus, 9472 Grabs - Rechtsabteilung (2) - Planungsamt - Rechnungsführer (2) - �de,b�, :t f, 9. J' .

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